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Des Bundeskanzler Gerhard Schröders mutmaßlich gefärbte Haare und das wundersame Geschenk der beschleunigten Gerichtsverfahren seitens der deutschen Justiz (2002).

Diese Seite bietet einen Überblick über die rechtspolitische Aufarbeitung des Sachverhaltes "Eine Hand wäscht die andere" zwischen der Institution "Politik" und der Institution "Justiz" im demokratischen und rechtsstaatlichen System der Bundesrepublik Deutschland. Verfahrensgegenstand beim gegenseitigen Geschenkeaustausch zwischen Politik und Justiz sind unter anderem angeblich nicht gefärbte Kanzlerhaare.

Einerseits (Geschenk der Justiz an Kanzler Schröder):
Der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder bekommt von der deutschen Justiz beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache "angeblich gefärbte Kanzlerhaare" noch vor dem Höhepunkt des Bundestagswahlkampfes 2002 geschenkt.

Andererseits (Kanzler Schröders Geschenk an die Justiz):
Der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder deckt, verteidigt und fördert mehrfach unkorrekte Verfahrensweisen der ihm freundlich gesonnenen deutschen Justiz insbesondere bei tatsächlichen Verfahrensverschleppungen, während Gerhard Schröder in seinem eigenen Kanzlerhaarprozess natürlich keine Verfahrensverschleppungen sondern Verfahrensbeschleunigung während des laufenden Bundestagswahlkampfes 2002 zu seiner Wiederwahl erfahren hat.
1. ) Verfahren zu Kindesentführung, Umgangsboykott, Amtsmissbrauch und Deutschen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der deutschen Familienunrechtssprechung vorsätzlich verschleppt und vorsätzlich nicht korrekt bearbeitet.
1.1) Belegt wird dies unter anderem durch die völkerrechtlich dokumentierte Verletzung des Haager Übereinkommens über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ), die seitens der Gerhard Schröder freundlich gesinnten deutschen Justiz mehrfach missachtet und verletzt wird. In dieser rechtspolitischen Auseinandersetzung, die neben Regierungsebenen und justizministeriellen Ebenen in Gerhard Schröders erster Amtszeit als Bundeskanzler von 1998 bis 2002 auch über die internationale Medienberichterstattung geführt wird, nimmt der sich zur Wiederwahl stellende Gerhard Schröder die deutsche Justiz trotz der eklatant vorliegenden Rechtsverletzungen mehrfach verteidigend in Schutz.
Siehe dazu auch die Spezialseite "Bundeskanzler Gerhard Schröder verteidigt unkorrekte Verfahrensweisen in der Praxis der deutschen Familienrechtssprechung, insbesondere in Fällen internationaler Kindesentführung." >>>
1.2) Belegt wird dies unter anderem durch die völkerrechtlich dokumentierte Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Grundfreiheiten und Menschenrechte (EMRK), die seitens der Gerhard Schröder freundlich gesinnten deutschen Justiz mehrfach sogar noch in dessen Amtszeit mehrfach missachtet und verletzt wird.
Im definitiv deutlichen Gegensatz zu den deutschen Gerichtsverfahren zum Verfahrensgegenstand der angeblich gefärbten Kanzlerhaare können die Opfer der deutschen Famlienunrechtssprechung nicht mit beschleunigten Verfahren seitens der deutschen Justiz rechnen.
Siehe dazu auch die Spezialseite "Familienrechtsproblematik - Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Grundfreiheiten und Menschenrechte" >>>

2.) Verfahren zu nationalsozialistischen Verbrechen und deutschen Kriegsverbrechen werden durch die deutsche Justiz vorsätzlich verschleppt und vorsätzlich nicht korrekt bearbeitet werden. Nachdem die von Bundeskanzler Gerhard Schröder explizit protegierte und geförderte deutsche Justiz anschließend wiederum ihrerseits Gerhard Schröders Wiederwahl im Bundestagswahlkampf 2002 befördert hat, zeigt der weitere chronologische Verlauf, dass diese schröderkanzlergeförderte deutsche Justiz die Verfahren gegen im Ausland verurteilte Nazi- und Kriegsverbrecher vorsätzlich verschleppt.
Belegt wird dies unter anderem durch das Beispiel der im Jahre 2005 im Ausland verurteilten Mitglieder der 16. Panzergrenadierdivision Reichführer SS, während die angeblichen Ermittlungen der deutschen Justizbehörden bereits im angeblich haarungefärbten Kanzlerwiederwahljahre 2002 begonnen haben. Im definitiv deutlichen Gegensatz zu den deutschen Gerichtsverfahren zum Verfahrensgegenstand der angeblich gefärbten Kanzlerhaare im Fall Schröder können die Opfer des Nationalsozialismus nicht mit beschleunigten Verfahren seitens der deutschen Justiz rechnen.
Siehe dazu auch die Spezialseiten "Strafrechtliche Verfolgung von im Ausland verurteilten Kriegsverbrechern und Nazi-Verbrechern" >>>

