Amtsgericht Oldenburg
- Strafsachen -
23 CS 165 Js 60735/04 (53/07)

 

Im Namen des Volkes
Urteil

ln der Strafsache

gegen


Bernd Michael Uhl,
geboren am 06.06. 1 968 in Kassel,
wohnhaft FuIdatalstraße 33, 341 25 Kassel,
geschieden, Staatsangehörigkeit: deutsch,

wegen Beleidigung pp.

hat das Amtsgericht Oldenburg - Strafrichter - in der Sitzung vom 16.10.2007, teilgenommen haben:

Richter am Amtsgericht Fuhrmann
als Strafrichter

Staatsanwalt Lübben
als Beamter der Staatsanwaltschaft

Rechtsanwalt Ralf Klietmann
als Verteidiger

Justizangestellte Gramberg
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird wegen Verleumdung in 4 Fällen, davon in 2 Fällen in Tateinheit mit falscher Verdächtigung, jeweiis begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25,- € verurteilt.

Dem Angeklagten w,rd gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten von 50€, jeweils zum 10. eines Monats zu zahlen, beginnend am auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Monat. Diese Vergünstigung entfällt, sobald der Angeklagte mit einer Monatsrate in Verzug gerät.

Seite 1/7

Die sichergestellten Beweismittel (Laptop, Drucker und Scanner) gem. dem Beschlagnahmeprotokoll vom 24.01.2005 werden eingezogen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Strafvorschriften: §§187, 164, 52, 53, 21, 74 StGB

Gründe:

Der 39-jährige Angeklagte ist geschieden, er hat ein Kind im Alter von 9 Jahren, das bei der Kindesmutter in Kanada lebt.
Der Angeklagte ist von Beruf Dipl.-Fachübersetzer für die englische und französische Sprache, derzeit führt er ein Magisterstudium durch im Bereich Politikwissenschaft, Erziehungswissenschaft und Soziologie und wohnt gegen Kostenbeteiligung im Haushalt seiner Mutter. Der Angeklagte erzielt Einkünfte aus ...

(... H I E R    A N O N Y M I S I E R T ...)

Der Angeklagte ist bisher wie folgt bestraft:


Am 23.02.2005, rechtskräftig seit dem 12.12.2006, verurteilte das Amtsgericht Hildesheim den Angeklagten wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 20,- €.

1.
Am 26.07.2004 versandte der Angeklagte mehrere Faxe gleichen Inhaltes, unter anderem auch an das Niedersächsische Justizministerium, in denen er wahrheitswidrig behauptete, dass der deutsche Richter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven den Führer Adolf Hitler und das Parteiprogramm der NSDAP als Rechtsquelle in der Bundesrepublik Deutschland lobpreist.

Seite 2/7

Am 06.08.2004 versandte der Angeklagte mehrere Faxe gleichen Inhaltes, unter anderem auch an die Staatsanwaltschaft Oldenburg, in denen er wahrheitswidrig behauptete, dass die Staatsanwältin Schiereck nationalsozialistische Aktivitäten betreibe und Strafvereitelung im Amt begehe.

3.
Am 22.08.2004 versandte der Angeklagte mehrere Faxe gleichen Inhaltes, unter anderem auch an die Staatsanwaltschaft Oldenburg, in denen er wahrheitswidrig behauptete, dass die nationalsozialistische Staatsanwältin Großkopff unter Missbrauch ihres Amtes den 80. Jahrestag zelebriere, an dem deutsche Juristen vorsätzlich Adolf Hitler einen deutschen Helden nennen.

4.
Am 04.09.2004 versandte der Angeklagte mehrere Faxe gleichen Inhaltes, unter anderem auch an die Staatsanwaltschaft Oldenburg, in denen er wahrheitswidrig behauptete, dass der Staatsanwalt Preuk nationalsozialistisch orientiert sei, nationalsozialistische Aktivitäten betreibe und Gerichtsdokumente fälsche und diese Fälschungen in seinen Verfahren verwende.

Dieser Sachverhalt steht zur Überzeugung des Gerichtes fest aufgrund der durchgeführten Hauptverhandlung.

Der Angeklagte hat in der Hauptverhandlung eingeräumt, die Fax-Schreiben vom 26.07.04, 06.08.04, 22.08.04 und 04.09.04 mittels der bei ihm sichergestellten Computeranlage nebst Zubehör erstellt und versandt zu haben.

Er hat sich dabei dahin eingelassen, die ihm im Strafbefehl zum Vorwurf gemachten Äußerungen aus diesen Schreiben seien aus dem Zusammenhang gerissen worden, die Begründungen für seine Vorwürfe ergäben sich aus dem Inhalt der Schreiben insgesamt.
So habe sich beispielsweise der Richter Staubwasser trotz entsprechender Aufforderungen nicht von der Nazi-Rechtsprechung in Familien- und Sorgerechtsverfahren distanziert, er habe - wie in der Nazi-Zeit üblich - Verfahren verschleppt und dieses Verhalten trotz vielfacher Kritik nicht verändert.
Die von ihm angegriffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Oldenburg hätten sich geweigert, seine vielfachen Anzeigen und Anträge mit der Aufforderung, sich um die Verfolgung von "Nazi-Juristen"' zu kümmern, ordnungsgemäß zu bearbeiten, er habe in der Regel gar keine oder unbefriedigende Reaktionen erhalten. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg und ihre Mitarbeiter distanzierten sich nicht hinreichend von Nazi-Verbrechen und setzten sich nicht für deren Aufklärung und Ahndung ein.

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Auf diese Missstände habe er mit seinen Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen hinweisen wollen, er halte dieses für legitime Mittel, hätte aber vielleicht besser formulieren sollen, um der Sache dienlich zu sein. Er meine aber, dass seine Äußerungen bei der erforderlichen Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und eventueller Ehrverletzung hinzunehmen und nicht strafbar seien.

Diese Einlassung kann den Angeklagten nicht entlasten.
Die Vorwürfe des Angeklagten in seinen Fax-Schreiben sind entgegen seiner Darstellung keine tatsächlich oder sinngemäß zutreffenden Tatsachenbehauptungen, sondern insgesamt unzutreffende Behauptungen.
Der Richter Staubwasser hat in dem Verfahren 16 F 229/03 - Amtsgericht Wilhelmsnaven - tatsächlich keineswegs den Führer Adolf Hitler und das Parteiprogramm der NSDAP als Rechtsquelle in der Bundesrepublik Deutschland lobgepriesen. Er hat vielmehr lediglich dieses Verfahren in einer Art und Weise und mit einem Ergebnis bearbeitet, mit dem der Angeklagte nicht einverstanden war, und die der Angeklagte als Fortführung der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen aus der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland angesehen hat.
Die Staatsanwältin Schiereck hat auch tatsächlich weder - wie vom Angeklagten pauschal behauptet - nationalsozialistische Aktivitäten betrieben, noch hat sie bei der Bearbeitung der Anzeigen und Eingaben des Angeklagten tatsächlich Strafvereitelungen im Amt begangen.
Die Staatsanwäitin Großkopff ist weder - wie vom Angeklagten in dem Fax-Schreiben vom 22.08.2004 behauptet - eine Nationalsozialistin, noch hat sie tatsächlich unter Missbrauch ihres Amtes den 80. Jahrestag zelebriert, an dem deutsche Juristen vorsätzlich Adolf Hitler einen deutschen Helden nannten.
Ebenso ist tatsächlich der Staatsanwalt Preuk weder nationalsozialistisch orientiert und betreibt nationalsozialistische Aktivitäten, noch hat er Gerichtsdokumente gefälscht und diese Fälschungen in seinen Verfahren verwendet, wie es der Angeklagte in dem Fax Schreiben vom 04.09.2004 behauptet.
Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft haben lediglich die von ihnen im Zusammenhang mit den Anträgen und Anzeigen des Angeklagten zu bearbeitenden Sachverhalte nicht mit dem Ergebnis bearbeitet, das der Angeklagte für angemessen und richtig hielt. All dieses weiß auch der Angeklagte nach seinen Ausführungen dazu in der Hauptverhandlung ganz genau.
Der Angeklagte ist jedoch, wie sich aus seinem Vorbringen in der Hauptverhandlung ergibt, der Überzeugung, dass jeder, der sich nicht in der von ihm selbst für erforderlich und geboten gehaltenen Art und Weise von Verbrechen und Unrecht in der Nazi-Zeit distanziert oder der einen Fall in einer Art und Weise behandelt, in der der Angeklagte subjektiv typische Vorgehensweisen der deutschen Justiz in der Nazi-Zeit, insbesondere in Familien- und Sorgerechtangelegenheiten, fortgeführt sieht, selbst als Nationalsozialist anzusehen ist und von ihm deswegen auch ungestraft als solcher bezeichnet werden darf und von der Staatsanwaltschaft deswegen zu verfolgen ist.

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Das auf dieser Überzeugung des Angeklagten beruhende Verhalten ist indes nicht hinzunehmen und - im Gegensatz zur Auffassung des Angeklagten - auch nicht durch das Recht der freien Meinungsäußerung oder sonst unter dem Aspekt der Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt.

Das Verbreiten der Fax-Schreiben mit seinen wahrheitswidrigen Behauptungen an eine Vielzahl von Empfängern, die sich im Einzelnen aus dem Verteiler am Beginn der jeweiligen Fax-Schreiben ergeben, ist auch - wie dem Angeklagten bewusst war - geeignet gewesen, die in dem Schreiben jeweils benannten Personen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und in ihrer Ehre zu verletzen.
Der Angeklagte hat, wie sich aus dem Inhalt seiner Fax-Schreiben vom 06.08.2004 und 04.09.2004 ergibt, darüber hinaus auch ganz bewusst erstrebt, dass gegen die Staatsanwältin Schiereck und den Staatsanwalt Preuk wegen der von ihm wahrheitswidrig behaupteten Dienstpflichtverletzungen behördliche Verfahren eingeleitet werden.

Wie der Sachverständige Dr. Herda in seinem überzeugenden und nachvollziehbaren Gutachten, dem das Gericht in vollem Umfang folgt, in der Hauptverhandlung dargelegt hat, bestand beim Angeklagten zum Zeitpunkt der Abfassung und Versendung der Fax Schreiben Mitte 2004 eine krankhafte seelische Störung in Form einer länger anhaltenden wahnhaften Störung vom Typ des "Querulantenwahns", ausgelöst wohl durch negative eigene und miterlebte fremde Erfahrungen mit Sorgerechtsentscheidungen deutscher Gerichte.
Durch diese krankhafte seelische Störung war die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten und damit seine Schuldfähigkeit bei der Begehung der ihm zur Last gelegten Taten zwar nicht aufgehoben, aber doch erheblich eingeschränkt im Sinne des § 21 StGB. Es war dem Angeklagten bei Abfassung seiner Fax-Schreiben durchaus noch klar, dass seine dort erhobenen Anschuldigungen von den davon Betroffenen als Beleidigungen bzw. Verleumdungen aufgefasst werden könnten. Er hat sie aufgrund seiner durch die wahnhafte Erkrankung eingeschränkten Steuerungsfähigkeit dennoch erhoben, um in dem von ihm daraufhin erwarteten Strafverfahren eine größere Öffentlichkeit zur Verbreitung seiner Anliegen zu gewinnen.
Die gemäss § 194 StGB für die strafrechtliche Verfolgung der Verleumdungen notwendigen Strafanträge sind jeweils durch die Dienstvorgesetzten bzw. Behördenleiter ordnungsgemäß und rechtzeitig gestellt worden.

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Der Angeklagte hat sich somit nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung der Verleumdung in 4 Fällen, davon in 2 Fällen in Täteinheit mit falscher Verdächtigung, jeweils begangen im Zustand erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit, schuldig gemacht, Vergehen gemäss §§ 187, 194, 164, 21,52, 53 StGB.

Bei der Strafzumessung konnte zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt werden, dass er einschlägig bisher nicht bestraft ist, den objektiven Sachverhalt der gegen ihn erhobenen Vorwürfe in der Hauptverhandlung eingeräumt und in der Hauptverhandlung angekündigt hat, sich bei den von ihm angegriffenen Personen entschuldigen zu wollen.
Zu Lasten des Angeklagten war dagegen zu bewerten, dass er seine unberechtigt erhobenen erheblichen Vorwürfe durch den breitgefassten Verteiler einer Vielzahl von Personen und Institutionen bekannt gemacht hat.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände erschien zur Ahndung der Taten und zur Einwirkung auf den Angeklagten, auch unter Berücksichtigung seiner bei Tatbegehung erheblich verminderten Schuldfähigkeit, zwar die Verhängung von Geldstrafen ausreichend, diese mussten aber deutlich spürbar ausfallen und erschienen

hinsichtlich des Vorwurfes zu 1. (Richter Staubwasser) mit 40 Tagessätzen,
hinsichtlich des Vorwurfes zu 2. (Staatsanwältin Schiereck) mit 50 Tagessätzen,
hinsichtlich des Vorwurfes zu 3. (Staatsanwäitin Großkopff) mit 40Tagessätzen
und
hinsichtlich des Vorwurfes zu 4. (Staatsanwalt Preuk) mit 50 Tagessätzen

tat- und schuldangemessen.

Die aus den 4 Einzelstrafen zu bildende Gesamtstrafe erschien mit einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen tat- und schuldangemessen.
Die Höhe des einzelnen Tagessatzes war dabei nach den ermittelten Einkommensverhältnissen des Angeklagten auf jeweils 25,- € zu bemessen.

Die anlässlich der Durchsuchung beim Angeklagten am 24.01.2005 sichergestellten Beweismittel (Laptop, Drucker und Scanner), die dem Angeklagten gehören und nach seinen eigenen Angaben von ihm zur Herstellung und Verbreitung der tatgegenständlichen Fax Schreiben verwendet worden sind, unterliegen als Tatmittel der Einziehung gemäss § 74 Abs. l 2. Alt. i. V. m. Abs. II Nr. 1 StGB.

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Diese Einziehung ist hier auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unverzichtbar, weil nach dem Gutachten des Sachverständigen Dr. Herda durchaus damit gerechnet werden muss, dass es im zeitlichen Zusammenhang mit diesem Verfahren erneut zu einer jedenfalls zeitweisen Verstärkung gleichartiger Aktivitäten des Angeklagten kommt, so dass die Gefahr besteht, dass der Angeklagte die sichergestellten Gegenstände im Falle ihrer Rückgabe an ihn erneut zur Begehung gleichartiger rechtswidriger Taten benutzen wird (§ 74 Abs. l 2. Alt. i. V. m. Abs. II Nr. 2 2. Alt. StGB).

Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.

Fuhrmann
Richter am Amtsgericht

Ausgefertigt
Arntsgericht Oldenburg, 15.11.2007
Gramberg, Justizangestellte
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Seite 7/7

 

 

 

Kassel, 22.12.2007

AKTENZEICHEN 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
SPENDENSAMMLUNG im Amtsgericht Oldenburg zur Aufstockung der Belohnungsaussetzung für die Ergreifung von Nazi-Kriegsverbrechern


Sehr geehrte Damen und Herren vom Amtsgericht Oldenburg,

Hiermit wird gegen das erstinstanzliche Urteil im Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) vom 16.10.2007 am Amtsgericht Oldenburg, Elisabethstraße 8, im Gerichtssaal 1, Berufung eingelegt zur Überprüfung des Urteils in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Hiermit wird Berufung fristgerecht binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils vom 16.10.2007 die Berufung schriftlich bei der Geschäftsstelle per Fax eingelegt.

Eine Begründung zur Beschwerde gegen die Verletzung des Rechts auf faires Verfahren, des Anspruchs auf Anhörung und auf den gesetzlichen Richter erfolgt fristgemäß nach der Bekanntgabe und Kenntnisnahme der schriftlichen Urteilsbegründung des Amtsgerichtes Oldenburg im Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) des mündlichen Urteils vom 16.10.2007.

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt hier immer noch nicht vor.


Mit hochachtungsvoller Ergebenheit

 

 

Kassel, 10.12.2007

AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
In den Verfahren zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen
in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg

Aufklärung über Verfahrensboykotte und Verfahrensverschleppungen
in den bereits langjährig beantragten Aufarbeitungen der Beteiligung an Justizverbrechen der Nazi-Euthanasie im Gerichtsbezirk Oldenburg

ANERKENNUNG UND ENTSCHÄDIGUNG
DER OPFER DER NAZI-EUTHANASIE IM GERICHTSBEZIRK OLDENBURG

Das Landgericht Oldenburg hat nunmehr in Berufungsverfahren und Berufungsverhandlung AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) u.a. folgende möglicherweise widersprüchlichen Lebenssachverhalte hinsichtlich des Agierens des Amtsgerichts Oldenburg und der Staatsanwaltschaft Oldenburg bei der juristischen Aufarbeitung der Beteiligung an Justizverbrechen der Nazi-Euthanasie im Gerichtsbezirk Oldenburg zu klären.
Das Landgericht Oldenburg hat nunmehr in der Berufungsverhandlung die mögliche Diskrepanz zwischen Aussagen einerseits und konkretem Handeln andererseits des Amtsgerichts Oldenburg und der Staatsanwaltschaft Oldenburg in den rechtspolitischen Verfahren AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zur Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht zu klären.

EINERSEITS:
Am 16.10.2007, in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg im Amtsgericht Oldenburg, Elisabethstraße 8, im Gerichtssaal 1 zwischen ca. 10 Uhr 30 und 15 Uhr 30 sowie im assoziierten Urteil vom 15.11.2007 hatten das Amtsgericht Oldenburg vertreten durch den vorsitzenden Richter Fuhrmann und die Staatsanwaltschaft Oldenburg vertreten durch Staatsanwalt Lübben wiederholt explizit betont, dass sowohl keiner der verfahrensgegenständlichen Richter und Staatsanwälte als auch keiner der verfahrensbeteiligten Richter und Staatsanwälte Nationalsozialist(in), nationalsozialistisch orientierte (Amts-)person oder in nationalsozialistischen Aktivitäten verstrickte (Amts-)person sei.

ANDERERSEITS:
Trotz der im Gerichtsbezirk Oldenburg begangenen Justizverbrechen mit der Beteiligung von Amtsträgern der Oldenburger Justizbehörden an der Nazi-Euthanasie weigern sich bis zum heutigen Tage die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden, hier Amtsgericht Oldenburg und Staatsanwaltschaft Oldenburg, Stellvertreter ihrer jeweiligen Behörden zur regelmäßigen Kranzniederlegung in Berlin an die offizielle T4-Gedenkstätte in Berlin-Tiergarten zu entsenden hinsichtlich des ordnungsgemäßen Gedenkens der Euthanasieopfer des Nazi-Regimes wie zum Beispiel zum Ereignis UN-Welttag behinderter Menschen.

KONKLUSION & RECHTSANTRÄGE:
Dem Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) hiermit aufgegeben, konkrete Anweisungen an die Oldenburger Justizbehörden (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft) auszugeben, die festlegen, dass jedes Jahr am UN-Welttag behinderter Menschen ein Vertreter der Oldenburger Justizbehörden auf Kosten gesammelter Spenden der Mitarbeiter der Oldenburger Justizbehörden nach Berlin an die offizielle T4-Gedenkstätte entsandt wird, um einen Gedenkkranz im Gedenken an die NS-Euthanasieopfer des Nazi-Regimes aus dem Gerichtsbezirk Oldenburg zu hinterlegen.

ANDERERSEITS:
Die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden, hier Amtsgericht Oldenburg und Staatsanwaltschaft Oldenburg, weigern sich bis zum heutigen Tage u. a. mittels Pressemitteilungen oder mittels Anti-Nazi-Mahnmalen sich ordentlich und angemessen bei den Opfern der Nazi-Terrorjustiz im Gerichtsbezirk Oldenburg zu entschuldigen.
Gemäß der beantragten Berichtigung des Terminprotokolls zur Gerichtshauptverhandlung vom 16.10.2007 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) am Amtsgericht Oldenburg:
Das Amtsgericht Oldenburg unterschlägt im Terminprotokoll vorsätzlich, dass das Amtsgericht Oldenburg vertreten durch den vorsitzenden Richter Fuhrmann und die Staatsanwaltschaft Oldenburg vertreten durch den Staatsanwalt Lübben weigern, sich während der vorliegend terminprotokollierten Gerichtshauptverhandlung im Gegensatz zu dem beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl bei den Opfern und Verfolgten des Nazi-Regimes und der Nazi-Terror-Justiz zu entschuldigen. Im Terminprotokoll wird lediglich festgestellt, dass der Angeklagte sich bei den Opfern des Nazi-Regimes entschuldigt.

KONKLUSION & RECHTSANTRÄGE:
Dem Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) hiermit aufgegeben, konkrete Anweisungen an die Oldenburger Justizbehörden (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft) auszugeben, die die Art der behördenseitigen Entschuldigungsgesten festlegen, in denen die Oldenburger Justizbehörden sich offiziell eindeutig für die Nazi-Terrorjustiz im Gerichtsbezirk Oldenburg bei den Opfern und Verfolgten des Nazi-Regimes entschuldigen.

ANDERERSEITS:
Trotz der im Gerichtsbezirk Oldenburg begangenen Justizverbrechen mit der Beteiligung von Amtsträgern der Oldenburger Justizbehörden an der Nazi-Euthanasie und trotz der im Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) vom beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl eindeutig und mehrfach vorgebrachten Widerstandleistungen gegen die Nazi-Terrorjustiz durch den Amtsrichter Lothar Kreyssig weigern sich bis zum heutigen Tage die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden, hier Amtsgericht Oldenburg und Staatsanwaltschaft Oldenburg, dem juristischen Widerstand gegen das NS-Regime Anerkennung und Respekt zu zollen.

KONKLUSION & RECHTSANTRÄGE:
Der "Richter mit Zivilcourage" Lothar Kreyssig agiert offen und transparent, u.a. mit einer Strafanzeige gegen die deutsche Regierung in Person des Chefs der Kanzlei des Führers, Reichsleiter Philipp Bouhler, um seine Überzeugung mit einem eindeutigen rechtspolitischen Symbol gegen die Nazi-Euthanasie zu markieren, die als technologisch-administrative Massenmord-Testphase des nachgeschalteten industrialisierten Massenmordes Holocaust gilt.
Dem Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) hiermit aufgegeben, konkrete Anweisungen an die Oldenburger Justizbehörden (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft) auszugeben, den gegen den Nazi-Massenmord widerstandsleistenden Amtsrichter Lothar Kreyssig mit einer jährlichen öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung zu ehren. Dieses Ereignis ist mit dem Ereignis der bereits zuvor beantragten jährlichen Gedenkkranzniederlegung im Gedenken an die NS-Euthanasieopfer des Nazi-Regimes aus dem Gerichtsbezirk Oldenburg zum UN-Welttag behinderter Menschen durch Vertreter der Oldenburger Justizbehörden auf Kosten gesammelter Spenden der Mitarbeiter der Oldenburger Justizbehörden in Berlin an der offiziellen T4-Gedenkstätte zu verbinden.

EINERSEITS:
30.11.2007 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
Das Amtsgericht Oldenburg informiert über die am 25.11.2007 beantragte ordnungsgemäße Weiterleitung der behördenseitig zu beantragenden Sonderzuständigkeit der Oldenburger Justizbehörden hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung von in die BRD ausgewiesenem Personal aus Nazi-Konzentrationslagern, u.a. mit folgenden Personen: Paul Henss (Ausbildung von Kampfhunden im KZ Dachau und KZ Buchenwald), Martin Hartmann (Mitgliedschaft in einem SS-Wachregiment im KZ Sachsenhausen), John Demjanjuk (Wachpersonal in KZs in den besetzten Ostgebieten:Treblinka, Sobibor, Majdanek, Flossenbürg, Trawiniki) an die Staatsanwaltschaft Oldenburg.
Das Amtsgericht Oldenburg kann also durchaus den gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz AKTENZEICHEN R B 3 - zu 9311/22-2-23 335/2003 sowie gemäß der deutschen Strafprozessordnung nach § 158 beim Amtsgericht Oldenburg eingereichten Rechtsanträgen auf strafrechtliche Verfolgung zur Aufarbeitung von NS-Unrecht Folge leisten.

ANDERERSEITS:
Der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl legt WIDERPSPRUCH UND SOFORTIGE BESCHWERDE in AKTENZEICHEN NZS 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) Amtsgericht Oldenburg ein in der Sache "Übersendung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Oldenburg zwei Jahre nach der Beschlagnahme von Laptop, Drucker, Scanner des Menschenrechtsaktivisten am 24.01.2005, d. h. drei Tage vor dem Jahrestag der Befreiung von Auschwitz. BRD-Rechtsverfahren gegen die Justizbeteiligung an der Nazi-Euthanasie." Dieser Widerspruch gegen den Strafbefehl führt zur Gerichtsverhandlung am 16.10.2007 in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg im Amtsgericht Oldenburg, Elisabethstraße 8, im Gerichtssaal 1.
Sowohl das Amtsgericht Oldenburg vertreten durch den vorsitzenden Richter Fuhrmann und die Staatsanwaltschaft Oldenburg vertreten durch Staatsanwalt Lübben unterdrücken und boykottieren vorsätzlich die rechtspolitischen Initiativen des Nazi-(Juristen)-Jägers, ehrenamtlichen Staatsschützers, Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen die Justizbeteiligung an der Nazi-Euthanasie werden durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg.

AA) Das Amtsgericht Oldenburg wird entgegen der Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz AKTENZEICHEN R B 3 - zu 9311/22-2-23 335/2003 sowie entgegen der deutschen Strafprozessordnung nach § 158 beim Amtsgericht Oldenburg eingereichten Rechtsanträgen auf strafrechtliche Verfolgung zur Aufarbeitung von NS-Unrecht hinsichtlich der NS-Euthanasie-Justizverbrechen bis heute nachweisbar vorsätzlich nicht tätig.
Bereits in den durch die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden vorsätzlich boykottierten Rechtsanträgen aus dem Widerspruch vom 21.02.2007 gegen den Strafbefehl führt der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl hinsichtlich der NS-Euthanasie-Justizverbrechen folgendes aus:
"Der beschuldigte Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Oldenburg Herrn Herrmann missbraucht sein Amt als Staatsanwalt in der BRD, um die Beteiligung der deutschen Justiz an Nazi-Verbrechen zu verherrlichen und zu decken. Der beschuldigte Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Oldenburg Herr Roland Herrmann deckt sowohl den Nazi-Reichsjustizminister Franz Schlegelberger und die entsprechenden deutschen Staatsverbrechen seit 1949 als auch die deutschen Staatsanwälte, Richter und Justizministerialbeamte, die sich an der Nazi-Mordaktion mit dem Euthanasie-Programm als industrialisierte Testphase des Holocaust direkt beteiligen sowie diese decken, während der bundesrepublikanische Steuerzahler den Lebensunterhalt von Nazi-Beamten finanziert, die Mord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen, um sodann in der BRD mit Hilfe des beschuldigten deutschen Staatsanwalts Herrn Roland Herrmann unbehelligt Karriere zu machen.
Begründung und Sachverhalte
Die hier beschuldigte Staatsanwaltschaft Oldenburg handelt offensichtlich in der Absicht, Herrn Uhl gezielt in seinen rechtspolitischen Aktivitäten und Initiativen gegen Auschwitz, gegen weitere Nazi-Verbrechen sowie gegen die Beteiligung der Justiz an Staatsverbrechen und Systemunrecht massivst zu behindern, und um eine gezielte wirtschaftliche Schädigung des Menschenrechtsaktivisten Herrn Uhl in seinen beruflichen Tätigkeiten und Verdienstmöglichkeiten herbeizuführen.
Die Verfahrens- und Aktenmanipulationen seitens bestimmter Teile der deutschen Justiz, um die Beteiligung von bestimmten Teilen der deutschen Justiz an Nazi-Verbrechen, Systemunrecht und Staatsverbrechen zu decken, ist kein neuartiges Phänomen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, sondern ein repetitives Handlungsmuster bestimmter juristischer und politischer Systemakteure wie die Forschung zu Deutschen Justizverbrechen aufzeigt und belegt. [...]
Dr. Schlegelberger spricht als amtierender Reichsjustizminister am 23./24.4.1941 bei einer Sondertagung zusammen mit Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälten in Berlin die Teilnahme der deutschen Justiz und die Abschirmungsstrategien für die effiziente Durchführung des nationalsozialistischen "Euthanasie"-Programms ab. Der hier beschuldigte Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Oldenburg Herr Roland Herrmann verweigert entgegen dem Legalitätsprinzip des demokratisch rechtsstaatlichen politischen Systems der BRD gegen die deutschen Staatsjuristen und Berufskollegen strafrechtlich vorzugehen (Schuld ist nicht vererbbar, aber sie wandelt sich in ihrer Bedeutung zu Verantwortung in der nächsten Generation und für die nächste Generation), die sich an der Ausführung und Deckung von Nazi-Verbrechen beteiligen, und macht sich somit der vorsätzlichen Beihilfe und Begünstigung des Mordes unter Strafvereitelung im Amt strafbar:
-- Staatssekretär a.D. Dr. Franz Schlegelberger, wohnhaft in Flensburg, Dietrich Nacke-Strasse 21, Deutscher,
-- Generalstaatsanwalt a.D. , Ministerialrat a.D. Dr. Rudolf Christians, wohnhaft in Oldenburg, Elisabethstrasse 16
-- Generalstaatsanwalt a.D. Franz Hagemann, wohnhaft in Ratingen, Kaiserwerther Strasse 17D,
-- Senatspräsident a.D., früher Oberlandesgerichtspräsident, Friedrich August D ö b i g, wohnhaft in Nürnberg, Eintrachtstrasse 57
-- Generalstaatsanwalt a.D. Otto S t ä c k e r, wohnhaft in Burgsteinfurt, Jahnstrasse 9,
-- Landgerichtpräsident a.D., früher Oberstaatsanwalt, Wilhelm Holzhäuer, wohnhaft in Ulm, Weinsteige 5
-- Amtsgerichtsrat, früher Erster Staatsanwalt, Dr. Wilhelm H i r t e , wohnhaft in Braunschweig, Gaussstrasse 3
-- Oberlandesgerichtspräsident a.D. Dr. Karl Martin, wohnhaft in Kassel, Kunoldstrasse 60
-- Oberlandesgerichtspräsident a.D. Dr. Alexander Bergmann, wohnhaft in Frechen bei Köln, Lindenstrasse 15
-- Oberlandesgerichtspräsident a.D. Dr. Kurt R e u t h e , wohnhaft in Gelle, Halkettstrasse 5
-- Oberlandesgerichtspräsident a.D. Dr. h.c. Ludwig S c r i b a, wohnhaft in Bad Soden/Ts., Waldstrasse 16
-- Oberlandesgerichtspräsident a.D. Dr. Otto K ü s t n e r, wohnhaft in Stuttgart, Am Bopserweg 5 e
-- Rechtsanwalt und Notar, früher Oberlandesgerichtspräsident, Günther N e b e l u n g, wohnhaft in Seesen/Harz, Kurparkstrasse 19
-- Generalstaatsanwalt a.D. Wilhelm J a n s s e n, unbekannten Aufenthalts
-- Generalstaatsanwalt a.D. Dr. Reinhold Sturm, unbekannten Aufenthalts
-- Oberlandesgerichtspräsident a.D. Rudolf Beyer, unbekannten Aufenthalts"

AB) Während das Amtsgericht Oldenburg mit Richter Fuhrmann am 30.11.2007 unter AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) beweist, dass es die bei Richter Fuhrmann direkt eingereichten Strafanträge an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weiterleiten kann, wenn es denn will, verweigert das Amtsgericht Oldenburg mit Richter Fuhrmann die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Oldenburg der bei Richter Fuhrmann direkt eingereichten Strafanträge des beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl aus dem Widerspruch vom 21.02.2007 gegen den Strafbefehl wie folgt:
"Es ergeht hiermit direkt die offizielle Strafanzeige nach StPO § 158 an Amtsrichter Fuhrmann am Amtsgericht Oldenburg in den Akkumulationsverfahren NZS 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) auf strafrechtliche Verfolgung aller zuvor aufgeführten Staatsjuristen, die mit dem Nazi-Reichsjustizminister Schlegelberger kollaborieren, um die Nazi-Euthanasie als Testphase des industrialisierten Massenmordes Holocaust durchzuführen.
Es ergeht hiermit direkt die offizielle Strafanzeige nach StPO § 158 an Amtsrichter Fuhrmann am Amtsgericht Oldenburg in den Akkumulationsverfahren NZS 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) auf strafrechtliche Verfolgung des leitenden Staatsanwalts der Staatsanwaltschaft Bonn wegen Strafvereitelung im Amt zur Deckung der Nazi-Euthanasie als Testphase des industrialisierten Massenmordes Holocaust durchzuführen."
Der Straftatbestand der Unterdrückung von Dokumenten und Strafvereitelung im Amt ist erfüllt durch das Verschwindenlassen der 15 Aktenbände im Nazi-Euthanasieverfahren im Jahre 1987 während der Verfahren gegen die Nazi-Juristenprominenz zu Justizbeteiligung an der NS-Euthanasie auf dem Transportweg von 200 Metern zwischen der Staatsanwaltschaft Bonn und dem Amtsgericht Bonn.

