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Des Bundeskanzler Gerhard Schröders mutmaßlich gefärbte
Haare und das wundersame Geschenk der beschleunigten Gerichtsverfahren
seitens der deutschen Justiz (2002).
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Diese Seite bietet einen Überblick über die rechtspolitische
Aufarbeitung des Sachverhaltes "Eine Hand wäscht die andere"
zwischen der Institution "Politik" und der Institution
"Justiz" im demokratischen und rechtsstaatlichen System
der Bundesrepublik Deutschland. Verfahrensgegenstand beim gegenseitigen
Geschenkeaustausch zwischen Politik und Justiz sind unter anderem
angeblich nicht gefärbte Kanzlerhaare.
Einerseits (Geschenk der Justiz an Kanzler Schröder):
Der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder bekommt
von der deutschen Justiz beschleunigte Verfahren gegen die Freie
Presse in der Rechtssache "angeblich gefärbte Kanzlerhaare"
noch vor dem Höhepunkt des Bundestagswahlkampfes 2002 geschenkt.
Andererseits (Kanzler Schröders Geschenk an die Justiz):
Der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder deckt,
verteidigt und fördert mehrfach unkorrekte Verfahrensweisen
der ihm freundlich gesonnenen deutschen Justiz insbesondere bei
tatsächlichen Verfahrensverschleppungen, während Gerhard
Schröder in seinem eigenen Kanzlerhaarprozess natürlich
keine Verfahrensverschleppungen sondern Verfahrensbeschleunigung
während des laufenden Bundestagswahlkampfes 2002 zu seiner
Wiederwahl erfahren hat.
1. ) Verfahren zu Kindesentführung, Umgangsboykott, Amtsmissbrauch
und Deutschen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der deutschen
Familienunrechtssprechung vorsätzlich verschleppt und vorsätzlich
nicht korrekt bearbeitet.
1.1) Belegt wird dies unter anderem durch die völkerrechtlich
dokumentierte Verletzung des Haager Übereinkommens über
zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ),
die seitens der Gerhard Schröder freundlich gesinnten deutschen
Justiz mehrfach missachtet und verletzt wird. In dieser rechtspolitischen
Auseinandersetzung, die neben Regierungsebenen und justizministeriellen
Ebenen in Gerhard Schröders erster Amtszeit als Bundeskanzler
von 1998 bis 2002 auch über die internationale Medienberichterstattung
geführt wird, nimmt der sich zur Wiederwahl stellende Gerhard
Schröder die deutsche Justiz trotz der eklatant vorliegenden
Rechtsverletzungen mehrfach verteidigend in Schutz.
Siehe dazu auch die Spezialseite "Bundeskanzler
Gerhard Schröder verteidigt unkorrekte Verfahrensweisen in
der Praxis der deutschen Familienrechtssprechung, insbesondere in
Fällen internationaler Kindesentführung." >>>
1.2) Belegt wird dies unter anderem durch die völkerrechtlich
dokumentierte Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze
der Grundfreiheiten und Menschenrechte (EMRK), die seitens der Gerhard
Schröder freundlich gesinnten deutschen Justiz mehrfach sogar
noch in dessen Amtszeit mehrfach missachtet und verletzt wird.
Im definitiv deutlichen Gegensatz zu den deutschen Gerichtsverfahren
zum Verfahrensgegenstand der angeblich gefärbten Kanzlerhaare
können die Opfer der deutschen Famlienunrechtssprechung nicht
mit beschleunigten Verfahren seitens der deutschen Justiz rechnen.
Siehe dazu auch die Spezialseite "Familienrechtsproblematik
- Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Grundfreiheiten
und Menschenrechte" >>>
2.) Verfahren zu nationalsozialistischen Verbrechen und deutschen
Kriegsverbrechen werden durch die deutsche Justiz vorsätzlich
verschleppt und vorsätzlich nicht korrekt bearbeitet werden.
Nachdem die von Bundeskanzler Gerhard Schröder explizit protegierte
und geförderte deutsche Justiz anschließend wiederum
ihrerseits Gerhard Schröders Wiederwahl im Bundestagswahlkampf
2002 befördert hat, zeigt der weitere chronologische Verlauf,
dass diese schröderkanzlergeförderte deutsche Justiz die
Verfahren gegen im Ausland verurteilte Nazi- und Kriegsverbrecher
vorsätzlich verschleppt.
Belegt wird dies unter anderem durch das Beispiel der im Jahre 2005
im Ausland verurteilten Mitglieder der 16. Panzergrenadierdivision
Reichführer SS, während die angeblichen Ermittlungen der
deutschen Justizbehörden bereits im angeblich haarungefärbten
Kanzlerwiederwahljahre 2002 begonnen haben. Im definitiv deutlichen
Gegensatz zu den deutschen Gerichtsverfahren zum Verfahrensgegenstand
der angeblich gefärbten Kanzlerhaare im Fall Schröder
können die Opfer des Nationalsozialismus nicht mit beschleunigten
Verfahren seitens der deutschen Justiz rechnen.