3.) Verfahren zu Verletzungen der Bürgerrechte und Menschenrechte werden durch die deutsche Justiz vorsätzlich verschleppt und vorsätzlich nicht korrekt bearbeitet. Die von Bundeskanzler Gerhard Schröder in Verfahrensmanipulationen wohl protegierte und ihm freundlich gesonnene wahlkampfunterstützende deutsche Justiz verschleppt sodann nach Schröders Amtszeit als Bundeskanzler vorsätzlich die Verfahren gegen Menschenraub, Entführung, Freiheitsberaubung, und Folter.
Belegt wird dies unter anderem im Fall El Masri im Jahre 2005 und in den darauf folgenden Jahren.
Siehe dazu die Spezialseite "Khaled El Masri" >>>
Gleichzeitig deckt, fördert und verteidigt die von Schröder profitierende und ihm freundlich gesonnene deutsche Justiz den Altbundeskanzler Gerhard Schröder in der Fragestellung einer möglichen Vorteilsnahme, Veruntreuung von Steuergeldern, etc. bei dem offensichtlich merkwürdigen Zusammenhang, dass Gerhard Schröder in seinen letzten Bundeskanzleramtstagen einen großen Gas-Pipeline-Deal zusammen mit seinem russischen Staatscheffreund Putin einfädelt und anschließend quasi-direkt nach seiner Bundeskanzleramtszeit sicherlich nicht unterbezahlt in der entsprechenden Gas-Pipeline-Betreiberfirma auf Vorstandsebene Lohn und Brot findet.
Im definitiv deutlichen Gegensatz zu den deutschen Gerichtsverfahren zum Verfahrensgegenstand der angeblich gefärbten Kanzlerhaare im Fall Schröder können die Opfer des Bürgerrechts- und Menschenrechtsverletzungen nicht mit beschleunigten Verfahren seitens der deutschen Justiz rechnen.

Das Spielen mit den Menschen und ihren Schicksalen in der poltischen Handlungsstrategie für die opportunistische Karriereentwicklung ist kein parteigebundenes Verhalten, sondern ist mit gewissen Politikercharakteren zu assozieren.
Siehe als weiteres Beispiel dazu auch die Spezialseite "Innenminister Jörg Schönbohm und die Kindesmorde von Brieskow-Finkenheerd" >>>

Das gegenseitige fruchtbare Protegieren der Funktionseliten in Politik und Justiz in Abgrenzung zum Restvolk ist kein parteigebundenes Verhalten, sondern lässt sich neben dem Fall der angeblichen gefärbten Kanzlerhaare von Gerhard Schröder auch in der vorliegenden Nicht-Vollstreckung eines Beugehaftbefehls gegen Bundeskanzler Helmut Kohl zur Preisgabe angeblich anonymer Spendernamen im deutschjustiziellen Ermittlungsrahmen der CDU-Spendenaffäre sowie bei der deutschjustiziell schonenden Aufarbeitung weiterer kohlscher Bundeskanzlergeschäfte sowohl zum Thema Waffen und Bestechung als auch bei kohlschen Bundeskanzlergeschäften im Zuge der deutschen Einheit beobachten.

Bildquelle: Haarspaltereien in Hamburg: Friseur Gerhard Meir zeigt auf des Kanzlers schwarze Schläfen. dpa

Hannoversche Allgemeine

http://www.haz.de/

Siehe dazu auch die Spezialseite "Strafrechtliche Verfolgung des Bundeskanzlers Gerhard Schröder" >>>

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Welt im Spiegel - Inland
Gefärbt oder nicht? Grau ist alle Theorie

Berlin/Hamburg. Im Prozess um die Haarfarbe von Gerhard Schröder geht es um nicht weniger als das deutsche Presserecht.

Ob die Haare von Bundeskanzler Gerhard Schröder von Natur aus braun, rötlichbraun oder schwarzbraun sind, ob sie gesträhnt, meliert oder im Ansatz und an den Spitzen grau sind – das hat das Landgericht Hamburg am Freitag zur Enttäuschung eines größeren Publikums nur am Rande interessiert. Auch die schriftlichen Bestätigungen der beiden Starfriseure Stephan Krause aus Hannover und Udo Walz aus Berlin – wer dem Kanzler die Haare schneidet, ist selbstverständlich ein Starfriseur –, der Kanzler trage sein Haar wie gewachsen, waren nicht wirklich von Bedeutung.

Das Landgericht in der Hansestadt hat einen ernsthaften Prozess zu führen. Und der führt ganz nahe heran an die Grundsätze der Pressefreiheit. Entschieden wird zwar erst am 17. Mai, aber es ist gut möglich, dass die Sache vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landet.

