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Der Menschenrechtsaktivist Bernd Michael Uhl macht zu den
Vorgängen in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg
folgende Aussagen:
In der fortgeschrittenen und verschärften Eskalationsstufe
der Auseinandersetzung zwischen Menschenrechtsaktivist bzw.
Systemkritiker einerseits und Amtsträgern bzw. Systemakteuren
andererseits sei der direkte Gegenangriff seitens der Personenkreise
der involvierten Systemakteure erfolgt. Dabei hätten
die Systemakteure bis zum heutigen Tage verschiedene Gegenangriffstaktiken
innerhalb ihrer Verteidigungsstrategie versucht.
Herr Uhl meint, es würde sich um ein äußerst
merkwürdiges Verständnis von demokratischer Rechtsstaatlichkeit
und von rechtsförmigen Verfahren handeln, wenn einerseits
die von Herrn Uhl beschuldigten und angegriffenen Richter
und Staatsanwälte meinten, sie müssten die Beschwerden,
Rechtsmittel, Rechtsanträge, Strafanzeigen, Dienstaufsichtsbeschwerden,
etc. des Herrn Uhl im und zum Hickman-Fall nicht bearbeiten,
aber gleichzeitig dieselben Beschwerden, Rechtsmittel, Rechtsanträge,
Strafanzeigen, Dienstaufsichtsbeschwerden, etc. dazu benutzen
können, um nur gegen Herrn Uhl einseitig Verfahren wie
in AKTENZEICHEN 184 Js 60735/04 (337/05) Amtsgericht Wilhelmshaven
und in AKTENZEICHEN 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) am
Amtsgericht Oldenburg zu führen.
Siehe dazu u.a.:
Der
leitende Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Oldenburg Herr
Roland Herrmann unter AKTENZEICHEN 412 E Sdh 38/04, 412 E
Sdh 39/04, 412 E Sdh 45/04 weist am 01.12.2004 die Dienstaufsichtsbeschwerden
des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael
Uhl vom 22.07., 22.08., 04.09.2004 zurück gegen Staatsanwältin
Schiereck, Oberstaatsanwältin Groskopff, Staatsanwalt
Preuk und stellt stattdessen am 01.12.2004 Strafantrag gegen
den Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael
Uhl wegen angeblich beleidigender Äußerungen zum
Nachteil seiner Mitarbeiter >>>
Siehe dazu u.a.:
Der
Präsident des OLG Oldenburg i.A. Holtmeyer weist am 31.08.2004
unter dem AKTENZEICHEN 3133 E 1 Hickman die vom Direktor des
Amtsgericht Wilhelmshaven weitergeleiteten Dienstaufsichtsbeschwerde
des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael
Uhl vom 24.08.2004 zurück gegen RiOLG Fiedelak und stellt
stattdessen am 31.08.2004 Strafantrag gegen den Menschenrechtsaktivisten
und Systemkritiker Bernd Michael Uhl wegen des angeblichen
Verdachts der Beleidigung und der Verleumdung >>>
Während die von Herrn Uhl beschuldigten und herausgeforderten
Richter und Staatsanwälte in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven
und Oldenburg nach Aussagen von Herrn Uhl mittels mehreren
Gegenangriffswellen wiederholt versucht hätten, Herrn
Uhl einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen, werde
gleichzeitig der Verfahrensfortgang in den rechtspolitischen
Initiativen des Hern Uhl zum Hickman-Fall verweigert.
Herr Uhl weise ausdrücklich auf das bemerkenswerte Phänomen
im chronologischen Ablauf der Verfahren hin, dass nämlich
erst nachdem Herr Uhl mittels konkreter Rechtsanträge
konkrete noch ausstehende Verantwortungsübernahmen für
Kriegs- und NS-Verbrechen im Gerichtsbezirk Oldenburg einfordert,
bestimmte Mitarbeiter von juristischen Behörden aus dem
Gerichtsbezirk Oldenburg zum frontalen Gegenangriff gegen
Herrn Uhl übergehen würden.
Herbst/Winter 2004:
Vorladung zu polizeilichen Vernehmungen als Beschuldigter
Zunächst sei Herr Uhl im Herbst/Winter 2004 wiederholt
zu polizeilichen Vernehmungen im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen gegen seine Person eingeladen worden, um festzustellen,
ob bestimmte Schriftsätze von ihm selbst stammen würden.
Während die involvierte Staatsanwaltschaft Oldenburg
einerseits die Bearbeitung der Strafanzeigen des Menschenrechtsaktivisten
Herrn Uhl gegenüber dem beschuldigten Systemakteuren
verweigere, würde die Staatsanwaltschaft Oldenburg gleichzeitig
dieselben Schriftsätze verwenden, um ihrerseits Verfahren
gegen Herrn Uhl zu führen. Er habe stets bei den Zeugenvernehmungen
durch die Polizei zu seinen speziellen und begründeten
Beschuldigungs-Aussagen gestanden und diese zugegeben, sowie
seine Autorenschaft klar benannt.
