DJV-Forschung
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Eskalation
Wilhelmshaven und Oldenburg

 




 

Eskalationsdynamik in der Systemkritik-Auseinandersetzung
während des Forschungsverlaufes "Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg

Verteidigung des Systems durch Systemakteure

Diese Seite beschreibt die vorliegende Eskalationsdynamik in der Systemkritik-Auseinandersetzung hinsichtlich der Verantwortungsübernahme für deutsche Familienrechtsverbrechen und für nationalsozialistische Verbrechen sowie für die Schnittmenge des nationalsozialistischen Familienunrechts in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg.

Bei der Verortung In der Eskalationsdynamik in der Systemkritik-Auseinandersetzung ist der hier beschriebene Vorgang primär in die Eskalationsmotivation und grundlegende Vorstoßrichtung "Verteidigung des Systems durch Systemakteure" einzuordnen.

Der Menschenrechtsaktivist Bernd Michael Uhl macht zu den Vorgängen in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg folgende Aussagen:

In der fortgeschrittenen und verschärften Eskalationsstufe der Auseinandersetzung zwischen Menschenrechtsaktivist bzw. Systemkritiker einerseits und Amtsträgern bzw. Systemakteuren andererseits sei der direkte Gegenangriff seitens der Personenkreise der involvierten Systemakteure erfolgt. Dabei hätten die Systemakteure bis zum heutigen Tage verschiedene Gegenangriffstaktiken innerhalb ihrer Verteidigungsstrategie versucht.

Herr Uhl meint, es würde sich um ein äußerst merkwürdiges Verständnis von demokratischer Rechtsstaatlichkeit und von rechtsförmigen Verfahren handeln, wenn einerseits die von Herrn Uhl beschuldigten und angegriffenen Richter und Staatsanwälte meinten, sie müssten die Beschwerden, Rechtsmittel, Rechtsanträge, Strafanzeigen, Dienstaufsichtsbeschwerden, etc. des Herrn Uhl im und zum Hickman-Fall nicht bearbeiten, aber gleichzeitig dieselben Beschwerden, Rechtsmittel, Rechtsanträge, Strafanzeigen, Dienstaufsichtsbeschwerden, etc. dazu benutzen können, um nur gegen Herrn Uhl einseitig Verfahren wie in AKTENZEICHEN 184 Js 60735/04 (337/05) Amtsgericht Wilhelmshaven und in AKTENZEICHEN 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) am Amtsgericht Oldenburg zu führen.

Siehe dazu u.a.:
Der leitende Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Oldenburg Herr Roland Herrmann unter AKTENZEICHEN 412 E Sdh 38/04, 412 E Sdh 39/04, 412 E Sdh 45/04 weist am 01.12.2004 die Dienstaufsichtsbeschwerden des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl vom 22.07., 22.08., 04.09.2004 zurück gegen Staatsanwältin Schiereck, Oberstaatsanwältin Groskopff, Staatsanwalt Preuk und stellt stattdessen am 01.12.2004 Strafantrag gegen den Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl wegen angeblich beleidigender Äußerungen zum Nachteil seiner Mitarbeiter >>>

Siehe dazu u.a.:
Der Präsident des OLG Oldenburg i.A. Holtmeyer weist am 31.08.2004 unter dem AKTENZEICHEN 3133 E 1 Hickman die vom Direktor des Amtsgericht Wilhelmshaven weitergeleiteten Dienstaufsichtsbeschwerde des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl vom 24.08.2004 zurück gegen RiOLG Fiedelak und stellt stattdessen am 31.08.2004 Strafantrag gegen den Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl wegen des angeblichen Verdachts der Beleidigung und der Verleumdung >>>

Während die von Herrn Uhl beschuldigten und herausgeforderten Richter und Staatsanwälte in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg nach Aussagen von Herrn Uhl mittels mehreren Gegenangriffswellen wiederholt versucht hätten, Herrn Uhl einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen, werde gleichzeitig der Verfahrensfortgang in den rechtspolitischen Initiativen des Hern Uhl zum Hickman-Fall verweigert.

Herr Uhl weise ausdrücklich auf das bemerkenswerte Phänomen im chronologischen Ablauf der Verfahren hin, dass nämlich erst nachdem Herr Uhl mittels konkreter Rechtsanträge konkrete noch ausstehende Verantwortungsübernahmen für Kriegs- und NS-Verbrechen im Gerichtsbezirk Oldenburg einfordert, bestimmte Mitarbeiter von juristischen Behörden aus dem Gerichtsbezirk Oldenburg zum frontalen Gegenangriff gegen Herrn Uhl übergehen würden.