Dass Gerhard Schröder für einen seit kurzem 58 Jahre alten Mann auf den ersten Blick eine erstaunlich ebenmäßige dunkle Haarfarbe besitzt, ist schon seit längerem Gegenstand öffentlicher Erörterungen. Anfänglich hat er das unterhaltsame Ratespiel mit heiterer Gelassenheit hingenommen. Nach seiner eigenen Darstellung gibt es jedoch ein Schlüsselerlebnis aus jüngster Zeit, das ihn bewogen hat, keinerlei Toleranz mehr zuzulassen. Bei einer Bundestagsdebatte vor wenigen Wochen über die geschönten Arbeitslosenzahlen schleuderte ihm der CDU-Abgeordnete Karl-Josef Laumann den Satz entgegen: „Ein Bundeskanzler, der sich die Haare färbt, der frisiert auch jede Statistik.”

Auslöser für die Klage war dann der ungefragte, aber wohlgemeinte Rat der Imageberaterin Sabine Schwind von Egelstein an den Bundeskanzler. Sie hatte der Nachrichtenagentur ddp gesagt: „Es käme seiner Überzeugungskraft zugute, wenn er sich die grauen Schläfen nicht wegtönen würde.” Dieses Zitat hat die Nachrichtenagentur verbreitet, ohne selbst dazu Stellung zu nehmen und ohne zuvor nachzuprüfen, ob der Kanzler färbt oder tönt – der Überlegung folgend, dass man ja lediglich eine Imageberaterin zitiert habe. Der SPD-Vorsitzende will nun der Agentur ddp mit seiner Klage verbieten lassen, noch einmal zu behaupten, er färbe oder töne sein Haupthaar.

Das Landgericht ist bei seiner Verhandlungsführung davon ausgegangen, dass die Behauptung über die angebliche Haartönung falsch ist. Es hat damit klargemacht, dass es sich nicht zum Schiedsrichter über des Kanzlers Schopf aufschwingen will. Nach Auffassung von Medienrechtlern gewinnt die Angelegenheit grundsätzlichen Charakter: Wer unwahre Äußerungen anderer verbreitet, kann sich nur dann erfolgreich gegen eine Unterlassungsklage wehren, wenn er sich eindeutig und ernsthaft davon distanziert hat. Die Anforderungen sind dabei hoch. Der Verbreiter könne sich nicht darauf berufen, dass er die Behauptungen ja aus einer anderen Informationsquelle übernommen habe, entschied der Bundesgerichtshof 1997. Die Distanzierung müsse deutlich „erkennbar” sein. Auch der Vorsitzende Richter Andreas Buske merkte an, die Nachrichtenagentur hafte für von ihr verbreitete Inhalte, auch wenn es Äußerungen Dritter seien.

Der Grund für diese vergleichsweise scharfe Haftung ist, dass unrichtige Informationen der vom Grundgesetz geschützten freien Meinungsbildung nicht dienlich sind und deshalb von den Betroffenen schnellstmöglich aus der Welt geschafft werden dürfen. Die Nachrichtenagentur sieht in dem konkreten Fall eine „Überspannung der Sorgfaltspflichten der Journalisten”. Sie will notfalls bis zur letzten Instanz kämpfen.

Immerhin muss der Steuerzahler nicht für den haarigen Rechtsstreit aufkommen. Schröders Gerichtstermin – bei dem dieser nicht anwesend war – sei „eine Privatangelegenheit”, versicherte ein Regierungssprecher. „Eventuell anfallende Kosten werden auch privat beglichen.”


Reinhard Urschel

Hannoversche Allgemeine, Veröffentlicht 12.04.2002 19:07 Uhr

http://www.haz.de/welt_im_spiegel/inland/128627.html

 

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Können diese Haare lügen?

Am Freitag verhandelt das Landgericht Hamburg, wie über die Haarfarbe des Kanzlers berichtet werden darf
Von Nikolaus Blome

Gerhard Schröder hat geklagt und riskiert viel Spott. Warum? Es ist Wahlkampf und der Kanzler hat Angst, es könnte sich die Meinung breitmachen: An Schröder ist nur wenig echt

Berlin - Wahlkampf, welcher Wahlkampf? Der Kanzler macht seit Wochen in Außenpolitik oder lässt sich von seinen Freunden, den großen Staatsgästen, besuchen. Und der Kandidat aus Bayern lässt ihn erst einmal weit gehend in Ruhe, weil seine Berater ihm das so raten. Die Septemberwahl ist also noch weit, ganz Deutschland ruht politisch still. Ganz Deutschland? Nein! Ein kleiner Raum im Hamburger Landgericht leistet Widerstand. Hier wird heute um 12.15 Uhr gewahlkämpft, unerbittlich, und zwölf, zwölf! Kamerateams haben sich angemeldet - mehr als in Minuten für das ganze Verfahren angesetzt sind.