Siehe dazu auch die Spezialseiten "Strafrechtliche
Verfolgung von im Ausland verurteilten Kriegsverbrechern und Nazi-Verbrechern"
>>>
3.) Verfahren zu Verletzungen der Bürgerrechte und Menschenrechte
werden durch die deutsche Justiz vorsätzlich verschleppt und
vorsätzlich nicht korrekt bearbeitet. Die von Bundeskanzler
Gerhard Schröder in Verfahrensmanipulationen wohl protegierte
und ihm freundlich gesonnene wahlkampfunterstützende deutsche
Justiz verschleppt sodann nach Schröders Amtszeit als Bundeskanzler
vorsätzlich die Verfahren gegen Menschenraub, Entführung,
Freiheitsberaubung, und Folter.
Belegt wird dies unter anderem im Fall El Masri im Jahre 2005 und
in den darauf folgenden Jahren.
Siehe dazu die Spezialseite "Khaled
El Masri" >>>
Gleichzeitig deckt, fördert und verteidigt die von Schröder
profitierende und ihm freundlich gesonnene deutsche Justiz den Altbundeskanzler
Gerhard Schröder in der Fragestellung einer möglichen
Vorteilsnahme, Veruntreuung von Steuergeldern, etc. bei dem offensichtlich
merkwürdigen Zusammenhang, dass Gerhard Schröder in seinen
letzten Bundeskanzleramtstagen einen großen Gas-Pipeline-Deal
zusammen mit seinem russischen Staatscheffreund Putin einfädelt
und anschließend quasi-direkt nach seiner Bundeskanzleramtszeit
sicherlich nicht unterbezahlt in der entsprechenden Gas-Pipeline-Betreiberfirma
auf Vorstandsebene Lohn und Brot findet.
Im definitiv deutlichen Gegensatz zu den deutschen Gerichtsverfahren
zum Verfahrensgegenstand der angeblich gefärbten Kanzlerhaare
im Fall Schröder können die Opfer des Bürgerrechts-
und Menschenrechtsverletzungen nicht mit beschleunigten Verfahren
seitens der deutschen Justiz rechnen.
Das Spielen mit den Menschen und ihren Schicksalen in der poltischen
Handlungsstrategie für die opportunistische Karriereentwicklung
ist kein parteigebundenes Verhalten, sondern ist mit gewissen Politikercharakteren
zu assozieren.
Siehe als weiteres Beispiel dazu auch die Spezialseite "Innenminister
Jörg Schönbohm und die Kindesmorde von Brieskow-Finkenheerd"
>>>
Das gegenseitige fruchtbare Protegieren der Funktionseliten in
Politik und Justiz in Abgrenzung zum Restvolk ist kein parteigebundenes
Verhalten, sondern lässt sich neben dem Fall der angeblichen
gefärbten Kanzlerhaare von Gerhard Schröder auch in der
vorliegenden Nicht-Vollstreckung eines Beugehaftbefehls gegen Bundeskanzler
Helmut Kohl zur Preisgabe angeblich anonymer Spendernamen im deutschjustiziellen
Ermittlungsrahmen der CDU-Spendenaffäre sowie bei der deutschjustiziell
schonenden Aufarbeitung weiterer kohlscher Bundeskanzlergeschäfte
sowohl zum Thema Waffen und Bestechung als auch bei kohlschen Bundeskanzlergeschäften
im Zuge der deutschen Einheit beobachten.
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Welt im Spiegel - Inland
Gefärbt oder nicht? Grau ist alle Theorie
Berlin/Hamburg. Im Prozess um die Haarfarbe von Gerhard Schröder
geht es um nicht weniger als das deutsche Presserecht.
Ob die Haare von Bundeskanzler Gerhard Schröder von Natur
aus braun, rötlichbraun oder schwarzbraun sind, ob sie gesträhnt,
meliert oder im Ansatz und an den Spitzen grau sind das hat
das Landgericht Hamburg am Freitag zur Enttäuschung eines größeren
Publikums nur am Rande interessiert. Auch die schriftlichen Bestätigungen
der beiden Starfriseure Stephan Krause aus Hannover und Udo Walz
aus Berlin wer dem Kanzler die Haare schneidet, ist selbstverständlich
ein Starfriseur , der Kanzler trage sein Haar wie gewachsen,
waren nicht wirklich von Bedeutung.
Das Landgericht in der Hansestadt hat einen ernsthaften Prozess
zu führen. Und der führt ganz nahe heran an die Grundsätze
der Pressefreiheit. Entschieden wird zwar erst am 17. Mai, aber
es ist gut möglich, dass die Sache vor dem Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe landet.