Herbst/Winter 2004:
Vorladung zu polizeilichen Vernehmungen als Beschuldigter

Zunächst sei Herr Uhl im Herbst/Winter 2004 wiederholt zu polizeilichen Vernehmungen im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen seine Person eingeladen worden, um festzustellen, ob bestimmte Schriftsätze von ihm selbst stammen würden.

Während die involvierte Staatsanwaltschaft Oldenburg einerseits die Bearbeitung der Strafanzeigen des Menschenrechtsaktivisten Herrn Uhl gegenüber dem beschuldigten Systemakteuren verweigere, würde die Staatsanwaltschaft Oldenburg gleichzeitig dieselben Schriftsätze verwenden, um ihrerseits Verfahren gegen Herrn Uhl zu führen. Er habe stets bei den Zeugenvernehmungen durch die Polizei zu seinen speziellen und begründeten Beschuldigungs-Aussagen gestanden und diese zugegeben, sowie seine Autorenschaft klar benannt.

Winter 2004:
Beantragte Entmuendigung des Menschenrechtsaktivisten im Ergebnis gescheitert

Im nächsten taktischen Schritt des Gegenangriffs sei im Winter 2004 seitens der involvierten und von Herrn Uhl beschuldigten Systemakteure im Zuge ihrer Gegenangriffswellen versucht worden, eine Entmündigung des Herrn Uhl durch das Gesundheitsamt Kassel zu erreichen. Dieser Versuch sei fehlgeschlagen.

Siehe dazu auch die Dokumentation :
Entmündigung des Menschenrechtsaktivisten >>>

Januar 2005:
Beschlagnahme des PC-Systems des Menschenrechtsaktivisten (Laptop, Drucker und Scanner)

Im nächsten taktischen Schritt des Gegenangriffs sei im Januar 2005 seitens der involvierten und von Herrn Uhl beschuldigten Systemakteure arrangiert worden, die Beschlagnahmung des PC-Systems von Herrn Uhl (Computer, Drucker und Scanner) über das Amtsgericht Kassel zu erreichen. Dieser Versuch sei gelungen.

Siehe dazu auch die Dokumentation :
Beschlagnahme des PC-Systems des Systemkritikers >>>

Dabei habe er unter anderem auch wertvolle Unterlagen zur Durchführung seines Universitätsstudiums verloren, da ihm keine von ihm angeforderten Kopien der Daten ausgehändigt worden seien. Vor dem Hintergrund dieser Sachlage, so behauptet Herr Uhl, sei wie dokumentiert und bewiesen in entsprechenden Akkumulationsverfahren AKTENZEICHEN 201 Gs 257/04 beim Amtsgericht Kassel zu Nazi-Verbrechen, Systemunrecht und Staatsverbrechen eine vorsätzliche massive Behinderung des Forschungsprojektes "Deutsche Justizverbrechen (DJV)" sowie eine vorsätzliche und böswillige wirtschaftliche Schädigung aus niederen Beweggründen gegenüber dem Nazi-(Juristen)-Jäger, ehrenamtlichen Staatsschützer, Menschenrechtsaktivisten und DJV-Forschungsprojektleiter Bernd Michael Uhl zu verzeichnen. Er bezeichne die Beschlagnahmung seines PC-Systems als Willkürmaßnahme. Vorsätzlich werde ihm bis zum heutigen Tage nicht nur entgegen seinem mehrfachen Widerspruch die Herausgabe seines PC-Systems verweigert, sondern auch eine öffentliche Gerichtsverhandlung verweigert.