Für die Richter mag es nur um eine Nachrichtenagentur gehen, die vor Wochen verbreitete, was eine bis dato weithin unbekannte Imageberaterin über des Kanzlers dunkle Haarfarbe zu wissen vorgab. Aber es geht um mehr. In Wahrheit nämlich dürfte es in den zehn Hamburger Gerichtsminuten konzentriert zu kosten geben, wovon ein ganzer deutscher Bundestagswahlkampf sich ernähren wird. Nicht die Frage, wer kann was besser: die Arbeitslosigkeit senken, den Staat reformieren, die Zukunft gestalten. Sondern die Frage, wer ist echt oder echter - Kanzler oder Kandidat? Die Frage: Was ist nur schön getünchte Show, aber wem können die Leute wirklich trauen? Die Sache "ist alles andere als eine Nichtigkeit", sagt Anwalt Michael Nesselhauf, der Gerhard Schröder vor Gericht vertritt. Wohl wahr, die Sache ist große Politik - so sieht es zumindest der Kanzler, und darum macht er Ernst, wo man das Lachen eigentlich kaum verbeißen kann. Darum, so sagen seine Berater, macht der Kanzler "jetzt Schluss mit der Sache" - damit sie ihn nicht einen ganzen Wahlkampf lang auf dem Terrain handicapt, auf dem sein Gegner Edmund Stoiber ihn für das entscheidende Gefecht stellen will.

Es hat eine aufschlussreiche Pointe, dass mit einem absolut humorlosen Auftritt sich die erste Amtsperiode eines Kanzlers dem Ende nähert, der auch antrat, weil ihm "Regieren Spaß macht". Keiner würde behaupten, dass Gerhard Schröder nicht auch über sich selbst lachen kann, anders als mancher seiner Vorgänger. Und deshalb hätte wohl keiner gedacht, dass er nicht auch über Sabine Schwind von Egelstein lachen kann. Die Dame ließ sich in einem weithin unbeachteten Bericht der Nachrichtenagentur ddp recht freundlich über des Kanzlers Publikumswirksamkeit aus - und sah nur eine kleine Schwäche gegenüber dem Herausforderer Edmund Stoiber. Dass der nämlich zu seinen grauen Haaren stünde, der an Jahren kaum jüngere Kanzler aber färbe oder töne - und deshalb in diesem einen Punkte "unglaubwürdig" wirke.

Das hätte der Kanzler ignorieren oder auf die leichte Schulter nehmen können - und tat es doch nicht. Stattdessen lässt er es mit einer umgehend gesendeten Richtigstellung der Agentur nicht gut sein. Setzt seinen Anwalt Nesselhauf in Marsch, der eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordert, nicht erhält und deshalb vor Gericht zieht. Bittet schließlich zwei nur aus Society-Blättern gut bekannte Star-Friseure hoch offiziell zu versichern, dass seine Haare ohne chemische oder andere Hilfe die dunkle Farbe halten. Und alles unter Kübeln von Spott und lautem Gelächter in TV-Sendungen und Blätterwald.

Warum macht der Kanzler das? Hat er nichts Besseres zu tun, so fragen sich wohl viele, als der Streit kein Ende nehmen will und irgendwann auf den heutigen Gerichtstermin zusteuert. Nahost-Krise, Arbeitslosigkeit, Bundeswehr, es ist ja nicht so, dass nichts anläge für einen, der gerade Kanzler ist. Warum nur der Eifer um die Haare? Eitelkeit, schlechte Tagesform - oder aber ein Beweis für einen phänomenalen "politischen Bauch", wie das Organ genannt wird, das Gerhard Schröder in Partei und Staat ganz noch oben gebracht hat? Dann freilich gepaart mit seherischen Fähigkeiten, denn sein Herausforderer Edmund Stoiber war zum Beginn der Haar-Affäre, Ende Januar, gerade erst gekürt und seine Strategie noch nicht recht erkennbar: sich nämlich gegen einen "Spaß-und-Show-Kanzler" als ehrlichen Kärrner in Dienste des Volkes aufzubauen.

Offiziell schweigt das Kanzleramt wie eisern dazu. Nur so viel: "Man hat sich daran gewöhnt, dass Privatsachen des Kanzlers Gegenstand öffentlichen Interesses sind", erklärt ein Sprecher.