Dass Gerhard Schröder für einen seit kurzem 58 Jahre
alten Mann auf den ersten Blick eine erstaunlich ebenmäßige
dunkle Haarfarbe besitzt, ist schon seit längerem Gegenstand
öffentlicher Erörterungen. Anfänglich hat er das
unterhaltsame Ratespiel mit heiterer Gelassenheit hingenommen. Nach
seiner eigenen Darstellung gibt es jedoch ein Schlüsselerlebnis
aus jüngster Zeit, das ihn bewogen hat, keinerlei Toleranz
mehr zuzulassen. Bei einer Bundestagsdebatte vor wenigen Wochen
über die geschönten Arbeitslosenzahlen schleuderte ihm
der CDU-Abgeordnete Karl-Josef Laumann den Satz entgegen: Ein
Bundeskanzler, der sich die Haare färbt, der frisiert auch
jede Statistik.
Auslöser für die Klage war dann der ungefragte, aber
wohlgemeinte Rat der Imageberaterin Sabine Schwind von Egelstein
an den Bundeskanzler. Sie hatte der Nachrichtenagentur ddp gesagt:
Es käme seiner Überzeugungskraft zugute, wenn er
sich die grauen Schläfen nicht wegtönen würde.
Dieses Zitat hat die Nachrichtenagentur verbreitet, ohne selbst
dazu Stellung zu nehmen und ohne zuvor nachzuprüfen, ob der
Kanzler färbt oder tönt der Überlegung folgend,
dass man ja lediglich eine Imageberaterin zitiert habe. Der SPD-Vorsitzende
will nun der Agentur ddp mit seiner Klage verbieten lassen, noch
einmal zu behaupten, er färbe oder töne sein Haupthaar.
Das Landgericht ist bei seiner Verhandlungsführung davon ausgegangen,
dass die Behauptung über die angebliche Haartönung falsch
ist. Es hat damit klargemacht, dass es sich nicht zum Schiedsrichter
über des Kanzlers Schopf aufschwingen will. Nach Auffassung
von Medienrechtlern gewinnt die Angelegenheit grundsätzlichen
Charakter: Wer unwahre Äußerungen anderer verbreitet,
kann sich nur dann erfolgreich gegen eine Unterlassungsklage wehren,
wenn er sich eindeutig und ernsthaft davon distanziert hat. Die
Anforderungen sind dabei hoch. Der Verbreiter könne sich nicht
darauf berufen, dass er die Behauptungen ja aus einer anderen Informationsquelle
übernommen habe, entschied der Bundesgerichtshof 1997. Die
Distanzierung müsse deutlich erkennbar sein. Auch
der Vorsitzende Richter Andreas Buske merkte an, die Nachrichtenagentur
hafte für von ihr verbreitete Inhalte, auch wenn es Äußerungen
Dritter seien.
Der Grund für diese vergleichsweise scharfe Haftung ist, dass
unrichtige Informationen der vom Grundgesetz geschützten freien
Meinungsbildung nicht dienlich sind und deshalb von den Betroffenen
schnellstmöglich aus der Welt geschafft werden dürfen.
Die Nachrichtenagentur sieht in dem konkreten Fall eine Überspannung
der Sorgfaltspflichten der Journalisten. Sie will notfalls
bis zur letzten Instanz kämpfen.
Immerhin muss der Steuerzahler nicht für den haarigen Rechtsstreit
aufkommen. Schröders Gerichtstermin bei dem dieser nicht
anwesend war sei eine Privatangelegenheit, versicherte
ein Regierungssprecher. Eventuell anfallende Kosten werden
auch privat beglichen.
Reinhard Urschel
Hannoversche Allgemeine, Veröffentlicht 12.04.2002 19:07 Uhr
http://www.haz.de/welt_im_spiegel/inland/128627.html
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Können diese Haare lügen?
Am Freitag verhandelt das Landgericht Hamburg, wie über die
Haarfarbe des Kanzlers berichtet werden darf
Von Nikolaus Blome
Gerhard Schröder hat geklagt und riskiert viel Spott. Warum?
Es ist Wahlkampf und der Kanzler hat Angst, es könnte sich
die Meinung breitmachen: An Schröder ist nur wenig echt
Berlin - Wahlkampf, welcher Wahlkampf? Der Kanzler macht seit Wochen
in Außenpolitik oder lässt sich von seinen Freunden,
den großen Staatsgästen, besuchen. Und der Kandidat aus
Bayern lässt ihn erst einmal weit gehend in Ruhe, weil seine
Berater ihm das so raten. Die Septemberwahl ist also noch weit,
ganz Deutschland ruht politisch still. Ganz Deutschland? Nein! Ein
kleiner Raum im Hamburger Landgericht leistet Widerstand. Hier wird
heute um 12.15 Uhr gewahlkämpft, unerbittlich, und zwölf,
zwölf! Kamerateams haben sich angemeldet - mehr als in Minuten
für das ganze Verfahren angesetzt sind.