BA) Das Amtsgericht Oldenburg wird entgegen der Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz AKTENZEICHEN R B 3 - zu 9311/22-2-23 335/2003 sowie entgegen der deutschen Strafprozessordnung nach § 158 bei den eingereichten Rechtsanträgen auf strafrechtliche Verfolgung zur Aufarbeitung von NS-Unrecht hinsichtlich der NS-Euthanasie-Justizverbrechen bis heute nachweisbar vorsätzlich nicht tätig.
Bereits in den durch die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden vorsätzlich boykottierten Rechtsanträgen aus den Dokumenten des Jahres 2004, die als Beweismaterial der Verfahren AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) führt der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl hinsichtlich der NS-Euthanasie-Justizverbrechen mehrfach aus, wie folgt:

BB)-- 22.07.2004 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
Rechtspolitische Beschwerde gegen das Agieren des Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven mit Beantragung der Eröffnung von Strafermittlungsverfahren gegen den Familienrichter Staubwasser
-- Kopie ausgehändigt durch Gericht bei der Gerichtshauptverhandlung am Amtsgericht Oldenburg im Gerichtssaal 1, Elisabethstraße 8, am 16.10.2007 mit dem Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Richtern und Staatsanwälten, in der über den Einspruch des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Oldenburg vom 12.02.2007 vor dem Strafrichter entschieden wurde
-- Eingangsstempel des Niedersächsischen Justizministerium vom 26.07.2004. Beweismittel aus der Akte AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zum systemseitigen Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Zusammenhang mit den vom Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl beantragten Verfahren der staatsanwaltlichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven hinsichtlich der konkreten Beanstandung seines Agierens bei den Fragestellungen von Umgangsrechten und von kultureller und elterlicher Entfremdung bei nach sechs Jahre zuvor durch die deutsche Kindesmutter vom Ausland nach Deutschland verbrachten und in Deutschland von der deutschen Kindesmutter und deren Umfeld zurückgehaltenen binationalen Kindern im familienrechtlichen Hickman-Fall eines nicht-deutschen ausländischen Vaters am Amtsgericht Wilhelmshaven, wobei sich das Agieren des beschuldigten deutschen Familienrichters u.a. in der vorsätzlichen Nicht-Vollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang sowie in mehrfacher Verfahrensverschleppung in Kindschaftssachen manifestiert
-- Der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl verweist eindeutig auf die rechtshistorischen Lebenssachverhalte der NS-Euthanasie-Justizverbrechen auf Seite 3 von 10 unter Punkt 4b2 / Seite 3 von 10 unter Punkt 4b4 / Seite 3 von 10 unter Punkt 4b5 hin, während die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden gegen die beklagten NS-Euthanasie-Justizverbrechen seit 2004 bis zum heutigen Tage nicht tätig werden.

BC)-- 06.08.2004 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
Rechtspolitische Beschwerde gegen das Agieren der Staatsanwältin Schiereck von der Staatsanwaltschaft Oldenburg in den Strafermittlungsverfahren gegen den Gutachter Dr. Heinz Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen
-- Kopie ausgehändigt durch Gericht bei der Gerichtshauptverhandlung am Amtsgericht Oldenburg im Gerichtssaal 1, Elisabethstraße 8, am 16.10.2007 mit dem Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Richtern und Staatsanwälten, in der über den Einspruch des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Oldenburg vom 12.02.2007 vor dem Strafrichter entschieden wurde
-- Beweismittel aus der Akte AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zum systemseitigen Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Staatsanwältin Schiereck von der Staatsanwaltschaft Oldenburg im Zusammenhang mit den vom Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl beantragten Verfahren der staatsanwaltlichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Gutachter Dr. Heinz Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen in der konkreten Beanstandung seines Agierens zur Begutachtung der Fragestellungen von kultureller und elterlicher Entfremdung bei nach sechs Jahre zuvor durch die deutsche Kindesmutter vom Ausland nach Deutschland verbrachten und in Deutschland von der deutschen Kindesmutter zurückgehaltenen binationalen Kindern im familienrechtlichen Hickman-Fall eines nicht-deutschen ausländischen Vaters am Amtsgericht Wilhelmshaven auf Anordnung des Familienrichters Staubwasser
-- Der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl verweist eindeutig auf die rechtshistorischen Lebenssachverhalte der NS-Euthanasie-Justizverbrechen auf Seite 2 von 6 unter Punkt 4a / Seite 4 von 6 unter Punkt 4b2 und unter Punkt 4b4 und unter Punkt 4b5 hin, während die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden gegen die beklagten NS-Euthanasie-Justizverbrechen seit 2004 bis zum heutigen Tage nicht tätig werden.

BD)-- 22.08.2004 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
-- Rechtspolitische Beschwerde gegen das Agieren der Staatsanwältin Grosskopff von der Staatsanwaltschaft Oldenburg in den Strafermittlungsverfahren gegen den Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
-- Kopie ausgehändigt durch Gericht bei der Gerichtshauptverhandlung am Amtsgericht Oldenburg im Gerichtssaal 1, Elisabethstraße 8, am 16.10.2007 mit dem Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Richtern und Staatsanwälten, in der über den Einspruch des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Oldenburg vom 12.02.2007 vor dem Strafrichter entschieden wurde
-- Beweismittel aus der Akte AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zum systemseitigen Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Staatsanwältin Grosskopff von der Staatsanwaltschaft Oldenburg im Zusammenhang mit den vom Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl beantragten Verfahren der staatsanwaltlichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven hinsichtlich der konkreten Beanstandung seines Agierens bei den Fragestellungen von Umgangsrechten und von kultureller und elterlicher Entfremdung bei nach sechs Jahre zuvor durch die deutsche Kindesmutter vom Ausland nach Deutschland verbrachten und in Deutschland von der deutschen Kindesmutter und deren Umfeld zurückgehaltenen binationalen Kindern im familienrechtlichen Hickman-Fall eines nicht-deutschen ausländischen Vaters am Amtsgericht Wilhelmshaven, wobei sich das Agieren des beschuldigten deutschen Familienrichters in der vorsätzlichen Nicht-Vollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang sowie in mehrfacher Verfahrensverschleppung in Kindschaftssachen manifestiert
-- Der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl verweist eindeutig auf die rechtshistorischen Lebenssachverhalte der NS-Euthanasie-Justizverbrechen auf Seite 1 im Titel hin, während die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden gegen die beklagten NS-Euthanasie-Justizverbrechen seit 2004 bis zum heutigen Tage nicht tätig werden.

BE)-- 04.09.2004 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
-- Rechtspolitische Beschwerde gegen das Agieren des Staatsanwalts Preuk von der Staatsanwaltschaft Oldenburg in den Strafermittlungsverfahren gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering
-- Kopie ausgehändigt durch Gericht bei der Gerichtshauptverhandlung am Amtsgericht Oldenburg im Gerichtssaal 1, Elisabethstraße 8, am 16.10.2007 mit dem Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Richtern und Staatsanwälten, in der über den Einspruch des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Oldenburg vom 12.02.2007 vor dem Strafrichter entschieden wurde
-- Beweismittel aus der Akte AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zum systemseitigen Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Staatsanwalt Preuk von der Staatsanwaltschaft Oldenburg im Zusammenhang mit den vom Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl beantragten Verfahren der staatsanwaltlichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering hinsichtlich der konkreten Beanstandung seines Agierens bei den Fragestellungen von Umgangsrechten und von kultureller und elterlicher Entfremdung bei nach sechs Jahre zuvor durch die deutsche Kindesmutter vom Ausland nach Deutschland verbrachten und in Deutschland von der deutschen Kindesmutter und deren Umfeld zurückgehaltenen binationalen Kindern im familienrechtlichen Hickman-Fall eines nicht-deutschen ausländischen Vaters am Amtsgericht Wilhelmshaven, wobei sich das Agieren des beschuldigten deutschen Jugendamtsleiters u.a. in der vorsätzlichen Nicht-Vollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang sowie in mehrfacher Verfahrensverschleppung in Kindschaftssachen manifestiert
-- Der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl verweist eindeutig auf die rechtshistorischen Lebenssachverhalte der NS-Euthanasie-Justizverbrechen auf Seite 1 im Titel / Seite 5 von 6 unter Punkt 4b hin, während die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden gegen die beklagten NS-Euthanasie-Justizverbrechen seit 2004 bis zum heutigen Tage nicht tätig werden.

KONKLUSION & RECHTSANTRÄGE:
Dem Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) hiermit aufgegeben, konkrete Anweisungen an die Oldenburger Justizbehörden (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft) auszugeben, die Nachweise zu erbringen, dass entgegen den Behauptungen des beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl, das Amtsgericht Oldenburg und die Staatsanwaltschaft Oldenburg die seit dem Jahre 2004 eingereichten Rechtsanträge und Verweise zum Tätigwerden nach dem Legalitätsprinzip in den nicht verjährbaren Mordsachen der NS-Euthanasie-Justizverbrechen tätig geworden sind.
Der Nachweis über Tätigkeit bzw. Untätigkeit der verfahrensgegenständlichen Staatsanwälte Preuk, Schiereck und Grosskopff in den nicht verjährbaren Mordsachen der NS-Euthanasie-Justizverbrechen ist auch durch Zeugenvernehmung dieser Staatsanwälte in der Hauptverhandlung des Berufungsverfahrens 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) beim Landgericht Oldenburg vorzunehmen. Die Staatsanwälte Preuk, Schiereck und Grosskopff sind allesamt ordnungsgemäß als Zeugen zu laden.

Sehr geehrter Richter am Amtsgericht Oldenburg Herr Fuhrmann,
Ihre persönliche Aussage vom 24.10.2007 unter AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) "Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich damit nicht die Erforderlichkeit in Abrede stelle, sich auch als Jurist meiner Generation mit den Unrechtstaten von Juristen und Justiz in der Nazizeit auseinanderzusetzen und diese aufzuarbeiten." ist als moralisch sowie grundgesetzkonform und zu recht steuergeldfinanziert interessant und positiv zustimmend zu bewerten.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz AKTENZEICHEN R B 3 - zu 9311/22-2-23 335/2003 sowie gemäß der deutschen Strafprozessordnung nach § 158 beim Amtsgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) gegen Heinrich Siems, verantwortlich für den Hungertod während der NS-Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich im Gerichtsbezirk Oldenburg und später Oberstadtdirektor von Oldenburg in der BRD sowie gegen die Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Oldenburg, die in der Sache Heinrich Siems vorsätzlich untätig gewesen sind, entsprechende Strafanzeigen unter Mordbeteiligung bzw. Beihilfe zu Mord unmittelbar bei Richter am Amtsgericht Oldenburg Herrn Fuhrmann einreiche. Informieren Sie mich bitte ordnungsgemäß über die ordnungsgemäße Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Oldenburg und an den namentlich identifizierten zieladressierten Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Oldenburg binnen 14 Tagen.

BEWERTUNG DES LANDGERICHTS OLDENBURG:
Wie bewertet das Landgericht Oldenburg nunmehr in Berufungsverfahren und Berufungsverhandlung AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) die zuvor beschriebenen Verfahrensweisen von Amtsgericht Oldenburg und Staatsanwaltschaft Oldenburg ?
Welche Aufträge und Verhaltensrichtlinien erteilt das Landgericht Oldenburg nunmehr in Berufungsverfahren und Berufungsverhandlung AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) an das Amtsgericht Oldenburg und an die Staatsanwaltschaft Oldenburg in der vorliegenden Rechtssache ?
Liegen und wenn ja in welcher Form liegen dem Landgericht Oldenburg Verhaltensempfehlungen des Niedersächsischen Justizministeriums oder des Bundesministeriums der Justiz vor, wie Justizbehörden sich in Rechtssachen wie den zuvor beschriebenen und beantragten bestmöglichst verhalten sollten ?

Ich verbleibe in hochachtungsvoller Ergebenheit
Und freudiger Erwartung auf Ihre baldige Antwort

 

Kassel, 17.12.2007

AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
In den Verfahren zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen
in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg

Aufklärung über Verfahrensboykotte und Verfahrensverschleppungen
in den bereits langjährig beantragten Aufarbeitungen der Beteiligung an Justizverbrechen der Nazi-Terrorjustiz

ANERKENNUNG UND ENTSCHÄDIGUNG
DER OPFER DER NAZI-TERRORJUSTIZ IM GERICHTSBEZIRK OLDENBURG
ANTI-NAZI-MAHNMALE VOR OLDENBURGER GERICHTSGEBÄUDEN

Das Landgericht Oldenburg hat nunmehr in Berufungsverfahren und Berufungsverhandlung AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) u.a. folgende möglicherweise widersprüchlichen Lebenssachverhalte hinsichtlich des Agierens des Amtsgerichts Oldenburg und der Staatsanwaltschaft Oldenburg bei der juristischen Aufarbeitung der Beteiligung an Justizverbrechen der Nazi-Terrorjustiz im Gerichtsbezirk Oldenburg zu klären.
Das Landgericht Oldenburg hat nunmehr in der Berufungsverhandlung die mögliche Diskrepanz zwischen Aussagen einerseits und konkretem Handeln andererseits des Amtsgerichts Oldenburg und der Staatsanwaltschaft Oldenburg in den rechtspolitischen Verfahren AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zur Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht zu klären.


EINERSEITS:
Am 16.10.2007, in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg im Amtsgericht Oldenburg, Elisabethstraße 8, im Gerichtssaal 1 zwischen ca. 10 Uhr 30 und 15 Uhr 30 sowie im assoziierten Urteil vom 15.11.2007 hatten das Amtsgericht Oldenburg vertreten durch den vorsitzenden Richter Fuhrmann und die Staatsanwaltschaft Oldenburg vertreten durch Staatsanwalt Lübben wiederholt explizit betont, dass sowohl keiner der verfahrensgegenständlichen Richter und Staatsanwälte als auch keiner der verfahrensbeteiligten Richter und Staatsanwälte Nationalsozialist(in), nationalsozialistisch orientierte (Amts-)person oder in nationalsozialistischen Aktivitäten verstrickte (Amts-)person sei.

ANDERERSEITS:
Trotz der im Gerichtsbezirk Oldenburg begangenen Justizverbrechen mit der Beteiligung von Amtsträgern der Oldenburger Verwaltungs- und Justizbehörden an der Nazi-Terrorjustiz weigern sich bis zum heutigen Tage die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden, hier Amtsgericht Oldenburg und Staatsanwaltschaft Oldenburg ordnungsgemäß, wie in den in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) beantragt, von den jeweiligen Behördenmitarbeitern auf Spendenbasis finanzierte Anti-Nazi-Mahnmale in den jeweiligen Eingangsbereichen der Gerichtsgebäude im Gerichtsbezirk Oldenburg zu installieren.
Vgl. 19.07.2007 zu AKTENZEICHEN Dr. Ki./Wi. AG Oldenburg 23 Cs 53/07,
Siebenseitige Stellungnahme zum psychologischen Sachverständigengutachten von Dr. med. J. Kipp, und Dr. Dr. Christoph Herda vom Ludwig-Noll-Krankenhaus beim Klinikum Kassel TEIL 4 >>> SPENDENAUFRUF ERFOLGT für Spendengeldfinanzierte ANTI-NAZI-Mahnmale vor den Zugängen von Gerichtsgebäuden und öffentlichen Institutionen / Spendensammlung zur Belohnungsaussetzung für die Ergreifung von Nazi-Kriegsverbrechern / Spendengeldfinanzierte Förderbudgets für das Forschungsprojekt "Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen" als Fördergelder für gemeinnützige Zwecke der Kultur und Bildung

KONKLUSION & RECHTSANTRÄGE:
Dem Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) hiermit aufgegeben, konkrete Anweisungen an die Oldenburger Justizbehörden (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft) auszugeben, die festlegen, dass die Oldenburger Justizbehörden auf Kosten gesammelter Spenden der Mitarbeiter der Oldenburger Justizbehörden Anti-Nazi-Mahnmale in den jeweiligen Eingangsbereichen der Gerichtsgebäude im Gerichtsbezirk Oldenburg finanzieren und installieren.
Die Pressemitteilung des Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zeigt, dass das Phänomen des sozialen Handelns von Justizbehörden im Gedenken an die Opfer der Nazi-Terrorjustiz auch heutzutage durchaus möglich und öffentlich wirksam zu bestreiten ist, wenn der entsprechende rechtspolitische Wille dahinter steht:

Ministerin enthüllt Gedenktafel. Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter hält eine Rede anlässlich der Enthüllung einer Tafel zum Gedenken an alle Menschen, die in der Zeit des Nationalsozialismus durch die Justiz Unrecht erlitten haben. Termin: 17.12.2007. 15:00 Uhr. Ort: Foyer des Oberlandesgerichts, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm
http://www.justiz.nrw.de/beh_alleTermine/termine/17_12_07/index.php

 

ANDERERSEITS:
Die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden, hier Amtsgericht Oldenburg und Staatsanwaltschaft Oldenburg, weigern sich bis zum heutigen Tage u. a. mittels Pressemitteilungen oder mittels Anti-Nazi-Mahnmalen sich ordentlich und angemessen bei den Opfern der Nazi-Terrorjustiz im Gerichtsbezirk Oldenburg zu entschuldigen.
Gemäß der beantragten Berichtigung des Terminprotokolls zur Gerichtshauptverhandlung vom 16.10.2007 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) am Amtsgericht Oldenburg:
Das Amtsgericht Oldenburg unterschlägt im Terminprotokoll vorsätzlich, dass das Amtsgericht Oldenburg vertreten durch den vorsitzenden Richter Fuhrmann und die Staatsanwaltschaft Oldenburg vertreten durch den Staatsanwalt Lübben weigern, sich während der vorliegend terminprotokollierten Gerichtshauptverhandlung im Gegensatz zu dem beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl bei den Opfern und Verfolgten des Nazi-Regimes und der Nazi-Terror-Justiz zu entschuldigen. Im Terminprotokoll wird lediglich festgestellt, dass der Angeklagte sich bei den Opfern des Nazi-Regimes entschuldigt.

KONKLUSION & RECHTSANTRÄGE:
Bisher verweigern die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden nachweislich und vorsätzlich die in den vorliegenden Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) vom beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl mehrfach beantragten Opferanerkennungen, Wiedergutmachung und Entschädigungen von deutschen Justizbehörden, die in der NS-Zeit Menschen aus ideologischen Gründen Unrecht zugefügten und dies insbesondere im örtlich zuständigen Gerichtsbezirk Oldenburg.
Dem Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) hiermit aufgegeben, konkrete Anweisungen an die Oldenburger Justizbehörden (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft) auszugeben, die die Art der behördenseitigen Entschuldigungsgesten festlegen, in denen die Oldenburger Justizbehörden sich offiziell eindeutig für die Nazi-Terrorjustiz im Gerichtsbezirk Oldenburg und bei den Opfern und Verfolgten des Nazi-Regimes entschuldigen.

EINERSEITS:
30.11.2007 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
Das Amtsgericht Oldenburg informiert über die am 25.11.2007 beantragte ordnungsgemäße Weiterleitung der behördenseitig zu beantragenden Sonderzuständigkeit der Oldenburger Justizbehörden hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung von in die BRD ausgewiesenem Personal aus Nazi-Konzentrationslagern, u.a. mit folgenden Personen: Paul Henss (Ausbildung von Kampfhunden im KZ Dachau und KZ Buchenwald), Martin Hartmann (Mitgliedschaft in einem SS-Wachregiment im KZ Sachsenhausen), John Demjanjuk (Wachpersonal in KZs in den besetzten Ostgebieten:Treblinka, Sobibor, Majdanek, Flossenbürg, Trawiniki) an die Staatsanwaltschaft Oldenburg.
12.12.2007 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
Das Amtsgericht Oldenburg informiert über die am 10.12.2007 beantragte ordnungsgemäße Weiterleitung der
A) beantragten Aufklärung über Verfahrensboykotte und Verfahrensverschleppungen in den bereits langjährig beantragten Aufarbeitungen der Beteiligung an Justizverbrechen der Nazi-Euthanasie im Gerichtsbezirk Oldenburg
B) gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz AKTENZEICHEN R B 3 - zu 9311/22-2-23 335/2003 sowie gemäß der deutschen Strafprozessordnung nach § 158 beim Amtsgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) gegen Heinrich Siems, verantwortlich für den Hungertod während der NS-Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich im Gerichtsbezirk Oldenburg und später Oberstadtdirektor von Oldenburg in der BRD sowie gegen die Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Oldenburg, die in der Sache Heinrich Siems vorsätzlich untätig gewesen sind, beantragte entsprechende Strafanzeigen unter Mordbeteiligung bzw. Beihilfe zu Mord

Das Amtsgericht Oldenburg kann also durchaus den gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz AKTENZEICHEN R B 3 - zu 9311/22-2-23 335/2003 sowie gemäß der deutschen Strafprozessordnung nach § 158 beim Amtsgericht Oldenburg eingereichten Rechtsanträgen auf strafrechtliche Verfolgung zur Aufarbeitung von NS-Unrecht Folge leisten.

ANDERERSEITS:
Der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl legt WIDERPSPRUCH UND SOFORTIGE BESCHWERDE in AKTENZEICHEN NZS 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) Amtsgericht Oldenburg ein in der Sache "Übersendung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Oldenburg zwei Jahre nach der Beschlagnahme von Laptop, Drucker, Scanner des Menschenrechtsaktivisten am 24.01.2005, d. h. drei Tage vor dem Jahrestag der Befreiung von Auschwitz." Dieser Widerspruch gegen den Strafbefehl führt zur Gerichtsverhandlung am 16.10.2007 in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg im Amtsgericht Oldenburg, Elisabethstraße 8, im Gerichtssaal 1.
Sowohl das Amtsgericht Oldenburg vertreten durch den vorsitzenden Richter Fuhrmann und die Staatsanwaltschaft Oldenburg vertreten durch Staatsanwalt Lübben unterdrücken und boykottieren vorsätzlich die rechtspolitischen Initiativen des Nazi-(Juristen)-Jägers, ehrenamtlichen Staatsschützers, Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen die Beteiligung an der Nazi-Terrorjustiz.
AA) Das Amtsgericht Oldenburg wird entgegen der Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz AKTENZEICHEN R B 3 - zu 9311/22-2-23 335/2003 sowie entgegen der deutschen Strafprozessordnung nach § 158 beim Amtsgericht Oldenburg in der Sache der eingereichten Rechtsanträgen auf strafrechtliche Verfolgung zur Aufarbeitung von NS-Unrecht hinsichtlich der "Strafrechtlichen Verfolgung des Nazi-Blutrichters Dr. Kurt Bode nach 1945 und Überprüfung der Angemessenheit von Entschädigungszahlungen der Bundesregierung vom 12. Dezember 2000 zum 38fachen Justizmord an den Verteidigern der Danziger Post zu Beginn des deutschen Vernichtungskrieges 1939" bis heute nachweisbar vorsätzlich nicht tätig.
Bereits in den durch die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden vorsätzlich boykottierten Rechtsanträgen aus dem Widerspruch gegen den Strafbefehl vom 21.02.2007 u.a. sowie bereits seit 2004 führt der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl hinsichtlich der NS-Justizverbrechen folgendes aus:

Zu Beginn des zweiten Weltkrieges stürmen deutsche Polizisten des 2. Polizeireviers in Danzig, verstärkt durch Kräfte der Danziger SA und SS, am 1. September 1939 die polnische Post und stoßen auf den Widerstand patriotischer Postbeamter, die ihr Postamt verteidigten. Am Ende eines erbitterten Kampfes verlieren 14 Verteidiger ihr Leben und 38 werden festgenommen. Das deutsche Feldkriegsgericht unter Vorsitz des deutschen Richters Dr. Kurt Bode manipuliert vorsätzlich Akte und Verfahren, um einen Prozess zu konstruieren, in dem die Widerstandskämpfer als Freischärler zum Tode verurteilt und am 5. Oktober 1939 erschossen werden.
Am 25. Mai 1998, wird dieses Bode-Urteil des NS-Militärgerichts durch das Lübecker Landgericht unter AKTENZEICHEN 3 AR 1/98 aufgehoben. Es liegen nach Feststellung der Strafkammer nicht nur formelle Rechtsverletzungen vor, vielmehr macht sich der Vorsitzende Richter Dr. Kurt Bode, der vorsätzlichen Rechtsbeugung schuldig, und begeht damit einen 38fachen Justizmord aus niederen Beweggründen. Im Dezember 2000 zahlt die Bundesregierung eine Entschädigung an die 53 Antragsteller aus, deren Ehemänner und Väter durch nationalsozialistische Mörder in Danzig bei der Verteidigung der Post ihr Leben verloren.
Der Nazi-Blutrichter Dr. Kurt Bode kann auf Grund der Persilschein-Entscheidung des Oldenburger Entnazifizierungsausschusses seine Karriere nach dem Justizmord während des Angriffskrieges auf Polen als Eröffnung des Zweiten Weltkrieges in der BRD ungehindert fortsetzen.

Nach dem Legalitätsprinzip, d.h. der Verfolgungs- und Anklagepflicht als Teil des Rechtsstaatsprinzips, sind die hier involvierten Justizbehörden aus dem Gerichtsbezirk Oldenburg grundsätzlich und grundgesetzlich zur Gefahrenabwehr der Demokratie- und Rechtsstaatsgefährdung verpflichtet, Ermittlungsverfahren gegen den Nazi-Blutrichter Dr. Kurt Bode sowie gegen die Mitglieder des Oldenburger Entnazifizierungsausschusses zu bearbeiten bzw. gegen die Richter und Staatsanwälte einzuleiten, die die Karriere und Deckung des Richters Kurt Bode in der BRD fördern. Insbesondere gemäß den entsprechenden seit langem vorliegenden Rechtsanträgen nach der Strafprozessordnung § 158, wie im Verfahren 184 Js 60735/04 (337/05) eindeutig und mehrfach gefordert vom beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl. Die hier involvierten Justizbehörden aus dem Gerichtsbezirk Oldenburg haben es zu unterlassen mit ihren dokumentierten vorliegenden Verfahrensverweigerungen in der Sache Kurt Bode den deutschen Angriffs- und Vernichtungskrieg 1939-1945 in der BRD zu tolerieren, fördern, zu decken und propagieren.

AB) Während das Amtsgericht Oldenburg mit Richter Fuhrmann am 30.11.2007 unter AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) beweist, dass es die bei Richter Fuhrmann direkt eingereichten Strafanträge an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weiterleiten kann, wenn es denn will, verweigert das Amtsgericht Oldenburg mit Richter Fuhrmann die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Oldenburg der bei Richter Fuhrmann direkt eingereichten Strafanträge des beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl aus dem Widerspruch vom 21.02.2007 gegen den Strafbefehl wie folgt:

"Was die hier beschuldigte Staatsanwaltschaft Oldenburg unter Verantwortung des Leitenden Oberstaatsanwalt Herrn Roland Herrmann merkwürdigerweise "wahrheitswidrig" nennt, entspricht tatsächlich in bestimmten rechtspolitischen und rechtshistorischen Sachzusammenhängen wie folgt aber den sozialen Realitäten und der Wahrheit, denn keiner der hier genannten Staatsanwälte hat sich nachweisbar in seiner jeweiligen Juristenkarriere öffentlich erkennbar gegen den Nazi-Blutrichter Kurt Bode ausgesprochen und sich dann dementsprechend konsequent mit rechtspolitischen Initiativen zur rechtspolitischen Aufarbeitung des Nazi-Unrechts verhalten. Im Gegenteil… die rechtspolitischen Initiativen des Nazi-(Juristen)-Jägers, ehrenamtlichen Staatsschützers, Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen den Nazi-Blutrichter Kurt Bode werden durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg boykottiert."

BA) Das Amtsgericht Oldenburg wird entgegen der Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz AKTENZEICHEN R B 3 - zu 9311/22-2-23 335/2003 sowie entgegen der deutschen Strafprozessordnung nach § 158 bei den eingereichten Rechtsanträgen auf strafrechtliche Verfolgung zur Aufarbeitung von NS-Unrecht hinsichtlich der NS-Justizverbrechen bis heute nachweisbar vorsätzlich nicht tätig.
Bereits in den durch die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden vorsätzlich boykottierten Rechtsanträgen aus den Dokumenten des Jahres 2004, die als Beweismaterial der Verfahren AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) dienen, führt der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl hinsichtlich der NS-Justizverbrechen mehrfach aus, wie folgt:
BB)-- 22.07.2004 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
Rechtspolitische Beschwerde gegen das Agieren des Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven mit Beantragung der Eröffnung von Strafermittlungsverfahren gegen den Familienrichter Staubwasser
-- Kopie ausgehändigt durch Gericht bei der Gerichtshauptverhandlung am Amtsgericht Oldenburg im Gerichtssaal 1, Elisabethstraße 8, am 16.10.2007 mit dem Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Richtern und Staatsanwälten, in der über den Einspruch des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Oldenburg vom 12.02.2007 vor dem Strafrichter entschieden wurde
-- Eingangsstempel des Niedersächsischen Justizministerium vom 26.07.2004. Beweismittel aus der Akte AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zum systemseitigen Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Zusammenhang mit den vom Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl beantragten Verfahren der staatsanwaltlichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven hinsichtlich der konkreten Beanstandung seines Agierens bei den Fragestellungen von Umgangsrechten und von kultureller und elterlicher Entfremdung bei nach sechs Jahre zuvor durch die deutsche Kindesmutter vom Ausland nach Deutschland verbrachten und in Deutschland von der deutschen Kindesmutter und deren Umfeld zurückgehaltenen binationalen Kindern im familienrechtlichen Hickman-Fall eines nicht-deutschen ausländischen Vaters am Amtsgericht Wilhelmshaven, wobei sich das Agieren des beschuldigten deutschen Familienrichters u.a. in der vorsätzlichen Nicht-Vollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang sowie in mehrfacher Verfahrensverschleppung in Kindschaftssachen manifestiert
-- Der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl verweist eindeutig auf die rechtshistorischen Lebenssachverhalte der Deckung des Nazi-Blutrichters Dr. Kurt Bode im Gerichtsbezirk Oldenburg auf Seite 3 von 10 unter Punkt 4b2 / Seite 9 von 10 unter Punkt 8a, während die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden gegen die beklagten NS-Justizverbrechen seit 2004 bis zum heutigen Tage nicht tätig werden.
BC)-- 06.08.2004 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
Rechtspolitische Beschwerde gegen das Agieren der Staatsanwältin Schiereck von der Staatsanwaltschaft Oldenburg in den Strafermittlungsverfahren gegen den Gutachter Dr. Heinz Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen
-- Kopie ausgehändigt durch Gericht bei der Gerichtshauptverhandlung am Amtsgericht Oldenburg im Gerichtssaal 1, Elisabethstraße 8, am 16.10.2007 mit dem Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Richtern und Staatsanwälten, in der über den Einspruch des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Oldenburg vom 12.02.2007 vor dem Strafrichter entschieden wurde
-- Beweismittel aus der Akte AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zum systemseitigen Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Staatsanwältin Schiereck von der Staatsanwaltschaft Oldenburg im Zusammenhang mit den vom Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl beantragten Verfahren der staatsanwaltlichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Gutachter Dr. Heinz Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen in der konkreten Beanstandung seines Agierens zur Begutachtung der Fragestellungen von kultureller und elterlicher Entfremdung bei nach sechs Jahre zuvor durch die deutsche Kindesmutter vom Ausland nach Deutschland verbrachten und in Deutschland von der deutschen Kindesmutter zurückgehaltenen binationalen Kindern im familienrechtlichen Hickman-Fall eines nicht-deutschen ausländischen Vaters am Amtsgericht Wilhelmshaven auf Anordnung des Familienrichters Staubwasser
-- Der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl verweist eindeutig auf die rechtshistorischen Lebenssachverhalte der Deckung des Nazi-Blutrichters Dr. Kurt Bode im Gerichtsbezirk Oldenburg auf Seite 4 von 6 unter Punkt 4b2 / Seite 5 von 6 unter Punkt 6a, während die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden gegen die beklagten NS-Justizverbrechen seit 2004 bis zum heutigen Tage nicht tätig werden.
BD)-- 22.08.2004 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
-- Rechtspolitische Beschwerde gegen das Agieren der Staatsanwältin Grosskopff von der Staatsanwaltschaft Oldenburg in den Strafermittlungsverfahren gegen den Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
-- Kopie ausgehändigt durch Gericht bei der Gerichtshauptverhandlung am Amtsgericht Oldenburg im Gerichtssaal 1, Elisabethstraße 8, am 16.10.2007 mit dem Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Richtern und Staatsanwälten, in der über den Einspruch des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Oldenburg vom 12.02.2007 vor dem Strafrichter entschieden wurde
-- Beweismittel aus der Akte AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zum systemseitigen Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Staatsanwältin Grosskopff von der Staatsanwaltschaft Oldenburg im Zusammenhang mit den vom Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl beantragten Verfahren der staatsanwaltlichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven hinsichtlich der konkreten Beanstandung seines Agierens bei den Fragestellungen von Umgangsrechten und von kultureller und elterlicher Entfremdung bei nach sechs Jahre zuvor durch die deutsche Kindesmutter vom Ausland nach Deutschland verbrachten und in Deutschland von der deutschen Kindesmutter und deren Umfeld zurückgehaltenen binationalen Kindern im familienrechtlichen Hickman-Fall eines nicht-deutschen ausländischen Vaters am Amtsgericht Wilhelmshaven, wobei sich das Agieren des beschuldigten deutschen Familienrichters in der vorsätzlichen Nicht-Vollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang sowie in mehrfacher Verfahrensverschleppung in Kindschaftssachen manifestiert
-- Der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl verweist eindeutig auf die rechtshistorischen Lebenssachverhalte der Deckung des Nazi-Blutrichters Dr. Kurt Bode im Gerichtsbezirk Oldenburg auf Seite 1 von 5 im Dokumententitel / Seite 4 von 5 unter Punkt 5a, während die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden gegen die beklagten NS-Justizverbrechen seit 2004 bis zum heutigen Tage nicht tätig werden.
BE)-- 04.09.2004 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
-- Rechtspolitische Beschwerde gegen das Agieren des Staatsanwalts Preuk von der Staatsanwaltschaft Oldenburg in den Strafermittlungsverfahren gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering
-- Kopie ausgehändigt durch Gericht bei der Gerichtshauptverhandlung am Amtsgericht Oldenburg im Gerichtssaal 1, Elisabethstraße 8, am 16.10.2007 mit dem Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Richtern und Staatsanwälten, in der über den Einspruch des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Oldenburg vom 12.02.2007 vor dem Strafrichter entschieden wurde
-- Beweismittel aus der Akte AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zum systemseitigen Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Staatsanwalt Preuk von der Staatsanwaltschaft Oldenburg im Zusammenhang mit den vom Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl beantragten Verfahren der staatsanwaltlichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering hinsichtlich der konkreten Beanstandung seines Agierens bei den Fragestellungen von Umgangsrechten und von kultureller und elterlicher Entfremdung bei nach sechs Jahre zuvor durch die deutsche Kindesmutter vom Ausland nach Deutschland verbrachten und in Deutschland von der deutschen Kindesmutter und deren Umfeld zurückgehaltenen binationalen Kindern im familienrechtlichen Hickman-Fall eines nicht-deutschen ausländischen Vaters am Amtsgericht Wilhelmshaven, wobei sich das Agieren des beschuldigten deutschen Jugendamtsleiters u.a. in der vorsätzlichen Nicht-Vollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang sowie in mehrfacher Verfahrensverschleppung in Kindschaftssachen manifestiert
-- Der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl verweist eindeutig auf die rechtshistorischen Lebenssachverhalte der Deckung des Nazi-Blutrichters Dr. Kurt Bode im Gerichtsbezirk Oldenburg auf Seite 1 von 6 im Dokumententitel / Seite 5 von 6 unter Punkt 5a, während die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden gegen die beklagten NS-Justizverbrechen seit 2004 bis zum heutigen Tage nicht tätig werden.