Also wird eifrig spekuliert, was Schröder heute in ein weiteres Gewitter von belustigter bis besorgter Berichterstattung treibt: Eitelkeit könnte sein, wäre ja menschlich. Jedermann hat wohl eine Stelle an Leib oder Seele, wo die Haut eben dünne ist. Und beim Kanzler liegt sie halt an den Schläfen. Gut in Erinnerung ist auch noch der Ärger des Kanzlers, als die "Bild"-Zeitung jüngst ein Foto (übrigens auch von der Nachrichtenagentur ddp) druckte, wie er beim SPD-Parteitag in Nürnberg von einem Fernsehjournalisten, um die zwei Meter groß, interviewt wurde - der Kanzler stand auf einer Kiste, der optischen Augenhöhe wegen. Tatsächlich gilt Gerhard Schröder als durchaus eitel, anders wären auch die sorgsam gestylten Bilder in Brioni-Anzügen für ein Magazin am Anfang seiner Amtszeit nicht zu erklären. Aber eine Klage wegen der eigenen Haarfarbe?

Oder doch politischer Bauch? Vorneverteidigung gegen einen Gegner Stoiber, der anders als erwartet die politische Mitte nicht freigibt, sondern eben dort um die bodenständige Anti-Spaß-Fraktion im Lande wirbt. Ja, versichern dem Kanzler nahe Stehende. Gekränkte Eitelkeit sei eben nicht der eigentliche Grund für Schröders Nachdruck in Sachen Haarfarbe. Es sei eine - pardon, keineswegs an den Haaren herbeigezogene - Frage der Glaubwürdigkeit, der Würde des Amtes und die Haarfarbe längst Teil der politischen Auseinandersetzung. So habe der CSU-Abgeordnete Laumann jüngst in einer Bundestagsdebatte gedonnert: Wer seine Haare färbe, der frisiere auch Statistiken, zum Beispiel bei der Arbeitslosigkeit. Auch Anwalt Nesselhauf beteuert, dass er in zahlreichen Presseberichten immer wieder süffisante Hinweise auf des Kanzlers Haare zitiert gefunden hätte. Wie sagt die Junge-Union-Chefin Hildegard Müller: "Was Schröder mit seinen Haaren macht, ist doch egal. Aber wie er seine Politik schönfärbt, da stehen einem doch die Haare zu Berge."

Tatsächlich will das Stoiber-Team hier zufassen: "Kantig. Echt. Erfolgreich" heißt ihr neuer Slogan, und auf dem Plakat verrenkt der Kandidat sich fast den Daumen, so engagiert ist die Pose, mit der er gegen Schröder freilich punkten könnte. Gerade zum Ende seiner Amtszeit häufen sich ja die Fragen, wofür Gerhard Schröder eigentlich steht, was an ihm unverrückbare Überzeugung oder gar politische Vision ist, was das normale Maß an politischem Pragmatismus und was schlicht beliebige Schau ohne Substanz.

So erleben wir heute zu Hamburg also in einem kurzen Gerichtsakt die Schlüsselsequenz eines angehenden Wahlkampfes: Der Kanzler macht der Lockenlüge den Garaus. Der Kandidat und seine Mannen bekommen Munition - und müssen selbst danach natürlich aufpassen. Edmund Stoiber nämlich, so wird es bereits in der Hauptstadt von interessierter Seite gestreut, Edmund Stoiber, der sei ja gar nicht echt. Der habe beim urbayerischen Starkbieranstich bestenfalls im ersten Krug echtes Starkbier - und sonst in Steinkrügen fast immer Wasser. Oder schlimmer noch: Edmund Stoiber, der Kantige, der Echte, so heißt es von Insidern, hat manchmal sogar Salbeitee im Maßkrug. Der Kanzler dagegen hat schon ein Hitparaden stürmendes Lied hingelegt, wo er nach "'ner Flasche Bier" verlangt. Prost Wahlkampf.

Der Friseur Udo Walz, oft auch als Prominentenfriseur bezeichnet, schneidet in Berlin die Haare von Gerhard Schröder. Er sagt: "Ich sehe graue Haare blinzeln." Eine Behandlung mit Re-nature-Produkten sei ausgeschlossen - das gäbe immer einen Grün- oder Gelbstich. Und gefärbte Haa- re würden rötlich oxidieren. "Und ich sehe bei Herrn Schröder keinen Rot-Ton"

Friseur Stephan Krause von der Parfümerie Roggendorf schneidet seit zwölf Jahren die Haare von Gerhard Schröder in Hannover. Er sagte dem Nachrichtenmagazin "Spiegel": "Über den kompletten Kopf verteilt sich feines, graues Haar."

Die Welt, Dienstag, 14. Mai 2002

http://www.welt.de/daten/2002/04/12/0412de325695.htx

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Haare gefärbt? Deutscher Kanzler klagt Journalisten!
Schröder wehrt sich vor Gericht gegen Haarfärbe-Bericht
Entscheidung für 17. Mai angekündigt

Kurioser Streit vor dem Landgericht Hamburg: Der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) setzt sich heute gegen Äußerungen über seine dunklen Haare zur Wehr. Journalisten hatten eine Imageberaterin zitiert. Sie äußerte massive Zweifel an der Echtheit seiner dunklen Haarpracht...