Für die Richter mag es nur um eine Nachrichtenagentur gehen,
die vor Wochen verbreitete, was eine bis dato weithin unbekannte
Imageberaterin über des Kanzlers dunkle Haarfarbe zu wissen
vorgab. Aber es geht um mehr. In Wahrheit nämlich dürfte
es in den zehn Hamburger Gerichtsminuten konzentriert zu kosten
geben, wovon ein ganzer deutscher Bundestagswahlkampf sich ernähren
wird. Nicht die Frage, wer kann was besser: die Arbeitslosigkeit
senken, den Staat reformieren, die Zukunft gestalten. Sondern die
Frage, wer ist echt oder echter - Kanzler oder Kandidat? Die Frage:
Was ist nur schön getünchte Show, aber wem können
die Leute wirklich trauen? Die Sache "ist alles andere als
eine Nichtigkeit", sagt Anwalt Michael Nesselhauf, der Gerhard
Schröder vor Gericht vertritt. Wohl wahr, die Sache ist große
Politik - so sieht es zumindest der Kanzler, und darum macht er
Ernst, wo man das Lachen eigentlich kaum verbeißen kann. Darum,
so sagen seine Berater, macht der Kanzler "jetzt Schluss mit
der Sache" - damit sie ihn nicht einen ganzen Wahlkampf lang
auf dem Terrain handicapt, auf dem sein Gegner Edmund Stoiber ihn
für das entscheidende Gefecht stellen will.
Es hat eine aufschlussreiche Pointe, dass mit einem absolut humorlosen
Auftritt sich die erste Amtsperiode eines Kanzlers dem Ende nähert,
der auch antrat, weil ihm "Regieren Spaß macht".
Keiner würde behaupten, dass Gerhard Schröder nicht auch
über sich selbst lachen kann, anders als mancher seiner Vorgänger.
Und deshalb hätte wohl keiner gedacht, dass er nicht auch über
Sabine Schwind von Egelstein lachen kann. Die Dame ließ sich
in einem weithin unbeachteten Bericht der Nachrichtenagentur ddp
recht freundlich über des Kanzlers Publikumswirksamkeit aus
- und sah nur eine kleine Schwäche gegenüber dem Herausforderer
Edmund Stoiber. Dass der nämlich zu seinen grauen Haaren stünde,
der an Jahren kaum jüngere Kanzler aber färbe oder töne
- und deshalb in diesem einen Punkte "unglaubwürdig"
wirke.
Das hätte der Kanzler ignorieren oder auf die leichte Schulter
nehmen können - und tat es doch nicht. Stattdessen lässt
er es mit einer umgehend gesendeten Richtigstellung der Agentur
nicht gut sein. Setzt seinen Anwalt Nesselhauf in Marsch, der eine
strafbewehrte Unterlassungserklärung fordert, nicht erhält
und deshalb vor Gericht zieht. Bittet schließlich zwei nur
aus Society-Blättern gut bekannte Star-Friseure hoch offiziell
zu versichern, dass seine Haare ohne chemische oder andere Hilfe
die dunkle Farbe halten. Und alles unter Kübeln von Spott und
lautem Gelächter in TV-Sendungen und Blätterwald.
Warum macht der Kanzler das? Hat er nichts Besseres zu tun, so
fragen sich wohl viele, als der Streit kein Ende nehmen will und
irgendwann auf den heutigen Gerichtstermin zusteuert. Nahost-Krise,
Arbeitslosigkeit, Bundeswehr, es ist ja nicht so, dass nichts anläge
für einen, der gerade Kanzler ist. Warum nur der Eifer um die
Haare? Eitelkeit, schlechte Tagesform - oder aber ein Beweis für
einen phänomenalen "politischen Bauch", wie das Organ
genannt wird, das Gerhard Schröder in Partei und Staat ganz
noch oben gebracht hat? Dann freilich gepaart mit seherischen Fähigkeiten,
denn sein Herausforderer Edmund Stoiber war zum Beginn der Haar-Affäre,
Ende Januar, gerade erst gekürt und seine Strategie noch nicht
recht erkennbar: sich nämlich gegen einen "Spaß-und-Show-Kanzler"
als ehrlichen Kärrner in Dienste des Volkes aufzubauen.
Offiziell schweigt das Kanzleramt wie eisern dazu. Nur so viel:
"Man hat sich daran gewöhnt, dass Privatsachen des Kanzlers
Gegenstand öffentlichen Interesses sind", erklärt
ein Sprecher.
Also wird eifrig spekuliert, was Schröder heute in ein weiteres
Gewitter von belustigter bis besorgter Berichterstattung treibt:
Eitelkeit könnte sein, wäre ja menschlich. Jedermann hat
wohl eine Stelle an Leib oder Seele, wo die Haut eben dünne
ist. Und beim Kanzler liegt sie halt an den Schläfen. Gut in
Erinnerung ist auch noch der Ärger des Kanzlers, als die "Bild"-Zeitung
jüngst ein Foto (übrigens auch von der Nachrichtenagentur
ddp) druckte, wie er beim SPD-Parteitag in Nürnberg von einem
Fernsehjournalisten, um die zwei Meter groß, interviewt wurde
- der Kanzler stand auf einer Kiste, der optischen Augenhöhe
wegen. Tatsächlich gilt Gerhard Schröder als durchaus
eitel, anders wären auch die sorgsam gestylten Bilder in Brioni-Anzügen
für ein Magazin am Anfang seiner Amtszeit nicht zu erklären.