KONKLUSION & RECHTSANTRÄGE:
Dem Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) hiermit aufgegeben, konkrete Anweisungen an die Oldenburger Justizbehörden (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft) auszugeben, die Nachweise zu erbringen, dass entgegen den Behauptungen des beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl, das Amtsgericht Oldenburg und die Staatsanwaltschaft Oldenburg die seit dem Jahre 2004 eingereichten Rechtsanträge und Verweise zum Tätigwerden nach dem Legalitätsprinzip in den nicht verjährbaren Mordsachen der NS-Justizverbrechen tätig geworden sind.
Der Nachweis über Tätigkeit bzw. Untätigkeit der verfahrensgegenständlichen Staatsanwälte Preuk, Schiereck und Grosskopff sowie Richter Staubwasser in den nicht verjährbaren Mordsachen der NS-Justizverbrechen ist auch durch Zeugenvernehmung dieser Staatsanwälte und Richter in der Hauptverhandlung des Berufungsverfahrens 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) beim Landgericht Oldenburg vorzunehmen. Die Staatsanwälte Preuk, Schiereck und Grosskopff sowie Richter Staubwasser sind allesamt ordnungsgemäß als Zeugen zu laden.

Sehr geehrter Richter am Amtsgericht Oldenburg Herr Fuhrmann,
Ihre persönliche Aussage vom 24.10.2007 unter AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) "Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich damit nicht die Erforderlichkeit in Abrede stelle, sich auch als Jurist meiner Generation mit den Unrechtstaten von Juristen und Justiz in der Nazizeit auseinanderzusetzen und diese aufzuarbeiten." ist als moralisch sowie grundgesetzkonform und zu recht steuergeldfinanziert interessant und positiv zustimmend zu bewerten.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz AKTENZEICHEN R B 3 - zu 9311/22-2-23 335/2003 sowie gemäß der deutschen Strafprozessordnung nach § 158 beim Amtsgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) gegen den Nazi-Blutrichter Kurt Bode sowie gegen die Mitglieder des Oldenburger Entnazifizierungsausschusses sowie gegen die Richter und Staatsanwälte, die die Karriere und Deckung des Nazi-Blutrichters Kurt Bode in der BRD fördern, entsprechende Strafanzeigen hinsichtlich des dokumentierten 38-fachen Justizmordes unter Mordbeteiligung bzw. Beihilfe zu Mord unmittelbar bei Richter am Amtsgericht Oldenburg Herrn Fuhrmann einreiche. Informieren Sie mich bitte ordnungsgemäß über die ordnungsgemäße Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Oldenburg und an den namentlich identifizierten zieladressierten Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Oldenburg binnen 14 Tagen.

BEWERTUNG DES LANDGERICHTS OLDENBURG:
Wie bewertet das Landgericht Oldenburg nunmehr in Berufungsverfahren und Berufungsverhandlung AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) die zuvor beschriebenen Verfahrensweisen von Amtsgericht Oldenburg und Staatsanwaltschaft Oldenburg ?
Welche Aufträge und Verhaltensrichtlinien erteilt das Landgericht Oldenburg nunmehr in Berufungsverfahren und Berufungsverhandlung AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) an das Amtsgericht Oldenburg und an die Staatsanwaltschaft Oldenburg in der vorliegenden Rechtssache ?
Liegen und wenn ja in welcher Form liegen dem Landgericht Oldenburg Verhaltensempfehlungen des Niedersächsischen Justizministeriums oder des Bundesministeriums der Justiz vor, wie Justizbehörden sich in Rechtssachen wie den zuvor beschriebenen und beantragten bestmöglichst verhalten sollten ?

Ich verbleibe in hochachtungsvoller Ergebenheit
Und freudiger Erwartung auf Ihre baldige Antwort

Bernd Michael Uhl
Fuldatalstr. 33
34125 Kassel

Rechtsanwalt Ralf Klietmann
Bahnhofsplatz 4, 26382 Wilhelmshaven, Fax: 04421997908

AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07
Landgericht Oldenburg,
Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg, Fax: 04412202423

Sehr geehrte Damen und Herren,

Es ergehen am 23. Februar 2008 die folgende Dringlichkeits-Anträge an das Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07:
ANTRAG 1) Notwendige Terminverschiebung der Berufungshauptverhandlung
ANTRAG 2) Notwendige Erweiterung der Berufungshauptverhandlung auf mehrere Prozesstage
ANTRAG 3) Notwendige Erweiterung der Zeugenladungen zur Berufungshauptverhandlung
ANTRAG 4) a)b) Beweisaufnahmeanträge zur Ausführung in Sitzungsprotokoll, Beschlussfassung und schriftlicher Urteilsverkündung - Verfahrensgegenständliche Richter und Staatsanwälte
ANTRAG 5) a)b) Beweisaufnahmeanträge zur Berufungshauptverhandlung - Feststellung und Abhilfe bestimmter behördlicher Verweigerungs- und Behinderungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht

ANTRAG 1) Notwendige Terminverschiebung der Berufungshauptverhandlung

Zur Wahrung des Rechts auf faires Verfahren und zur Wahrung des Rechts auf vollständiges unvoreingenommenes rechtliches Gehör:
Auf Grund der unter den weiteren Punkten 2) 3) und 4) aufgeführten Lebenssachverhalte, Anträge und Beweisaufnahmen ist die Terminverschiebung für die am 13.03.2008 angesetzte Berufungshauptverhandlung unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 beim Landgericht Oldenburg zur Berufungshauptversammlung in der Sache gegen den Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl zu beantragen.

ANTRAG 2) Notwendige Erweiterung der Berufungshauptverhandlung auf mehrere Prozesstage

Zur Wahrung des Rechts auf faires Verfahren und zur Wahrung des Rechts auf vollständiges unvoreingenommenes rechtliches Gehör:
Auf Grund der unter den weiteren Punkten 3) und 4) aufgeführten Lebenssachverhalte, Anträge und Beweisaufnahmen ist der Umfang der Berufungshauptverhandlung für die am 13.03.2008 angesetzte Berufungshauptverhandlung unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 beim Landgericht Oldenburg zur Berufungshauptversammlung in der Sache gegen den Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl auf mehrere Prozesstage auszuweiten.

ANTRAG 3) Notwendige Erweiterung der Zeugenladungen zur Berufungshauptverhandlung

Von der Anklagebehörde der Staatsanwaltschaft Oldenburg wird hier gezielt der systemische Ansatz des durch den beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl konstruierten und angewendeten Kollektivvorwurfes (siehe Bverfg zu Gleichsetzung einer Abschiebemaßnahme mit "Gestapo-Methoden" und "Soldaten sind Mörder") unterdrückt.
In dem von Richter Gerdesmeyer unter AG Wilhelmshaven 184 Js 60735/04 (337/05) auf vorliegende Anschuldigungen und Anklagen der Staatsanwaltschaft Oldenburg am 20.03.2006 in Auftrag gegebenen psychiatrischen Gutachten zur Feststellung angeblich querulatorischer Störungen, nach der zuvor beantragten aber gescheiterten Unterbringung des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl, werden auf den Seiten 1-9 die folgenden angezeigten und beschwerdegegenständlichen Personen aus dem familienrechtlichen Hickman-Fall gelistet: Gutachter Dr. Heinz Winterscheid, Direktorin Dr. Marianne Becker-Emner, Dr. Uwe Biester. Auf den Seiten 1 bis 9 des erstellten psychiatrischen Gutachten vom 24.08.2006 unter AKTENZEICHEN Dr. Ki./Wi. AG Wilhelmshaven 184 Js 60735/04 (337/05) als 46-seitiges psychologisches Sachverständigengutachten von Dr. med. J. Kipp und Dr. Dr. Christoph Herda vom Ludwig-Noll-Krankenhaus beim Klinikum Kassel an Richterin Gubermatis vom AG Wilhelmshaven wird dem beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl in mehreren Strafanzeigen Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede vorgeworfen, da er in eigenen, von ihm gestellten Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden mehreren Personen (Gutachtern, Staatsanwälten und Richtern, Rechtsanwälten) Unrechtshandeln im Familienrechtsfall Hickman aber auch u.a. die Verherrlichung des Nationalsozialismus vorwerfe und bei ihnen eine Kontinuität nationalsozialistisch geprägten Denkens und Handelns feststelle, welche die deutsche Rechtsprechung korrumpiere.
Von der Anklagebehörde der Staatsanwaltschaft Oldenburg wird hier gezielt der systemische Ansatz des durch den beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl konstruierten und angewendeten Kollektivvorwurfes (siehe Bverfg zu Gleichsetzung einer Abschiebemaßnahme mit "Gestapo-Methoden" und "Soldaten sind Mörder") dadurch unterschlagen, dass die angezeigten und beschwerdegegenständlichen im Gutachten gelisteten Personen Gutachter Dr. Heinz Winterscheid, Direktorin Dr. Marianne Becker-Emner, Dr. Uwe Biester nicht mehr Bestandteil der Anschuldigungen und Anklagen gegen den Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl sind, wohl aber die angezeigten und beschwerdegegenständlichen im Gutachten gelisteten Personen, die bereits am 13.02.2008 unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 vom Landgericht Oldenburg als Zeugen zur Berufungshauptversammlung beim Landgericht Oldenburg geladen wurden. Dabei handelt es sich um die Prozessbeteiligten Amtsrichter Staubwasser, Staatsanwältin Schiereck, Oberstaatsanwältin Grosskopff, Staatsanwalt Preuk.
Nicht nur das die Anklagebehörde der Staatsanwaltschaft Oldenburg den systemischen Ansatz des Kollektivvorwurfes durch gezielte Reduzierung auf die Prozessbeteiligten Amtsrichter Staubwasser, Staatsanwältin Schiereck, Oberstaatsanwältin Grosskopff, Staatsanwalt Preuk manipuliert, sondern die Staatsanwaltschaft Oldenburg klärt auch nicht, wieso sie mit dieser Vorgehensweise Zwei-Klassen-Verfahren betreibt.
Es liegen seit 2004 bis heute keinerlei Strafanzeigen der verfahrensgegenständlichen Personen Dr. Heinz Winterscheid, Direktorin Dr. Marianne Becker-Emner, Dr. Uwe Biester und auch keine diesbezüglich durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg geführten Strafverfahren vor, obwohl ganz klar ersichtlich im systemischen Kollektivansatz des beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl standardisierte Textmodule gegen alle verfahrensgegenständlichen Zielpersonen seit 2004 nahezu gleich sind.
Während die Staatsanwaltschaft Oldenburg einerseits die Anschuldigungen und Anklagen der Beleidigung, Verleumdung und üblen Nachrede der verfahrensgegenständlichen Zielpersonen Amtsrichter Staubwasser, Staatsanwältin Schiereck, Oberstaatsanwältin Grosskopff, Staatsanwalt Preuk gegen den beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl erhebt, erhebt die Staatsanwaltschaft Oldenburg aber andererseits gleichzeitig keinerlei Anschuldigungen und Anklagen der Beleidigung, Verleumdung und üblen Nachrede der verfahrensgegenständlichen Zielpersonen Dr. Heinz Winterscheid, Direktorin Dr. Marianne Becker-Emner, Dr. Uwe Biester. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg erklärt nicht, wie die einen Personen beleidigt sein sollen und die anderen Personen angesichts derselben Vorwürfe aber nicht.

Zur Wahrung des Rechts auf faires Verfahren und zur Wahrung des Rechts auf vollständiges unvoreingenommenes rechtliches Gehör:

3a) Michael Hickman
3b) Gutachter Dr. Heinz Winterscheid
3c) Direktorin Dr. Marianne Becker-Emner
3d) Dr. Uwe Biester

3a) Michael Hickman, 135 Torquay Avenue, Durban 4052, South Africa
Es ergeht am 23. Februar 2008 der Antrag auf offizielle Zeugenladung des Herrn Michael Hickman an das Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07.
Die von der Staatsanwaltschaft Oldenburg in 14 Ns 486/07 erhobenen Vorwürfe und Anschuldigungen hier gegen den beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl stammen allesamt entweder direkt aus dem Hickman-Verfahren oder durch die rechtspolitische Aufarbeitung in direkter Assoziation mit den Hickman-Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zur konkreten Beanstandung des Agierens bei den Fragestellungen von Umgangsrechten und von kultureller und elterlicher Entfremdung bei nach sechs Jahre zuvor durch die deutsche Kindesmutter vom Ausland nach Deutschland verbrachten und in Deutschland von der deutschen Kindesmutter und deren Umfeld zurückgehaltenen binationalen Kindern im familienrechtlichen Hickman-Fall eines nicht-deutschen ausländischen Vaters am Amtsgericht Wilhelmshaven, wobei sich das beanstandete behördliche Agieren u.a. in der vorsätzlichen Nicht-Vollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang sowie in mehrfacher Verfahrensverschleppung in Kindschaftssachen manifestiert.
Die Zeugenvernehmung ist notwendig zur Klärung von Rolle, Funktionen, Urheberschaften und Verantwortungsübernahmen.

3b) Gutachter Dr. Heinz Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen
3c) Direktorin Dr. Marianne Becker-Emner vom Landeskrankenhaus Wehnen
Psychiatrieverbund Oldenburger Land gGmbH, Karl-Jaspers-Klinik, Hermann-Ehlers-Str. 7, 26160 Bad Zwischenahn
Es ergeht am 23. Februar 2008 der Antrag auf offizielle Zeugenladung des Dr. Heinz Winterscheid und der Dr. Marianne Becker-Emner an das Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07.
Die von der Staatsanwaltschaft Oldenburg in 14 Ns 486/07 erhobenen Vorwürfe und Anschuldigungen hier gegen den beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl stammen allesamt entweder direkt aus dem Hickman-Verfahren oder durch die rechtspolitische Aufarbeitung in direkter Assoziation mit den Hickman-Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven wie zuvor unter 3a) ausgeführt. Die Dokumente auf die die Staatsanwaltschaft Oldenburg ihre Anschuldigungen stützt, stammen entweder direkt aus den Verfahrensweisen des Gutachter Dr. Heinz Winterscheid in dem Hickman-Verfahren oder durch die rechtspolitische Aufarbeitung in direkter Assoziation mit den Hickman-Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven.
Die Zeugenvernehmung ist notwendig zur Klärung von Rolle, Funktionen, Urheberschaften und Verantwortungsübernahmen.

3d) Dr. Uwe Biester, Rechtsanwalt in Familienrechtssachen, Stadtratsmitglied in Wilhelmshaven, Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages
Bahnhofsplatz 5, Nordseepassage, 26382 Wilhelmshaven
Es ergeht am 23. Februar 2008 der Antrag auf offizielle Zeugenladung des Dr. Uwe Biester an das Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07.
Die von der Staatsanwaltschaft Oldenburg in 14 Ns 486/07 erhobenen Vorwürfe und Anschuldigungen hier gegen den beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl stammen allesamt entweder direkt aus dem Hickman-Verfahren oder durch die rechtspolitische Aufarbeitung in direkter Assoziation mit den Hickman-Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven wie zuvor unter 3a) ausgeführt. Die Dokumente auf die die Staatsanwaltschaft Oldenburg ihre Anschuldigungen stützt, stammen entweder direkt aus den Verfahrensweisen des Dr. Uwe Biester und seiner Kanzelei in dem Hickman-Verfahren oder durch die rechtspolitische Aufarbeitung in direkter Assoziation mit den Hickman-Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven.
Die Zeugenvernehmung ist notwendig zur Klärung von Rolle, Funktionen, Urheberschaften und Verantwortungsübernahmen.

ANTRAG 4) Beweisaufnahmeanträge zur Ausführung in Sitzungsprotokoll, Beschlussfassung und schriftlicher Urteilsverkündung - Verfahrensgegenständliche Richter und Staatsanwälte:

Zur Wahrung des Rechts auf faires Verfahren und zur Wahrung des Rechts auf vollständiges unvoreingenommenes rechtliches Gehör:

Beweisaufnahmeantrag 4A) Offizielle Entschuldigungen zu angeblich persönlicher Beleidigung von Richtern und Staatsanwälten unbeantwortet von Oktober 2007 bis Februar 2008

Die am 13.02.2008 unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 vom Landgericht Oldenburg mit Poststempel vom 18.02.08 als Zeugen geladenen Prozessbeteiligten Amtsrichter Staubwasser, Staatsanwältin Schiereck, Oberstaatsanwältin Grosskopff, Staatsanwalt Preuk zur Berufungshauptversammlung beim Landgericht Oldenburg am 13.03.2008 in der Sache gegen den Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl haben bis zum heutigen Tage nicht auf die an sie adressierten und weitergeleiteten offiziellen Entschuldigungen reagiert. Dabei handelt es sich um die offiziell bei Amtsgericht Oldenburg und Landgericht Oldenburg registrierten Dokumente wie folgt:

18.10.2007 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
OFFIZIELLE ENTSCHULDIGUNG FÜR NAZI-BETITELUNG
DER STAATSANWÄLTIN GROSSKOPF für die unsachgemäße Benennung von Staatsanwältin Grosskopff von der Staatsanwaltschaft Oldenburg als Nationalsozialist(in), nationalsozialistische orientierte Amtsperson, als in nationalsozialistischen Aktivitäten verstrickte Amtsperson.

18.10.2007 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
OFFIZIELLE ENTSCHULDIGUNG FÜR NAZI-BETITELUNG
DER STAATSANWÄLTIN SCHIERECK für die unsachgemäße Benennung von Staatsanwältin Schiereck von der Staatsanwaltschaft Oldenburg als Nationalsozialist(in), nationalsozialistische orientierte Amtsperson, als in nationalsozialistischen Aktivitäten verstrickte Amtsperson.

18.10.2007 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
OFFIZIELLE ENTSCHULDIGUNG FÜR NAZI-BETITELUNG DES STAATSANWALT PREUK für die unsachgemäße Benennung von Staatsanwalt Preuk von der Staatsanwaltschaft Oldenburg als Nationalsozialist(in), nationalsozialistische orientierte Amtsperson, als in nationalsozialistischen Aktivitäten verstrickte Amtsperson.
09.11.2007 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg teilt hinsichtlich der eingereichten "OFFIZIELLE ENTSCHULDIGUNG FÜR NAZI-BETITELUNG DES STAATSANWALT PREUK für die unsachgemäße Benennung von Staatsanwalt Preuk von der Staatsanwaltschaft Oldenburg als Nationalsozialist(in), nationalsozialistische orientierte Amtsperson, als in nationalsozialistischen Aktivitäten verstrickte Amtsperson." mit, dass besagter Staatsanwalt Preuk nicht mehr Mitarbeiter der Behörde sei, ohne aber zu benennen, wann der Mitarbeiter Preuk zu welcher Behörde gewechselt sei.
6.11.2007 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg teilt mit Staatsanwalt Lübben die Weiterleitung der eingereichten "OFFIZIELLE ENTSCHULDIGUNG FÜR NAZI-BETITELUNG DES STAATSANWALTS PREUK" mit für die unsachgemäße Benennung von Staatsanwalt Preuk von der Staatsanwaltschaft Oldenburg als Nationalsozialist(in), nationalsozialistische orientierte Amtsperson, als in nationalsozialistischen Aktivitäten verstrickte Amtsperson." nach der Beschwerde, dass besagter Staatsanwalt Preuk nicht mehr Mitarbeiter der Behörde sei, ohne aber zu benennen, wann der Mitarbeiter Preuk zu welcher Behörde gewechselt sei.

18.10.2007 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
OFFIZIELLE ENTSCHULDIGUNG FÜR NAZI-BETITELUNG DES AMTSRICHTERS / FAMILIENRICHTERS STAUBWASSER für die unsachgemäße Benennung des Amtsrichters/Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven als Nationalsozialist(in), nationalsozialistische orientierte Amtsperson, als in nationalsozialistischen Aktivitäten verstrickte Amtsperson.

Beweisaufnahmeantrag 4B) Anfragen zu persönlichem Engagement in der rechtspolitischen Aufarbeitung von NS-Unrecht bei Richtern und Staatsanwälten unbeantwortet von Oktober 2007 bis Februar 2008

In den zuvor unter "Beweisaufnahmeantrag A) Offizielle Entschuldigungen zu angeblich persönlicher Beleidigung von Richtern und Staatsanwälten unbeantwortet von Oktober 2007 bis Februar 2008" benannten Dokumenten, wurden ebenfalls jeweils direkte Anfragen für die aktive Mitarbeit in der rechtspolitischen Aufarbeitung von NS-Unrecht als kompetente/r Fachreferent/in auf der rechtspolitischen Ebene der Menschen- und Völkerrechtsdiskussionen (u.a. Teilnahme an Kongressen und Tagungen, Petitionsarbeit, Veröffentlichung in Fachzeitschriften, Medienauftritte) und/oder in der juristischen Aufarbeitung von NS-Unrecht an die unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 vom Landgericht Oldenburg mit Poststempel vom 18.02.08 als Zeugen geladenen Prozessbeteiligten Amtsrichter Staubwasser, Staatsanwältin Schiereck, Oberstaatsanwältin Grosskopff, Staatsanwalt Preuk gesandt.
Bis zum heutigen Tage haben diese geladenen Zeugen nicht auf die an sie adressierten und weitergeleiteten offiziellen Anfragen zu persönlichem Engagement in der rechtspolitischen Aufarbeitung von NS-Unrecht reagiert. Dabei handelt es sich um die offiziell bei Amtsgericht Oldenburg und Landgericht Oldenburg registrierten Dokumente und u.a. um die Anfragen zur Unterstützung, im Ausland verurteilte Nazi-Verbrecher in der BRD juristisch/rechtspolitisch zu verfolgen sowie nach Deutschland ausgewiesene Nazi-Kriegsverbrecher ausfindig zu machen und juristisch/rechtspolitisch ordnungsgemäß zu verfolgen.

ANTRAG 5) Beweisaufnahmeanträge zur Berufungshauptverhandlung - Feststellung und Abhilfe bestimmter behördlicher Verweigerungs- und Behinderungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht

Seit mehreren Jahren ist der Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl in der juristischen und rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene engagiert.

Unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 wird vom Landgericht Oldenburg die Frage zum Status "Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung" stellen durch die konkrete Behinderung der rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht.

Zur Wahrung des Rechts auf faires Verfahren und zur Wahrung des Rechts auf vollständiges unvoreingenommenes rechtliches Gehör:

Beweisaufnahmeantrag 5a) Behördliche Verweigerungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht

Unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 wird vom Landgericht Oldenburg zu klären sein, was mit den Eingaben und Anträgen der Staatsanwaltschaft Oldenburg zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg geschehen ist. Das entsprechende Tätigwerden bzw. Nicht- Tätigwerden in den jeweiligen Verfahren wird zu bewerten sein.

Auf Grund der Verfahrensverzögerungen bzw. Verfahrensbeeinträchtigungen werden die entsprechenden Verfahren zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht ggf. bei Staatsanwaltschaft Oldenburg bzw. Landgericht Oldenburg erneut zu eröffnen bzw. fortzuführen sein.

Diesbezüglich werden separate detaillierte Anträge ergehen.

Unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 wird vom Landgericht Oldenburg zu überprüfen sein, inwieweit die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit ihren Verfahrensweisen möglicherweise eine gezielte wirtschaftliche Schädigung des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl beabsichtigt.

Beweisaufnahmeantrag 5b) Behördliche Behinderungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht

Unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 wird vom Landgericht Oldenburg zu klären sein, inwieweit die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit ihren Verfahrensweisen möglicherweise die Behinderung laufender Verfahren des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht beabsichtigt. Das entsprechende Tätigwerden bzw. Nicht- Tätigwerden in den jeweiligen Verfahren wird zu bewerten sein.

Auf Grund der Verfahrensverzögerungen bzw. Verfahrensbeeinträchtigungen werden die entsprechenden Verfahren zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht ggf. bei Staatsanwaltschaft Oldenburg bzw. Landgericht Oldenburg erneut zu eröffnen bzw. fortzuführen sein.

Diesbezüglich werden separate detaillierte Anträge ergehen.

Unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 wird vom Landgericht Oldenburg zu überprüfen sein, inwieweit die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit ihren Verfahrensweisen möglicherweise eine gezielte wirtschaftliche Schädigung des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl beabsichtigt.


Hochachtungsvoll
Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist
Bernd Michael Uhl

 

Bernd Michael Uhl
Fuldatalstr. 33
34125 Kassel

Rechtsanwalt Ralf Klietmann
Bahnhofsplatz 4, 26382 Wilhelmshaven, Fax: 04421997908

AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07
Landgericht Oldenburg,
Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg, Fax: 04412202423

24.02.2008,
Fortsetzung der Anträge vom 23.02.2008 (Terminverschiebung, Hauptverhandlungsumfang, Zeugenladungen, NS-Verbrechen und NS-Unrecht)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Es ergehen nunmehr am 24. Februar 2008 die folgende Dringlichkeits-Anträge an das Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07:

ANTRAG 5) Beweisaufnahmeanträge zur Berufungshauptverhandlung - Feststellung und Abhilfe bestimmter behördlicher Verweigerungs- und Behinderungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht

Seit mehreren Jahren ist der Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl in der juristischen und rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene engagiert, wie hier einige Beispiele aufzeigen:


>> Für die folgenden Verfahren zur Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) unter anderem:
AKTENZEICHEN 2 BvR 1473/04 (Nationalsozialistisches Unrecht) >>> Glorifizierung von Auschwitz in den Verfahren gegen den Untersturmführer der Waffen-SS und den Auschwitz-Konzentrationlager-Arzt Hans Münch.
AKTENZEICHEN 2 BvR 1811/04 (Nationalsozialistisches Unrecht) >>> Glorifizierung von Nazi-Helden in der deutschen Bundeswehr auf Grund der vorsätzlichen Verharmlosung von Nazi-Verbrechen und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, hier mit der Aufrechterhaltung bei der Bundeswehreinheiten-Benennung des Jagdfluggeschwaders Werner Moelders.
AKTENZEICHEN 2 BvR 1990/04 (Nationalsozialistisches Unrecht) >>> Glorifizierung von Nazi-Helden in der deutschen Öffentlichkeit und Gesellschaft und auf Grund der vorsätzlichen Verharmlosung von Nazi-Verbrechen und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, hier mit der Aufrechterhaltung der Straßennamensgebung nach dem Nazi-dekorierten Graf Gerhard von Schwerin.

>> Für die Verfahren zur Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht beim UN-Menschenrechtsausschuss unter anderem:
AKTENZEICHEN 2 BvR 1989/05 (Nationalsozialistisches Unrecht) >>> Freispruch am Landgericht Kiel im Juni 1974 für den Polizeihauptkommissar Heinz Gerhard Riedel mit der Behauptung der Tod durch Gas sei nicht grausam gewesen und die Opfer bei seiner Mordaktion im 2. Weltkrieg an sieben Partisanen mit Autoabgasen hätten wissen müssen, dass die Deutschen sich der Methode des Mordens durch Vergasen bedienen.
AKTENZEICHEN 2 BvR 964/05 (Nationalsozialistisches Unrecht) >>> Kontinuität der Schlüsselfigur in der deutschen Familienrechtspolitik Franz Maßfeller ein, der sich für die Nationalsozialistische Umgestaltung des Ehe- und Familienrechts einsetzt und der Kommentator der Nürnberger Rassengesetze ist und der als Vertreter des Nazi-Reichsjustizministerium an Wannsee-Konferenzen teilnimmt, sodann beim Bundesjustizministerium in der Abteilung "Internationales Familienrecht" nach 1945.
AKTENZEICHEN 2 BvR 1373/05 (Nationalsozialistisches Unrecht) >>> Gestapo-Folter und Mord hier am Beispiel der "Todeself" in Kiew, nach der 5:3 Niederlage der deutschen Luftwaffenelf 'Adler' im Zenit-Stadion gegen den 'FC Start', der ukrainischen Betriebsmannschaft der Bäckerei III, am 9. August 1942.
AKTENZEICHEN 2 BvR 2164/05 (Nationalsozialistisches Unrecht) >>> BRD-Karriere des in der Tschechoslowakei verurteilten Nazi-Blutrichters von Prag Dr. Kurt Bellmann, der mehr als 110 Todesurteile unterzeichnet, als Landgerichtsdirektor von Hannover nach 1945.
AKTENZEICHEN 2 BvR 1990/05 (Nationalsozialistisches Unrecht) >>> Mord an 20 jüdischen Kindern zu Adolf Hitlers Geburtstag am 20. April 1945 in Hamburg (Bullenhuser Damm), um das lebende Beweismaterial medizinischer Experimente in den Konzentrationslagern zu vernichten sowie BRD-Karriere des KZ-Arztes Hans Klein nach 1945.
AKTENZEICHEN 2 BvR 1973/06 >>> (Nationalsozialistisches Unrecht) >>> Staatssekretär im Reichsverkehrsministerium Herrn Albert Ganzenmüller, der die Deportationszüge der Deutschen Reichsbahn für die Deportationen von politisch und rassisch Verfolgten nach Auschwitz und in andere Konzentrationslager organisiert.
AKTENZEICHEN 2 BvR 1239/07 (Nationalsozialistisches Unrecht) >>> Verweigerung der Ausstellungseröffnung der Deutschen Bahn zur Thematik der Deportationszügen der Reichsbahn in die Nazi-Konzentrationslager.

Gegenwärtige Erfolgsbilanz der NS-Aufarbeitung:

Ergebnisse des erfolgreichen Engagements des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl in den rechtspolitischen Aufarbeitungen zu Nationalsozialistischem Unrecht sind u.a.:
>>> Der historische Sachverhalt in chronologischer Abfolge ist, dass der Bundesverteidigungsminister Peter Struck auf den Nazi-dekorierten Werner Moelders als namensgebendes Vorbild für die Bundeswehr erst am 28. Januar 2005 verzichtet, und dass ist erst eindeutig nach der Beschlussfassung des Bundesverfassungsgerichtes vom 13. Dezember 2004 unter AKTENZEICHEN 2 BvR 1811/04 in der vorliegenden Strafsache initiiert durch den Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl gegen den Bundesverteidigungsminister Peter Struck auf Grund der Verherrlichung von Nazi-Helden in der Bundeswehr, hier im Falle von Werner Mölders.
>>> Der historische Sachverhalt in chronologischer Abfolge ist, dass der Rat der Stadt Aachen erst in der Ratssitzung am 22. August 2007 die in 1963 nach Graf Gerhard von Schwerin benannte Straße in "Kornelimünsterweg" umbenennt, und dies ist erst eindeutig nach der Beschlussfassung des Bundesverfassungsgerichtes vom 14. Februar 2005 unter AKTENZEICHEN 2 BvR 1990/04 in der vorliegenden Strafsache initiiert durch den Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl gegen den Bürgermeister von Aachen Dr. Jürgen Linden auf Grund der Glorifizierung des Nazi-Helden in der deutschen Öffentlichkeit und Gesellschaft und auf Grund der vorsätzlichen Verharmlosung von Nazi-Verbrechen und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, hier im Falle von Graf Gerhard von Schwerin.
>>> 3 Wochen nach Anzeigeerstattung des Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl vom 10.11.2006 gegen den Chef der Deutschen Bahn Hartmut Mehdorn gibt die Deutsche Bahn den Widerstand gegen die schon auf französischen Bahnhöfen gezeigte NS-Ausstellung zu den mit Hilfe der Deutschen Reichsbahn durchgeführten Deportationen in die Konzentrationslager offiziell und endgültig auf.
Der historische Sachverhalt in chronologischer Abfolge ist, dass die Wanderausstellung "Sonderzüge in den Tod" über die Deportationen mit der Deutschen Reichsbahn am Mittwoch den 23. Januar 2008 in Berlin eröffnet wurde, und dass ist erst eindeutig nach der Beschlussfassung des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Dezember 2008 unter AKTENZEICHEN 2 BvR 1144/07 in der vorliegenden Strafsache initiiert durch den Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl gegen den deutschen Bahnchef Hartmut Mehdorn auf Grund von Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener § 189 StGB durch die vorsätzliche Weigerung der Ausstellungseröffnung "Elftausend Kinder" auf deutschen Bahnhöfen. Bei der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener durch Hartmut Mehdorn sind hier die politisch und rassisch Verfolgten gemeint, die durch die Deutsche Reichsbahn in die Nazi-Konzentrationslager deportiert wurden.
Ergebnisse des erfolgreichen Engagements des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl in den rechtspolitischen Aufarbeitungen der Geschlechterrollenbilder und Geschlechterdiskriminierung unter dem Einfluss nationalsozialistischer Familienrechtspolitik sind u.a.:
Der Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl erwirkt in der deutschen Rechtshistorie den ersten deutschen FemiNazi-Gerichtsbeschluss beim Landgericht Hamburg.
Zitat von Seite 3 des Beschlusses Landgericht Hamburg, Beschluss 631 Qs 62/02 vom 23. Dezember 2002: Setzt sich aber ein Betrachter mit dem Schriftsatz soweit auseinander, nimmt er unweigerlich auch zur Kenntnis, daß die Zeichen inhaltlich verwandt werden, um das "feminazistische System", welches - ebenso wie einst die Nazis - die Welt "im Würgegriff" halte, anzuprangern.

Unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 wird sich beim Landgericht Oldenburg die Frage der Anerkennung des Status "Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung" für den Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jäger und Systemkritiker Bernd Michael Uhl stellen vor dem Hintergrund des staatsanwaltlichen Handelns in Oldenburg sowohl durch die konkrete Behinderung der rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht als auch durch die folgenden konkreten Lebenssachverhalte:
>>Personelle Kontinuität der Nazi-Funktionseliten in der BRD
>>In Deutschland lebende aber im Ausland verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher
>>Lebende flüchtige zur Fahndung ausgeschriebene Nazi-Verbrecher
>>Lebendes nach Deutschland ausgewiesenes Personal der Nazi-Konzentrationslager und im Ausland lebendes Personal der Nazi-Konzentrationslager

Ein möglicher Einwurf, dass der Status "Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung" dem Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jäger und Systemkritiker Bernd Michael Uhl durch sein Geburtsdatum des Jahres 1968 nicht anzuerkennen sei, ist irrelevant und unzulässig, u.a. weil die Staatsanwaltschaft Oldenburg in den letzten Jahren bis heute in 2008 die konkrete Unterstützung bei der rechtspolitischen Jagd des Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jägers und Systemkritikers Bernd Michael Uhl auf lebende flüchtige Nazi-Verbrecher, auf nach Deutschland ausgewiesenes KZ-Personal sowie auf im Ausland verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher sowie die Bestrebungen der rechtspolitischen Aufarbeitungen des Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jägers und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen die tatsächliche rechtshistorische und gesellschaftspolitische dokumentierte personelle Kontinuität der Nazi-Funktionseliten in der BRD nachweisbar vorsätzlich nicht unterstützt, sondern wiederholt konkret behindert und verweigert hat.