Winter 2004:
Beantragte Entmuendigung des Menschenrechtsaktivisten im Ergebnis
gescheitert
Im nächsten taktischen Schritt des Gegenangriffs sei
im Winter 2004 seitens der involvierten und von Herrn Uhl
beschuldigten Systemakteure im Zuge ihrer Gegenangriffswellen
versucht worden, eine Entmündigung des Herrn Uhl durch
das Gesundheitsamt Kassel zu erreichen. Dieser Versuch sei
fehlgeschlagen.
Siehe dazu auch die Dokumentation :
Entmündigung des Menschenrechtsaktivisten >>>
Januar 2005:
Beschlagnahme des PC-Systems des Menschenrechtsaktivisten
(Laptop, Drucker und Scanner)
Im nächsten taktischen Schritt des Gegenangriffs sei
im Januar 2005 seitens der involvierten und von Herrn Uhl
beschuldigten Systemakteure arrangiert worden, die Beschlagnahmung
des PC-Systems von Herrn Uhl (Computer, Drucker und Scanner)
über das Amtsgericht Kassel zu erreichen. Dieser Versuch
sei gelungen.
Siehe dazu auch die Dokumentation :
Beschlagnahme des PC-Systems des Systemkritikers >>>
Dabei habe er unter anderem auch wertvolle Unterlagen zur
Durchführung seines Universitätsstudiums verloren,
da ihm keine von ihm angeforderten Kopien der Daten ausgehändigt
worden seien. Vor dem Hintergrund dieser Sachlage, so behauptet
Herr Uhl, sei wie dokumentiert und bewiesen in entsprechenden
Akkumulationsverfahren AKTENZEICHEN 201 Gs 257/04 beim Amtsgericht
Kassel zu Nazi-Verbrechen, Systemunrecht und Staatsverbrechen
eine vorsätzliche massive Behinderung des Forschungsprojektes
"Deutsche Justizverbrechen (DJV)" sowie eine vorsätzliche
und böswillige wirtschaftliche Schädigung aus niederen
Beweggründen gegenüber dem Nazi-(Juristen)-Jäger,
ehrenamtlichen Staatsschützer, Menschenrechtsaktivisten
und DJV-Forschungsprojektleiter Bernd Michael Uhl zu verzeichnen.
Er bezeichne die Beschlagnahmung seines PC-Systems als Willkürmaßnahme.
Vorsätzlich werde ihm bis zum heutigen Tage nicht nur
entgegen seinem mehrfachen Widerspruch die Herausgabe seines
PC-Systems verweigert, sondern auch eine öffentliche
Gerichtsverhandlung verweigert.
Herr Uhl erkenne darin die Absicht, ihn gezielt in seinen
rechtspolitischen Aktivitäten und Initiativen gegen Auschwitz,
gegen weitere Nazi-Verbrechen (vgl. Abschnitt "6. Das
Engagement des Herrn Uhl und seine rechtspolitischen Initiativen
in der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus nach
1945") sowie gegen die Beteiligung der deutschen Justiz
an Staatsverbrechen und Systemunrecht massivst behindern zu
wollen sowie eine gezielte wirtschaftliche Schädigung
des Menschenrechtsaktivisten Herrn Uhl in seinen beruflichen
Tätigkeiten und Verdienstmöglichkeiten herbeiführen
zu wollen. In dieser Phase am 24.01.2005, so behauptet Herr
Uhl, befand er sich gerade im Rahmen seiner Felduntersuchungen
mittels der teilnehmenden Beobachtung zur Verstrickung der
deutschen Justiz im Nationalsozialismus in den Vorbereitungsarbeiten
zu rechtspolitischen Initiativen der Verantwortungsübernahmen
und Reparationsleistungen hinsichtlich des Ereignisses des
60. Jahrestages der Befreiung von Auschwitz. Zudem hatte Herr
Uhl bereits zu diesem Zeitpunkt begonnen, mehrere strafrechtliche
Verfahren gegen SS-Offiziere und Wehrmachtsangehörige
in der BRD anzustrengen, die gegen Kriegsende in Norditalien
Massaker an der Zivilbevölkerung verübt hatten.
Sehr bemerkenswert sei, und das bis zum heutigen Tage, dass
Herrn Uhl in der Rechtssache zu deutschen Justizverbrechen,
in der Sache der Anschuldigungen des Herrn Uhl gegenüber
bestimmten Systemakteuren sowie in der Sache der Anschuldigungen
bestimmter Systemakteure gegenüber Herrn eine öffentliche
Gerichtsverhandlung seit nunmehr anderthalb Jahren seit Beschlagnahme
seines PC-Systems verweigert werde.
Statt einer öffentlichen Gerichtsverhandlung arbeiteten
die von Herrn Uhl beschuldigten und angegriffenen Richter
und Staatsanwälte nunmehr mit Strafanzeigen gegen Herrn
Uhl, die sie auf von ihnen nicht bearbeiteten Strafanzeigen
des Herrn Uhl gegenüber Richtern und Staatsanwälten
begründen sowie mit dem Versuch einer erneuten psychiatrischen
Begutachtung im April/Mai 2006 als ihre offensichtliche Strategie
des Verfahrensfortganges.