Aber eine Klage wegen der eigenen Haarfarbe?
Oder doch politischer Bauch? Vorneverteidigung gegen einen Gegner
Stoiber, der anders als erwartet die politische Mitte nicht freigibt,
sondern eben dort um die bodenständige Anti-Spaß-Fraktion
im Lande wirbt. Ja, versichern dem Kanzler nahe Stehende. Gekränkte
Eitelkeit sei eben nicht der eigentliche Grund für Schröders
Nachdruck in Sachen Haarfarbe. Es sei eine - pardon, keineswegs
an den Haaren herbeigezogene - Frage der Glaubwürdigkeit, der
Würde des Amtes und die Haarfarbe längst Teil der politischen
Auseinandersetzung. So habe der CSU-Abgeordnete Laumann jüngst
in einer Bundestagsdebatte gedonnert: Wer seine Haare färbe,
der frisiere auch Statistiken, zum Beispiel bei der Arbeitslosigkeit.
Auch Anwalt Nesselhauf beteuert, dass er in zahlreichen Presseberichten
immer wieder süffisante Hinweise auf des Kanzlers Haare zitiert
gefunden hätte. Wie sagt die Junge-Union-Chefin Hildegard Müller:
"Was Schröder mit seinen Haaren macht, ist doch egal.
Aber wie er seine Politik schönfärbt, da stehen einem
doch die Haare zu Berge."
Tatsächlich will das Stoiber-Team hier zufassen: "Kantig.
Echt. Erfolgreich" heißt ihr neuer Slogan, und auf dem
Plakat verrenkt der Kandidat sich fast den Daumen, so engagiert
ist die Pose, mit der er gegen Schröder freilich punkten könnte.
Gerade zum Ende seiner Amtszeit häufen sich ja die Fragen,
wofür Gerhard Schröder eigentlich steht, was an ihm unverrückbare
Überzeugung oder gar politische Vision ist, was das normale
Maß an politischem Pragmatismus und was schlicht beliebige
Schau ohne Substanz.
So erleben wir heute zu Hamburg also in einem kurzen Gerichtsakt
die Schlüsselsequenz eines angehenden Wahlkampfes: Der Kanzler
macht der Lockenlüge den Garaus. Der Kandidat und seine Mannen
bekommen Munition - und müssen selbst danach natürlich
aufpassen. Edmund Stoiber nämlich, so wird es bereits in der
Hauptstadt von interessierter Seite gestreut, Edmund Stoiber, der
sei ja gar nicht echt. Der habe beim urbayerischen Starkbieranstich
bestenfalls im ersten Krug echtes Starkbier - und sonst in Steinkrügen
fast immer Wasser. Oder schlimmer noch: Edmund Stoiber, der Kantige,
der Echte, so heißt es von Insidern, hat manchmal sogar Salbeitee
im Maßkrug. Der Kanzler dagegen hat schon ein Hitparaden stürmendes
Lied hingelegt, wo er nach "'ner Flasche Bier" verlangt.
Prost Wahlkampf.
Der Friseur Udo Walz, oft auch als Prominentenfriseur bezeichnet,
schneidet in Berlin die Haare von Gerhard Schröder. Er sagt:
"Ich sehe graue Haare blinzeln." Eine Behandlung mit Re-nature-Produkten
sei ausgeschlossen - das gäbe immer einen Grün- oder Gelbstich.
Und gefärbte Haa- re würden rötlich oxidieren. "Und
ich sehe bei Herrn Schröder keinen Rot-Ton"
Friseur Stephan Krause von der Parfümerie Roggendorf schneidet
seit zwölf Jahren die Haare von Gerhard Schröder in Hannover.
Er sagte dem Nachrichtenmagazin "Spiegel": "Über
den kompletten Kopf verteilt sich feines, graues Haar."
Die Welt, Dienstag, 14. Mai 2002
http://www.welt.de/daten/2002/04/12/0412de325695.htx
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Haare gefärbt? Deutscher Kanzler klagt Journalisten!
Schröder wehrt sich vor Gericht gegen Haarfärbe-Bericht
Entscheidung für 17. Mai angekündigt
Kurioser Streit vor dem Landgericht Hamburg: Der deutsche Bundeskanzler
Gerhard Schröder (SPD) setzt sich heute gegen Äußerungen
über seine dunklen Haare zur Wehr. Journalisten hatten eine
Imageberaterin zitiert. Sie äußerte massive Zweifel an
der Echtheit seiner dunklen Haarpracht...
Das Gericht verhandelte über eine Unterlassungsklage des Kanzlers
gegen die Nachrichtenagentur ddp. Sie hatte in einem Interview eine
Imageberaterin mit Aussagen über die ihrer Ansicht nach gefärbten
Haare des 58-Jährigen zitiert. Obwohl ddp die im Jänner
gesendete Meldung am selben Tag zurückzog und eine Richtigstellung
sendete, erreichte der Kanzler eine Einstweilige Verfügung
gegen die Agentur.