Zur Wahrung des Rechts auf faires Verfahren und zur Wahrung des Rechts auf vollständiges unvoreingenommenes rechtliches Gehör:

Beweisaufnahmeantrag 5a) Behördliche Verweigerungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht

Unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 wird vom Landgericht Oldenburg zu klären sein, was mit den Eingaben und Anträgen der Staatsanwaltschaft Oldenburg zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg geschehen ist. Das entsprechende Tätigwerden bzw. Nicht- Tätigwerden in den jeweiligen Verfahren wird zu bewerten sein.

Auf Grund der Verfahrensverzögerungen bzw. Verfahrensbeeinträchtigungen werden die entsprechenden Verfahren zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht ggf. bei Staatsanwaltschaft Oldenburg bzw. Landgericht Oldenburg erneut zu eröffnen bzw. fortzuführen sein.

Diesbezüglich werden separate detaillierte Anträge ergehen.

Unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 wird vom Landgericht Oldenburg zu überprüfen sein, inwieweit die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit ihren Verfahrensweisen möglicherweise eine gezielte wirtschaftliche Schädigung des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl beabsichtigt.

Beweisaufnahmeantrag 5b) Behördliche Behinderungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht

Unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 wird vom Landgericht Oldenburg zu klären sein, inwieweit die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit ihren Verfahrensweisen möglicherweise die Behinderung laufender Verfahren des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht beabsichtigt. Das entsprechende Tätigwerden bzw. Nicht- Tätigwerden in den jeweiligen Verfahren wird zu bewerten sein.

Auf Grund der Verfahrensverzögerungen bzw. Verfahrensbeeinträchtigungen werden die entsprechenden Verfahren zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht ggf. bei Staatsanwaltschaft Oldenburg bzw. Landgericht Oldenburg erneut zu eröffnen bzw. fortzuführen sein.

Diesbezüglich werden separate detaillierte Anträge ergehen.

Eine der vorsätzlichen Behinderungsmaßnahmen in der Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht sind die von der Staatsanwaltschaft Oldenburg seit Januar 2005 aufrechterhaltenen definitiv unverhältnismäßigen Beschlagnahmen von PC, Scanner, Drucker und Datensätzen des Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jägers und Systemkritikers Bernd Michael Uhl.

Dementsprechend werden separate detaillierte Anträge auf Wiedergutmachung und Entschädigung ergehen.

Eine weitere der vorsätzlichen Behinderungsmaßnahmen in der Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht sind die versuchten Rufschädigungen des Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jäger und Systemkritiker Bernd Michael Uhl mit folgenden Maßnahmen in chronologischer Abfolge gelistet:
>>> Im Winter 2004: Gescheiterte Entmündigung des Menschenrechtsaktivisten durch Infragestellen seiner Zurechnungsfähigkeit und Einrichtung einer Betreuung über Begutachtung der Sozialpsychiatrischen Beratungsstelle des Gesundheitsamtes des Magistrates der Stadt Kassel
>>> Im Januar 2005: Beschlagnahme des PC-Systems des Menschenrechtsaktivisten (Laptop, Drucker und Scanner)
>>> Im Frühjahr/Sommer 2005: Gescheiterte amtsärztliche Untersuchung zur Feststellung der Schuldfähigkeit beim Gesundheitsamtes des Magistrat der Stadt Kassel
>>> Im Sommer 2006: Gescheiterter Versuch der Deklarierung des Menschenrechtsaktivisten als psychisch krank und/oder schwachsinnig mit Hilfe eines psychiatrischen Gutachters

Dementsprechend werden separate detaillierte Anträge auf Wiedergutmachung und Entschädigung ergehen.

Unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 wird vom Landgericht Oldenburg zu überprüfen sein, inwieweit die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit ihren Verfahrensweisen möglicherweise eine gezielte wirtschaftliche Schädigung des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl beabsichtigt.

Dementsprechend werden separate detaillierte Anträge auf Wiedergutmachung und Entschädigung ergehen.


Hochachtungsvoll
Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist
Bernd Michael Uhl


 

Bernd Michael Uhl
Fuldatalstr. 33
34125 Kassel

Rechtsanwalt Ralf Klietmann
Bahnhofsplatz 4, 26382 Wilhelmshaven, Fax: 04421997908

AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07
Landgericht Oldenburg,
Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg, Fax: 04412202423

25.02.2008,
Fortsetzung der Anträge vom 23. und 24.02.2008 (Terminverschiebung, Hauptverhandlungsumfang, Zeugenladungen, NS-Verbrechen und NS-Unrecht)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Es ergehen nunmehr am 25. Februar 2008 die folgende Dringlichkeits-Anträge an das Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07:

ANTRAG 5) Beweisaufnahmeanträge zur Berufungshauptverhandlung - Feststellung und Abhilfe bestimmter behördlicher Verweigerungs- und Behinderungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht

Unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 wird sich beim Landgericht Oldenburg die Frage der Anerkennung des Status "Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung" für den Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jäger und Systemkritiker Bernd Michael Uhl stellen vor dem Hintergrund des staatsanwaltlichen Handelns in Oldenburg sowohl durch die konkrete Behinderung der rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht als auch durch die folgenden konkreten Lebenssachverhalte:
· Personelle Kontinuität der Nazi-Funktionseliten in der BRD
· In Deutschland lebende aber im Ausland verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher
· Lebende flüchtige zur Fahndung ausgeschriebene Nazi-Verbrecher
· Lebendes nach Deutschland ausgewiesenes Personal der Nazi-Konzentrationslager und im Ausland lebendes Personal der Nazi-Konzentrationslager
Ein möglicher Einwurf, dass der Status "Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung" dem Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jäger und Systemkritiker Bernd Michael Uhl durch sein Geburtsdatum des Jahres 1968 nicht anzuerkennen sei, ist irrelevant und unzulässig, u.a. weil die Staatsanwaltschaft Oldenburg in den letzten Jahren bis heute in 2008 die konkrete Unterstützung bei der rechtspolitischen Jagd des Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jägers und Systemkritikers Bernd Michael Uhl auf lebende flüchtige Nazi-Verbrecher, auf nach Deutschland ausgewiesenes KZ-Personal sowie auf im Ausland verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher sowie die Bestrebungen der rechtspolitischen Aufarbeitungen des Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jägers und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen die tatsächliche rechtshistorische und gesellschaftspolitische dokumentierte personelle Kontinuität der Nazi-Funktionseliten in der BRD nachweisbar vorsätzlich nicht unterstützt, sondern wiederholt konkret behindert und verweigert hat.

Zur Wahrung des Rechts auf faires Verfahren und zur Wahrung des Rechts auf vollständiges unvoreingenommenes rechtliches Gehör:

Beweisaufnahmeantrag 5a) Behördliche Verweigerungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht

#001

Unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 wird vom Landgericht Oldenburg zu klären sein, was mit den Eingaben und Anträgen der Staatsanwaltschaft Oldenburg zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg geschehen ist. Das entsprechende Tätigwerden bzw. Nicht- Tätigwerden in den jeweiligen Verfahren wird zu bewerten sein.

Auf Grund der Verfahrensverzögerungen bzw. Verfahrensbeeinträchtigungen werden die entsprechenden Verfahren zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht ggf. bei Staatsanwaltschaft Oldenburg bzw. Landgericht Oldenburg erneut zu eröffnen bzw. fortzuführen sein.

Diesbezüglich werden separate detaillierte Anträge ergehen.

EINERSEITS:
Am 16.10.2007, in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg im Amtsgericht Oldenburg, Elisabethstraße 8, im Gerichtssaal 1 zwischen ca. 10 Uhr 30 und 15 Uhr 30 sowie im assoziierten Urteil vom 15.11.2007, nunmehr AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 beim Landgericht Oldenburg, hatten das Amtsgericht Oldenburg vertreten durch den vorsitzenden Richter Fuhrmann und die Staatsanwaltschaft Oldenburg vertreten durch Staatsanwalt Lübben wiederholt explizit betont, dass sowohl keiner der verfahrensgegenständlichen Richter und Staatsanwälte als auch keiner der verfahrensbeteiligten Richter und Staatsanwälte Nationalsozialist(in), nationalsozialistisch orientierte (Amts-)person oder in nationalsozialistischen Aktivitäten verstrickte (Amts-)person sei.

ANDERERSEITS:
Die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden, hier Amtsgericht Oldenburg und Staatsanwaltschaft Oldenburg, weigern sich bis zum heutigen Tage u. a. mittels Pressemitteilungen oder mittels Anti-Nazi-Mahnmalen sich ordentlich und angemessen bei den Opfern der Nazi-Terrorjustiz im Gerichtsbezirk Oldenburg zu entschuldigen.
Das Terminprotokoll zur Gerichtshauptverhandlung vom 16.10.2007 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) am Amtsgericht Oldenburg belegt, nunmehr AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 beim Landgericht Oldenburg, dass das Amtsgericht Oldenburg vertreten durch den vorsitzenden Richter Fuhrmann und die Staatsanwaltschaft Oldenburg vertreten durch den Staatsanwalt Lübben sich verweigern während der vorliegend terminprotokollierten Gerichtshauptverhandlung im Gegensatz zu dem beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl bei den Opfern und Verfolgten des Nazi-Regimes und der Nazi-Terror-Justiz eine ordnungsgemäße Entschuldigen vorzunehmen. Im Terminprotokoll wird lediglich festgestellt, dass der Angeklagte Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl sich bei den Opfern des Nazi-Regimes entschuldigt.

KONKLUSION & RECHTSANTRÄGE:
Dem Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 hiermit aufgegeben, konkrete Anweisungen, u.a. auch in der öffentlichen Beschlussfassung an die Oldenburger Justizbehörden (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft) auszugeben, die die Art der behördenseitigen Entschuldigungsgesten festlegen, in denen die Oldenburger Justizbehörden sich offiziell eindeutig für die Nazi-Terrorjustiz im Gerichtsbezirk Oldenburg bei den Opfern und Verfolgten des Nazi-Regimes entschuldigen.

SACHSTAND ZUR EINDEUTIGEN HALTUNG GEGENÜBER FLÜCHTIGEN NS-VERBRECHERN
Gemäß der beantragte Berichtigung vom 23.11.2007 des Terminprotokolls AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) in den Verfahren zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg:
Weder Lampenschirm noch Geldspenden sind ausreichend definiert. Das Amtsgericht Oldenburg benennt vorsätzlich nicht, dass es sich um einen speziellen Lampenschirm handelt, nämlich um einen symbolisch definitiv nicht aus Menschenhaut gefertigten Lampenschirm, wie u.a. mehrfach ordnungsgemäß und korrekt in der Hauptverhandlung am 16.10.2007 angegeben.
Das Amtsgericht Oldenburg unterschlägt im Terminprotokoll vorsätzlich, dass sich im Lampenschirm die dort vom beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl während der HV platzierten Kopien der aktuellen internationalen Belohnungsaussetzungen für die Ergreifung von Nazi-Kriegsverbrechern Heim und Brunner befunden haben, sowie dass diese offiziellen und amtlichen Belohnungsaussetzungen für die Ergreifung von Nazi-Kriegsverbrechern bereits seit längerem gerichtsbekannt sind und im Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) mit der STELLUNGNAHME ZUM GUTACHTEN - TEIL 4 bereits am 19.07.2007 drei Monate zuvor beim Amtsgericht Oldenburg mit der Beantragung der strafrechtlichen Verfolgung von Nazi-Kriegsverbrechern bei den Oldenburger Justizbehörden eingereicht wurden.
Das Amtsgericht Oldenburg unterschlägt im Terminprotokoll vorsätzlich, dass das Amtsgericht Oldenburg vertreten durch den vorsitzenden Richter Fuhrmann und die Staatsanwaltschaft Oldenburg vertreten durch den Staatsanwalt Lübben sich weigern während der vorliegend terminprotokollierten Gerichtshauptverhandlung die bereits beantragten und in der Akte befindlichen aber den in der HV direkt wiederholt gestellten Spendenaufrufe des beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl Folge zu leisten. Bei diesen in der HV wiederholt gestellten Spendenanträgen bei den Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft Oldenburg und des Amtsgerichts Oldenburg handelt es sich um vorzunehmende Spendensammlungen für:
i. Spendengeldfinanzierte ANTI-NAZI-Mahnmale vor den Zugängen von Gerichtsgebäuden und öffentlichen Institutionen
ii. Spendensammlung zur Belohnungsaussetzung für die Ergreifung von Nazi-Kriegsverbrechern
iii. Spendengeldfinanzierte Förderbudgets für das Forschungsprojekt "Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen" als Fördergelder für gemeinnützige Zwecke der Kultur und Bildung

KONKLUSION & RECHTSANTRÄGE:
Dem Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 hiermit aufgegeben, konkrete Anweisungen, u.a. auch in der öffentlichen Beschlussfassung an die Staatsanwaltschaft Oldenburg aufzugeben, ganz konkret die österreichischen und baden-württembergischen Fahndungsausschreibungen und Belohnungsaussetzungen zu den flüchtigen Nazi-Verbrechern Aribert Heim und Alois Brunner auf den Polizeirevieren in Nordniedersachsen mittels ordentlicher öffentlicher Aushänge zugänglich zu machen, was bereits eigentlich selbstverständlich sein sollte, da die Verfolgung strafbarer Handlungen zur Berufspflicht von Amtsträgern gehört.
Bereits am 19.07.2008 und erneut am 16.10.2007 wurde bei Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Oldenburg unter AKTENZEICHEN 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) beantragt, die Fahndungsausschreibungen und Belohnungsaussetzungen zu den flüchtigen Nazi-Verbrechern Heim und Brunner in der lokalen Polizeiarbeit ordnungsgemäß zu befördern.
Bis zum heutigen Tage fünf Monate später im Februar 2008 gibt es jedoch keinerlei schriftliche Rückmeldung seitens der Staatsanwaltschaft Oldenburg über die bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg beantragte staatsanwaltliche Veranlassung zur Beförderung der polizeilichen Fahndungsumsetzungen von Nazi-Verbrechen. Auf was ist oder kann das Nicht-Reagieren der Staatsanwaltschaft Oldenburg diesbezüglich zurückzuführen sein ?
Gibt es vom Landgericht Oldenburg in der Funktion der Dienstaufsicht über die Staatsanwälte, d.h. aller Beamten der Staatsanwaltschaft des LG-Bezirks, Anweisungen irgendeiner Art, hinsichtlich staatsanwaltlicher Veranlassungen zur Beförderung der polizeilichen Fahndungsumsetzung von Nazi-Verbrechen, insbesondere hier zu Verbrechen in NS-Konzentrationslagern im Zuge des Holocaust, nicht tätig zu werden ?
Sollte es Anweisungen des Landgerichts Oldenburg in der Funktion der Dienstaufsicht über die Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Oldenburg geben, die besagen, dass die polizeilichen Fahndungsumsetzung von Nazi-Verbrechen in Nordniedersachsen nicht zu befördern seien, so sind entsprechenden Anweisungen ordnungsgemäß in der Beweisaufnahme und in der öffentlichen Beschlussfassung darzulegen.

Es werden separate detaillierte Anträge auf Wiedergutmachung und Entschädigung ergehen.

Hochachtungsvoll
Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist
Bernd Michael Uhl

 

Bernd Michael Uhl
Fuldatalstr. 33
34125 Kassel

Rechtsanwalt Ralf Klietmann
Bahnhofsplatz 4, 26382 Wilhelmshaven, Fax: 04421997908

AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07
Landgericht Oldenburg,
Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg, Fax: 04412202423


26.02.2008,
Fortsetzung der Anträge vom 23., 24., 25.02.2008 (Terminverschiebung, Hauptverhandlungsumfang, Zeugenladungen, NS-Verbrechen und NS-Unrecht)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Es ergehen nunmehr am 26. Februar 2008 die folgende Dringlichkeits-Anträge an das Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07:

ANTRAG 5) Beweisaufnahmeanträge zur Berufungshauptverhandlung - Feststellung und Abhilfe bestimmter behördlicher Verweigerungs- und Behinderungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht

Unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 wird sich beim Landgericht Oldenburg die Frage der Anerkennung des Status "Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung" für den Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jäger und Systemkritiker Bernd Michael Uhl stellen vor dem Hintergrund des staatsanwaltlichen Handelns in Oldenburg sowohl durch die konkrete Behinderung der rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht als auch durch die folgenden konkreten Lebenssachverhalte:
· Personelle Kontinuität der Nazi-Funktionseliten in der BRD
· In Deutschland lebende aber im Ausland verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher
· Lebende flüchtige zur Fahndung ausgeschriebene Nazi-Verbrecher
· Lebendes nach Deutschland ausgewiesenes Personal der Nazi-Konzentrationslager und im Ausland lebendes Personal der Nazi-Konzentrationslager
Ein möglicher Einwurf, dass der Status "Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung" dem Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jäger und Systemkritiker Bernd Michael Uhl durch sein Geburtsdatum des Jahres 1968 nicht anzuerkennen sei, ist irrelevant und unzulässig, u.a. weil die Staatsanwaltschaft Oldenburg in den letzten Jahren bis heute in 2008 die konkrete Unterstützung bei der rechtspolitischen Jagd des Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jägers und Systemkritikers Bernd Michael Uhl auf lebende flüchtige Nazi-Verbrecher, auf nach Deutschland ausgewiesenes KZ-Personal sowie auf im Ausland verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher sowie die Bestrebungen der rechtspolitischen Aufarbeitungen des Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jägers und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen die tatsächliche rechtshistorische und gesellschaftspolitische dokumentierte personelle Kontinuität der Nazi-Funktionseliten in der BRD nachweisbar vorsätzlich nicht unterstützt, sondern wiederholt konkret behindert und verweigert hat.

Zur Wahrung des Rechts auf faires Verfahren und zur Wahrung des Rechts auf vollständiges unvoreingenommenes rechtliches Gehör:

Beweisaufnahmeantrag 5a) Behördliche Verweigerungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht

#002

Unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 wird vom Landgericht Oldenburg zu klären sein, was mit den Eingaben und Anträgen der Staatsanwaltschaft Oldenburg zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg geschehen ist. Das entsprechende Tätigwerden bzw. Nicht- Tätigwerden in den jeweiligen Verfahren wird zu bewerten sein.

Auf Grund der Verfahrensverzögerungen bzw. Verfahrensbeeinträchtigungen werden die entsprechenden Verfahren zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht ggf. bei Staatsanwaltschaft Oldenburg bzw. Landgericht Oldenburg erneut zu eröffnen bzw. fortzuführen sein.

Diesbezüglich werden separate detaillierte Anträge ergehen.

Bis zum heutigen Tag ignoriert die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Anträge vom 25.11.2007 unter AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) in den Verfahren zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg hinsichtlich der beantragten Sonderzuständigkeit der Staatsanwaltschaft Oldenburg und des Landgerichts Oldenburg für die strafrechtliche Verfolgung von nach Deutschland ausgewiesenen Nazi-Kriegsverbrechern.

Am 16.10.2007, in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg im Amtsgericht Oldenburg, Elisabethstraße 8, im Gerichtssaal 1 zwischen ca. 10 Uhr 30 und 15 Uhr 30 hatten das Amtsgericht Oldenburg vertreten durch den vorsitzenden Richter Fuhrmann und die Staatsanwaltschaft Oldenburg vertreten durch den Staatsanwalt Lübben wiederholt explizit betont, dass sowohl keiner der verfahrensgegenständlichen Richter und Staatsanwälte als auch keiner der Verfahrensbeteiligten Nationalsozialist(in), nationalsozialistisch orientierte (Amts-)person oder in nationalsozialistischen Aktivitäten verstrickte (Amts-)person sei. Aus diesen moralisch sowie grundgesetzkonform und zu recht steuergeldfinanzierten sehr begrüßenswerten Umständen würde sich dann quasi-zwangsläufig der Ausschluss einer möglichen Beißhemmung durch Interessensnähe oder gar einer möglichen Befangenheit im Umgang mit den Rechtssachen der strafrechtlichen Verfolgung von nach Deutschland ausgewiesenen Nazi-Kriegsverbrechern bei Amtsträgern der Oldenburger Justizbehörden ergeben.

Mit einem Teil der Oldenburger Staatsanwälte (u.a. Preuk, Grosskopff, Schiereck, Lübben) wurde bereits ausgehend von AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07), nunmehr AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 Landgericht Oldenburg, die Korrespondenz eröffnet, um sie höflichst um ihre aktive Mitarbeit in der rechtspolitischen Aufarbeitung von NS-Unrecht als kompetente/r Fachreferent/in auf der rechtspolitischen Ebene der Menschen- und Völkerrechtsdiskussionen (u.a. Teilnahme an Kongressen und Tagungen, Petitionsarbeit, Veröffentlichung in Fachzeitschriften, Medienauftritte) und/oder in der juristischen Aufarbeitung von NS-Unrecht zu bitten. Die am 13.02.2008 unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 vom Landgericht Oldenburg mit Poststempel vom 18.02.08 als Zeugen geladenen Prozessbeteiligten Amtsrichter Staubwasser, Staatsanwältin Schiereck, Oberstaatsanwältin Grosskopff, Staatsanwalt Preuk zur Berufungshauptversammlung beim Landgericht Oldenburg am 13.03.2008 in der Sache gegen den Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl haben bis zum heutigen Tage nicht auf die an sie adressierten und weitergeleiteten offiziellen Anfragen zu persönlichem Engagement in der rechtspolitischen Aufarbeitung von NS-Unrecht vom 18.10.2007 reagiert. Dabei handelt es sich um die offiziell bei Amtsgericht Oldenburg und Landgericht Oldenburg registrierten Dokumente und u.a. um die Anfragen zur Unterstützung, im Ausland verurteilte Nazi-Verbrecher in der BRD juristisch/rechtspolitisch zu verfolgen sowie nach Deutschland ausgewiesene Nazi-Kriegsverbrecher ausfindig zu machen und juristisch/rechtspolitisch ordnungsgemäß zu verfolgen.

Im Verfahren AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) wird hiermit beantragt, dass sich die Oldenburger Justizbehörden, hier Staatsanwaltschaft Oldenburg und Landgericht Oldenburg, umgehend um die eigens beim Bundesgerichthof und Generalbundesanwalt zu beantragende Sonderzuständigkeit bemühen hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung von nach Deutschland ausgewiesenen Nazi-Kriegsverbrechern.

Bei der zu beantragenden Sonderzuständigkeit der Oldenburger Justizbehörden handelt es sich um die strafrechtliche Verfolgung von Personal aus Nazi-Konzentrationslagern in der BRD, u.a. mit folgenden Personen:
Paul Henss : Ausbildung von Kampfhunden im KZ Dachau und KZ Buchenwald
>> Mitte November 2007 von den USA nach Deutschland ausgewiesen und in die BRD ausgereist.
Martin Hartmann : Mitgliedschaft in einem SS-Wachregiment im KZ Sachsenhausen
>> August 2007 von den USA nach Deutschland ausgewiesen und in die BRD ausgereist.
John Demjanjuk : Wachpersonal in KZs in den besetzten Ostgebieten (Treblinka, Sobibor, Majdanek, Flossenbürg, Trawiniki)
>> nach diesseitigem Kenntnisstand der derzeitigen Sachlage ist bei den US-Justizbehörden die Ausweisungssache John Demjanjuk anhängig, so dass den Oldenburger Justizbehörden hiermit aufgegeben wird, die Ausweisung in die BRD bei den entsprechenden US-Behörden ordnungsgemäß und nachweisbar voranzubringen hinsichtlich einer darauf folgenden durchzuführenden strafrechtlichen Verfolgung bei den Oldenburger Justizbehörden mit eigens beantragter Sonderzuständigkeit.

KONKLUSION & RECHTSANTRÄGE:
Beim Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 hiermit beantragt, u.a. auch in der öffentlichen Beschlussfassung konkret darzulegen, wie und wieso die Oldenburger Justizbehörden die Anträge auf strafrechtliche Verfolgung von nach Deutschland ausgewiesenem Nazi-Konzentrationslager-Personal vorsätzlich nunmehr seit November 2007 nicht bearbeiten und nicht befördern.
Bis zum heutigen Tage drei Monate später im Februar 2008 gibt es keinerlei schriftliche Rückmeldung seitens der Staatsanwaltschaft Oldenburg über die bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg beantragte staatsanwaltliche strafrechtliche Verfolgung von nach Deutschland ausgewiesenem Nazi-Konzentrationslager-Personal. Auf was ist oder kann das Nicht-Reagieren der Staatsanwaltschaft Oldenburg diesbezüglich zurückzuführen sein ?
Gibt es vom Landgericht Oldenburg in der Funktion der Dienstaufsicht über die Staatsanwälte, d.h. aller Beamten der Staatsanwaltschaft des LG-Bezirks, Anweisungen irgendeiner Art, hinsichtlich staatsanwaltlicher strafrechtliche Verfolgung von nach Deutschland ausgewiesenem Nazi-Konzentrationslager-Personal, insbesondere hier zu Verbrechen in NS-Konzentrationslagern im Zuge des Holocaust, nicht tätig zu werden ?
Sollte es Anweisungen des Landgerichts Oldenburg in der Funktion der Dienstaufsicht über die Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Oldenburg geben, die besagen, vorsätzlich nicht tätig zu werden bei der strafrechtlichen Verfolgung von nach Deutschland ausgewiesenem Nazi-Konzentrationslager-Personal, so sind entsprechenden Anweisungen ordnungsgemäß in der Beweisaufnahme und in der öffentlichen Beschlussfassung darzulegen.

Da die Staatsanwaltschaft Oldenburg eine ordnungsgemäße Registrierung und Bearbeitung der beantragten strafrechtlichen Verfolgung von nach Deutschland ausgewiesenem Nazi-Konzentrationslager-Personal nachweisbar verweigert, werden diese entsprechenden Anträge nunmehr wiederholt beim Landgericht Oldenburg nunmehr in den Verfahren AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 hiermit aufgegeben. Beim Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 hiermit beantragt, die Anträge auf strafrechtliche Verfolgung von nach Deutschland ausgewiesenem Nazi-Konzentrationslager-Personal ordnungsgemäß an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weiterzuleiten und die sicherzustellen, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg den Anzeigeerstatter ordnungsgemäß über die jeweiligen Eingänge und Aktenzeichen informiert.

In der Beweisaufnahme sowie in der öffentlichen Beschlussfassung wird beim Landgericht Oldenburg nunmehr in den Verfahren AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 beantragt, ordnungsgemäß das behördliche Verweigerungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg ordnungsgemäß zu benennen, da die Staatsanwaltschaft Oldenburg ordnungsgemäße Registrierung und Bearbeitung der beantragten strafrechtlichen Verfolgung von nach Deutschland ausgewiesenem Nazi-Konzentrationslager-Personal nachweisbar seit November 2007 verweigert.

a) KZ-Wächter Paul Henss
Bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg, Verfahrenssicherstellung durch Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07, wird hiermit gemäß Strafprozeßordnung § 158 Strafanzeige gegen Paul Henss gestellt auf Grund des nicht-verjährbaren Straftatbestandes Mord und Beihilfe zu Mord nach dem Strafgesetzbuch § 211 Mord sowie auf Grund der Straftatbestände aus dem seit 26. Juni 2002 in Kraft getretenen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) durch die Beteiligung an Völkermord § 6 VStGB, Verbrechen gegen die Menschlichkeit § 7 VStGB, Kriegsverbrechen §§ 8 - 12 VStGB. Der Antrag auf Ausstellung eines internationalen Haftbefehls ergeht hiermit an die adressierte deutsche Behörde.



B E G R Ü N D U N G:

Paul Henss (geb. 1922) war Mitglied der Waffen-SS, Mitglied der Leibstandarte-SS Adolf Hitler, eines dem Diktator persönlich unterstellten Truppenverbandes der SS, und zwischen 1942 und 1944 Hundeführer in den Konzentrationslagern Dachau und Buchenwald.

Bei seiner Einwanderung in die Vereinigten Staaten im Jahr 1955 hatte der frühere SS-Mann Henss bewusst seine NS-Vergangenheit verschwiegen. Vor US-Journalisten hatte Henss zunächst behauptet, Dachau und Buchenwald nie betreten zu haben, sondern an der Ostfront in der Hundeschulung und Bewachung von Gefangenen tätig gewesen zu sein. Im März 2007 gab Henss dann zu, in beiden Konzentrationslagern jeweils zwei bis drei Monate eingesetzt worden zu sein. Im Oktober 2007 erklärte Henss vor Journalisten, er habe zwar Schäferhunde und Rottweiler ausgebildet, aber keine Kriegsverbrechen begangen.
Die Abteilung für Sonderermittlungen im US-Justizministerium Office of Special Investigations hat nach eigenen Angaben seit 1979 Verfahren gegen 106 Nazi-Täter gewonnen, die in den Vereinigten Staaten Zuflucht gesucht hatten. Ermittler Eli Rosenbaum teilte mit: "Das brutale System der Konzentrationslager hätte nicht ohne die Entschlossenheit von SS-Männern wie Paul Henss funktioniert, der, mit einem scharfen Hund, zwischen den Gefangenen und ihrer Freiheit stand." Neben der Kontrolle der Häftlinge und der Fluchtvereitelung in den NS-Konzentrationslagern habe Henss sich an der Beaufsichtigung von Zwangsarbeit beteiligt.
Die US-Ministerien für Justiz und Heimatschutz hatten ein Abschiebeverfahren gegen den ehemaligen 85-jährigen KZ-Wächter Henss aus Deutschland eingeleitet, dessen letzter US-Wohnort im Oktober 2007 seit 10 Jahren Lawrenceville bei Atlanta im Bundesstaat Georgia gewesen war.
Richter Dan Pelletier ordnete am Dienstag, dem 13. November 2007, nach 30-minütiger Anhörung in Abwesenheit des Beschuldigten die Ausweisung von Paul Henss an. Die US-Justizbehörde teilte mit, dass Henss bereits am Freitag, dem 9. November 2007, nach Deutschland ausgereist sei.

B) KZ-Wächter Martin Hartmann
Bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg, Verfahrenssicherstellung durch Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07, wird hiermit gemäß Strafprozeßordnung § 158 Strafanzeige gegen den früheren KZ-Wächter Martin Hartmann gestellt auf Grund des nicht-verjährbaren Straftatbestandes Mord und Beihilfe zu Mord nach dem Strafgesetzbuch § 211 Mord sowie auf Grund der Straftatbestände aus dem seit 26. Juni 2002 in Kraft getretenen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) durch die Beteiligung an Völkermord § 6 VStGB, Verbrechen gegen die Menschlichkeit § 7 VStGB, Kriegsverbrechen §§ 8 - 12 VStGB. Der Antrag auf Ausstellung eines internationalen Haftbefehls ergeht hiermit an die adressierte deutsche Behörde.

B E G R Ü N D U N G:

Die USA haben dem früheren KZ-Wächter Martin Hartmann wegen Verwicklung in Nazi-Gräueltaten die Staatsbürgerschaft entzogen. Hartmann, der 1961 eingebürgert worden war, habe bei Übersiedelung in die USA seine Mitgliedschaft in einem SS-Wachregiment, nämlich der Mitgliedschaft der SS-Totenkopfstandarte, im Nazi-Konzentrationslager Sachsenhausen verschwiegen und damit gegen die Bestimmungen verstoßen, teilte das US-Justizministerium im September 2007 mit. Ein Bundesrichter in Washington habe die Verleihung der Staatsbürgerschaft rückgängig gemacht. Hartmann sei der Aufforderung nachgekommen, die USA bis 31. August zu verlassen. Nach Angaben des Ministeriums reiste er nach Deutschland aus.
Hartmann habe ebenfalls zugesichert, dass er die USA nicht mehr betreten wird, heißt es in der Erklärung weiter. Die Ermittlungen gegen Hartmann wurden geleitet von der "Abteilung für Sonderermittlungen" (OSI) im US-Justizministerium, dass sich auf die Identifizierung von Nazi-Tätern in den USA spezialisiert hat. "Martin Hartmann und andere Mitglieder der SS-Totenkopf-Wachbataillons waren unverzichtbare Komplizen der brutalen Verbrechen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern", erklärte OSI-Direktor Eli S. Rosenbaum.

C) KZ-Wächter John Demjanjuk
Bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg, Verfahrenssicherstellung durch Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07, wird hiermit gemäß Strafprozeßordnung § 158 Strafanzeige gegen den früheren KZ-Wächter John Demjanjuk gestellt auf Grund des nicht-verjährbaren Straftatbestandes Mord und Beihilfe zu Mord nach dem Strafgesetzbuch § 211 Mord sowie auf Grund der Straftatbestände aus dem seit 26. Juni 2002 in Kraft getretenen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) durch die Beteiligung an Völkermord § 6 VStGB, Verbrechen gegen die Menschlichkeit § 7 VStGB, Kriegsverbrechen §§ 8 - 12 VStGB. Der Antrag auf Ausstellung eines internationalen Haftbefehls ergeht hiermit an die adressierte deutsche Behörde. Der Antrag auf Einleitung von Ausweisungsverfahren nach Deutschland hinsichtlich der Durchführung von KZ- und Holocaust-Verfahren an die US-Behörden bzw. die ukranischen Behörden ist durch die adressierte deutsche Behörde umgehend zu befördern.