Herr Uhl erkenne darin die Absicht, ihn gezielt in seinen rechtspolitischen Aktivitäten und Initiativen gegen Auschwitz, gegen weitere Nazi-Verbrechen (vgl. Abschnitt "6. Das Engagement des Herrn Uhl und seine rechtspolitischen Initiativen in der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus nach 1945") sowie gegen die Beteiligung der deutschen Justiz an Staatsverbrechen und Systemunrecht massivst behindern zu wollen sowie eine gezielte wirtschaftliche Schädigung des Menschenrechtsaktivisten Herrn Uhl in seinen beruflichen Tätigkeiten und Verdienstmöglichkeiten herbeiführen zu wollen. In dieser Phase am 24.01.2005, so behauptet Herr Uhl, befand er sich gerade im Rahmen seiner Felduntersuchungen mittels der teilnehmenden Beobachtung zur Verstrickung der deutschen Justiz im Nationalsozialismus in den Vorbereitungsarbeiten zu rechtspolitischen Initiativen der Verantwortungsübernahmen und Reparationsleistungen hinsichtlich des Ereignisses des 60. Jahrestages der Befreiung von Auschwitz. Zudem hatte Herr Uhl bereits zu diesem Zeitpunkt begonnen, mehrere strafrechtliche Verfahren gegen SS-Offiziere und Wehrmachtsangehörige in der BRD anzustrengen, die gegen Kriegsende in Norditalien Massaker an der Zivilbevölkerung verübt hatten.

Sehr bemerkenswert sei, und das bis zum heutigen Tage, dass Herrn Uhl in der Rechtssache zu deutschen Justizverbrechen, in der Sache der Anschuldigungen des Herrn Uhl gegenüber bestimmten Systemakteuren sowie in der Sache der Anschuldigungen bestimmter Systemakteure gegenüber Herrn eine öffentliche Gerichtsverhandlung seit nunmehr anderthalb Jahren seit Beschlagnahme seines PC-Systems verweigert werde.

Statt einer öffentlichen Gerichtsverhandlung arbeiteten die von Herrn Uhl beschuldigten und angegriffenen Richter und Staatsanwälte nunmehr mit Strafanzeigen gegen Herrn Uhl, die sie auf von ihnen nicht bearbeiteten Strafanzeigen des Herrn Uhl gegenüber Richtern und Staatsanwälten begründen sowie mit dem Versuch einer erneuten psychiatrischen Begutachtung im April/Mai 2006 als ihre offensichtliche Strategie des Verfahrensfortganges.

Frühjahr 2005:
Amtsärztliche Untersuchung nach dem Versuch, den Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker zu entmündigen

Vier Monate nach dem Beschluss des Amtsgerichts Kassel vom 05.11.2004 und nach Abschluss des Betreuungsverfahrens übersendet nunmehr der Amtsarzt des Gesundheitsamtes des Magistrates der Stadt Kassel die Einladung für die Untersuchung des Menschenrechtsaktivisten.

Während das Ziel der bereits abgeschlossenen Verfahren war die Zurechnungsfähigkeit des Menschenrechtsaktivisten zu klären, will der Amtsarzt des Sozialpsychiatrische Beratungsstelle des Gesundheitsamtes des Magistrates der Stadt Kassel nunmehr urplötzlich unter demselben Aktenzeichen die Schuldfähigkeit des Menschenrechtsaktivisten überprüfen.

Siehe dazu auch die Dokumentation :
Amtsärztliche Untersuchung des Systemkritikers >>>

Sommer 2006:
Deklarierung des Menschenrechtsaktivisten als psychisch krank und/oder schwachsinnig mit Hilfe eines psychiatrischen Gutachters

Im nächsten taktischen Schritt des Gegenangriffs werde nunmehr im Sommer 2006 seitens der involvierten und von Herrn Uhl beschuldigten Systemakteure versucht, eine psychiatrische Erkrankung und Schwachsinn des Herrn Uhl durch das Klinikum Kassel feststellen zu lassen (vgl. dazu den Abschnitt "1. Einleitung"). Darauf hin erfolgt die hier vorliegende Offizielle Stellungnahme zum gerichtlichen bestellten Gutachten einer Psychiatrischen Begutachtung des Herrn Bernd Michael Uhl auf Veranlassung des Amtsgerichts Wilhelmshaven zu AKTENZEICHEN 184 Js 60735/04 (337/05) hinsichtlich der Feststellung der Schuldfähigkeit in strafrechtlichen Verfahren mit den Tatvorwürfen Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede gegenüber Gutachtern, Richtern und Staatsanwälten aus den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg. Im Rahmen dieser Psychiatrischen Begutachtung soll Herr Bernd Michael Uhl auf das Vorliegen von psychiatrischer Erkrankung und Schwachsinn durch den gerichtlich bestellten Gutachter überprüft werden.