Da ddp die dazu verlangte Abschlusserklärung nicht abgegeben
habe, sei eine Hauptsacheklage erhoben worden. Das erklärte
der Hamburger Anwalt von Schröder, Michael Nesselhauf, der
dpa. Er will vor Gericht erreichen, dass die inhaltlich falschen
Zitate von ddp nicht weiter verbreitet werden dürfen.
Die Einstweilige Verfügung akzeptiert ddp nach Angaben von
Chefredakteur Bernd von Jutrczenka nicht. "Wir haben die Einstweilige
Verfügung nicht akzeptiert, weil sie uns als einzigem Medium
in Deutschland für alle Zeiten verboten hätte, über
den Streit um die Haare zu berichten", sagte Jutrczenka.
Die Verhandlung dauerte rund zehn Minuten. Die Entscheidung soll
am 17. Mai verkündet werden.
Schröder hatte jedem eine Klage angedroht, der behauptet,
der Kanzler färbe sein Haar...
http://www.news.at/
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Freitag, 12. April 2002
Streit um Kanzler-Haar
Urteil erst im Mai
Färbt er oder färbt er nicht, der Kanzler? Diese zweifellos
ungemein wichtige Frage beschäftigt zurzeit das Landgericht
Hamburg. Die Richter müssen über eine Unterlassungsklage
von Bundeskanzler Gerhard Schröder befinden. Der 58-Jährige
will der Nachrichtenagentur ddp verbieten lassen zu verbreiten,
er färbe sich - des jugendlichen Aussehens wegen - die Haare.
Jetzt trafen die Prozessparteien erstmals im Gerichtssaal aufeinander.
Schröder selbst war nicht erschienen. Die Verhandlung dauerte
nur rund zehn Minuten. Das Gericht will seine Entscheidung am 17.
Mai verkünden.
Die Nachrichtenagentur ddp hatte in einem Interview eine Imageberaterin
mit Aussagen über die ihrer Ansicht nach gefärbten Haare
des Kanzlers zitiert. Schröder will erreichen, dass diese Zitate
von ddp nicht weiter verbreitet werden dürfen.
Schröders Anwalt Michael Nesselhauf sagte, es lägen eidesstattliche
Versicherungen der Friseure von Schröder vor, die das Gegenteil
sagten. Schröder sei deshalb siegessicher. Der Anwalt der Nachrichtenagentur,
Klaus Sedelmeier, indes kündigte an, den Rechtsstreit notfalls
"bis nach Karlsruhe" durchzufechten. Er sprach von einer
"Überspannung der Sorgfaltspflichten der Journalisten"
und verwies darauf, dass die monierte Äußerung lediglich
in einem Nebensatz zitiert worden sei.
Und was sagt die Friseur-Fachwelt zu dem Fall? "Dieser Auftrieb
mit Klage und Anwalt - das ist ja schlimmer als bei Prinz Ernst-August
von Hannover", meinte Promi-Styler Gerhard Meir gegenüber
der Deutschen Presse-Agentur. "An Schröders Stelle hätte
ich gesagt, die Leute können über mich reden, was sie
wollen, ob ich mir die Haare färbe oder nicht, das ist egal,
denn ich mache gute Politik."
Meir, der Schröder nach eigener Aussage noch nie frisiert hat,
findet im übrigen des Kanzlers Haar "sehr kompakt, massig
und besonders im Kunstlicht sehr stabil in der Farbe".
N-TV
http://www.n-tv.de/
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Streit um Kanzler-Haarfarbe: ddp scheitert vor BVG
AFP vom 26.09.2003
Streit um Kanzler-Haarfarbe: ddp scheitert vor BVG
- BVG lehnt Verfassungsbeschwerde der Nachrichtenagentur ab
Im Rechtsstreit um angeblich gefärbte Haare von Kanzler Gerhard
Schröder (SPD) ist die Nachrichtenagentur ddp auch beim Bundesverfassungsgericht
(BVG) gescheitert. Die Karlsruher Richter nahmen eine Verfassungsbeschwerde
der Agentur nicht zur Entscheidung an. Zugleich befand das BVG wie
zuvor das Hamburger Landgericht, die Agentur hätte aus Gründen
der Sorgfaltspflicht vor der Verbreitung der umstrittenen Interviewäußerung
einer Imageberaterin über Schröders Haarfarbe deren Wahrheitsgehalt
recherchieren müssen.