Frühjahr 2005:
Amtsärztliche Untersuchung nach dem Versuch, den Menschenrechtsaktivisten
und Systemkritiker zu entmündigen
Vier Monate nach dem Beschluss des Amtsgerichts
Kassel vom 05.11.2004 und nach Abschluss des Betreuungsverfahrens
übersendet nunmehr der Amtsarzt des Gesundheitsamtes
des Magistrates der Stadt Kassel die Einladung für die
Untersuchung des Menschenrechtsaktivisten.
Während das Ziel der bereits abgeschlossenen
Verfahren war die Zurechnungsfähigkeit des Menschenrechtsaktivisten
zu klären, will der Amtsarzt des Sozialpsychiatrische
Beratungsstelle des Gesundheitsamtes des Magistrates der Stadt
Kassel nunmehr urplötzlich unter demselben Aktenzeichen
die Schuldfähigkeit des Menschenrechtsaktivisten überprüfen.
Siehe dazu auch die Dokumentation :
Amtsärztliche Untersuchung des Systemkritikers >>>
Sommer 2006:
Deklarierung des Menschenrechtsaktivisten als psychisch krank
und/oder schwachsinnig mit Hilfe eines psychiatrischen Gutachters
Im nächsten taktischen Schritt des Gegenangriffs werde
nunmehr im Sommer 2006 seitens der involvierten und von Herrn
Uhl beschuldigten Systemakteure versucht, eine psychiatrische
Erkrankung und Schwachsinn des Herrn Uhl durch das Klinikum
Kassel feststellen zu lassen (vgl. dazu den Abschnitt "1.
Einleitung"). Darauf hin erfolgt die hier vorliegende
Offizielle Stellungnahme zum gerichtlichen bestellten Gutachten
einer Psychiatrischen Begutachtung des Herrn Bernd Michael
Uhl auf Veranlassung des Amtsgerichts Wilhelmshaven zu AKTENZEICHEN
184 Js 60735/04 (337/05) hinsichtlich der Feststellung der
Schuldfähigkeit in strafrechtlichen Verfahren mit den
Tatvorwürfen Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede
gegenüber Gutachtern, Richtern und Staatsanwälten
aus den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg. Im Rahmen
dieser Psychiatrischen Begutachtung soll Herr Bernd Michael
Uhl auf das Vorliegen von psychiatrischer Erkrankung und Schwachsinn
durch den gerichtlich bestellten Gutachter überprüft
werden.
Siehe dazu auch die Dokumentation :
Feststellung Psychiatrischer Erkrankung des Menschenrechtsaktivisten
>>>
Die Verteidigungsstrategie mit den vorliegenden Gegenangriffstaktiken
seitens der beschuldigten und angegriffenen Systemakteure
und die gezielte wirtschaftliche Schädigung des Herrn
Uhl wird in Abschnitt "6. Das Engagement des Herrn Uhl
und seine rechtspolitischen Initiativen in der Auseinandersetzung
mit dem Nationalsozialismus nach 1945" eingehender erläutert.
Mögliches strategisches Verfahrensziel der involvierten
Systemakteure nach den vorhergehenden missglückten Angriffsversuchen
solle nunmehr die Diagnostizierung des Herrn Uhl mit Hilfe
eines psychiatrischen Gutachters als psychisch krank und/oder
schwachsinnig sein. Die Verteidigungsstrategie der angegriffenen
juristischen Systemakteure Richter und Staatsanwälte
im Rahmen der vorliegenden rechtspolitischen Auseinandersetzung
gegenüber dem Menschenrechtsaktivisten sehe also im zusammengefassten
chronologischen Ablauf wie folgt aus:
- Herbst 2004: Polizeiliche Beschuldigtenvernehmungen
als Reaktion auf die Strafanzeigen des Systemkritikers gegen
Systemakteure
- Winter 2004: Beantragte
Entmuendigung des Menschenrechtsaktivisten im Ergebnis gescheitert
- Januar 2005: Beschlagnahme
des PC-Systems des Menschenrechtsaktivisten (Laptop, Drucker
und Scanner) mit der anschließenden Verweigerung einer
öffentlichen Gerichtsverhandlung seit nunmehr anderthalb
Jahren
- Frühjahr 2005: Amtsärztliche
Untersuchung nach dem Versuch, den Menschenrechtsaktivisten
und Systemkritiker zu entmündigen
- Sommer 2006: Deklarierung
des Menschenrechtsaktivisten als psychisch krank und/oder
schwachsinnig mit Hilfe eines psychiatrischen Gutachters
- Spezialseite: Strafrechtliche
Verfolgung des Staatsanwalts Roland Herrmann von der Staatsanwaltschaft
Oldenburg
- Spezialseite: Strafrechtliche
Verfolgung des Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven
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