Das Gericht verhandelte über eine Unterlassungsklage des Kanzlers gegen die Nachrichtenagentur ddp. Sie hatte in einem Interview eine Imageberaterin mit Aussagen über die ihrer Ansicht nach gefärbten Haare des 58-Jährigen zitiert. Obwohl ddp die im Jänner gesendete Meldung am selben Tag zurückzog und eine Richtigstellung sendete, erreichte der Kanzler eine Einstweilige Verfügung gegen die Agentur.

Da ddp die dazu verlangte Abschlusserklärung nicht abgegeben habe, sei eine Hauptsacheklage erhoben worden. Das erklärte der Hamburger Anwalt von Schröder, Michael Nesselhauf, der dpa. Er will vor Gericht erreichen, dass die inhaltlich falschen Zitate von ddp nicht weiter verbreitet werden dürfen.

Die Einstweilige Verfügung akzeptiert ddp nach Angaben von Chefredakteur Bernd von Jutrczenka nicht. "Wir haben die Einstweilige Verfügung nicht akzeptiert, weil sie uns als einzigem Medium in Deutschland für alle Zeiten verboten hätte, über den Streit um die Haare zu berichten", sagte Jutrczenka.

Die Verhandlung dauerte rund zehn Minuten. Die Entscheidung soll am 17. Mai verkündet werden.

Schröder hatte jedem eine Klage angedroht, der behauptet, der Kanzler färbe sein Haar...

http://www.news.at/

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Freitag, 12. April 2002
Streit um Kanzler-Haar
Urteil erst im Mai

Färbt er oder färbt er nicht, der Kanzler? Diese zweifellos ungemein wichtige Frage beschäftigt zurzeit das Landgericht Hamburg. Die Richter müssen über eine Unterlassungsklage von Bundeskanzler Gerhard Schröder befinden. Der 58-Jährige will der Nachrichtenagentur ddp verbieten lassen zu verbreiten, er färbe sich - des jugendlichen Aussehens wegen - die Haare.

Jetzt trafen die Prozessparteien erstmals im Gerichtssaal aufeinander. Schröder selbst war nicht erschienen. Die Verhandlung dauerte nur rund zehn Minuten. Das Gericht will seine Entscheidung am 17. Mai verkünden.

Die Nachrichtenagentur ddp hatte in einem Interview eine Imageberaterin mit Aussagen über die ihrer Ansicht nach gefärbten Haare des Kanzlers zitiert. Schröder will erreichen, dass diese Zitate von ddp nicht weiter verbreitet werden dürfen.

Schröders Anwalt Michael Nesselhauf sagte, es lägen eidesstattliche Versicherungen der Friseure von Schröder vor, die das Gegenteil sagten. Schröder sei deshalb siegessicher. Der Anwalt der Nachrichtenagentur, Klaus Sedelmeier, indes kündigte an, den Rechtsstreit notfalls "bis nach Karlsruhe" durchzufechten. Er sprach von einer "Überspannung der Sorgfaltspflichten der Journalisten" und verwies darauf, dass die monierte Äußerung lediglich in einem Nebensatz zitiert worden sei.

Und was sagt die Friseur-Fachwelt zu dem Fall? "Dieser Auftrieb mit Klage und Anwalt - das ist ja schlimmer als bei Prinz Ernst-August von Hannover", meinte Promi-Styler Gerhard Meir gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. "An Schröders Stelle hätte ich gesagt, die Leute können über mich reden, was sie wollen, ob ich mir die Haare färbe oder nicht, das ist egal, denn ich mache gute Politik."

Meir, der Schröder nach eigener Aussage noch nie frisiert hat, findet im übrigen des Kanzlers Haar "sehr kompakt, massig und besonders im Kunstlicht sehr stabil in der Farbe".

N-TV

http://www.n-tv.de/

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Streit um Kanzler-Haarfarbe: ddp scheitert vor BVG
AFP vom 26.09.2003

Streit um Kanzler-Haarfarbe: ddp scheitert vor BVG
- BVG lehnt Verfassungsbeschwerde der Nachrichtenagentur ab
Im Rechtsstreit um angeblich gefärbte Haare von Kanzler Gerhard Schröder (SPD) ist die Nachrichtenagentur ddp auch beim Bundesverfassungsgericht (BVG) gescheitert. Die Karlsruher Richter nahmen eine Verfassungsbeschwerde der Agentur nicht zur Entscheidung an. Zugleich befand das BVG wie zuvor das Hamburger Landgericht, die Agentur hätte aus Gründen der Sorgfaltspflicht vor der Verbreitung der umstrittenen Interviewäußerung einer Imageberaterin über Schröders Haarfarbe deren Wahrheitsgehalt recherchieren müssen.