Anlass für das juristische Tauziehen um die Farbe der Kanzler-Haare
war eine ddp-Meldung vom Januar 2002, gegen die Schröder geklagt
hatte. Darin hatte die Agentur eine Münchner Imageberaterin
zitiert, die sowohl Schröders Image als auch dasjenige der
CDU-Chefin Angela Merkel und des damaligen Unionskanzlerkandidaten
Edmund Stoiber (CSU) bewertete. Dabei riet Sabine Schwind von Egelstein
dem Kanzler, angesichts seines Alters solle er zu Gunsten seiner
Glaubwürdigkeit auf das Tönen seiner grauen Schläfen
verzichten. Schröder bestritt ein Färben seiner Haare
und reichte Klage ein.
Das BVG hob nun in seinem Beschluss hervor, im Ausgangsstreit sei
es nicht darum gegangen, ob der Bundeskanzler seine Haare färbt
- es sei unstrittig gewesen, dass dies nicht der Fall sei. Gegenstand
des Verfahrens sei vielmehr die Frage gewesen, unter welchen Voraussetzungen
eine Nachrichtenagentur ein Interview mit einer gegenteiligen Äußerung
verbreiten und sich dabei auf die Aussage der Interviewten verlassen
durfte. Dabei gelte die journalistische Sorgfaltspflicht für
Presseagenturen im selben Umfang wie für andere Presseunternehmen.
26. September 2003 - 12.15 Uhr
http://www.123recht.net/article.asp?a=6708
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Kanzler gewinnt Rechtsstreit um angeblich gefärbte Haare
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- Nachrichtenagentur ddp kündigt Berufung an
Die Haarspalterei um die angeblich gefärbten Schläfen
von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat am Freitag ein
vorläufiges Ende gefunden: Schröder bekam vor dem Hamburger
Landgericht Recht, so dass die Nachrichtenagentur ddp künftig
nicht mehr verbreiten darf, dass er seine Haare färbe. Regierungssprecher
Uwe-Karsten Heye begrüßte, dass das Gericht "sehr
entschieden" an die journalistische Sorgfaltspflicht erinnert
habe. Die Agentur kündigte Berufung an. Schröder musste
sich am Freitag noch mit einer anderen Darstellung seines Äußeren
befassen: Ein Unternehmen warb unerlaubt mit seinem Foto - das soll
aber rechtlich folgenlos bleiben.
Der Hamburger Prozess war ins Rollen gekommen, als ddp im Januar
eine Münchner Imageberaterin zitierte, die sowohl Schröders
Image als auch das von CDU-Chefin Angela Merkel und Unionskanzlerkandidat
Edmund Stoiber bewertete. Dabei riet Sabine Schwind von Egelstein
dem Kanzler, angesichts seines Alters solle er zu Gunsten seiner
Glaubwürdigkeit auf das Tönen seiner grauen Schläfen
verzichten. Die Agentur hatte die Meldung nach einem Protest des
Kanzlers zurückgezogen und eine Richtigstellung verbreitet.
Eine anschließend noch erlassene Einstweilige Verfügung
hatte ddp aber nicht akzeptiert, weshalb der Streit schließlich
vor Gericht ging.
Die Pressekammer des Landgerichts gab Schröder nun Recht.
Demnach hätte sich die Agentur vor der Verbreitung der Ursprungsmeldung
Anfang Januar direkt bei ihm erkundigen müssen, ob die Vermutung
des Tönens oder Färbens den Tatsachen entspreche. Der
ddp-Anwalt Klaus Sedelmaier bezeichnete das Urteil als "falsch"
und will notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Mit
der Entscheidung würden "überspannte Anforderungen"
an die Presse-Sorgfalt gestellt. Die Agentur habe das getan, "was
erforderlich" gewesen sei. Die Berufung soll laut Sedelmeier
binnen zehn Tagen erfolgen.
Der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), Rolf
Lautenbach, begrüßte die Ankündigung, in die nächste
Instanz zu gehen. Das Urteil könne so nicht stehen bleiben,
sagte er im NDR. Es sei zwar der "Grundsatz unsere journalistischen
Handwerks bei normaler Recherche jeden zu befragen, den wir als
relevant meinen befragen zu müssen". Wenn es um das reine
Zitieren einer anderen Quelle gehe, sei dies nach seiner Einschätzung
aber nicht der Regelfall.
Regierungssprecher Heye ging nicht nur auf das Haarurteil, sondern
auch auf die Werbeaktion des Bielefelder Unternehmens sowie den
"Stern"-Titel vom Vortag ein. Von der Aktion, in der ein
Foto Schröders in halbseitigen Anzeigen mit rotem Haar versehen
ist, habe der Kanzler nichts gewusst. Die Regierung halte eine solche
Werbung für "wenig hilfreich und sinnvoll". Sie sei
aber ein "Beispiel, mit welcher Zugkraft" der Kanzler
versehen werde.
Im Zusammenhang mit dem "Stern"-Titel, auf dem Schröder
nackt mit einem rot-grünen Feigenblatt karikiert war, rief
Heye vor dem Hintergrund rechtsextremer und rechtspopulistischer
Bewegungen in Europa zum generellen Nachdenken über den Umgang
mit "demokratisch gewählten Politikern" auf. Er erinnerte
an Erfahrungen aus der Weimarer Zeit, in denen herabsetzende Äußerungen
gegenüber Politikern nicht immer entschieden verfolgt wurden.