Siehe dazu auch die Dokumentation :
Feststellung Psychiatrischer Erkrankung des Menschenrechtsaktivisten >>>

Die Verteidigungsstrategie mit den vorliegenden Gegenangriffstaktiken seitens der beschuldigten und angegriffenen Systemakteure und die gezielte wirtschaftliche Schädigung des Herrn Uhl wird in Abschnitt "6. Das Engagement des Herrn Uhl und seine rechtspolitischen Initiativen in der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus nach 1945" eingehender erläutert.

Mögliches strategisches Verfahrensziel der involvierten Systemakteure nach den vorhergehenden missglückten Angriffsversuchen solle nunmehr die Diagnostizierung des Herrn Uhl mit Hilfe eines psychiatrischen Gutachters als psychisch krank und/oder schwachsinnig sein. Die Verteidigungsstrategie der angegriffenen juristischen Systemakteure Richter und Staatsanwälte im Rahmen der vorliegenden rechtspolitischen Auseinandersetzung gegenüber dem Menschenrechtsaktivisten sehe also im zusammengefassten chronologischen Ablauf wie folgt aus:

  1. Herbst 2004: Polizeiliche Beschuldigtenvernehmungen als Reaktion auf die Strafanzeigen des Systemkritikers gegen Systemakteure
  2. Winter 2004: Beantragte Entmuendigung des Menschenrechtsaktivisten im Ergebnis gescheitert
  3. Januar 2005: Beschlagnahme des PC-Systems des Menschenrechtsaktivisten (Laptop, Drucker und Scanner) mit der anschließenden Verweigerung einer öffentlichen Gerichtsverhandlung seit nunmehr anderthalb Jahren
  4. Frühjahr 2005: Amtsärztliche Untersuchung nach dem Versuch, den Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker zu entmündigen
  5. Sommer 2006: Deklarierung des Menschenrechtsaktivisten als psychisch krank und/oder schwachsinnig mit Hilfe eines psychiatrischen Gutachters
  6. Spezialseite: Strafrechtliche Verfolgung des Staatsanwalts Roland Herrmann von der Staatsanwaltschaft Oldenburg
  7. Spezialseite: Strafrechtliche Verfolgung des Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven

 



ERSCHIENEN IN DER WILHELMSHAVEN / OLDENBURG-REIHE:

Siehe dazu auch die Spezialseite "Beschwerde bei der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen gegen Menschenrechtsverletzungen des Stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering" >>>

Siehe dazu auch die Spezialseite "Strafrechtliche Verfolgung des stellvertretenden Leiters des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering" >>>

Siehe dazu auch die Spezialseite "Strafrechtliche Verfolgung des Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven" >>>

Siehe dazu auch die Spezialseite "Strafrechtliche Verfolgung des Staatsanwalts Roland Herrmann von der Staatsanwaltschaft Oldenburg" >>>

Ausgehend vom Hickman-Fall in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg hinsichtlich der Verantwortungsübernahme für deutsche Familienrechtsverbrechen und nationalsozialistische Verbrechen ergibt sich die vorliegende Verteidungsstrategie bestimmter Systemakteure in der fortgeschrittnen Eskalationsdynamik innerhalb des Forschungsprojektes Systemkritik: Deutsche Jusitzverbrechen.
Siehe dazu auch die Spezialseite
"Eskalationsdynamik in der Systemkritik-Auseinandersetzung während des Forschungsverlaufes 'Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen' in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg" >>>


Im Folgenden werden einige Beispiele der praktizierten Systemverteidigungsstrategien und -taktiken durch verschiedene Systemakteure im Forschungsverlauf "Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen" aufgelistet:


Bei diesem Forschungsansatz handelt es sich um die Datenerhebungsmethode der teilnehmenden Beobachtung aus der Perspektive von Justizgeschädigten und Justizopfern.

Forschungsleiter des Forschungsvorhabens "Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen" ist der Menschenrechtsaktivist Bernd Michael Uhl.

Die beiden Triebkräfte der Eskalationsdynamik:


| Start | | Systemkritik | | Justizverbrechen |
| Forschung | | Interaktion |

Zwischenergebnisse aus der angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
zum Forschungsgegenstand "Deutsche Justizverbrechen"
© Bernd Michael Uhl
Nazi-(Juristen)-Jäger, ehrenamtlicher Staatsschützer und Menschenrechtsaktivist