Anlass für das juristische Tauziehen um die Farbe der Kanzler-Haare war eine ddp-Meldung vom Januar 2002, gegen die Schröder geklagt hatte. Darin hatte die Agentur eine Münchner Imageberaterin zitiert, die sowohl Schröders Image als auch dasjenige der CDU-Chefin Angela Merkel und des damaligen Unionskanzlerkandidaten Edmund Stoiber (CSU) bewertete. Dabei riet Sabine Schwind von Egelstein dem Kanzler, angesichts seines Alters solle er zu Gunsten seiner Glaubwürdigkeit auf das Tönen seiner grauen Schläfen verzichten. Schröder bestritt ein Färben seiner Haare und reichte Klage ein.

Das BVG hob nun in seinem Beschluss hervor, im Ausgangsstreit sei es nicht darum gegangen, ob der Bundeskanzler seine Haare färbt - es sei unstrittig gewesen, dass dies nicht der Fall sei. Gegenstand des Verfahrens sei vielmehr die Frage gewesen, unter welchen Voraussetzungen eine Nachrichtenagentur ein Interview mit einer gegenteiligen Äußerung verbreiten und sich dabei auf die Aussage der Interviewten verlassen durfte. Dabei gelte die journalistische Sorgfaltspflicht für Presseagenturen im selben Umfang wie für andere Presseunternehmen.

26. September 2003 - 12.15 Uhr

http://www.123recht.net/article.asp?a=6708

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Kanzler gewinnt Rechtsstreit um angeblich gefärbte Haare ***
- Nachrichtenagentur ddp kündigt Berufung an

Die Haarspalterei um die angeblich gefärbten Schläfen von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat am Freitag ein vorläufiges Ende gefunden: Schröder bekam vor dem Hamburger Landgericht Recht, so dass die Nachrichtenagentur ddp künftig nicht mehr verbreiten darf, dass er seine Haare färbe. Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye begrüßte, dass das Gericht "sehr entschieden" an die journalistische Sorgfaltspflicht erinnert habe. Die Agentur kündigte Berufung an. Schröder musste sich am Freitag noch mit einer anderen Darstellung seines Äußeren befassen: Ein Unternehmen warb unerlaubt mit seinem Foto - das soll aber rechtlich folgenlos bleiben.

Der Hamburger Prozess war ins Rollen gekommen, als ddp im Januar eine Münchner Imageberaterin zitierte, die sowohl Schröders Image als auch das von CDU-Chefin Angela Merkel und Unionskanzlerkandidat Edmund Stoiber bewertete. Dabei riet Sabine Schwind von Egelstein dem Kanzler, angesichts seines Alters solle er zu Gunsten seiner Glaubwürdigkeit auf das Tönen seiner grauen Schläfen verzichten. Die Agentur hatte die Meldung nach einem Protest des Kanzlers zurückgezogen und eine Richtigstellung verbreitet. Eine anschließend noch erlassene Einstweilige Verfügung hatte ddp aber nicht akzeptiert, weshalb der Streit schließlich vor Gericht ging.

Die Pressekammer des Landgerichts gab Schröder nun Recht. Demnach hätte sich die Agentur vor der Verbreitung der Ursprungsmeldung Anfang Januar direkt bei ihm erkundigen müssen, ob die Vermutung des Tönens oder Färbens den Tatsachen entspreche. Der ddp-Anwalt Klaus Sedelmaier bezeichnete das Urteil als "falsch" und will notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Mit der Entscheidung würden "überspannte Anforderungen" an die Presse-Sorgfalt gestellt. Die Agentur habe das getan, "was erforderlich" gewesen sei. Die Berufung soll laut Sedelmeier binnen zehn Tagen erfolgen.

Der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), Rolf Lautenbach, begrüßte die Ankündigung, in die nächste Instanz zu gehen. Das Urteil könne so nicht stehen bleiben, sagte er im NDR. Es sei zwar der "Grundsatz unsere journalistischen Handwerks bei normaler Recherche jeden zu befragen, den wir als relevant meinen befragen zu müssen". Wenn es um das reine Zitieren einer anderen Quelle gehe, sei dies nach seiner Einschätzung aber nicht der Regelfall.

Regierungssprecher Heye ging nicht nur auf das Haarurteil, sondern auch auf die Werbeaktion des Bielefelder Unternehmens sowie den "Stern"-Titel vom Vortag ein. Von der Aktion, in der ein Foto Schröders in halbseitigen Anzeigen mit rotem Haar versehen ist, habe der Kanzler nichts gewusst. Die Regierung halte eine solche Werbung für "wenig hilfreich und sinnvoll". Sie sei aber ein "Beispiel, mit welcher Zugkraft" der Kanzler versehen werde.