Dies müsse sich auch der "Stern" vor Augen halten.
Der frühere Kanzler-Berater Hans-Hermann Tiedje bezeichnete
den Haarprozess als "größten politischen Fehler"
des Kanzlers in den vergangenen Jahren. Dieser Fall könne auch
Wählerstimmen kosten, sagte er im F.A.Z. Business-Radio. Es
gehe um die alltägliche Glaubwürdigkeit, denn die Bürger
fragten sich, "hat der eigentlich nichts besseres zu tun?".
Der Chef des Verbandes der PR-Agenturen, Rupert Ahrens, warf den
politischen Parteien vor, ihren Wahlkampf zu sehr auf Personen statt
auf Inhalte abzustellen. Es gehe nicht mehr um die Verkörperung
von Inhalten, sondern nur um die Inszenierung, sagte er im ZDF.
© AFP Agence France-Presse GmbH 2002
http://www.123recht.net/article.asp?a=2890&p=1
"Hauptsache volles Haar, Gerhard!"
- Bielefelder Unternehmen wirbt ohne Erlaubnis mit Bild Schröders
"Mensch ärgere Dich nicht: Hauptsache volles Haar, Gerhard!"
- unter dieser Überschrift warb die Bielefelder Firma Alcina-Cosmetic
Dr. Kurt Wolff am Tag des Urteils über des Kanzlers angeblich
gefärbten Haare mit einem Bild von Gerhard Schröder, das
ihn mit rot-gefärbtem Schopf zeigt. Damit es bei der vollen
Haarpracht bleibe, sollten Männer ein Produkt des Hauses nutzen,
hieß es am Freitag in den halbseitigen Anzeigen in "Süddeutsche
Zeitung" und "Bild". Die Firma holte nach Angaben
einer Sprecherin für die Verwendung des Fotos keine Erlaubnis
ein.
Trotzdem verzichtet der Kanzler diesmal auf eine Klage. Stattdessen
hielt er sich an die jüngsten Aufforderungen zu einem humorvolleren
Umgang mit solchen Themen: "Dies ist ein Beispiel, mit welcher
Zugkraft er versehen wird", sagte sein Regierungssprecher Uwe-Karsten
Heye in Berlin. Die Bundesregierung halte dennoch eine solche Werbung
"für wenig hilfreich und sinnvoll". Der Kanzler werde
sich jedoch, "glaube ich, darüber hinwegsetzen",
sagte Heye.
Damit geht die Rechnung des Unternehmens auf: "Wir hoffen,
er versteht Humor", sagte Pressesprecherin Eva Gertz der Nachrichtenagentur
AFP. Dabei könnte Schröder auf Unterlassung und finanzielle
Entschädigung klagen, da es sich bei der nicht autorisierten
Nutzung des Fotos für Werbezwecke um eine Persönlichkeitsverletzung
handele, wie der Dortmunder Medienrechtler Udo Branahl sagte.
Am Freitagmorgen war der Kanzler vor einem Hamburger Gericht erfolgreich
gegen die Nachrichtenagentur ddp gewesen, die künftig nicht
mehr über die angeblich gefärbten Haare Schröders
berichten darf. Am Vortag hatte zudem ein "Stern"-Titelbild
für Aufsehen gesorgt, dass Schröder nackt mit einem rot-grünen
Feigenblatt zeigte.
© AFP Agence France-Presse GmbH 2002
http://www.123recht.net/article.asp?a=2890&p=2
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Gericht befindet über Schröders Haare
AFP vom 12.04.2002
Gericht befindet über Schröders Haare
- Kanzler wehrt sich gegen Bericht über angebliches Färben
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) will heute Berichte über
seine angeblich gefärbten Haare gerichtlich untersagen lassen.
In dem Fall geht es um ein Interview der Nachrichtenagentur ddp
mit einer Imageberaterin. Diese hatte die Ansicht geäußert,
Schröder habe seine Haare färben oder tönen lassen.
Nach Protesten des Kanzlers zog ddp die Meldung zwar zurück.
Schröder will aber vor Gericht in einer Unterlassungsklage
erreichen, dass die Nachrichentagentur die Zitate der Beraterin
nie wiederholen darf.
Für den Fall, dass ddp das doch tut, soll nach dem Willen des
Kanzlers eine Geldstrafe festgelegt werden. Eine solche strafbewehrte
Unterlassungserklärung wollte ddp bislang aber nicht unterschreiben.
© AFP Agence France-Presse GmbH 2002
http://www.123recht.net/article.asp?a=2729&p=1
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Zwischenergebnisse aus der angewandten Feldforschung
mit teilnehmender Beobachtung
zum Forschungsgegenstand "Deutsche Justizverbrechen"
© Bernd Michael Uhl
Nazi-(Juristen)-Jäger, ehrenamtlicher Staatsschützer und
Menschenrechtsaktivist
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