B E G R Ü N D U N G:

John Demjanjuk, eigentlich Iwan Nikolajewitsch Demjanjuk, geb. 3. April 1920 in Dubowije Macharinzjy, Rajon Kosjatyn (früher Rajon Samgorodok), Oblast Winnyzja, Ukraine) ist ein ehemaliger ukrainischer KZ-Wächter.
Seit 1951 lebte Demjanjuk in den USA. Am 14. November 1958 erhielt er die US-amerikanische Staatsbürgerschaft. Er lebte mit seiner Frau, die er in einem DP-Lager kennengelernt hatte, in Indiana, später in Seven Hills, Cuyahoga County, Ohio, wo er als Automechaniker arbeitete.
Ende der 1970er wurde er beschuldigt, der von den Häftlingen "Iwan der Schreckliche" genannte Aufseher im KZ Treblinka zu sein, "die Vergasungsanlage betrieben und über 100.000 Juden ermordet sowie sadistische Folterungen an Häftlingen begangen" zu haben. Im Oktober 1983 stellte Israel ein Auslieferungsersuchen, dem 1986 entsprochen wurde. Am 25. April 1988 wurde Demjanjuk in Jerusalem zum Tode verurteilt.
Das Todesurteil wurde jedoch am 29. Juli 1993 vom israelischen Obersten Gerichtshof aufgehoben, da es nach Auffassung der Richter nicht ausreichend Beweise gab, um sicher feststellen zu können, dass Demjanjuk mit "Iwan dem Schrecklichen" identisch sei. Grundlage dafür waren Akten des KGB, aus denen hervorging, dass der Nachname von "Iwan dem Schrecklichen" eventuell nicht Demjanjuk, sondern Marchenko gewesen sei. Obwohl 18 verschiedene Zeugen Demjanjuk als "Iwan den Schrecklichen" identifiziert hatten, wertete das Gericht die Zweifel, die durch die KGB-Akten aufgetaucht waren, als ausreichend für den Freispruch. Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass kein Zweifel bestehe, dass Demjanjuk als Wächter in einem Konzentrationslager gearbeitet hatte.
Demjanjuk kam nach siebenjähriger Haft zurück in die USA und wurde vorerst wieder US-amerikanischer Staatsbürger, nachdem ihm die Staatsbürgerschaft vor seiner Auslieferung nach Israel aberkannt worden war.
2001 begann in den USA ein neuer Prozess gegen Demjanjuk, in dem OSI-Chefermittler Edward Stutman Archivunterlagen vorlegte, die das Gericht überzeugten, dass Demjanjuk während des Zweiten Weltkriegs in verschiedenen Vernichtungslagern als Wächter gedient hatte. Bis heute hat Demjanjuk keine glaubhaften anderslautenden Angaben über seinen Aufenthaltsort während des Krieges machen können, deswegen gilt es mittlerweile als gesichert, dass er zumindest in den Vernichtungslagern Treblinka, Sobibor und Majdanek sowie dem Konzentrationslager Flossenbürg und dem Zwangsarbeitslager Trawniki Dienst versehen hat.
Im Juni 2004 entschied ein US-amerikanisches Gericht, dass Demjanjuk die US-Staatsbürgerschaft entzogen wird. Im Dezember 2005 wurde die Abschiebung Demjanjuks in die Ukraine angeordnet. Der berüchtigte frühere KZ-Wächter John Demjanjuk sollte aus den USA in die Ukraine abgeschoben werden. Falls Kiew seine Aufnahme verweigere, solle der 85-jährige gebürtige Ukrainer nach Deutschland oder Polen überstellt werden, entschied ein Bundesrichter im US-Bundesstaat Ohio.
Im Dezember 2006 bestätigten die US-Einwanderungsbehörden (Board of Immigration Appeals) die Ausweisungsanordnung, da die Aussagen des Angeklagten, ihm drohe Folter bei einer möglichen Abschiebung in die Ukraine, nicht haltbar seien.


Es werden zudem separate detaillierte Anträge auf Wiedergutmachung und Entschädigung ergehen.

Hochachtungsvoll
Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist
Bernd Michael Uhl

 

Bernd Michael Uhl
Fuldatalstr. 33
34125 Kassel

Rechtsanwalt Ralf Klietmann
Bahnhofsplatz 4, 26382 Wilhelmshaven, Fax: 04421997908

AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07
Landgericht Oldenburg,
Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg, Fax: 04412202423


27.02.2008,
Fortsetzung der Anträge vom 23., 24., 25., 26.02.2008 (Terminverschiebung, Hauptverhandlungsumfang, Zeugenladungen, NS-Verbrechen und NS-Unrecht)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Es ergehen nunmehr am 27. Februar 2008 die folgende Dringlichkeits-Anträge an das Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07:

ANTRAG 5) Beweisaufnahmeanträge zur Berufungshauptverhandlung - Feststellung und Abhilfe bestimmter behördlicher Verweigerungs- und Behinderungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht

Unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 wird sich beim Landgericht Oldenburg die Frage der Anerkennung des Status "Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung" für den Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jäger und Systemkritiker Bernd Michael Uhl stellen vor dem Hintergrund des staatsanwaltlichen Handelns in Oldenburg sowohl durch die konkrete Behinderung der rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht als auch durch die folgenden konkreten Lebenssachverhalte:
· Personelle Kontinuität der Nazi-Funktionseliten in der BRD
· In Deutschland lebende aber im Ausland verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher
· Lebende flüchtige zur Fahndung ausgeschriebene Nazi-Verbrecher
· Lebendes nach Deutschland ausgewiesenes Personal der Nazi-Konzentrationslager und im Ausland lebendes Personal der Nazi-Konzentrationslager
Ein möglicher Einwurf, dass der Status "Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung" dem Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jäger und Systemkritiker Bernd Michael Uhl durch sein Geburtsdatum des Jahres 1968 nicht anzuerkennen sei, ist irrelevant und unzulässig, u.a. weil die Staatsanwaltschaft Oldenburg in den letzten Jahren bis heute in 2008 die konkrete Unterstützung bei der rechtspolitischen Jagd des Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jägers und Systemkritikers Bernd Michael Uhl auf lebende flüchtige Nazi-Verbrecher, auf nach Deutschland ausgewiesenes KZ-Personal sowie auf im Ausland verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher sowie die Bestrebungen der rechtspolitischen Aufarbeitungen des Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jägers und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen die tatsächliche rechtshistorische und gesellschaftspolitische dokumentierte personelle Kontinuität der Nazi-Funktionseliten in der BRD nachweisbar vorsätzlich nicht unterstützt, sondern wiederholt konkret behindert und verweigert hat.

Zur Wahrung des Rechts auf faires Verfahren und zur Wahrung des Rechts auf vollständiges unvoreingenommenes rechtliches Gehör:

Beweisaufnahmeantrag 5a) Behördliche Verweigerungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht

#003

Unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 wird vom Landgericht Oldenburg zu klären sein, was mit den Eingaben und Anträgen der Staatsanwaltschaft Oldenburg zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg geschehen ist. Das entsprechende Tätigwerden bzw. Nicht- Tätigwerden in den jeweiligen Verfahren wird zu bewerten sein.

Auf Grund der Verfahrensverzögerungen bzw. Verfahrensbeeinträchtigungen werden die entsprechenden Verfahren zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht ggf. bei Staatsanwaltschaft Oldenburg bzw. Landgericht Oldenburg erneut zu eröffnen bzw. fortzuführen sein.

Diesbezüglich werden separate detaillierte Anträge ergehen.

Am 10.12.2007 ergingen unter AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) in den Verfahren zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen
in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg hinsichtlich der Aufklärung über Verfahrensboykotte und Verfahrensverschleppungen in den bereits langjährig beantragten Aufarbeitungen der Beteiligung an Justizverbrechen der Nazi-Euthanasie im Gerichtsbezirk Oldenburg diverse Anträge und Beweismittelführungen wie folgt:

ANERKENNUNG UND ENTSCHÄDIGUNG
DER OPFER DER NAZI-EUTHANASIE IM GERICHTSBEZIRK OLDENBURG

Das Landgericht Oldenburg hat nunmehr in Berufungsverfahren und Berufungsverhandlung AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) u.a. folgende möglicherweise widersprüchlichen Lebenssachverhalte hinsichtlich des Agierens des Amtsgerichts Oldenburg und der Staatsanwaltschaft Oldenburg bei der juristischen Aufarbeitung der Beteiligung an Justizverbrechen der Nazi-Euthanasie im Gerichtsbezirk Oldenburg zu klären.
Das Landgericht Oldenburg hat nunmehr in der Berufungsverhandlung die mögliche Diskrepanz zwischen Aussagen einerseits und konkretem Handeln andererseits des Amtsgerichts Oldenburg und der Staatsanwaltschaft Oldenburg in den rechtspolitischen Verfahren AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zur Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht zu klären.
EINERSEITS:
Am 16.10.2007, in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg im Amtsgericht Oldenburg, Elisabethstraße 8, im Gerichtssaal 1 zwischen ca. 10 Uhr 30 und 15 Uhr 30 sowie im assoziierten Urteil vom 15.11.2007 hatten das Amtsgericht Oldenburg vertreten durch den vorsitzenden Richter Fuhrmann und die Staatsanwaltschaft Oldenburg vertreten durch Staatsanwalt Lübben wiederholt explizit betont, dass sowohl keiner der verfahrensgegenständlichen Richter und Staatsanwälte als auch keiner der verfahrensbeteiligten Richter und Staatsanwälte Nationalsozialist(in), nationalsozialistisch orientierte (Amts-)person oder in nationalsozialistischen Aktivitäten verstrickte (Amts-)person sei.
ANDERERSEITS:
Trotz der im Gerichtsbezirk Oldenburg begangenen Justizverbrechen mit der Beteiligung von Amtsträgern der Oldenburger Justizbehörden an der Nazi-Euthanasie weigern sich bis zum heutigen Tage die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden, hier Amtsgericht Oldenburg und Staatsanwaltschaft Oldenburg, Stellvertreter ihrer jeweiligen Behörden zur regelmäßigen Kranzniederlegung in Berlin an die offizielle T4-Gedenkstätte in Berlin-Tiergarten zu entsenden hinsichtlich des ordnungsgemäßen Gedenkens der Euthanasieopfer des Nazi-Regimes wie zum Beispiel zum Ereignis UN-Welttag behinderter Menschen.
KONKLUSION & RECHTSANTRÄGE:
Dem Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) hiermit aufgegeben, konkrete Anweisungen an die Oldenburger Justizbehörden (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft) auszugeben, die festlegen, dass jedes Jahr am UN-Welttag behinderter Menschen ein Vertreter der Oldenburger Justizbehörden auf Kosten gesammelter Spenden der Mitarbeiter der Oldenburger Justizbehörden nach Berlin an die offizielle T4-Gedenkstätte entsandt wird, um einen Gedenkkranz im Gedenken an die NS-Euthanasieopfer des Nazi-Regimes aus dem Gerichtsbezirk Oldenburg zu hinterlegen.
ANDERERSEITS:
Die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden, hier Amtsgericht Oldenburg und Staatsanwaltschaft Oldenburg, weigern sich bis zum heutigen Tage u. a. mittels Pressemitteilungen oder mittels Anti-Nazi-Mahnmalen sich ordentlich und angemessen bei den Opfern der Nazi-Terrorjustiz im Gerichtsbezirk Oldenburg zu entschuldigen.
Gemäß der beantragten Berichtigung des Terminprotokolls zur Gerichtshauptverhandlung vom 16.10.2007 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) am Amtsgericht Oldenburg:
Das Amtsgericht Oldenburg unterschlägt im Terminprotokoll vorsätzlich, dass das Amtsgericht Oldenburg vertreten durch den vorsitzenden Richter Fuhrmann und die Staatsanwaltschaft Oldenburg vertreten durch den Staatsanwalt Lübben weigern, sich während der vorliegend terminprotokollierten Gerichtshauptverhandlung im Gegensatz zu dem beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl bei den Opfern und Verfolgten des Nazi-Regimes und der Nazi-Terror-Justiz zu entschuldigen. Im Terminprotokoll wird lediglich festgestellt, dass der Angeklagte Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl sich bei den Opfern des Nazi-Regimes entschuldigt.
KONKLUSION & RECHTSANTRÄGE:
Dem Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) hiermit aufgegeben, konkrete Anweisungen an die Oldenburger Justizbehörden (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft) auszugeben, die die Art der behördenseitigen Entschuldigungsgesten festlegen, in denen die Oldenburger Justizbehörden sich offiziell eindeutig für die Nazi-Terrorjustiz im Gerichtsbezirk Oldenburg bei den Opfern und Verfolgten des Nazi-Regimes entschuldigen.
ANDERERSEITS:
Trotz der im Gerichtsbezirk Oldenburg begangenen Justizverbrechen mit der Beteiligung von Amtsträgern der Oldenburger Justizbehörden an der Nazi-Euthanasie und trotz der im Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) vom beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl eindeutig und mehrfach vorgebrachten Widerstandleistungen gegen die Nazi-Terrorjustiz durch den Amtsrichter Lothar Kreyssig weigern sich bis zum heutigen Tage die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden, hier Amtsgericht Oldenburg und Staatsanwaltschaft Oldenburg, dem juristischen Widerstand gegen das NS-Regime Anerkennung und Respekt zu zollen.
KONKLUSION & RECHTSANTRÄGE:
Der "Richter mit Zivilcourage" Lothar Kreyssig agiert offen und transparent, u.a. mit einer Strafanzeige gegen die deutsche Regierung in Person des Chefs der Kanzlei des Führers, Reichsleiter Philipp Bouhler, um seine Überzeugung mit einem eindeutigen rechtspolitischen Symbol gegen die Nazi-Euthanasie zu markieren, die als technologisch-administrative Massenmord-Testphase des nachgeschalteten industrialisierten Massenmordes Holocaust gilt.
Dem Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) hiermit aufgegeben, konkrete Anweisungen an die Oldenburger Justizbehörden (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft) auszugeben, den gegen den Nazi-Massenmord widerstandsleistenden Amtsrichter Lothar Kreyssig mit einer jährlichen öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung zu ehren. Dieses Ereignis ist mit dem Ereignis der bereits zuvor beantragten jährlichen Gedenkkranzniederlegung im Gedenken an die NS-Euthanasieopfer des Nazi-Regimes aus dem Gerichtsbezirk Oldenburg zum UN-Welttag behinderter Menschen durch Vertreter der Oldenburger Justizbehörden auf Kosten gesammelter Spenden der Mitarbeiter der Oldenburger Justizbehörden in Berlin an der offiziellen T4-Gedenkstätte zu verbinden.
EINERSEITS:
30.11.2007 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
Das Amtsgericht Oldenburg informiert über die am 25.11.2007 beantragte ordnungsgemäße Weiterleitung der behördenseitig zu beantragenden Sonderzuständigkeit der Oldenburger Justizbehörden hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung von in die BRD ausgewiesenem Personal aus Nazi-Konzentrationslagern, u.a. mit folgenden Personen: Paul Henss (Ausbildung von Kampfhunden im KZ Dachau und KZ Buchenwald), Martin Hartmann (Mitgliedschaft in einem SS-Wachregiment im KZ Sachsenhausen), John Demjanjuk (Wachpersonal in KZs in den besetzten Ostgebieten:Treblinka, Sobibor, Majdanek, Flossenbürg, Trawiniki) an die Staatsanwaltschaft Oldenburg.
Das Amtsgericht Oldenburg kann also durchaus den gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz AKTENZEICHEN R B 3 - zu 9311/22-2-23 335/2003 sowie gemäß der deutschen Strafprozessordnung nach § 158 beim Amtsgericht Oldenburg eingereichten Rechtsanträgen auf strafrechtliche Verfolgung zur Aufarbeitung von NS-Unrecht Folge leisten.
ANDERERSEITS:
Der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl legt WIDERPSPRUCH UND SOFORTIGE BESCHWERDE in AKTENZEICHEN NZS 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) Amtsgericht Oldenburg ein in der Sache "Übersendung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Oldenburg zwei Jahre nach der Beschlagnahme von Laptop, Drucker, Scanner des Menschenrechtsaktivisten am 24.01.2005, d. h. drei Tage vor dem Jahrestag der Befreiung von Auschwitz. BRD-Rechtsverfahren gegen die Justizbeteiligung an der Nazi-Euthanasie." Dieser Widerspruch gegen den Strafbefehl führt zur Gerichtsverhandlung am 16.10.2007 in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg im Amtsgericht Oldenburg, Elisabethstraße 8, im Gerichtssaal 1.
Sowohl das Amtsgericht Oldenburg vertreten durch den vorsitzenden Richter Fuhrmann und die Staatsanwaltschaft Oldenburg vertreten durch Staatsanwalt Lübben unterdrücken und boykottieren vorsätzlich die rechtspolitischen Initiativen des Nazi-(Juristen)-Jägers, ehrenamtlichen Staatsschützers, Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen die Justizbeteiligung an der Nazi-Euthanasie werden durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg.
AA) Das Amtsgericht Oldenburg wird entgegen der Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz AKTENZEICHEN R B 3 - zu 9311/22-2-23 335/2003 sowie entgegen der deutschen Strafprozessordnung nach § 158 beim Amtsgericht Oldenburg eingereichten Rechtsanträgen auf strafrechtliche Verfolgung zur Aufarbeitung von NS-Unrecht hinsichtlich der NS-Euthanasie-Justizverbrechen bis heute nachweisbar vorsätzlich nicht tätig.
Bereits in den durch die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden vorsätzlich boykottierten Rechtsanträgen aus dem Widerspruch vom 21.02.2007 gegen den Strafbefehl führt der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl hinsichtlich der NS-Euthanasie-Justizverbrechen folgendes aus:
"Der beschuldigte Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Oldenburg Herrn Herrmann missbraucht sein Amt als Staatsanwalt in der BRD, um die Beteiligung der deutschen Justiz an Nazi-Verbrechen zu verherrlichen und zu decken. Der beschuldigte Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Oldenburg Herr Roland Herrmann deckt sowohl den Nazi-Reichsjustizminister Franz Schlegelberger und die entsprechenden deutschen Staatsverbrechen seit 1949 als auch die deutschen Staatsanwälte, Richter und Justizministerialbeamte, die sich an der Nazi-Mordaktion mit dem Euthanasie-Programm als industrialisierte Testphase des Holocaust direkt beteiligen sowie diese decken, während der bundesrepublikanische Steuerzahler den Lebensunterhalt von Nazi-Beamten finanziert, die Mord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen, um sodann in der BRD mit Hilfe des beschuldigten deutschen Staatsanwalts Herrn Roland Herrmann unbehelligt Karriere zu machen.
Begründung und Sachverhalte
Die hier beschuldigte Staatsanwaltschaft Oldenburg handelt offensichtlich in der Absicht, Herrn Uhl gezielt in seinen rechtspolitischen Aktivitäten und Initiativen gegen Auschwitz, gegen weitere Nazi-Verbrechen sowie gegen die Beteiligung der Justiz an Staatsverbrechen und Systemunrecht massivst zu behindern, und um eine gezielte wirtschaftliche Schädigung des Menschenrechtsaktivisten Herrn Uhl in seinen beruflichen Tätigkeiten und Verdienstmöglichkeiten herbeizuführen.
Die Verfahrens- und Aktenmanipulationen seitens bestimmter Teile der deutschen Justiz, um die Beteiligung von bestimmten Teilen der deutschen Justiz an Nazi-Verbrechen, Systemunrecht und Staatsverbrechen zu decken, ist kein neuartiges Phänomen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, sondern ein repetitives Handlungsmuster bestimmter juristischer und politischer Systemakteure wie die Forschung zu Deutschen Justizverbrechen aufzeigt und belegt. [...]
Dr. Schlegelberger spricht als amtierender Reichsjustizminister am 23./24.4.1941 bei einer Sondertagung zusammen mit Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälten in Berlin die Teilnahme der deutschen Justiz und die Abschirmungsstrategien für die effiziente Durchführung des nationalsozialistischen "Euthanasie"-Programms ab. Der hier beschuldigte Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Oldenburg Herr Roland Herrmann verweigert entgegen dem Legalitätsprinzip des demokratisch rechtsstaatlichen politischen Systems der BRD gegen die deutschen Staatsjuristen und Berufskollegen strafrechtlich vorzugehen (Schuld ist nicht vererbbar, aber sie wandelt sich in ihrer Bedeutung zu Verantwortung in der nächsten Generation und für die nächste Generation), die sich an der Ausführung und Deckung von Nazi-Verbrechen beteiligen, und macht sich somit der vorsätzlichen Beihilfe und Begünstigung des Mordes unter Strafvereitelung im Amt strafbar:
-- Staatssekretär a.D. Dr. Franz Schlegelberger, wohnhaft in Flensburg, Dietrich Nacke-Strasse 21, Deutscher,
-- Generalstaatsanwalt a.D. , Ministerialrat a.D. Dr. Rudolf Christians, wohnhaft in Oldenburg, Elisabethstrasse 16
-- Generalstaatsanwalt a.D. Franz Hagemann, wohnhaft in Ratingen, Kaiserwerther Strasse 17D,
-- Senatspräsident a.D., früher Oberlandesgerichtspräsident, Friedrich August D ö b i g, wohnhaft in Nürnberg, Eintrachtstrasse 57
-- Generalstaatsanwalt a.D. Otto S t ä c k e r, wohnhaft in Burgsteinfurt, Jahnstrasse 9,
-- Landgerichtpräsident a.D., früher Oberstaatsanwalt, Wilhelm Holzhäuer, wohnhaft in Ulm, Weinsteige 5
-- Amtsgerichtsrat, früher Erster Staatsanwalt, Dr. Wilhelm H i r t e , wohnhaft in Braunschweig, Gaussstrasse 3
-- Oberlandesgerichtspräsident a.D. Dr. Karl Martin, wohnhaft in Kassel, Kunoldstrasse 60
-- Oberlandesgerichtspräsident a.D. Dr. Alexander Bergmann, wohnhaft in Frechen bei Köln, Lindenstrasse 15
-- Oberlandesgerichtspräsident a.D. Dr. Kurt R e u t h e , wohnhaft in Gelle, Halkettstrasse 5
-- Oberlandesgerichtspräsident a.D. Dr. h.c. Ludwig S c r i b a, wohnhaft in Bad Soden/Ts., Waldstrasse 16
-- Oberlandesgerichtspräsident a.D. Dr. Otto K ü s t n e r, wohnhaft in Stuttgart, Am Bopserweg 5 e
-- Rechtsanwalt und Notar, früher Oberlandesgerichtspräsident, Günther N e b e l u n g, wohnhaft in Seesen/Harz, Kurparkstrasse 19
-- Generalstaatsanwalt a.D. Wilhelm J a n s s e n, unbekannten Aufenthalts
-- Generalstaatsanwalt a.D. Dr. Reinhold Sturm, unbekannten Aufenthalts
-- Oberlandesgerichtspräsident a.D. Rudolf Beyer, unbekannten Aufenthalts"
AB) Während das Amtsgericht Oldenburg mit Richter Fuhrmann am 30.11.2007 unter AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) beweist, dass es die bei Richter Fuhrmann direkt eingereichten Strafanträge an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weiterleiten kann, wenn es denn will, verweigert das Amtsgericht Oldenburg mit Richter Fuhrmann die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Oldenburg der bei Richter Fuhrmann direkt eingereichten Strafanträge des beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl aus dem Widerspruch vom 21.02.2007 gegen den Strafbefehl wie folgt:
"Es ergeht hiermit direkt die offizielle Strafanzeige nach StPO § 158 an Amtsrichter Fuhrmann am Amtsgericht Oldenburg in den Akkumulationsverfahren NZS 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) auf strafrechtliche Verfolgung aller zuvor aufgeführten Staatsjuristen, die mit dem Nazi-Reichsjustizminister Schlegelberger kollaborieren, um die Nazi-Euthanasie als Testphase des industrialisierten Massenmordes Holocaust durchzuführen.
Es ergeht hiermit direkt die offizielle Strafanzeige nach StPO § 158 an Amtsrichter Fuhrmann am Amtsgericht Oldenburg in den Akkumulationsverfahren NZS 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) auf strafrechtliche Verfolgung des leitenden Staatsanwalts der Staatsanwaltschaft Bonn wegen Strafvereitelung im Amt zur Deckung der Nazi-Euthanasie als Testphase des industrialisierten Massenmordes Holocaust durchzuführen."
Der Straftatbestand der Unterdrückung von Dokumenten und Strafvereitelung im Amt ist erfüllt durch das Verschwindenlassen der 15 Aktenbände im Nazi-Euthanasieverfahren im Jahre 1987 während der Verfahren gegen die Nazi-Juristenprominenz zu Justizbeteiligung an der NS-Euthanasie auf dem Transportweg von 200 Metern zwischen der Staatsanwaltschaft Bonn und dem Amtsgericht Bonn.
BA) Das Amtsgericht Oldenburg wird entgegen der Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz AKTENZEICHEN R B 3 - zu 9311/22-2-23 335/2003 sowie entgegen der deutschen Strafprozessordnung nach § 158 bei den eingereichten Rechtsanträgen auf strafrechtliche Verfolgung zur Aufarbeitung von NS-Unrecht hinsichtlich der NS-Euthanasie-Justizverbrechen bis heute nachweisbar vorsätzlich nicht tätig.
Bereits in den durch die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden vorsätzlich boykottierten Rechtsanträgen aus den Dokumenten des Jahres 2004, die als Beweismaterial der Verfahren AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) führt der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl hinsichtlich der NS-Euthanasie-Justizverbrechen mehrfach aus, wie folgt:
BB)-- 22.07.2004 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
Rechtspolitische Beschwerde gegen das Agieren des Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven mit Beantragung der Eröffnung von Strafermittlungsverfahren gegen den Familienrichter Staubwasser
-- Kopie ausgehändigt durch Gericht bei der Gerichtshauptverhandlung am Amtsgericht Oldenburg im Gerichtssaal 1, Elisabethstraße 8, am 16.10.2007 mit dem Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Richtern und Staatsanwälten, in der über den Einspruch des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Oldenburg vom 12.02.2007 vor dem Strafrichter entschieden wurde
-- Eingangsstempel des Niedersächsischen Justizministerium vom 26.07.2004. Beweismittel aus der Akte AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zum systemseitigen Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Zusammenhang mit den vom Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl beantragten Verfahren der staatsanwaltlichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven hinsichtlich der konkreten Beanstandung seines Agierens bei den Fragestellungen von Umgangsrechten und von kultureller und elterlicher Entfremdung bei nach sechs Jahre zuvor durch die deutsche Kindesmutter vom Ausland nach Deutschland verbrachten und in Deutschland von der deutschen Kindesmutter und deren Umfeld zurückgehaltenen binationalen Kindern im familienrechtlichen Hickman-Fall eines nicht-deutschen ausländischen Vaters am Amtsgericht Wilhelmshaven, wobei sich das Agieren des beschuldigten deutschen Familienrichters u.a. in der vorsätzlichen Nicht-Vollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang sowie in mehrfacher Verfahrensverschleppung in Kindschaftssachen manifestiert
-- Der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl verweist eindeutig auf die rechtshistorischen Lebenssachverhalte der NS-Euthanasie-Justizverbrechen auf Seite 3 von 10 unter Punkt 4b2 / Seite 3 von 10 unter Punkt 4b4 / Seite 3 von 10 unter Punkt 4b5 hin, während die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden gegen die beklagten NS-Euthanasie-Justizverbrechen seit 2004 bis zum heutigen Tage nicht tätig werden.
BC)-- 06.08.2004 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
Rechtspolitische Beschwerde gegen das Agieren der Staatsanwältin Schiereck von der Staatsanwaltschaft Oldenburg in den Strafermittlungsverfahren gegen den Gutachter Dr. Heinz Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen
-- Kopie ausgehändigt durch Gericht bei der Gerichtshauptverhandlung am Amtsgericht Oldenburg im Gerichtssaal 1, Elisabethstraße 8, am 16.10.2007 mit dem Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Richtern und Staatsanwälten, in der über den Einspruch des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Oldenburg vom 12.02.2007 vor dem Strafrichter entschieden wurde
-- Beweismittel aus der Akte AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zum systemseitigen Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Staatsanwältin Schiereck von der Staatsanwaltschaft Oldenburg im Zusammenhang mit den vom Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl beantragten Verfahren der staatsanwaltlichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Gutachter Dr. Heinz Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen in der konkreten Beanstandung seines Agierens zur Begutachtung der Fragestellungen von kultureller und elterlicher Entfremdung bei nach sechs Jahre zuvor durch die deutsche Kindesmutter vom Ausland nach Deutschland verbrachten und in Deutschland von der deutschen Kindesmutter zurückgehaltenen binationalen Kindern im familienrechtlichen Hickman-Fall eines nicht-deutschen ausländischen Vaters am Amtsgericht Wilhelmshaven auf Anordnung des Familienrichters Staubwasser
-- Der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl verweist eindeutig auf die rechtshistorischen Lebenssachverhalte der NS-Euthanasie-Justizverbrechen auf Seite 2 von 6 unter Punkt 4a / Seite 4 von 6 unter Punkt 4b2 und unter Punkt 4b4 und unter Punkt 4b5 hin, während die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden gegen die beklagten NS-Euthanasie-Justizverbrechen seit 2004 bis zum heutigen Tage nicht tätig werden.
BD)-- 22.08.2004 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
-- Rechtspolitische Beschwerde gegen das Agieren der Staatsanwältin Grosskopff von der Staatsanwaltschaft Oldenburg in den Strafermittlungsverfahren gegen den Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
-- Kopie ausgehändigt durch Gericht bei der Gerichtshauptverhandlung am Amtsgericht Oldenburg im Gerichtssaal 1, Elisabethstraße 8, am 16.10.2007 mit dem Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Richtern und Staatsanwälten, in der über den Einspruch des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Oldenburg vom 12.02.2007 vor dem Strafrichter entschieden wurde
-- Beweismittel aus der Akte AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zum systemseitigen Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Staatsanwältin Grosskopff von der Staatsanwaltschaft Oldenburg im Zusammenhang mit den vom Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl beantragten Verfahren der staatsanwaltlichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven hinsichtlich der konkreten Beanstandung seines Agierens bei den Fragestellungen von Umgangsrechten und von kultureller und elterlicher Entfremdung bei nach sechs Jahre zuvor durch die deutsche Kindesmutter vom Ausland nach Deutschland verbrachten und in Deutschland von der deutschen Kindesmutter und deren Umfeld zurückgehaltenen binationalen Kindern im familienrechtlichen Hickman-Fall eines nicht-deutschen ausländischen Vaters am Amtsgericht Wilhelmshaven, wobei sich das Agieren des beschuldigten deutschen Familienrichters in der vorsätzlichen Nicht-Vollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang sowie in mehrfacher Verfahrensverschleppung in Kindschaftssachen manifestiert
-- Der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl verweist eindeutig auf die rechtshistorischen Lebenssachverhalte der NS-Euthanasie-Justizverbrechen auf Seite 1 im Titel hin, während die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden gegen die beklagten NS-Euthanasie-Justizverbrechen seit 2004 bis zum heutigen Tage nicht tätig werden.
BE)-- 04.09.2004 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
-- Rechtspolitische Beschwerde gegen das Agieren des Staatsanwalts Preuk von der Staatsanwaltschaft Oldenburg in den Strafermittlungsverfahren gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering
-- Kopie ausgehändigt durch Gericht bei der Gerichtshauptverhandlung am Amtsgericht Oldenburg im Gerichtssaal 1, Elisabethstraße 8, am 16.10.2007 mit dem Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Richtern und Staatsanwälten, in der über den Einspruch des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Oldenburg vom 12.02.2007 vor dem Strafrichter entschieden wurde
-- Beweismittel aus der Akte AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zum systemseitigen Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Staatsanwalt Preuk von der Staatsanwaltschaft Oldenburg im Zusammenhang mit den vom Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl beantragten Verfahren der staatsanwaltlichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering hinsichtlich der konkreten Beanstandung seines Agierens bei den Fragestellungen von Umgangsrechten und von kultureller und elterlicher Entfremdung bei nach sechs Jahre zuvor durch die deutsche Kindesmutter vom Ausland nach Deutschland verbrachten und in Deutschland von der deutschen Kindesmutter und deren Umfeld zurückgehaltenen binationalen Kindern im familienrechtlichen Hickman-Fall eines nicht-deutschen ausländischen Vaters am Amtsgericht Wilhelmshaven, wobei sich das Agieren des beschuldigten deutschen Jugendamtsleiters u.a. in der vorsätzlichen Nicht-Vollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang sowie in mehrfacher Verfahrensverschleppung in Kindschaftssachen manifestiert
-- Der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl verweist eindeutig auf die rechtshistorischen Lebenssachverhalte der NS-Euthanasie-Justizverbrechen auf Seite 1 im Titel / Seite 5 von 6 unter Punkt 4b hin, während die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden gegen die beklagten NS-Euthanasie-Justizverbrechen seit 2004 bis zum heutigen Tage nicht tätig werden.
KONKLUSION & RECHTSANTRÄGE:
Dem Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) hiermit aufgegeben, konkrete Anweisungen an die Oldenburger Justizbehörden (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft) auszugeben, die Nachweise zu erbringen, dass entgegen den Behauptungen des beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl, das Amtsgericht Oldenburg und die Staatsanwaltschaft Oldenburg die seit dem Jahre 2004 eingereichten Rechtsanträge und Verweise zum Tätigwerden nach dem Legalitätsprinzip in den nicht verjährbaren Mordsachen der NS-Euthanasie-Justizverbrechen tätig geworden sind.
Der Nachweis über Tätigkeit bzw. Untätigkeit der verfahrensgegenständlichen Staatsanwälte Preuk, Schiereck und Grosskopff in den nicht verjährbaren Mordsachen der NS-Euthanasie-Justizverbrechen ist auch durch Zeugenvernehmung dieser Staatsanwälte in der Hauptverhandlung des Berufungsverfahrens 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) beim Landgericht Oldenburg vorzunehmen. Die Staatsanwälte Preuk, Schiereck und Grosskopff sind allesamt ordnungsgemäß als Zeugen zu laden.
Am 10.12.2007 ergingen unter AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) in den Verfahren zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen
in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz AKTENZEICHEN R B 3 - zu 9311/22-2-23 335/2003 sowie gemäß der deutschen Strafprozessordnung nach § 158 beim Amtsgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) gegen Heinrich Siems, verantwortlich für den Hungertod während der NS-Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich im Gerichtsbezirk Oldenburg und später Oberstadtdirektor von Oldenburg in der BRD sowie gegen die Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Oldenburg, die in der Sache Heinrich Siems vorsätzlich untätig gewesen sind, entsprechende Strafanzeigen unter Mordbeteiligung bzw. Beihilfe zu Mord unmittelbar bei Richter am Amtsgericht Oldenburg Herrn Fuhrmann einreiche. Informieren Sie mich bitte ordnungsgemäß über die ordnungsgemäße Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Oldenburg und an den namentlich identifizierten zieladressierten Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Oldenburg binnen 14 Tagen.
Am 12.12.2007 informiert dann das Amtsgericht Oldenburg über die Weiterleitung der vorliegenden Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft Oldenburg.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg verweigert seitdem bis zum heutigen Tag erneut die Verfahren mit Verfahrensbehinderung.