Im Zusammenhang mit dem "Stern"-Titel, auf dem Schröder nackt mit einem rot-grünen Feigenblatt karikiert war, rief Heye vor dem Hintergrund rechtsextremer und rechtspopulistischer Bewegungen in Europa zum generellen Nachdenken über den Umgang mit "demokratisch gewählten Politikern" auf. Er erinnerte an Erfahrungen aus der Weimarer Zeit, in denen herabsetzende Äußerungen gegenüber Politikern nicht immer entschieden verfolgt wurden. Dies müsse sich auch der "Stern" vor Augen halten.

Der frühere Kanzler-Berater Hans-Hermann Tiedje bezeichnete den Haarprozess als "größten politischen Fehler" des Kanzlers in den vergangenen Jahren. Dieser Fall könne auch Wählerstimmen kosten, sagte er im F.A.Z. Business-Radio. Es gehe um die alltägliche Glaubwürdigkeit, denn die Bürger fragten sich, "hat der eigentlich nichts besseres zu tun?". Der Chef des Verbandes der PR-Agenturen, Rupert Ahrens, warf den politischen Parteien vor, ihren Wahlkampf zu sehr auf Personen statt auf Inhalte abzustellen. Es gehe nicht mehr um die Verkörperung von Inhalten, sondern nur um die Inszenierung, sagte er im ZDF.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2002

http://www.123recht.net/article.asp?a=2890&p=1

"Hauptsache volles Haar, Gerhard!"
- Bielefelder Unternehmen wirbt ohne Erlaubnis mit Bild Schröders

"Mensch ärgere Dich nicht: Hauptsache volles Haar, Gerhard!" - unter dieser Überschrift warb die Bielefelder Firma Alcina-Cosmetic Dr. Kurt Wolff am Tag des Urteils über des Kanzlers angeblich gefärbten Haare mit einem Bild von Gerhard Schröder, das ihn mit rot-gefärbtem Schopf zeigt. Damit es bei der vollen Haarpracht bleibe, sollten Männer ein Produkt des Hauses nutzen, hieß es am Freitag in den halbseitigen Anzeigen in "Süddeutsche Zeitung" und "Bild". Die Firma holte nach Angaben einer Sprecherin für die Verwendung des Fotos keine Erlaubnis ein.

Trotzdem verzichtet der Kanzler diesmal auf eine Klage. Stattdessen hielt er sich an die jüngsten Aufforderungen zu einem humorvolleren Umgang mit solchen Themen: "Dies ist ein Beispiel, mit welcher Zugkraft er versehen wird", sagte sein Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye in Berlin. Die Bundesregierung halte dennoch eine solche Werbung "für wenig hilfreich und sinnvoll". Der Kanzler werde sich jedoch, "glaube ich, darüber hinwegsetzen", sagte Heye.

Damit geht die Rechnung des Unternehmens auf: "Wir hoffen, er versteht Humor", sagte Pressesprecherin Eva Gertz der Nachrichtenagentur AFP. Dabei könnte Schröder auf Unterlassung und finanzielle Entschädigung klagen, da es sich bei der nicht autorisierten Nutzung des Fotos für Werbezwecke um eine Persönlichkeitsverletzung handele, wie der Dortmunder Medienrechtler Udo Branahl sagte.

Am Freitagmorgen war der Kanzler vor einem Hamburger Gericht erfolgreich gegen die Nachrichtenagentur ddp gewesen, die künftig nicht mehr über die angeblich gefärbten Haare Schröders berichten darf. Am Vortag hatte zudem ein "Stern"-Titelbild für Aufsehen gesorgt, dass Schröder nackt mit einem rot-grünen Feigenblatt zeigte.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2002

http://www.123recht.net/article.asp?a=2890&p=2

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Gericht befindet über Schröders Haare
AFP vom 12.04.2002

Gericht befindet über Schröders Haare
- Kanzler wehrt sich gegen Bericht über angebliches Färben
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) will heute Berichte über seine angeblich gefärbten Haare gerichtlich untersagen lassen. In dem Fall geht es um ein Interview der Nachrichtenagentur ddp mit einer Imageberaterin. Diese hatte die Ansicht geäußert, Schröder habe seine Haare färben oder tönen lassen. Nach Protesten des Kanzlers zog ddp die Meldung zwar zurück. Schröder will aber vor Gericht in einer Unterlassungsklage erreichen, dass die Nachrichentagentur die Zitate der Beraterin nie wiederholen darf.

Für den Fall, dass ddp das doch tut, soll nach dem Willen des Kanzlers eine Geldstrafe festgelegt werden. Eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung wollte ddp bislang aber nicht unterschreiben.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2002

http://www.123recht.net/article.asp?a=2729&p=1

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Zwischenergebnisse aus der angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
zum Forschungsgegenstand "Deutsche Justizverbrechen"
© Bernd Michael Uhl
Nazi-(Juristen)-Jäger, ehrenamtlicher Staatsschützer und Menschenrechtsaktivist