KONKLUSION & RECHTSANTRÄGE:
Beim Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 hiermit beantragt, u.a. auch in der öffentlichen Beschlussfassung konkret darzulegen, wie und wieso die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Anträge auf strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen der NS-Euthanasie und des Massenmordes nunmehr seit 2004 und erneut seit Dezember 2007 nicht bearbeiten und nicht befördern.
Bis zum heutigen Tage gibt es keinerlei schriftliche Rückmeldung seitens der Staatsanwaltschaft Oldenburg über die bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg beantragte staatsanwaltliche strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen der NS-Euthanasie und des Massenmordes. Auf was ist oder kann das Nicht-Reagieren der Staatsanwaltschaft Oldenburg diesbezüglich zurückzuführen sein ?
Gibt es vom Landgericht Oldenburg in der Funktion der Dienstaufsicht über die Staatsanwälte, d.h. aller Beamten der Staatsanwaltschaft des LG-Bezirks, Anweisungen irgendeiner Art, hinsichtlich staatsanwaltlicher strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen der NS-Euthanasie und des Massenmordes, insbesondere hier als massenmordtechnische Pilotphase der industrialisierten Massentötungen in NS-Konzentrationslagern im Zuge des Holocaust, nicht tätig zu werden ?
Sollte es Anweisungen des Landgerichts Oldenburg in der Funktion der Dienstaufsicht über die Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Oldenburg geben, die besagen, vorsätzlich nicht tätig zu werden bei der strafrechtlichen Verfolgung von Verbrechen der NS-Euthanasie, so sind entsprechenden Anweisungen ordnungsgemäß in der Beweisaufnahme und in der öffentlichen Beschlussfassung darzulegen.

Da die Staatsanwaltschaft Oldenburg eine ordnungsgemäße Registrierung und Bearbeitung der beantragten strafrechtlichen Verfolgung von Verbrechen der NS-Euthanasie nachweisbar verweigert, werden diese entsprechenden Anträge nunmehr wiederholt beim Landgericht Oldenburg nunmehr in den Verfahren AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 hiermit aufgegeben. Beim Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 hiermit beantragt, die Anträge auf strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen der NS-Euthanasie ordnungsgemäß an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weiterzuleiten und ordnungsgemäß sicherzustellen, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg den Anzeigeerstatter ordnungsgemäß über die jeweiligen Eingänge und Aktenzeichen informiert.

In der Beweisaufnahme sowie in der öffentlichen Beschlussfassung wird beim Landgericht Oldenburg nunmehr in den Verfahren AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 beantragt, ordnungsgemäß das behördliche Verweigerungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg detailliert zu benennen, da die Staatsanwaltschaft Oldenburg ordnungsgemäße Registrierung und Bearbeitung der beantragten strafrechtlichen Verfolgung von nach Deutschland ausgewiesenem Nazi-Konzentrationslager-Personal nachweisbar seit 2004 und erneut seit Dezember 2007 verweigert.

Es werden zudem separate detaillierte Anträge auf Wiedergutmachung und Entschädigung ergehen.

Hochachtungsvoll
Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist
Bernd Michael Uhl

 

Bernd Michael Uhl
Fuldatalstr. 33
34125 Kassel

Rechtsanwalt Ralf Klietmann
Bahnhofsplatz 4, 26382 Wilhelmshaven, Fax: 04421997908

AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07
Landgericht Oldenburg,
Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg, Fax: 04412202423


28.02.2008,
Fortsetzung der Anträge vom 23., 24., 25., 26., 27.02.2008 (Terminverschiebung, Hauptverhandlungsumfang, Zeugenladungen, NS-Verbrechen und NS-Unrecht)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Es ergehen nunmehr am 28. Februar 2008 die folgende Dringlichkeits-Anträge an das Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07:

ANTRAG 5) Beweisaufnahmeanträge zur Berufungshauptverhandlung - Feststellung und Abhilfe bestimmter behördlicher Verweigerungs- und Behinderungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht

Unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 wird sich beim Landgericht Oldenburg die Frage der Anerkennung des Status "Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung" für den Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jäger und Systemkritiker Bernd Michael Uhl stellen vor dem Hintergrund des staatsanwaltlichen Handelns in Oldenburg sowohl durch die konkrete Behinderung der rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht als auch durch die folgenden konkreten Lebenssachverhalte:
· Personelle Kontinuität der Nazi-Funktionseliten in der BRD
· In Deutschland lebende aber im Ausland verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher
· Lebende flüchtige zur Fahndung ausgeschriebene Nazi-Verbrecher
· Lebendes nach Deutschland ausgewiesenes Personal der Nazi-Konzentrationslager und im Ausland lebendes Personal der Nazi-Konzentrationslager
Ein möglicher Einwurf, dass der Status "Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung" dem Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jäger und Systemkritiker Bernd Michael Uhl durch sein Geburtsdatum des Jahres 1968 nicht anzuerkennen sei, ist irrelevant und unzulässig, u.a. weil die Staatsanwaltschaft Oldenburg in den letzten Jahren bis heute in 2008 die konkrete Unterstützung bei der rechtspolitischen Jagd des Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jägers und Systemkritikers Bernd Michael Uhl auf lebende flüchtige Nazi-Verbrecher, auf nach Deutschland ausgewiesenes KZ-Personal sowie auf im Ausland verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher sowie die Bestrebungen der rechtspolitischen Aufarbeitungen des Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jägers und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen die tatsächliche rechtshistorische und gesellschaftspolitische dokumentierte personelle Kontinuität der Nazi-Funktionseliten in der BRD nachweisbar vorsätzlich nicht unterstützt, sondern wiederholt konkret behindert und verweigert hat.

Zur Wahrung des Rechts auf faires Verfahren und zur Wahrung des Rechts auf vollständiges unvoreingenommenes rechtliches Gehör:

Beweisaufnahmeantrag 5a) Behördliche Verweigerungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht

#004

Unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 wird vom Landgericht Oldenburg zu klären sein, was mit den Eingaben und Anträgen an die Staatsanwaltschaft Oldenburg zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg geschehen ist. Das entsprechende Tätigwerden bzw. Nicht- Tätigwerden in den jeweiligen Verfahren wird zu bewerten sein.

Auf Grund der Verfahrensverzögerungen bzw. Verfahrensbeeinträchtigungen werden die entsprechenden Verfahren zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht ggf. bei Staatsanwaltschaft Oldenburg bzw. Landgericht Oldenburg erneut zu eröffnen bzw. fortzuführen sein.

Diesbezüglich werden separate detaillierte Anträge ergehen.

Am 17.12.2007 ergingen erneut - wie auch schon wiederholt seit 2004 an die Justizbehörden im Gerichtsbezirk Oldenburg - unter AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) in den Verfahren zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen
in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg hinsichtlich der Aufklärung über Verfahrensboykotte und Verfahrensverschleppungen in den bereits langjährig beantragten Aufarbeitungen der Beteiligung an Nazi-Justizverbrechen im Gerichtsbezirk Oldenburg diverse Anträge und Beweismittelführungen wie folgt:

NAZI-JUSTIZVERBRECHEN IM GERICHTSBEZIRK OLDENBURG

ANERKENNUNG UND ENTSCHÄDIGUNG
DER OPFER DER NAZI-TERRORJUSTIZ IM GERICHTSBEZIRK OLDENBURG


EINERSEITS:
30.11.2007 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
Das Amtsgericht Oldenburg informiert über die am 25.11.2007 beantragte ordnungsgemäße Weiterleitung der behördenseitig zu beantragenden Sonderzuständigkeit der Oldenburger Justizbehörden hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung von in die BRD ausgewiesenem Personal aus Nazi-Konzentrationslagern, u.a. mit folgenden Personen: Paul Henss (Ausbildung von Kampfhunden im KZ Dachau und KZ Buchenwald), Martin Hartmann (Mitgliedschaft in einem SS-Wachregiment im KZ Sachsenhausen), John Demjanjuk (Wachpersonal in KZs in den besetzten Ostgebieten:Treblinka, Sobibor, Majdanek, Flossenbürg, Trawiniki) an die Staatsanwaltschaft Oldenburg.
12.12.2007 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
Das Amtsgericht Oldenburg informiert über die am 10.12.2007 beantragte ordnungsgemäße Weiterleitung der
A) beantragten Aufklärung über Verfahrensboykotte und Verfahrensverschleppungen in den bereits langjährig beantragten Aufarbeitungen der Beteiligung an Justizverbrechen der Nazi-Euthanasie im Gerichtsbezirk Oldenburg
B) gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz AKTENZEICHEN R B 3 - zu 9311/22-2-23 335/2003 sowie gemäß der deutschen Strafprozessordnung nach § 158 beim Amtsgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) gegen Heinrich Siems, verantwortlich für den Hungertod während der NS-Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich im Gerichtsbezirk Oldenburg und später Oberstadtdirektor von Oldenburg in der BRD sowie gegen die Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Oldenburg, die in der Sache Heinrich Siems vorsätzlich untätig gewesen sind, beantragte entsprechende Strafanzeigen unter Mordbeteiligung bzw. Beihilfe zu Mord
Das Amtsgericht Oldenburg kann also durchaus den gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz AKTENZEICHEN R B 3 - zu 9311/22-2-23 335/2003 sowie gemäß der deutschen Strafprozessordnung nach § 158 beim Amtsgericht Oldenburg eingereichten Rechtsanträgen auf strafrechtliche Verfolgung zur Aufarbeitung von NS-Unrecht Folge leisten.
ANDERERSEITS:
Der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl legt WIDERPSPRUCH UND SOFORTIGE BESCHWERDE in AKTENZEICHEN NZS 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) Amtsgericht Oldenburg ein in der Sache "Übersendung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Oldenburg zwei Jahre nach der Beschlagnahme von Laptop, Drucker, Scanner des Menschenrechtsaktivisten am 24.01.2005, d. h. drei Tage vor dem Jahrestag der Befreiung von Auschwitz." Dieser Widerspruch gegen den Strafbefehl führt zur Gerichtsverhandlung am 16.10.2007 in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg im Amtsgericht Oldenburg, Elisabethstraße 8, im Gerichtssaal 1.
Sowohl das Amtsgericht Oldenburg vertreten durch den vorsitzenden Richter Fuhrmann und die Staatsanwaltschaft Oldenburg vertreten durch Staatsanwalt Lübben unterdrücken und boykottieren vorsätzlich die rechtspolitischen Initiativen des Nazi-(Juristen)-Jägers, ehrenamtlichen Staatsschützers, Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen die Beteiligung an der Nazi-Terrorjustiz.

AA) Das Amtsgericht Oldenburg wird entgegen der Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz AKTENZEICHEN R B 3 - zu 9311/22-2-23 335/2003 sowie entgegen der deutschen Strafprozessordnung nach § 158 beim Amtsgericht Oldenburg in der Sache der eingereichten Rechtsanträgen auf strafrechtliche Verfolgung zur Aufarbeitung von NS-Unrecht hinsichtlich der "Strafrechtlichen Verfolgung des Nazi-Blutrichters Dr. Kurt Bode nach 1945 und Überprüfung der Angemessenheit von Entschädigungszahlungen der Bundesregierung vom 12. Dezember 2000 zum 38fachen Justizmord an den Verteidigern der Danziger Post zu Beginn des deutschen Vernichtungskrieges 1939" bis heute nachweisbar vorsätzlich nicht tätig.
Bereits in den durch die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden vorsätzlich boykottierten Rechtsanträgen aus dem Widerspruch gegen den Strafbefehl vom 21.02.2007 u.a. sowie bereits seit 2004 führt der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl hinsichtlich der NS-Justizverbrechen folgendes aus:
Zu Beginn des zweiten Weltkrieges stürmen deutsche Polizisten des 2. Polizeireviers in Danzig, verstärkt durch Kräfte der Danziger SA und SS, am 1. September 1939 die polnische Post und stoßen auf den Widerstand patriotischer Postbeamter, die ihr Postamt verteidigten. Am Ende eines erbitterten Kampfes verlieren 14 Verteidiger ihr Leben und 38 werden festgenommen. Das deutsche Feldkriegsgericht unter Vorsitz des deutschen Richters Dr. Kurt Bode manipuliert vorsätzlich Akte und Verfahren, um einen Prozess zu konstruieren, in dem die Widerstandskämpfer als Freischärler zum Tode verurteilt und am 5. Oktober 1939 erschossen werden.
Am 25. Mai 1998, wird dieses Bode-Urteil des NS-Militärgerichts durch das Lübecker Landgericht unter AKTENZEICHEN 3 AR 1/98 aufgehoben. Es liegen nach Feststellung der Strafkammer nicht nur formelle Rechtsverletzungen vor, vielmehr macht sich der Vorsitzende Richter Dr. Kurt Bode, der vorsätzlichen Rechtsbeugung schuldig, und begeht damit einen 38fachen Justizmord aus niederen Beweggründen. Im Dezember 2000 zahlt die Bundesregierung eine Entschädigung an die 53 Antragsteller aus, deren Ehemänner und Väter durch nationalsozialistische Mörder in Danzig bei der Verteidigung der Post ihr Leben verloren.
Der Nazi-Blutrichter Dr. Kurt Bode kann auf Grund der Persilschein-Entscheidung des Oldenburger Entnazifizierungsausschusses seine Karriere nach dem Justizmord während des Angriffskrieges auf Polen als Eröffnung des Zweiten Weltkrieges in der BRD ungehindert fortsetzen.
Nach dem Legalitätsprinzip, d.h. der Verfolgungs- und Anklagepflicht als Teil des Rechtsstaatsprinzips, sind die hier involvierten Justizbehörden aus dem Gerichtsbezirk Oldenburg grundsätzlich und grundgesetzlich zur Gefahrenabwehr der Demokratie- und Rechtsstaatsgefährdung verpflichtet, Ermittlungsverfahren gegen den Nazi-Blutrichter Dr. Kurt Bode sowie gegen die Mitglieder des Oldenburger Entnazifizierungsausschusses zu bearbeiten bzw. gegen die Richter und Staatsanwälte einzuleiten, die die Karriere und Deckung des Richters Kurt Bode in der BRD fördern. Insbesondere gemäß den entsprechenden seit langem vorliegenden Rechtsanträgen nach der Strafprozessordnung § 158, wie im Verfahren 184 Js 60735/04 (337/05) eindeutig und mehrfach gefordert vom beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl. Die hier involvierten Justizbehörden aus dem Gerichtsbezirk Oldenburg haben es zu unterlassen mit ihren dokumentierten vorliegenden Verfahrensverweigerungen in der Sache Kurt Bode den deutschen Angriffs- und Vernichtungskrieg 1939-1945 in der BRD zu tolerieren, fördern, zu decken und propagieren.
AB) Während das Amtsgericht Oldenburg mit Richter Fuhrmann am 30.11.2007 unter AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) beweist, dass es die bei Richter Fuhrmann direkt eingereichten Strafanträge an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weiterleiten kann, wenn es denn will, verweigert das Amtsgericht Oldenburg mit Richter Fuhrmann die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Oldenburg der bei Richter Fuhrmann direkt eingereichten Strafanträge des beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl aus dem Widerspruch vom 21.02.2007 gegen den Strafbefehl wie folgt:
"Was die hier beschuldigte Staatsanwaltschaft Oldenburg unter Verantwortung des Leitenden Oberstaatsanwalt Herrn Roland Herrmann merkwürdigerweise "wahrheitswidrig" nennt, entspricht tatsächlich in bestimmten rechtspolitischen und rechtshistorischen Sachzusammenhängen wie folgt aber den sozialen Realitäten und der Wahrheit, denn keiner der hier genannten Staatsanwälte hat sich nachweisbar in seiner jeweiligen Juristenkarriere öffentlich erkennbar gegen den Nazi-Blutrichter Kurt Bode ausgesprochen und sich dann dementsprechend konsequent mit rechtspolitischen Initiativen zur rechtspolitischen Aufarbeitung des Nazi-Unrechts verhalten. Im Gegenteil… die rechtspolitischen Initiativen des Nazi-(Juristen)-Jägers, ehrenamtlichen Staatsschützers, Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen den Nazi-Blutrichter Kurt Bode werden durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg boykottiert."
BA) Das Amtsgericht Oldenburg wird entgegen der Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz AKTENZEICHEN R B 3 - zu 9311/22-2-23 335/2003 sowie entgegen der deutschen Strafprozessordnung nach § 158 bei den eingereichten Rechtsanträgen auf strafrechtliche Verfolgung zur Aufarbeitung von NS-Unrecht hinsichtlich der NS-Justizverbrechen bis heute nachweisbar vorsätzlich nicht tätig.
Bereits in den durch die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden vorsätzlich boykottierten Rechtsanträgen aus den Dokumenten des Jahres 2004, die als Beweismaterial der Verfahren AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) dienen, führt der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl hinsichtlich der NS-Justizverbrechen mehrfach aus, wie folgt:

BB)-- 22.07.2004 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
Rechtspolitische Beschwerde gegen das Agieren des Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven mit Beantragung der Eröffnung von Strafermittlungsverfahren gegen den Familienrichter Staubwasser
-- Kopie ausgehändigt durch Gericht bei der Gerichtshauptverhandlung am Amtsgericht Oldenburg im Gerichtssaal 1, Elisabethstraße 8, am 16.10.2007 mit dem Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Richtern und Staatsanwälten, in der über den Einspruch des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Oldenburg vom 12.02.2007 vor dem Strafrichter entschieden wurde
-- Eingangsstempel des Niedersächsischen Justizministerium vom 26.07.2004. Beweismittel aus der Akte AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zum systemseitigen Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Zusammenhang mit den vom Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl beantragten Verfahren der staatsanwaltlichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven hinsichtlich der konkreten Beanstandung seines Agierens bei den Fragestellungen von Umgangsrechten und von kultureller und elterlicher Entfremdung bei nach sechs Jahre zuvor durch die deutsche Kindesmutter vom Ausland nach Deutschland verbrachten und in Deutschland von der deutschen Kindesmutter und deren Umfeld zurückgehaltenen binationalen Kindern im familienrechtlichen Hickman-Fall eines nicht-deutschen ausländischen Vaters am Amtsgericht Wilhelmshaven, wobei sich das Agieren des beschuldigten deutschen Familienrichters u.a. in der vorsätzlichen Nicht-Vollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang sowie in mehrfacher Verfahrensverschleppung in Kindschaftssachen manifestiert
-- Der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl verweist eindeutig auf die rechtshistorischen Lebenssachverhalte der Deckung des Nazi-Blutrichters Dr. Kurt Bode im Gerichtsbezirk Oldenburg auf Seite 3 von 10 unter Punkt 4b2 / Seite 9 von 10 unter Punkt 8a, während die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden gegen die beklagten NS-Justizverbrechen seit 2004 bis zum heutigen Tage nicht tätig werden.

BC)-- 06.08.2004 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
Rechtspolitische Beschwerde gegen das Agieren der Staatsanwältin Schiereck von der Staatsanwaltschaft Oldenburg in den Strafermittlungsverfahren gegen den Gutachter Dr. Heinz Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen
-- Kopie ausgehändigt durch Gericht bei der Gerichtshauptverhandlung am Amtsgericht Oldenburg im Gerichtssaal 1, Elisabethstraße 8, am 16.10.2007 mit dem Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Richtern und Staatsanwälten, in der über den Einspruch des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Oldenburg vom 12.02.2007 vor dem Strafrichter entschieden wurde
-- Beweismittel aus der Akte AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zum systemseitigen Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Staatsanwältin Schiereck von der Staatsanwaltschaft Oldenburg im Zusammenhang mit den vom Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl beantragten Verfahren der staatsanwaltlichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Gutachter Dr. Heinz Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen in der konkreten Beanstandung seines Agierens zur Begutachtung der Fragestellungen von kultureller und elterlicher Entfremdung bei nach sechs Jahre zuvor durch die deutsche Kindesmutter vom Ausland nach Deutschland verbrachten und in Deutschland von der deutschen Kindesmutter zurückgehaltenen binationalen Kindern im familienrechtlichen Hickman-Fall eines nicht-deutschen ausländischen Vaters am Amtsgericht Wilhelmshaven auf Anordnung des Familienrichters Staubwasser
-- Der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl verweist eindeutig auf die rechtshistorischen Lebenssachverhalte der Deckung des Nazi-Blutrichters Dr. Kurt Bode im Gerichtsbezirk Oldenburg auf Seite 4 von 6 unter Punkt 4b2 / Seite 5 von 6 unter Punkt 6a, während die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden gegen die beklagten NS-Justizverbrechen seit 2004 bis zum heutigen Tage nicht tätig werden.

BD)-- 22.08.2004 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
-- Rechtspolitische Beschwerde gegen das Agieren der Staatsanwältin Grosskopff von der Staatsanwaltschaft Oldenburg in den Strafermittlungsverfahren gegen den Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
-- Kopie ausgehändigt durch Gericht bei der Gerichtshauptverhandlung am Amtsgericht Oldenburg im Gerichtssaal 1, Elisabethstraße 8, am 16.10.2007 mit dem Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Richtern und Staatsanwälten, in der über den Einspruch des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Oldenburg vom 12.02.2007 vor dem Strafrichter entschieden wurde
-- Beweismittel aus der Akte AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zum systemseitigen Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Staatsanwältin Grosskopff von der Staatsanwaltschaft Oldenburg im Zusammenhang mit den vom Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl beantragten Verfahren der staatsanwaltlichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven hinsichtlich der konkreten Beanstandung seines Agierens bei den Fragestellungen von Umgangsrechten und von kultureller und elterlicher Entfremdung bei nach sechs Jahre zuvor durch die deutsche Kindesmutter vom Ausland nach Deutschland verbrachten und in Deutschland von der deutschen Kindesmutter und deren Umfeld zurückgehaltenen binationalen Kindern im familienrechtlichen Hickman-Fall eines nicht-deutschen ausländischen Vaters am Amtsgericht Wilhelmshaven, wobei sich das Agieren des beschuldigten deutschen Familienrichters in der vorsätzlichen Nicht-Vollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang sowie in mehrfacher Verfahrensverschleppung in Kindschaftssachen manifestiert
-- Der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl verweist eindeutig auf die rechtshistorischen Lebenssachverhalte der Deckung des Nazi-Blutrichters Dr. Kurt Bode im Gerichtsbezirk Oldenburg auf Seite 1 von 5 im Dokumententitel / Seite 4 von 5 unter Punkt 5a, während die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden gegen die beklagten NS-Justizverbrechen seit 2004 bis zum heutigen Tage nicht tätig werden.

BE)-- 04.09.2004 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
-- Rechtspolitische Beschwerde gegen das Agieren des Staatsanwalts Preuk von der Staatsanwaltschaft Oldenburg in den Strafermittlungsverfahren gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering
-- Kopie ausgehändigt durch Gericht bei der Gerichtshauptverhandlung am Amtsgericht Oldenburg im Gerichtssaal 1, Elisabethstraße 8, am 16.10.2007 mit dem Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Richtern und Staatsanwälten, in der über den Einspruch des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Oldenburg vom 12.02.2007 vor dem Strafrichter entschieden wurde
-- Beweismittel aus der Akte AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zum systemseitigen Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Staatsanwalt Preuk von der Staatsanwaltschaft Oldenburg im Zusammenhang mit den vom Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl beantragten Verfahren der staatsanwaltlichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering hinsichtlich der konkreten Beanstandung seines Agierens bei den Fragestellungen von Umgangsrechten und von kultureller und elterlicher Entfremdung bei nach sechs Jahre zuvor durch die deutsche Kindesmutter vom Ausland nach Deutschland verbrachten und in Deutschland von der deutschen Kindesmutter und deren Umfeld zurückgehaltenen binationalen Kindern im familienrechtlichen Hickman-Fall eines nicht-deutschen ausländischen Vaters am Amtsgericht Wilhelmshaven, wobei sich das Agieren des beschuldigten deutschen Jugendamtsleiters u.a. in der vorsätzlichen Nicht-Vollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang sowie in mehrfacher Verfahrensverschleppung in Kindschaftssachen manifestiert
-- Der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl verweist eindeutig auf die rechtshistorischen Lebenssachverhalte der Deckung des Nazi-Blutrichters Dr. Kurt Bode im Gerichtsbezirk Oldenburg auf Seite 1 von 6 im Dokumententitel / Seite 5 von 6 unter Punkt 5a, während die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden gegen die beklagten NS-Justizverbrechen seit 2004 bis zum heutigen Tage nicht tätig werden.
KONKLUSION & RECHTSANTRÄGE:
Dem Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) hiermit aufgegeben, konkrete Anweisungen an die Oldenburger Justizbehörden (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft) auszugeben, die Nachweise zu erbringen, dass entgegen den Behauptungen des beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl, das Amtsgericht Oldenburg und die Staatsanwaltschaft Oldenburg die seit dem Jahre 2004 eingereichten Rechtsanträge und Verweise zum Tätigwerden nach dem Legalitätsprinzip in den nicht verjährbaren Mordsachen der NS-Justizverbrechen tätig geworden sind.
Der Nachweis über Tätigkeit bzw. Untätigkeit der verfahrensgegenständlichen Staatsanwälte Preuk, Schiereck und Grosskopff sowie Richter Staubwasser in den nicht verjährbaren Mordsachen der NS-Justizverbrechen ist auch durch Zeugenvernehmung dieser Staatsanwälte und Richter in der Hauptverhandlung des Berufungsverfahrens 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) beim Landgericht Oldenburg vorzunehmen. Die Staatsanwälte Preuk, Schiereck und Grosskopff sowie Richter Staubwasser sind allesamt ordnungsgemäß als Zeugen zu laden.
Am 17.12.2007 ergingen unter AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) in den Verfahren zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz AKTENZEICHEN R B 3 - zu 9311/22-2-23 335/2003 sowie gemäß der deutschen Strafprozessordnung nach § 158 beim Amtsgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) gegen den Nazi-Blutrichter Kurt Bode sowie gegen die Mitglieder des Oldenburger Entnazifizierungsausschusses sowie gegen die Richter und Staatsanwälte, die die Karriere und Deckung des Nazi-Blutrichters Kurt Bode in der BRD fördern, entsprechende Strafanzeigen hinsichtlich des dokumentierten 38-fachen Justizmordes unter Mordbeteiligung bzw. Beihilfe zu Mord unmittelbar bei Richter am Amtsgericht Oldenburg Herrn Fuhrmann einreiche.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg verweigert seitdem bis zum heutigen Tag erneut die Verfahren mit Verfahrensbehinderung.
KONKLUSION & RECHTSANTRÄGE:
Beim Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 hiermit beantragt, u.a. auch in der öffentlichen Beschlussfassung konkret darzulegen, wie und wieso die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Anträge auf strafrechtliche Verfolgung von Nazi-Justizverbrechen nunmehr seit 2004 und erneut seit Dezember 2007 nicht bearbeiten und nicht befördern.
Bis zum heutigen Tage gibt es keinerlei schriftliche Rückmeldung seitens der Staatsanwaltschaft Oldenburg über die bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg beantragte staatsanwaltliche strafrechtliche Verfolgung von Nazi-Justizverbrechen. Auf was ist oder kann das Nicht-Reagieren der Staatsanwaltschaft Oldenburg diesbezüglich zurückzuführen sein ?
Gibt es vom Landgericht Oldenburg in der Funktion der Dienstaufsicht über die Staatsanwälte, d.h. aller Beamten der Staatsanwaltschaft des LG-Bezirks, Anweisungen irgendeiner Art, hinsichtlich staatsanwaltlicher strafrechtliche Verfolgung von Nazi-Justizverbrechen, insbesondere auch im Zuge des Holocaust, nicht tätig zu werden ?
Sollte es Anweisungen des Landgerichts Oldenburg in der Funktion der Dienstaufsicht über die Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Oldenburg geben, die besagen, vorsätzlich nicht tätig zu werden bei der strafrechtlichen Verfolgung von Nazi-Justizverbrechen, so sind entsprechenden Anweisungen ordnungsgemäß in der Beweisaufnahme und in der öffentlichen Beschlussfassung darzulegen.
Da die Staatsanwaltschaft Oldenburg eine ordnungsgemäße Registrierung und Bearbeitung der beantragten strafrechtlichen Verfolgung von Nazi-Justizverbrechen nachweisbar verweigert, werden diese entsprechenden Anträge nunmehr wiederholt beim Landgericht Oldenburg nunmehr in den Verfahren AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 hiermit aufgegeben. Beim Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 hiermit beantragt, die Anträge auf strafrechtliche Verfolgung von Nazi-Justizverbrechen ordnungsgemäß an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weiterzuleiten und ordnungsgemäß sicherzustellen, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg den Anzeigeerstatter ordnungsgemäß über die jeweiligen Eingänge und Aktenzeichen informiert.
In der Beweisaufnahme sowie in der öffentlichen Beschlussfassung wird beim Landgericht Oldenburg nunmehr in den Verfahren AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 beantragt, ordnungsgemäß das behördliche Verweigerungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg detailliert zu benennen, da die Staatsanwaltschaft Oldenburg ordnungsgemäße Registrierung und Bearbeitung der beantragten strafrechtlichen Verfolgung von Nazi-Justizverbrechen nachweisbar seit 2004 und erneut seit Dezember 2007 verweigert.
Es werden zudem separate detaillierte Anträge auf Wiedergutmachung und Entschädigung ergehen.
Hochachtungsvoll
Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist
Bernd Michael Uhl

 

Bernd Michael Uhl
Fuldatalstr. 33
34125 Kassel

Rechtsanwalt Ralf Klietmann
Bahnhofsplatz 4, 26382 Wilhelmshaven, Fax: 04421997908

AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07
Landgericht Oldenburg,
Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg, Fax: 04412202423

02.03.2008,
Fortsetzung der Anträge vom 23., 24., 25., 26., 27., 28.02.2008 (Terminverschiebung, Hauptverhandlungsumfang, Zeugenladungen, NS-Verbrechen und NS-Unrecht)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Es ergehen nunmehr am 2. März 2008 die folgende Dringlichkeits-Anträge an das Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07:

ANTRAG 3) Notwendige Erweiterung der Zeugenladungen zur Berufungshauptverhandlung

Von der Anklagebehörde der Staatsanwaltschaft Oldenburg wird hier gezielt der systemische Ansatz des durch den beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl konstruierten und angewendeten Kollektivvorwurfes (siehe Bverfg zu Gleichsetzung einer Abschiebemaßnahme mit "Gestapo-Methoden" und "Soldaten sind Mörder") unterdrückt.

Unter AG Wilhelmshaven 184 Js 60735/04 (337/05), nunmehr AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 Landgericht Oldenburg, basiert die Staatsanwaltschaft Oldenburg ihre vorliegende Anschuldigungen und Anklagen auf die Dokumente der rechtspolitischen Beschwerde gegen das Agieren des Staatsanwalts Preuk von der Staatsanwaltschaft Oldenburg in den Strafermittlungsverfahren gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering.

Siehe dazu:
--- 04.09.2004 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
-- Rechtspolitische Beschwerde gegen das Agieren des Staatsanwalts Preuk von der Staatsanwaltschaft Oldenburg in den Strafermittlungsverfahren gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering
-- Kopie ausgehändigt durch Gericht bei der Gerichtshauptverhandlung am Amtsgericht Oldenburg im Gerichtssaal 1, Elisabethstraße 8, am 16.10.2007 mit dem Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Richtern und Staatsanwälten, in der über den Einspruch des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Oldenburg vom 12.02.2007 vor dem Strafrichter entschieden wurde
-- Beweismittel aus der Akte AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zum systemseitigen Tatvorwurf der Beleidigung und Verleumdung von Staatsanwalt Preuk von der Staatsanwaltschaft Oldenburg im Zusammenhang mit den vom Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl beantragten Verfahren der staatsanwaltlichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering hinsichtlich der konkreten Beanstandung seines Agierens bei den Fragestellungen von Umgangsrechten und von kultureller und elterlicher Entfremdung bei nach sechs Jahre zuvor durch die deutsche Kindesmutter vom Ausland nach Deutschland verbrachten und in Deutschland von der deutschen Kindesmutter und deren Umfeld zurückgehaltenen binationalen Kindern im familienrechtlichen Hickman-Fall eines nicht-deutschen ausländischen Vaters am Amtsgericht Wilhelmshaven, wobei sich das Agieren des beschuldigten deutschen Jugendamtsleiters u.a. in der vorsätzlichen Nicht-Vollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang sowie in mehrfacher Verfahrensverschleppung in Kindschaftssachen manifestiert

Nicht nur, dass die Anklagebehörde der Staatsanwaltschaft Oldenburg den systemischen Ansatz des Kollektivvorwurfes durch gezielte Reduzierung auf die Prozessbeteiligten Amtsrichter Staubwasser, Staatsanwältin Schiereck, Oberstaatsanwältin Grosskopff, Staatsanwalt Preuk manipuliert, sondern die Staatsanwaltschaft Oldenburg klärt auch nicht, wieso sie mit dieser Vorgehensweise Zwei-Klassen-Verfahren betreibt.
Es liegen seit 2004 bis heute keinerlei Strafanzeigen der verfahrensgegenständlichen Personen Klaus Jürjens, Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven, und Dieter Viering, Stellvertretender Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven, im familienrechtlichen Hickman-Fall eines ausländischen nicht-deutschen Kindesvaters und auch keine diesbezüglich durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg geführten Strafverfahren vor, obwohl ganz klar ersichtlich im systemischen Kollektivansatz des beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl standardisierte Textmodule gegen alle verfahrensgegenständlichen Zielpersonen seit 2004 nahezu gleich sind.
Während die Staatsanwaltschaft Oldenburg einerseits die Anschuldigungen und Anklagen der Beleidigung, Verleumdung und üblen Nachrede der verfahrensgegenständlichen Zielpersonen Amtsrichter Staubwasser, Staatsanwältin Schiereck, Oberstaatsanwältin Grosskopff, Staatsanwalt Preuk gegen den beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl erhebt, erhebt die Staatsanwaltschaft Oldenburg aber andererseits gleichzeitig keinerlei Anschuldigungen und Anklagen der Beleidigung, Verleumdung und üblen Nachrede der verfahrensgegenständlichen Zielpersonen Klaus Jürjens, Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven, und Dieter Viering, Stellvertretender Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg erklärt nicht, wie die einen Personen beleidigt sein sollen und die anderen Personen angesichts derselben Vorwürfe aber nicht.

Notwendiger Nachtrag zur Zeugenladung bezüglich des Jugendamtshandelns im Gerichtsbezirk Oldenburg zur Wahrung des Rechts auf faires Verfahren und zur Wahrung des Rechts auf vollständiges unvoreingenommenes rechtliches Gehör. Es sind zur Zeugenvernehmung zu laden:

1) Klaus Jürjens, Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven zur verfahrensrelevanten Zeitrum im familienrechtlichen Hickman-Fall eines ausländischen nicht-deutschen Kindesvaters
2) Dieter Viering, Stellvertretender Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven zur verfahrensrelevanten Zeitrum im familienrechtlichen Hickman-Fall eines ausländischen nicht-deutschen Kindesvaters

Die vorliegende rechtspoltische Initiative ist ein Auszug aus der Dokumentation und Berichterstattung über rechtspolitische Initiativen gegen internationale Kindesentführung nach Deutschland und gegen Umgangsboykott mit nach Deutschland verbrachten Kindern sowie gegen Diskriminierung und Benachteiligung der ausländischen zurückgebliebenen Elternteile und Großeltern.

Das Jugendamt als kommunale soziale Behörde der Stadt ist zuständig und verantwortlich für die Mitarbeit in familiengerichtlichen Verfahren mittels Empfehlungen an das Familiengericht, Organisation und Durchführung von begleitendem Umgang, Vermittlung zwischen den Eltern in Scheidungs- und Trennungssituationen, etc. Als kommunale Behörde ist das Jugendamt direkt dem Verantwortungsbereich des Oberbürgermeisters/Oberstadtdirektors unterstellt.

Konkreter Anlaß sind die Erfahrungen aus der Dokumentation und Berichterstattung zur Hickman-Fallstudie über internationale Kindesentführung nach Deutschland in 1995 und anschließendem Umgangsboykott. Im Herbst 2001 ergeht die Strafanzeige des Systemkritikers und Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl gegen den Stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering an die niedersächsichen juristischen Behörden. In der Erstausstrahlung am 03.09.2002 der ARTE TV-Sendung zum Themenabend "Krieg um Kinder" gesteht der Vorgesetzte von Dieter Viering und Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Klaus Jürjens Fehler des Jugendamtes im Fall Hickman ein.

Siehe dazu auch die Spezialseite "Beschwerde bei der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen gegen Menschenrechtsverletzungen des Stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering".

Auf Grund der vorliegenden eklatanten Menschenrechtsverletzungen bei staatlichen Eingriffen in das Familienleben durch Verfahrensmanipulationen wie Nicht-Vollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang und Verfahrensverschleppung in Kindschaftsverfahren zu internationaler Kindesentführung sowie auf Grund der Beschuldigung weiterer Prozessbetrugstaktiken beantragt der Systemkritiker und Menschenrechtsaktivst Bernd Michael Uhl im Herbst 2001 die strafrechtliche Verfolgung des stellvertretenden Leiters des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering u. a. unter den Tatvorwürfen der Beihilfe zur Kindesentziehung nach StGB §235, etc.

Siehe dazu den entsprechenden Instanzenzug:

* AKTENZEICHEN NZS 3AR 19815/01 >>>
Weiterleitung vom 25.11.2001 der Strafanzeige gegen den stellvertretenden Leiters des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering von der Staatsanwaltschaft Aurich an die Staatsanwaltschaft Oldenburg.

* AKTENZEICHEN NZS 185 Js 46899/01 >>>
Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 11.01.2002, dass die Akten im Fall Hickman benötigt würden und die staatsanwaltlichen Ermittlungen vorläufig bis Beendung des Familienrechtsstreites eingestellt würden.

* AKTENZEICHEN NZS 185 Js 46899/01 >>>
Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 11.08.2004 nach drei Jahren staatsanwaltlicher Ermittlungsarbeit seit Eröffnung der Verfahren im Herbst 2001. Mit Zustimmung des Gerichts sei das Verfahren eingestellt, weil die Schuld des Beschuldigten stellvertretenden Leiters des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering bei Nachweis einer Straftat gering gewesen wäre.

a) Dem Gericht sowie der ermittelnden Staatsanwaltschaft Oldenburg sind also die bereits bei Beginn des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren im Herbst 2001 bestehenden Sachverhalte des Hickman-Falls mit vorliegenden Verfahrensmanipulationen wie Nicht-Vollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang und Verfahrensverschleppungen in Kindschaftsverfahren zu internationaler Kindesentführung in der Kollaboration der Systemakteure im Hickman-Verfahren zwischen Familienrichter Staubwasser am Amtsgericht Wilhelmshaven und dem stellvertretenden Leiters des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering bekannt.

b) Gericht sowie die ermittelnde Staatsanwaltschaft Oldenburg verhalten sich sodann von Steuergeldern finanziert untätig abwartend während ihren dreijährigen Ermittlungen und befinden in der Konklusion ihres Einstellungsbescheides, dass die dreijährige selbst beobachtete und begleitete Fortführung der zu Beginn ihrer Ermittlungen bestehenden Verfahrensmanipulationen wie Nicht-Vollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang und Verfahrensverschleppungen in Kindschaftsverfahren zu internationaler Kindesentführung nicht Unrecht - zumindest aber doch nicht strafverfolgungswürdig - seien.

* AKTENZEICHEN Zs 1041/04 >>>
Einstellungsbescheid Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg vom 24.11.2004, die Staatsanwaltschaft Oldenburg in ihren Verfahrensweisen deckt.

KONKLUSION & RECHTSANTRÄGE:
Beim Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 hiermit beantragt, u.a. auch in der öffentlichen Beschlussfassung konkret darzulegen, wie das staatsanwaltlichen Handeln in der Strafrechtlichen Verfolgung des stellvertretenden Leiters des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering sowie die unzulässige direkten Einflussnahme auf die strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering zu erklären ist.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg betreibt in 2004/2005 die PC-Drucker-Scanner- und Datenbeschlagnahme bis zum heutigen, um offensichtlich die laufenden Verfahren gegen den stellvertretenden Leiters des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering ganz gezielt zu beeinträchtigen und möglichst zu verhindern. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg engagiert sich somit vorsätzlich und direkt in der Beeinträchtigung der Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Oldenburg im zuvor dargelegten innerstaatlichen Instanzenzug.

Dementsprechend werden separate detaillierte Anträge, ggf. eigene Verfahren, auf Wiedergutmachung und Entschädigung ergehen.

Gibt es vom Landgericht Oldenburg in der Funktion der Dienstaufsicht über die Staatsanwälte, d.h. aller Beamten der Staatsanwaltschaft des LG-Bezirks, Anweisungen irgendeiner Art, hinsichtlich staatsanwaltlicher strafrechtlicher Verfolgung von Jugendamtsmitarbeitern nicht tätig zu werden ?
Sollte es Anweisungen des Landgerichts Oldenburg in der Funktion der Dienstaufsicht über die Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Oldenburg geben, die besagen, vorsätzlich nicht tätig zu werden bei der strafrechtlichen Verfolgung von Jugendamtsmitarbeitern, so sind entsprechenden Anweisungen ordnungsgemäß in der Beweisaufnahme und in der öffentlichen Beschlussfassung darzulegen.

Da die Staatsanwaltschaft Oldenburg eine ordnungsgemäße Weiterbearbeitung der beantragten strafrechtlichen Verfolgung des stellvertretenden Leiters des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering nachweisbar vorsätzlich behindert, werden diese entsprechenden Anträge nunmehr wiederholt beim Landgericht Oldenburg, nunmehr am 02.03.2008 in den Verfahren AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 aufgegeben. Beim Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 beantragt, die Anträge auf strafrechtliche Verfolgung des stellvertretenden Leiters des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering (Tatvorwürfe der Beihilfe zur Kindesentziehung nach StGB §235, etc., insbesondere auf Grund vorsätzlicher Nicht-Vollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang sowie in mehrfacher Verfahrensverschleppung in Kindschaftssachen) ordnungsgemäß an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weiterzuleiten und ordnungsgemäß sicherzustellen, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg den Anzeigeerstatter ordnungsgemäß über die jeweiligen Eingänge und Aktenzeichen informiert.
In der Beweisaufnahme sowie in der öffentlichen Beschlussfassung wird beim Landgericht Oldenburg nunmehr in den Verfahren AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 beantragt, ordnungsgemäß das behördliche Verweigerungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von Unrechtshandeln von Jugendamtsmitarbeitern durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg detailliert zu benennen, da die Staatsanwaltschaft Oldenburg ordnungsgemäße Registrierung und Bearbeitung der beantragten strafrechtlichen Verfolgung von Jugendamtsmitarbeitern nachweisbar vorsätzlich seit 2004 behindert.

Beim Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 beantragt, u.a. auch in der öffentlichen Beschlussfassung konkret darzulegen, wie das staatsanwaltliche Handeln seit 1945 in der Strafrechtlichen Verfolgung und die staatsanwaltlichen Ermittlungen hinsichtlich der Verfahrensweisen von Jugendämtern, Jugendamtsmitarbeitern sowie von Jugendamtsverantwortlichen in der Region Oldenburg sich ausgestaltet. Dies ist für die Öffentlichkeit nachvollziehbar darzulegen:

SACHSTANDSANFRAGEN ZU DEN STAATSANWALTLICHEN ERMITTLUNGEN HINSICHTLICH DER VERFAHRENSWEISEN DER JUGENDÄMTER IN DER REGION OLDENBURG...

A) IN DER PRAKTIZIERTEN NATIONALSOZIALISTISCHEN FAMILIENRECHTSPOLITIK VON 1933 BIS 1945 SOWIE IN DER RECHTSPOLITISCHEN AUFARBEITUNG DER NS-JUGENDÄMTER IN DER BRD NACH 1945
B) BEI MISSBRAUCH UND ZWANGSARBEIT VON HEIMKINDERN IN DER BRD VON 1949 BIS 1990
C) BEI MISSBRAUCH UND ZWANGSARBEIT VON HEIMKINDERN SOWIE BEI ZWANGSADOPTIONEN IN DER DDR VON 1949 BIS 1990
D) IN DER KINDESHERAUSNAHME- UND FREMDPLATZIERUNGSPRAXIS IN DER BRD NACH 1990

A) IN DER PRAKTIZIERTEN NATIONALSOZIALISTISCHEN FAMILIENRECHTSPOLITIK VON 1933 BIS 1945 SOWIE IN DER RECHTSPOLITISCHEN AUFARBEITUNG DER NS-JUGENDÄMTER IN DER BRD NACH 1945
· Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Erkenntnisse über NS-Erziehungsheime und rassische/politische NS-Verfolgung von Jugendamtsmitarbeitern in den Jahren 1933 bis 1945 ?
Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Erkenntnisse und bereits Ermittlungen geführt hinsichtlich der rechtspolitischen Aufarbeitung der NS-Erziehungsheime und NS-Verfolgung von Jugendamtsmitarbeiter ?
Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits die Rolle und Funktion sowie die Verantwortungsübernahme der Jugendämter in dieser Thematik überprüft ?
· Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Erkenntnisse und Ermittlungen geführt hinsichtlich der NS-Zwangsterilisation an Jugendlichen ?
Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits die Rolle und Funktion sowie die Verantwortungsübernahme der Jugendämter in dieser Thematik überprüft ?
· Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Erkenntnisse über die Fürsorgeerziehung im Nationalsozialismus sowie der Bewahrung und erbbiologischen Aussiebung von Fürsorgezöglingen ?
Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits Ermittlungen geführt hinsichtlich der rechtspolitischen Aufarbeitung der nationalsozialistischen Fürsorgeerziehung ?
Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits die Rolle und Funktion sowie die Verantwortungsübernahme der Jugendämter in dieser Thematik überprüft ?
· Dr. Schlegelberger spricht als amtierender Reichsjustizminister am 23./24.4.1941 bei einer Sondertagung zusammen mit Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälten in Berlin die Teilnahme der deutschen Justiz und die Abschirmungsstrategien für die effiziente Durchführung des nationalsozialistischen "Euthanasie"-Programms ab.
Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits Ermittlungen geführt hinsichtlich der rechtspolitischen Aufarbeitung der Beteiligung von Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälten an der NS-Euthanasie ?
Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits die Rolle und Funktion sowie die Verantwortungsübernahme der Jugendämter in dieser Thematik überprüft ?
· Aus dem Protokoll des Nürnberger-Kriegsverbrecher-Prozesses geht hervor: Der Zweck der Deportationen bestand nicht nur in der Beschaffung von Arbeitskräften für Deutschland. Himmler erklärte unter anderem: "Entweder bemächtigen wir uns des wertvollen Blutes und wenden es für unsere Zwecke an oder wir vernichten es. Das mag grausam klingen. Aber die Natur ist eben grausam. Ich bin deshalb der Meinung, dass es unsere Pflicht ist, die Kinder mitzunehmen und sie aus ihrer Umgebung zu entfernen. Notfalls müssen wir sie entführen oder stehlen."
Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits Ermittlungen geführt hinsichtlich der rechtspolitischen Aufarbeitung der aus den von Nazi-Deutschland besetzten Gebieten entführten und "Arisch-rassisch-wertvollen" Kinder, die in die Fremdunterbringung in Heime und arische Familien verschleppt wurden ?
Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits die Rolle und Funktion sowie die Verantwortungsübernahme der Jugendämter in dieser Thematik überprüft ?
· In der Zeit des deutschen Faschismus erfolgte eine tiefgreifende Umstrukturierung der Jugendhilfe. Dies geschah weniger über einschneidende Gesetzesänderungen als vielmehr über den Weg einer "großzügigen" Interpretation und einer ausgedehnten Nutzung der nach dem RJWG gegebenen Möglichkeiten. Die Organisation des Jugendamtes wurde allerdings 1939 durch ein Gesetz dahingehend geändert, daß statt der kollegialen Leitung die Geschäftsführung dem Bürgermeister bzw. Landrat übertragen wurde. Im übrigen sollten die rechtlichen Bestimmungen des RJWG so ausgelegt werden, daß damit eine "Erziehung im nationalsozialistischen Sinne" gesichert werden konnte. Damit hatte die NSDAP mittels der "politischen Fachaufsicht" über nationalsozialistischen Bürgermeister und Landräte als Dienst- und Fachaufsichten direkten Zugriff auf die kommunale Jugendamtspraxis.
Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits Ermittlungen geführt hinsichtlich der Verantwortungsübernahme der Bürgermeister und Landräte von 1993 bis 1945 für die praktizierte nationalsozialistische Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen von NS-Unrecht und NS-Verfolgungen ?
Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits die Rolle und Funktion sowie die Verantwortungsübernahme der Jugendämter in dieser Thematik überprüft ?
· Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits Ermittlungen geführt hinsichtlich der Verantwortungsübernahme für die nationalsozialistische Mütterpolitik ?
Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits die Rolle und Funktion sowie die Verantwortungsübernahme der Jugendämter in dieser Thematik überprüft ?
· Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits Ermittlungen geführt hinsichtlich der Verantwortungsübernahme für die Lebensborn-Programme ?
Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits die Rolle und Funktion sowie die Verantwortungsübernahme der Jugendämter in dieser Thematik überprüft ?
· Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits Ermittlungen geführt hinsichtlich der Verantwortungsübernahme für die Deportationen von Kindern und Jugendlichen in Nazi-Konzentrationslager ?
Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits die Rolle und Funktion sowie die Verantwortungsübernahme der Jugendämter in dieser Thematik überprüft ?
Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits Ermittlungen geführt hinsichtlich der Verantwortungsübernahme für die medizinischen Experimente, Misshandlungen und Folterungen, die an den Kindern und Jugendlichen in Nazi-Konzentrationslager vorgenommen wurden ?
· Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits Ermittlungen geführt hinsichtlich der Verantwortungsübernahme für die ideologisch nationalsozialistisch motivierten Sorgerechtsentzüge auf Grund rassischer, religiöser und politischer NS-Verfolgung ?
Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits die Rolle und Funktion sowie die Verantwortungsübernahme der Jugendämter in dieser Thematik überprüft ?


B) BEI MISSBRAUCH UND ZWANGSARBEIT VON HEIMKINDERN IN DER BRD VON 1949 BIS 1990
· Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Erkenntnisse über die Vorfälle Missbrauch und Zwangsarbeit in Heimen, d.h. über die Kindesmisshandlung in der öffentlichen und privaten Jugendhilfe in der BRD von 1949 bis 1990 ?
Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits Ermittlungen geführt hinsichtlich der Verantwortungsübernahme für Missbrauch und Zwangsarbeit in BRD-Kinderheimen ?
Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits die Rolle und Funktion sowie die Verantwortungsübernahme der Jugendämter in dieser Thematik überprüft ?

C) BEI MISSBRAUCH UND ZWANGSARBEIT VON HEIMKINDERN SOWIE BEI ZWANGSADOPTIONEN IN DER DDR VON 1949 BIS 1990
· Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Erkenntnisse und Ermittlungen geführt hinsichtlich der DDR-Zwangsadoptionen ?
Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits die Rolle und Funktion sowie die Verantwortungsübernahme der Jugendämter in dieser Thematik überprüft ?
· Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Erkenntnisse und Ermittlungen geführt hinsichtlich der DDR-Umerziehungslager und Jugendwerkhöfe ?
Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits die Rolle und Funktion sowie die Verantwortungsübernahme der Jugendämter in dieser Thematik überprüft ?

D) IN DER KINDESHERAUSNAHME- UND FREMDPLATZIERUNGSPRAXIS IN DER BRD NACH 1990
· Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Erkenntnisse über die Häufigkeit, Dauer und Rückführungen bei Kindesherausnahmen und Fremdplatzierungen durch die Jugendämter in der Region Oldenburg ?
· Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits Ermittlungen geführt hinsichtlich der Verbindungen zwischen öffentlichen und privaten Träger der Kinder- und Jugendhilfe zur Überprüfung von Art und Umfang der Geschäftsverbindungen bei Kindesherausnahmen und Fremdplatzierungen, zur Überprüfung der praktizierten Kontrolle der privaten Träger durch die öffentlichen Träger, zur Überprüfung der praktizierten Kontrolle der öffentlichen Träger durch die jeweiligen Fachaufsichten ? Kann die Staatsanwaltschaft Oldenburg ausschließen, dass bei Kindesherausnahmen und Fremdplatzierungen eine Arbeit in die eigene Tasche als Interessenskonflikt mittels Gutachten bzw. Diagnosen und darauf folgende Unterbringungen in die eigene Einrichtung privater Träger vorkommen kann.
· Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Erkenntnisse über die Rückführungszahlungen neu-beelterter Kinder bei Kindesherausnahmen und Fremdplatzierungen durch die Jugendämter in der Region Oldenburg und Osnabrück ?
· Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Erkenntnisse über Gesamtkosten und Einzelposten bei Kindesherausnahmen und Fremdplatzierungen durch die Jugendämter in der Region Oldenburg ?


Hochachtungsvoll
Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist
Bernd Michael Uhl

 

Bernd Michael Uhl, Fuldatalstr. 33, 34125 Kassel

Rechtsanwalt Ralf Klietmann, Bahnhofsplatz 4, 26382 Wilhelmshaven, Fax: 04421997908

AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07, Landgericht Oldenburg,
Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg, Fax: 04412202423

15.04.2008
Fortsetzung der Anträge vom 23., 24., 25., 26., 27., 28., 29.02.2008 (Terminverschiebung, Hauptverhandlungsumfang, Zeugenladungen, NS-Verbrechen und NS-Unrecht)

ABMAHNUNG UND UNTERLASSUNGSANSPRUCH GEGEN
VORSÄTZLICHE AMTSSEITIGE BEEINTRÄCHTIGUNGEN
DER RECHTSPOLITISCHEN AUFARBEITUNG VON NS-UNRECHT

Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg und das Landgericht Oldenburg erhalten hiermit am 15.04.2008 die formale Aufforderung, das Verhalten zu unterlassen, dass den Systemkritiker und Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl auf Grund seiner Tätigkeiten in der rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht u.a. mittels wirtschaftlicher Schädigung sowie durch Rufschädigung und ungerechtfertigter Kriminalisierung beeinträchtigen soll.

Der hier geltend gemachte Unterlassungsanspruch richtet sich gegen das staatliche Handeln der Staatsanwaltschaft Oldenburg und des Landgerichts Oldenburg sowohl beim vorliegenden Amtshandeln der erstmals und ernsthaft drohenden Beeinträchtigungen als auch gegen die Wiederholungsgefahren von weiteren Beeinträchtigungen durch Amtshandeln.
Die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Oldenburg und des Landgerichts Oldenburg werden hiermit ordnungsgemäß aufgefordert und abgemahnt, die Behinderungen und Beeinträchtigung der rechtspolitischen Aufarbeitung rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht zu unterlassen. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg betreibt wider besseren Wissens die konkrete Behinderung der rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht. Diesbezüglich ergehen nunmehr die Anträge zur Klärung der Fragestellung der Anerkennung des Status "Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung" für den Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jäger und Systemkritiker Bernd Michael Uhl vor dem Hintergrund des behördlichen Handelns am Landgericht Oldenburg sowohl durch die konkrete Behinderung der rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht als auch durch die folgenden konkreten Lebenssachverhalte:
· Personelle Kontinuität der Nazi-Funktionseliten in der BRD
· In Deutschland lebende aber im Ausland verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher
· Lebende flüchtige zur Fahndung ausgeschriebene Nazi-Verbrecher
· Lebendes nach Deutschland ausgewiesenes Personal der Nazi-Konzentrationslager und im Ausland lebendes Personal der Nazi-Konzentrationslager
Ein möglicher Einwurf, dass der Status "Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung" dem Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jäger und Systemkritiker Bernd Michael Uhl durch sein Geburtsdatum des Jahres 1968 nicht anzuerkennen sei, ist irrelevant und unzulässig, da nach bestehender Sachlage, die handlungsinterpretierende Rechtsauffassung möglich sein könnte, u.a. Staatsanwaltschaft Oldenburg habe in 2008 die konkrete Unterstützung bei der rechtspolitischen Jagd des Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jägers und Systemkritikers Bernd Michael Uhl auf lebende flüchtige Nazi-Verbrecher, auf nach Deutschland ausgewiesenes KZ-Personal sowie auf im Ausland verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher sowie die Bestrebungen der rechtspolitischen Aufarbeitungen des Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jägers und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen die tatsächliche rechtshistorische und gesellschaftspolitische dokumentierte personelle Kontinuität der Nazi-Funktionseliten in der BRD nachweisbar vorsätzlich nicht unterstützt, sondern wiederholt konkret behindert und verweigert.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg beabsichtigt hier unzulässigerweise vorliegend die wirtschaftliche Schädigung des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl, sowie die Schädigung der Reputation des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl, weil dieser sich nachweisbar in der rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht einsetzt. Denn insbesondere in der rechtspolitischen Aufarbeitung der Nazi-Terrorjustiz, und im Rahmen dieser rechtspolitischen Aktivitäten ist der Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl bereits mehrfach nachweisbar rechtlich und politisch gegen Niedersächsische Richter und Staatsanwälte vorgegangen, u.a. konkret gegen den Nazi-Millitär-Blutrichter Spies, der nach dem 8. Mai 1945 am 10. Mai und 18. Mai 1945 mehrere Todesurteile in Norwegen fällt, und dann in der BRD Landgerichtsdirektor von Braunschweig wird; gegen den Nazi-Blutjuristen Karl-Heinz Ottersbach, der als ehemaliger Ankläger beim Sondergericht Kattowitz eine Vielzahl von Todesurteilen beantragt und durchsetzt und nach dem Krieg Staatsanwalt für politische Strafsachen am Landgericht Lüneburg wird; gegen den Nazi-Blutrichter von Prag Dr. Kurt Bellmann, der mehr als 110 Todesurteile unterzeichnet, wofür er in der Tschechoslowakei verurteilt wird, und dann in der BRD der Landgerichtsdirektor von Hannover wird. Bis zum heutigen Tage hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg den Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl diesbezüglich nicht unterstützt. Es ist bis zum heutigen Tage nicht bekannt und deswegen unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 eindeutig und ordnungsgemäß zu klären, welcher Richter und Staatsanwalt aus dem Gerichtsbezirk Oldenburg sich von welchen Funktionsträgern der Nazi-Terrorjustiz im Raum Niedersachsen wie im Folgenden gelistet distanziert, insbesondere von denen, die u.a. nach 1945 Karriere in der BRD machen:

Bähr, Karl, Dr., geb. 16.9.1906, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Celle und Hannover, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Hannover, Bakenhus, Heinz, geb. 10.5.1904, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der Oberfeldkommandantur 393, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Oldenburg, Baring, Eberhard, geb. 23.6.1911, vor 1945: Oberstabsrichter bei der 96. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Senatspräsident beim Landessozialgericht in Celle, Becker, Gerhard, Dr., geb. 20.10.1906, vor 1945: Staatsanwalt am Sondergericht Naumburg, BRD-Karriere: Senatspräsident beim Landessozialgericht in Celle, Beinhorn, Hans-Joachim, geb. 12.5.1910, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat der Kommandantur Berlin, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtsrat in Braunschweig, Berthold, Wolfgang, Dr., geb. 13.6.1911, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Berlin, BRD-Karriere: Senatspräsident beim Finanzgericht in Hannover, Blohm, Friedrich, geb. 26.5.1906, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Hannover, BRD-Karriere: Oberstaatsanwalt in Hannover, Blumenhagen, Otto, geb. 27.8.1907, vor 1945: Marine-Oberkriegsgerichtsrat Sicherung/Ostsee, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Oldenburg, Bock, Werner, geb. 11.9.1903, vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Sankt Polten, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Oldenburg, Boehr, Günther, Dr., geb. 5.12.1900, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 346. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Hannover, Bollmann, Alfred, geb. 9. 9.1905, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat beim Feldgericht des Führers der Seeluftstreitkräfte West, BRD-Karriere: Erster Oberstaatsanwalt in Lüneburg, Böttger, Georg, Dr., geb.7.7.1902, vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Jena, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Nienburg, Brandt, Walter, geb. 1.7.1908, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat; NSDAP, SS, SA, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Hameln, Butz, Hans, geb. 6.1.1905, vor 1945: 1933 NSDAP; Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Danzig (Gdansk); Sachbearbeiter für "Rassen- und Familienkunde" in , Kulmsee, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Goslar, Christ, Wolfgang, Dr., geb. 18.7.1900, vor 1945: Korpsrichter des Chefs der Militärverwaltung Frankreich, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Braunschweig, Clauditz, Rudolf, geb. 20.1.1899, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat bei der 461. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Hildesheim, Collani, Hans-Joachim von, geb. 13.3.1909, vor 1945: Marine-Kriegsgerichtsrat, Minensuchverbände Ost, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Lüneburg, Dede, Christian, geb. 26.8.1906, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Weimar und beim "Volksgerichtshof", BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Hannover, Dettmer, Helmut, Dr., geb. 9.11.1904, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 180. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Cuxhaven, Döllen, August von, geb. 17.8.1899, vor 1945: Oberstabsrichter bei der 180. Division Bremen, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Oldenburg, Drinkuth, Dr., geb. 5.1.1897, vor 1945: Feldkriegsgerichtsrat bei der Konmmandantur Berlin, BRD-Karriere: Rechtsanwalt in Bad Pyrmont, Eckert, Herbert, Dr., geb. 15.10.1905, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 432. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Oberstaatsanwalt in Oldenburg, Eißfeldt, Franz, geb. 24.4.1909, vor 1945: SS-Richter beim SS- und Polizeigericht in Braunschweig, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht in Braunschweig, Enkhaus, Rudolf, geb. 14.6.1902, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 168. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Bückeburg, Fangmann, Arnold, Dr., geb. 30.3.1901, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat bei der Oberfeldkommandantur 570 und des OKH, BRD-Karriere: Landgerichtspräsident in Oldenburg, Felmy, Heimfried, Dr., geb. 16.10.1904, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Thorn (Torun) und Graudenz (Grudziadz) ; polnische Kriegsverbrecherliste Nr. 80/192, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Oldenburg, Fricke, Andreas, Dr., geb. 10.11.1903, vor 1945: Amtsgerichtsrat in Lobenstein; Ermittlungsrichter beim "Volksgerichtshof", BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Braunschweig, Frühbrodt, Hermann, geb.28. 8.1905, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 401. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Göttingen, Gerlach, Bodo, Dr., geb. 13.2.1908, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Oldenburg, BRD-Karriere: Erster Oberstaatsanwalt in Oldenburg, Gloge, Walter, Dr., geb. 18.8.1904, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der Kommandantur Brescia I. 1016 in Italien, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Braunschweig, Goose, Helmut, geb. 19.6.1908, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der Kommandantur Danzig (Gdansk), BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Gifhorn, Gosewisch, Hans, geb. 17.5.1902, vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Kaiisch (Kalisz), BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Braunschweig, Gramatzki, von, geb. 6.1.1903, vor 1945: Kriegsgerichtsrat beim Gericht der 3. Panzerdivision, BRD-Karriere: Staatsanwalt beim Landgericht in Braunschweig, Grendel, Wilhelm, Dr., geb. 14.12.1902, vor 1945: Oberlandesgerichtsrat beim "Volksgerichtshof, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtsrat in Celle, Groskopff, Herbert, geb. 29.12.1904, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 190. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Oldenburg, Grunau, Theodor, Dr., geb. 22.12.1902, vor 1945: Oberstaatsanwalt beim Sondergericht Celle, BRD-Karriere: Regierungsdirektor im Strafvollzugsamt Hamm, Grußdorf, Joachim, geb. 31.5.1907, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 143. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Göttingen, Hahne, Harald, geb. 10.3.1911, vor 1945: Staatsanwalt in Halle, Ermittlungsrichter beim "Volksgerichtshof", BRD-Karriere: Oberstaatsanwalt beim Landgericht in Oldenburg, Haase, Johannes, Dr., geb. 1.5.1908, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Zichenau (Ciechanow), BRD-Karriere: Staatsanwalt in Hildesheim, Hachmeister, Karl, Dr., geb. 8.1.1912, vor 1945: SS-Führer und SS-Richter, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Wolfsburg, Hagemann, Heinz, Dr., geb. 9.10.1904, vor 1945: Erster Staatsanwalt beim Sondergericht Celle, BRD-Karriere: Oberstaatsanwalt in Verden, Harms, Adolf, geb. 2.3.1900, vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Oldenburg, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Oldenburg, Harms, Alfred, Dr., geb. 4.9.1905, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 19. Luftwaffen-Felddivision, BRD-Karriere: Senatspräsident in Celle, Henke, Alfred, geb. 13.10.1909, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 190. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Osnabrück, Hennecke, Kurt, geb. 12.7.1905, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Prag, BRD-Karriere: Senatspräsident beim Landessozialgericht Celle, Hennig, geb. 9.4.1915, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht III in Berlin, BRD-Karriere: Oberverwaltungsgerichtsrat beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, Hensel, Ernst, geb. 22.12.1911, vor 1945: Oberstabsrichter bei der 9. Panzerdivision, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Braunschweig, Herzog, Siegmund, Dr., geb. 24.5.1910, vor 1945: Kriegsgerichtsrat beim Militär-Bezirk B/SW Frankreich und bei der Feldkommandantur Lissa (Leszno), BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Osnabrück, Hess, geb. 19.1.1910, vor 1945: Kriegsgerichtsrat beim Gericht der 409. Division in Aschaffenburg, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht in Lingen, Heyer, Kurt, Dr., geb. 7.6.1908, vor 1945: Kriegsgerichtsrat, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Braunschweig, Hille, Fritz, geb. 4. 3.1907, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Hannover, BRD-Karriere: Oberstaatsanwalt in Detmold, Hillenkamp, Ulrich, geb. 5.4.1912, vor 1945: Oberstabsrichter beim AOK 17, BRD-Karriere: Rechtsanwalt in Viersen, Hillrichs, geb. 21.5.1911, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Oldenburg, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Osnabrück, Höfer, Gerhard, Dr., geb. 26.8.1901, vor 1945: Feldkriegsgerichtsrat beim Oberbaustab 17, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Hannover, Hoffmann, Werner, geb. 15.8.1904, vor 1945: Staatsanwalt in Erfurt und Magdeburg; NSDAP, Waffen-SS, BRD-Karriere: Staatsanwalt beim Landgericht in Oldenburg, Holtzheimer, Dr., geb. 8.2.1908, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Königsberg (Kaliningrad), BRD-Karriere: Amtsgerichtsdirektor in Herzberg/Harz, Hülle, Werner, Dr., geb. 30. 4.1903, vor 1945: Oberstrichter beim Oberkommando der Wehrmacht, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtspräsident in Oldenburg, Hüpers, Franz, Dr., geb. 29.10.1904, vor 1945: Staatsanwalt bei den Sondergerichten Hohensalza (Inowroclaw) und Beuthen (Bytom), BRD-Karriere: Erster Staatsanwalt in Oldenburg, Huyke, Wilhelm, Dr., geb. 5.9.1900, vor 1945: Oberstabsrichter, Fester Platz Borrissow, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtsrat in Oldenburg, Illers, Heinrich, geb. 12.5.1908, vor 1945: Regierungsrat beim Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Paris, BRD-Karriere: Senatspräsident beim Landessozialgericht in Celle, Itzen, Alwin, geb. 4.5.1908, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Oldenburg, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Wilhelmshaven, Jahn, Günter, Dr., geb. 7.9.1901, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der Oberfeldkommandantur 397 und beim AOK 11, BRD-Karriere: Amtsgerichtsdirektor in Lüneburg, Jeremias, Hans-Georg, Dr., geb. 13.2.1902, vor 1945: Kriegsgerichtsrat, Kommando rückwärtige Dienste 584, BRD-Karriere: Senatspräsident in Celle und Mitglied des Staatsgerichtshofes Niedersachsen, Kayser, Alexander, geb. 16. 4.1903, vor 1945: Kriegsgerichtsrat beim Oberkommando der Wehrmacht - WR, BRD-Karriere: Senatspräsident in Celle, Kleiß, Bruno, geb. 8.2.1904, vor 1945: Kriegsgerichtsrat, BRD-Karriere: Oberstaatsanwalt in Oldenburg, Klemp, Max, Dr., geb. 7.12.1897, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat; Kommandeur des Versorgungsbezirks Mitte und der Sicherungsdivision 285, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Stade, Knackstedt, Karl, geb. 11.1.1905, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 158. Division, BRD-Karriere: Vizepräsident beim OLG Braunschweig, Knop, Walter, geb. 17. 8.1906, vor 1945: Oberlandesgerichtsrat in Braunschweig; 1926 NSDAP; Mitglied des Reichstages des "Dritten Reiches"; Oberstes Parteigericht, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Seesen, König, Fritz, geb. 27. 8.1905, vor 1945: Oberstabsrichter bei der 173. und 271. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Braunschweig, Kregel, Wilhelm, Dr., geb. 20.2.1909, vor 1945: Präsident beim Oberlandesgericht in Celle und Hannover, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtspräsident beim Oberlandesgericht in Celle, Küch, Werner, geb. 25.5.1903, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht in Graudenz (Grudziadz), BRD-Karriere: Ministerialrat im Landesjustizministerium Niedersachsen, Künnecke, Erich, geb. 18. 2.1906, vor 1945: Feldkriegsgerichtsrat bei der 190. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Lüneburg, Kurze, Paul, geb. 14.11.1901, vor 1945: Kammergerichtsrat im Nazi-Justizministerium; Werwolf; SA-Sturmführer, BRD-Karriere: Sozialgerichtsrat in Braunschweig, Kutschmann, Hans Werner, Dr. 10.1.1908, vor 1945: Staatsanwalt im Nazi-Justizministerium, Abt. III, politische Strafsachen, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtsrat in Celle, Landwehr, Wilhelm, geb. 1. 7.1903, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat bei der 5. Panzerdivision, BRD-Karriere: Erster Staatsanwalt in Hannover, Lenski, Konrad, Dr., geb. 13. 6.1901, vor 1945: Kriegsgerichtsrat beim Reichskriegsgericht und Feldkriegsgericht 6, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Lüneburg, Liebau, Dr., geb. 15.11.1905, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Posen (Poznan), Sachbearbeiter für Sondergerichte im Nazi-Justizministerium, BRD-Karriere: Oberamtsrichter in Seesen, Linsenhoff, Karl, geb. 22. 9.1901, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat bei dem Panzerarmee-Oberkommando 4, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Oldenburg, Löde, Helmut, Dr., geb. 14. 9.1906, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Dessau, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Hannover, Lüders, Hans, Dr., geb. 27. 3.1906, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Braunschweig, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtsrat in Braunschweig, Ludolph, Alfred, Dr., geb. 21. 4.1904, vor 1945: Erster Staatsanwalt beim Sondergericht Danzig (Gdansk), BRD-Karriere: Staatsanwalt in Braunschweig, Lüning, Richard, geb. 18. 9.1910, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Celle, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtsrat in Celle, Martens, Hans-Hermann, Dr., geb. 24.2.1904, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der Division z. b. V. 411, BRD-Karriere: Senatspräsident beim Landessozialgericht Celle, Meier-Branecke, Hans, Dr., geb. 4.7.1900, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat, Oberstrichter beim OKH, BRD-Karriere: Senatspräsident beim Oberlandesgericht Braunschweig, Meusel, Johannes, geb. 30. 7.1900, vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Breslau (Wroclaw) und Berlin, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Göttingen, Meyer, Hans, geb. 25. 5.1904, vor 1945: Feldkriegsgerichtsrat bei der 444. Sicherungsdivision; 1932 Mitglied der NSDAP, Politischer Leiter, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Braunschweig, Mohns, Gerhard, geb. 7.6.1910, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Berlin und Frankfurt/Oder, BRD-Karriere: Oberstaatsanwalt in Celle, Mollenhauer, Werner, geb. 14. 9.1905, vor 1945: Erster Staatsanwalt beim Sondergericht Königsberg (Kaliningrad), BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Hannover, Möller, Wilhelm, geb. 19. 8.1904, vor 1945: Oberfeldrichter beim Panzer-AOK I in Südfrankreich; Partisanenbekämpfung, BRD-Karriere: Oberamtsrichter in Oldenburg, Münstermann, Wolfgang, Dr., geb. 18.11.1898, vor 1945: Vorsitzender des Sondergerichts Berlin und Posen (Poznan); Richter beim "Volksgerichtshof", BRD-Karriere: Rechtsanwalt in Celle, Nieuhoff, geb. 5.10.1900, vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Hannover, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Hannover, Oberländer, Alexander, Dr., geb. 17.5.1906, vor 1945: Militärverwaltungsoberrat; Gauhauptstellenleiter Thüringen, BRD-Karriere: Verwaltungsgerichtsrat in Hannover, Ocker, Hermann, geb. 17.7.1905, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 71. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Hildesheim, Ohm, K., Dr., geb. 4. 5.1903, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Hannover, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtsrat in Celle, Otter, Dr., geb. 7.1.1903, vor 1945: Heeresrichter bei der Standort-Kommandantur 192, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Hannover, Ottersbach, Karl-Heinz, geb. 10.6.1912, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Kattowitz (Katowice), bis Frühjahr 1965: Staatsanwalt in Lüneburg, Pfleiderer, geb. 2. 2.1912, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Prag und Brunn (Brno), BRD-Karriere: Oberstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Celle, Pichon, Lothar, geb. 5.2.1903, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Frankfurt a. O., BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Osnabrück, Piesker, Joachim, geb. 24.5.1904, vor 1945: Erster Staatsanwalt beim Sondergericht Celle und Hannover, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtsrat in Celle, Poos, Dr., geb. 13.1.1904, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Celle, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Hannover, Poppelbaum, Helmut, geb. 22.10.1903, vor 1945: Kriegsgerichtsrat beim Oberkommando des Heeres und bei der 6. Division Bielefeld, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Lüneburg, Preiser, Friedrich, Dr., geb. 23.8.1898, vor 1945: Landgerichtsdirektor im Nazi-Justizministerium, Abt. IV, Ref.-Leiter für politische Strafsachen, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtsrat in Braunschweig, Rausch, Heinz, Dr., geb. 14.9.1909, vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Magdeburg, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtsrat in Celle, Rogalla, Hans, geb. 24.2.1901, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Stettin (Szczecin), BRD-Karriere: Erster Staatsanwalt in Verden, Sander, Heinz, Dr., geb. 25.4.1911, vor 1945: Regierungsrat beim Reichsstatthalter in Posen (Poznan); NSDAP, SA, BRD-Karriere: Senatspräsident beim Oberverwaltungsgericht für Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Scheer, Willy, geb. 29.11.1904, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 213. Sicherungsdivision, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Celle, Schiffner, geb. 23.7.1910, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Elbing (Elblag), BRD-Karriere: Staatsanwalt in Lüneburg, Schlinke, Kurt., geb. 19.12.1899, vor 1945: Amtsgerichtsrat in Zörbig, Gerichtsoffizier des Wehrmachts-Gefängnisses Torgau, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Hildesheim, Schmole, Dr., geb. 29.6.1900, vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Dresden, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Hannover, Schorn, Joachim, geb. 9.8.1903, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 201. Sicherungsdivision und der 5. Panzerdivision, BRD-Karriere: Amtsgerichtsdirektor in Osnabrück, Schroiff, geb. 10.8.1908, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Breslau (Wroclaw), BRD-Karriere: Erster Oberstaatsanwalt in Stade, Schubert, Johannes, Dr., geb. 18.8.1905, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 408. Division, BRD-Karriere: Amtsgerichtsdirektor in Gifhorn, Sieber, Helmut, geb. 21.4.1908, vor 1945: Marinekriegsgerichtsrat beim Gericht des 2. Admirals, Nordseestation Wilhelmshaven, BRD-Karriere: Regierungsdirektor beim Bundesdisziplinarhof in Frankfurt a.M., Schürmann, Wolfgang, geb. 18.8.1913, vor 1945: Oberstabsrichter bei der 153. Division Potsdam und der 75. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Hildesheim, Seydewitz, von, geb. 20.6.1908, vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Petrikau, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Hannover, Siebers, Werner, geb. 21.11.1907, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat bei der 5. Panzerdivision Oppeln (Opole) und 177. Division Brunn (Brno), BRD-Karriere: Staatsanwalt in Braunschweig, Siedenburg, Walter, geb. 2.9.1900, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Oldenburg, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Oldenburg, Sosna, Viktor, geb. 2.11.1904, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Graz, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Oldenburg, Spies, Gebhard, geb. 2.6.1905, vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Braunschweig, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Braunschweig, Splettstösser, Erich, Dr., geb. 10.3.1908, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Prag, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Hannover, Stein, Gernot, Dr., geb. 24.8.1912, vor 1945: Landgerichtsdirektor beim Sondergericht in Celle, BRD-Karriere: Senatspräsident beim Oberlandesgericht in Celle, Susemihl, geb. 19.10.1904, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Hannover, BRD-Karriere: Erster Staatsanwalt in Aurich, Szogs, Gerhard, geb. 8.7.1908, vor 1945: Oberstabsrichter bei der 3. Division Frankfurt a. O., Feldkommandantur 530, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Hannover, Timmermann, Wennemar, geb. 6.7.1906, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Celle, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Hannover, Trümper, Ferdinand, geb. 1.12.1904, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht in Leslau (Wloclawek) und Kaiisch (Kalisz), BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht in Duderstadt, Voigt, Erich, Dr., geb. 12.11.1902, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat bei der Kommandantur Berlin und beim Oberkommando des Heeres, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Hannover, Wenzel, Friedrich-Karl, Dr., geb. 4.2.1912, vor 1945: Staatsanwalt bei den Sondergerichten Hannover und Celle, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Göttingen, Werber, Karl, geb. 18.10.1913, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Magdeburg, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Gifhorn, Widera, geb. 16. 2.1905, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht in Breslau (Wroclaw), BRD-Karriere: Staatsanwalt in Braunschweig, Wintermann, Kurt, vor 1945: Amtsgerichtsrat bzw. Amtsgerichtsdirektor beim Sondergericht Oldenburg, BRD-Karriere: Amtsgerichtsdirektor in Delmenhorst, Wöstmann, Dr., geb. 26.12.1896, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat bei der 191. Division, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Hildesheim, Wroblewski, Herbert, Dr., geb. 28.3.1908, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Litzmannstadt (Lodz), BRD-Karriere: Oberverwaltungsgerichtsrat in Lüneburg, Zaske, Dr., geb. 12.1.1903, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Elbing (Elblag), BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Northeim, Wolf, Fritz Max, geb. 29.9.1910, vor 1945: Gerichtsreferendar beim Polizeipräsidium Leipzig, Mitarbeiter der Gestapo in Leipzig, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht in Osnabrück.

Den Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft Oldenburg und des Landgerichts Oldenburg werden hiermit ordnungsgemäß Gelegenheit gegeben, sich öffentlich von ihren Juristenkollegen als Funktionsträger der Nazi-Terrorjustiz zu distanzieren, u.a. von denen, die wie gelistet nach 1945 Karriere in der BRD machen. Damit könnte unter Umständen Teilen der Abmahnung abgeholfen werden.
Der Fall der Amtshaftungen wird ebenfalls zu prüfen sein.
Die Kosten der Verfahren zur Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht hat das Land Niedersachsen als Beklagtenpartei in der Eigenschaft der Stellvertreterin der BRD zu tragen, die als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches gilt.
Es werden hier die Staatsanwaltschaft Oldenburg und das Landgerichts Oldenburg aufgefordert, die Leugnung der Verbrechen der Nazi-Terrorjustiz von 1933 bis 1945 und damit kausal und inhaltlich verbunden die Leugnung des Holocaust zu unterlassen.

Bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg, Verfahrenssicherstellung durch Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07, werden hiermit gemäß Strafprozeßordnung § 158 separate Strafanzeigen gegen jeden einzelnen der zuvor gelisteten Juristen gestellt auf Grund des nicht-verjährbaren Straftatbestandes Mord und Beihilfe zu Mord nach dem Strafgesetzbuch § 211 Mord sowie auf Grund der Straftatbestände aus dem seit 26. Juni 2002 in Kraft getretenen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) durch die Beteiligung an Völkermord § 6 VStGB, Verbrechen gegen die Menschlichkeit § 7 VStGB, Kriegsverbrechen §§ 8 - 12 VStGB. Der Antrag auf Ausstellung internationaler Haftbefehle ergeht hiermit an die adressierte deutsche Behörde. Insbesondere bei den Juristen und Nazi-Funktionsträgern, die noch keine hundert Jahre alt sind, besteht höhere Wahrscheinlichkeit, dass diese Personen für die strafrechtliche Verfolgung hinsichtlich der Beteiligung am Nazi-Terrorregime noch am Leben sind. Für die anderen, bereits verstorbenen Juristen und Nazi-Funktionsträger ist in AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 eindeutig und ordnungsgemäß zu klären, inwieweit die Oldenburger Behörden seit 1945 gegen u.a. jeden einzelnen der gelisteten Juristen und Nazi-Funktionsträger tätig geworden ist, insbesondere da die Staatsanwaltschaft Oldenburg in AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 bis dato behauptet, der Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist Bernd Michael Uhl würde angeblich ungerechtfertigter Weise und wahrheitswidrig behaupten, Staatsanwälte und Richter aus dem Gerichtsbezirk Oldenburg seien sozusagen in "nationalsozialistische Aktivitäten" verstrickt.

Hochachtungsvoll
Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist
Bernd Michael Uhl

 

Bernd Michael Uhl
Fuldatalstr. 33
34125 Kassel

Rechtsanwalt Ralf Klietmann, Bahnhofsplatz 4, 26382 Wilhelmshaven, Fax: 04421997908

AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07, Landgericht Oldenburg,
Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg, Fax: 04412202423

15.04.2008
Fortsetzung der Anträge vom 23., 24., 25., 26., 27., 28., 29.02.2008 (Terminverschiebung, Hauptverhandlungsumfang, Zeugenladungen, NS-Verbrechen und NS-Unrecht)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit Beginn vom 23. Februar 2008 ergingen die folgende Dringlichkeits-Anträge an das Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07:
ANTRAG 1) Notwendige Terminverschiebung der Berufungshauptverhandlung
ANTRAG 2) Notwendige Erweiterung der Berufungshauptverhandlung auf mehrere Prozesstage
ANTRAG 3) Notwendige Erweiterung der Zeugenladungen zur Berufungshauptverhandlung
ANTRAG 4) a)b) Beweisaufnahmeanträge zur Ausführung in Sitzungsprotokoll, Beschlussfassung und schriftlicher Urteilsverkündung - Verfahrensgegenständliche Richter und Staatsanwälte
ANTRAG 5) a)b) Beweisaufnahmeanträge zur Berufungshauptverhandlung - Feststellung und Abhilfe bestimmter behördlicher Verweigerungs- und Behinderungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht

Es bleibt sowohl für die Terminprotokollierung als auch für die schriftliche Fassung der Beschlusses zunächst festzuhalten, dass das angerufene Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 bis zum 15.04.2008 und ggf. sogar noch länger nicht auf diese expliziten und eindeutigen Anträge reagiert hat.
Diese Dringlichkeits-Anträge an das Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 werden hiermit am 15.04.2008 wiederholt.
Es wird um umgehende Mitteilung gebeten, auf welchen Termin die beantragte Terminverschiebung wegen der unter 2 bis 5 gestellten Anträgen seitens des Landgerichts Oldenburg gesetzt werden soll. Diesseitig sind die unter 2 beantragten Zeugenladungen zur Beweisführung des systematischen Kollektivvorwurfs in den vom Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker erhobenen Anschuldigungen, die als Verfahrensgegenstand von der Staatsanwaltschaft Oldenburg beanstandet werden, als durchgeführte Zeugenladungen des LG Oldenburg bis dato nicht bekannt. Es wird gebeten, die ordnungsgemäßen Mitteilungen diesbezüglich umgehend zu veranlassen.
Zur Fragestellung der vorsätzlichen Behinderung der rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht seitens der Oldenburger Behörden ergehen wie schon zuvor gehandhabt separate Anträge.

Hochachtungsvoll
Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist
Bernd Michael Uhl

 

Bernd Michael Uhl, Fuldatalstr. 33, 34125 Kassel

AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07), Staatsanwaltschaft Oldenburg, Gerichtsstraße 7, 26135 Oldenburg, Fax: 04412 20-44 66

Rechtsanwalt Ralf Klietmann, Bahnhofsplatz 4, 26382 Wilhelmshaven, Fax: 04421997908

AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07, Landgericht Oldenburg,
Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg, Fax: 04412202423

16.04.2008
Fortsetzung der Anträge vom 15.04, 23., 24., 25., 26., 27., 28., 29.02.2008 (Terminverschiebung, Hauptverhandlungsumfang, Zeugenladungen, NS-Verbrechen und NS-Unrecht)

Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit Beginn vom 23. Februar 2008 ergingen die folgende Dringlichkeits-Anträge an das Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07:
ANTRAG 1) Notwendige Terminverschiebung der Berufungshauptverhandlung
ANTRAG 2) Notwendige Erweiterung der Berufungshauptverhandlung auf mehrere Prozesstage
ANTRAG 3) Notwendige Erweiterung der Zeugenladungen zur Berufungshauptverhandlung
ANTRAG 4) a)b) Beweisaufnahmeanträge zur Ausführung in Sitzungsprotokoll, Beschlussfassung und schriftlicher Urteilsverkündung - Verfahrensgegenständliche Richter und Staatsanwälte
ANTRAG 5) a)b) Beweisaufnahmeanträge zur Berufungshauptverhandlung - Feststellung und Abhilfe bestimmter behördlicher Verweigerungs- und Behinderungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht

BEANTRAGTE ENTSCHULDIGUNG BEI OPFERN DER NS-TERRORJUSTIZ

Es wird beantragt, dass sich die Staatsanwaltschaft Oldenburg, sprich jeder einzelne Staatsanwalt, sowie jeder einzelne der geladenen Zeugen ordnungsgemäß zu Protokoll und Beschlussfassung bei den Opfern der Nazi-Terrorjustiz entschuldigt. Es wird beantragt, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg zur nächsten Verhandlung beim Landgericht Oldenburg unter 14 Ns 486/07 (voraussichtlich 22.04.2008) diese schriftlichen Entschuldigungen vorlegt und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.
Es bleibt sowohl für die Terminprotokollierung als auch für die schriftliche Fassung der Beschlusses zunächst festzuhalten, dass sowohl das angerufene Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 sowie die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden, hier Amtsgericht Oldenburg und Staatsanwaltschaft Oldenburg, sich bis zum heutigen Tage weigern, u. a. mittels Pressemitteilungen oder mittels Anti-Nazi-Mahnmalen sich ordentlich und angemessen bei den Opfern der Nazi-Terrorjustiz im Gerichtsbezirk Oldenburg zu entschuldigen.
Gemäß der beantragten Berichtigung des Terminprotokolls zur Gerichtshauptverhandlung vom 16.10.2007 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) am Amtsgericht Oldenburg: Das Amtsgericht Oldenburg unterschlägt im Terminprotokoll vorsätzlich, dass das Amtsgericht Oldenburg vertreten durch den vorsitzenden Richter Fuhrmann und die Staatsanwaltschaft Oldenburg vertreten durch den Staatsanwalt Lübben im Gegensatz zu dem beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl sich verweigern, sich während der terminprotokollierten Gerichtshauptverhandlung bei den Opfern und Verfolgten des Nazi-Regimes und der Nazi-Terror-Justiz zu entschuldigen. Im Terminprotokoll zum 16.10.2007 wird lediglich festgestellt, dass der Angeklagte sich bei den Opfern des Nazi-Regimes entschuldigt.
Es ist bis zum heutigen Tage nicht bekannt und deswegen unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 eindeutig und ordnungsgemäß zu klären, welcher Richter und Staatsanwalt aus dem Gerichtsbezirk Oldenburg sich von welchen Funktionsträgern der Nazi-Terrorjustiz im Raum Oldenburg wie im Folgenden gelistet distanziert, insbesondere von denen, die u.a. nach 1945 Karriere in der BRD machen:
Bakenhus, Heinz, geb. 10.5.1904, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der Oberfeldkommandantur 393, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Oldenburg, Blumenhagen, Otto, geb. 27.8.1907, vor 1945: Marine-Oberkriegsgerichtsrat Sicherung/Ostsee, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Oldenburg, Bock, Werner, geb. 11.9.1903, vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Sankt Polten, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Oldenburg, Döllen, August von, geb. 17.8.1899, vor 1945: Oberstabsrichter bei der 180. Division Bremen, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Oldenburg, Drinkuth, Eckert, Herbert, Dr., geb. 15.10.1905, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 432. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Oberstaatsanwalt in Oldenburg, Fangmann, Arnold, Dr., geb. 30.3.1901, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat bei der Oberfeldkommandantur 570 und des OKH, BRD-Karriere: Landgerichtspräsident in Oldenburg, Felmy, Heimfried, Dr., geb. 16.10.1904, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Thorn (Torun) und Graudenz (Grudziadz) ; polnische Kriegsverbrecherliste Nr. 80/192, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Oldenburg, Gerlach, Bodo, Dr., geb. 13.2.1908, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Oldenburg, BRD-Karriere: Erster Oberstaatsanwalt in Oldenburg, Groskopff, Herbert, geb. 29.12.1904, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 190. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Oldenburg, Hahne, Harald, geb. 10.3.1911, vor 1945: Staatsanwalt in Halle, Ermittlungsrichter beim "Volksgerichtshof", BRD-Karriere: Oberstaatsanwalt beim Landgericht in Oldenburg, Hagemann, Heinz, Dr., geb. 9.10.1904, vor 1945: Erster Staatsanwalt beim Sondergericht Celle, BRD-Karriere: Oberstaatsanwalt in Verden, Harms, Adolf, geb. 2.3.1900, vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Oldenburg, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Oldenburg, Hillrichs, geb. 21.5.1911, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Oldenburg, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Osnabrück, Hoffmann, Werner, geb. 15.8.1904, vor 1945: Staatsanwalt in Erfurt und Magdeburg; NSDAP, Waffen-SS, BRD-Karriere: Staatsanwalt beim Landgericht in Oldenburg, Hülle, Werner, Dr., geb. 30. 4.1903, vor 1945: Oberstrichter beim Oberkommando der Wehrmacht, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtspräsident in Oldenburg, Hüpers, Franz, Dr., geb. 29.10.1904, vor 1945: Staatsanwalt bei den Sondergerichten Hohensalza (Inowroclaw) und Beuthen (Bytom), BRD-Karriere: Erster Staatsanwalt in Oldenburg, Huyke, Wilhelm, Dr., geb. 5.9.1900, vor 1945: Oberstabsrichter, Fester Platz Borrissow, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtsrat in Oldenburg, Itzen, Alwin, geb. 4.5.1908, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Oldenburg, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Wilhelmshaven, , Kleiß, Bruno, geb. 8.2.1904, vor 1945: Kriegsgerichtsrat, BRD-Karriere: Oberstaatsanwalt in Oldenburg, Linsenhoff, Karl, geb. 22. 9.1901, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat bei dem Panzerarmee-Oberkommando 4, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Oldenburg, Möller, Wilhelm, geb. 19. 8.1904, vor 1945: Oberfeldrichter beim Panzer-AOK I in Südfrankreich; Partisanenbekämpfung, BRD-Karriere: Oberamtsrichter in Oldenburg, Siedenburg, Walter, geb. 2.9.1900, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Oldenburg, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Oldenburg, Sosna, Viktor, geb. 2.11.1904, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Graz, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Oldenburg, Wintermann, Kurt, vor 1945: Amtsgerichtsrat bzw. Amtsgerichtsdirektor beim Sondergericht Oldenburg, BRD-Karriere: Amtsgerichtsdirektor in Delmenhorst.
Bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg, Verfahrenssicherstellung durch Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07, werden hiermit gemäß Strafprozeßordnung § 158 separate Strafanzeigen gegen jeden einzelnen der zuvor gelisteten Juristen als Funktionsträgers des NS-Regimes gestellt auf Grund des nicht-verjährbaren Straftatbestandes Mord und Beihilfe zu Mord nach dem Strafgesetzbuch § 211 Mord sowie auf Grund der Straftatbestände aus dem seit 26. Juni 2002 in Kraft getretenen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) durch die Beteiligung an Völkermord § 6 VStGB, Verbrechen gegen die Menschlichkeit § 7 VStGB, Kriegsverbrechen §§ 8 - 12 VStGB. Der Antrag auf Ausstellung internationaler Haftbefehle ergeht hiermit an die adressierte deutsche Behörde.
Insbesondere bei den Juristen und Nazi-Funktionsträgern, die noch keine hundert Jahre alt sind, besteht höhere Wahrscheinlichkeit, dass diese Personen für die strafrechtliche Verfolgung hinsichtlich der Beteiligung am Nazi-Terrorregime noch am Leben sind. Für die anderen, bereits verstorbenen Juristen und Nazi-Funktionsträger ist in AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 eindeutig und ordnungsgemäß zu klären, inwieweit die Oldenburger Behörden seit 1945, und insbesondere jeder einzelne der geladenen Zeugen, gegen u.a. jeden einzelnen der gelisteten Juristen und Nazi-Funktionsträger tätig geworden ist, insbesondere da die Staatsanwaltschaft Oldenburg in AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 bis dato behauptet, der Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist Bernd Michael Uhl würde angeblich ungerechtfertigter Weise und wahrheitswidrig behaupten, Staatsanwälte und Richter aus dem Gerichtsbezirk Oldenburg seien sozusagen in "nationalsozialistische Aktivitäten" verstrickt.
Es wird beantragt, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg zur nächsten Verhandlung beim Landgericht Oldenburg unter 14 Ns 486/07 (voraussichtlich 22.04.2008) die oben eingeforderten Tätigkeitsnachweise bezüglich der Nazi-Terrorjustiz erbringt, die Aktenzeichen der einzelnen Verfahren gegen die zuvor benannten Mitglieder der Nazi-Terrorjustiz bekannt gibt und die Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Oldenburg benennt, die zu den Lebzeiten der zuvor benannten tätigen Juristen des NS-Regimes ihrerseits unter Amtsmissbrauch und Strafvereitelung im Amt keine Verfahren gegen ihre vor 1945 tätigen Juristenkollegen geführt haben.

Hochachtungsvoll
Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist Bernd Michael Uhl

 

Bernd Michael Uhl, Fuldatalstr. 33, 34125 Kassel

Rechtsanwalt Ralf Klietmann, Bahnhofsplatz 4, 26382 Wilhelmshaven, Fax: 04421997908

AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07, Landgericht Oldenburg,
Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg, Fax: 04412202423

17.04.2008
Fortsetzung der Anträge vom 16.04., 15.04, 23.02., 24.02., 25.02., 26.02., 27.02., 28.02., 29.02.2008 (Terminverschiebung, Hauptverhandlungsumfang, Zeugenladungen, NS-Verbrechen und NS-Unrecht)

Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit Beginn vom 23. Februar 2008 ergingen die folgende Dringlichkeits-Anträge an das Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07:
ANTRAG 1) Notwendige Terminverschiebung der Berufungshauptverhandlung
ANTRAG 2) Notwendige Erweiterung der Berufungshauptverhandlung auf mehrere Prozesstage
ANTRAG 3) Notwendige Erweiterung der Zeugenladungen zur Berufungshauptverhandlung
ANTRAG 4) a)b) Beweisaufnahmeanträge zur Ausführung in Sitzungsprotokoll, Beschlussfassung und schriftlicher Urteilsverkündung - Verfahrensgegenständliche Richter und Staatsanwälte
ANTRAG 5) a)b) Beweisaufnahmeanträge zur Berufungshauptverhandlung - Feststellung und Abhilfe bestimmter behördlicher Verweigerungs- und Behinderungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht

BEANTRAGTE ENTSCHULDIGUNG BEI OPFERN DER BEHÖRDENSEITIGEN DISKREDITIERUNG

Vor dem aktuellen Hintergrund der Report-Politmagazin-TV-Sendung vom 14.04 2008 zum hier verfahrensrelevanten Thema "Drohen statt vermitteln - Die unsensible Vorgehensweise deutscher Familiengerichte" werden beim Landgericht Oldenburg unter 14 Ns 486/07 die folgenden in Terminprotokoll und Beschlussfassung ordnungsgemäß zu erwähnenden behördenseitigen Entschuldigungen beantragt:
Der Familienrichter am Amtsgericht Wilhelmshaven Staubwasser hat sich bei Herrn Michael Hickman bezüglich seiner Verfahrensweisen in den hier unter 14 Ns 486/07 relevanten Ursprungsverfahren zu entschuldigen.
Die involvierten Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Oldenburg und die involvierten Amtsrichter aus Oldenburg und Wilhelmshaven haben sich beim Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl bezüglich der hier unter 14 Ns 486/07 assoziierten Verfahren aus den Hickman-Verfahren zu entschuldigen. Offensichtlich versuchen die hier involvierten Systemakteure den seit Jahren in der rechtspolitischen Aufarbeitung von NS-Unrecht und insbesondere in der Aufarbeitung der Nazi-Terrorjustiz tätigen Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl zu diskreditieren und zu diffamieren.
Die hier benannten Systemakteure drohen Menschen mit Diagnostizierung psychiatrischer Erkrankung, Entmündigung, Betreuung, Unterbringung, etc. u.a. mittels psychiatrischer Begutachtungen. Geistig völlig gesunden Menschen, die einfach nur um ihr Recht kämpfen, droht damit die Gefahr für unzurechnungsfähig erklärt zu werden.
"Mechthild Dyckmans, Bundestagsabgeordnete, FDP: ‚Familiengerichtsverfahren sind oft mit ganz großen Emotionen betroffen. Und da darf der Richter nicht seine eigenen Emotionen reinbringen. Ich weiß aus meiner Erfahrung, dass Querulanten unangenehm sind. Aber nicht jeder Querulant ist, weil er Querulant ist, prozessunfähig. Und auch ein Querulant hat seinen Anspruch auf ein ordnungsgemäßes rechtstaatliches Verfahren.'
Prof. Bernd-Rüdeger Sonnen, Universität Hamburg: ‚Wenn es in einem Sorgerechtsstreit hoch hergeht auf beiden Seiten. Dann kann man nicht sagen, hier ist jemand, der wirklich kämpft Querulant und deswegen müssen wir ihn unter Betreuung stellen, das ist voll daneben würden wir heute sagen.'
Drohen statt vermitteln - Die unsensible Vorgehensweise deutscher Familiengerichte.
report MÜNCHEN vom 14.04.08, http://www.br-online.de/daserste/report/"

Hochachtungsvoll
Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist Bernd Michael Uhl

 

Bernd Michael Uhl, Fuldatalstr. 33, 34125 Kassel

Rechtsanwalt Ralf Klietmann, Bahnhofsplatz 4, 26382 Wilhelmshaven, Fax: 04421997908

AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07, Landgericht Oldenburg,
Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg, Fax: 04412202423

21.04.2008
Fortsetzung der Anträge vom 21.04.,17.04.,16.04., 15.04, 23.02., 24.02., 25.02., 26.02., 27.02., 28.02., 29.02.2008 (Terminverschiebung, Hauptverhandlungsumfang, Zeugenladungen, NS-Verbrechen und NS-Unrecht)

SCHADENSERSATZFORDERUNGEN GEGENÜBER DER STAATSANWALTSCHAFT OLDENBURG

Zusätzlich zur Eingabe vom 15.04.2008
ABMAHNUNG UND UNTERLASSUNGSANSPRUCH GEGEN
VORSÄTZLICHE AMTSSEITIGE BEEINTRÄCHTIGUNGEN
DER RECHTSPOLITISCHEN AUFARBEITUNG VON NS-UNRECHT

Sehr geehrte Damen und Herren,

Es ergeht hiermit der Antrag an das Landgericht Oldenburg auf Verurteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg durch das Landgericht Oldenburg unter 14 Ns 486/07 zur Berufshauptversammlung (voraussichtlich 22.04.2008) wegen Übler Nachrede bzw. Verleumdung. Wie bereits mehrfach zuvor ausgeführt, behauptet die Staatsanwaltschaft Oldenburg unter Verbreitung und Veröffentlichung von Unwahrheiten über den Systemkritiker und Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl, dieser würde in der Absicht persönlicher Beleidigungen bzw. Verleumdungen agieren und eben nicht in der Absicht des systematischen Kollektivvorwurfs agieren gegenüber der Nazi-Terrorjustiz, gegenüber den juristischen Nazi-Funktionseliten, die Karriere in der BRD nach 1945 machen, sowie gegenüber den Teilen der BRD-Justiz, die Juristen und deren Verbrechen aus der Zeit der rechts ausgerichteten politischen Justiz in der Weimarer Republik und auch aus der Zeit 1933 bis 1945 unter Amtsmissbrauch decken.

Es ergeht hiermit der Antrag an das Landgericht Oldenburg auf Verurteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg durch das Landgericht Oldenburg unter 14 Ns 486/07 zur Berufshauptversammlung (voraussichtlich 22.04.2008), da die Staatsanwaltschaft Oldenburg den Systemkritiker und Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl auf Grund seiner Tätigkeiten in der rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht u.a. mittels wirtschaftlicher Schädigung sowie durch Rufschädigung und ungerechtfertigter Kriminalisierung beeinträchtigt, behindert.

Der hier geltend gemachte Schadensersatzanspruch richtet sich gegen das staatliche Handeln der Staatsanwaltschaft Oldenburg sowohl beim vorliegenden Amtshandeln der erstmals und ernsthaft drohenden Beeinträchtigungen als auch gegen die Wiederholungsgefahren von weiteren Beeinträchtigungen durch Amtshandeln. Die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Oldenburg und des Landgerichts Oldenburg werden hiermit ordnungsgemäß aufgefordert und abgemahnt, die Behinderungen und Beeinträchtigung der rechtspolitischen Aufarbeitung rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht zu unterlassen. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg betreibt wider besseren Wissens die konkrete Behinderung der rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht. Diesbezüglich ergehen nunmehr die Anträge zur Klärung der Fragestellung der Anerkennung des Status "Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung" für den Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jäger und Systemkritiker Bernd Michael Uhl vor dem Hintergrund des behördlichen Handelns am Landgericht Oldenburg sowohl durch die konkrete Behinderung der rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht als auch durch die folgenden konkreten Lebenssachverhalte:
· Personelle Kontinuität der Nazi-Funktionseliten in der BRD
· In Deutschland lebende aber im Ausland verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher
· Lebende flüchtige zur Fahndung ausgeschriebene Nazi-Verbrecher
· Lebendes nach Deutschland ausgewiesenes Personal der Nazi-Konzentrationslager und im Ausland lebendes Personal der Nazi-Konzentrationslager
Ein möglicher Einwurf, dass der Status "Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung" dem Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jäger und Systemkritiker Bernd Michael Uhl durch sein Geburtsdatum des Jahres 1968 nicht anzuerkennen sei, ist irrelevant und unzulässig, da nach bestehender Sachlage, die handlungsinterpretierende Rechtsauffassung möglich sein könnte, u.a. Staatsanwaltschaft Oldenburg habe in 2008 die konkrete Unterstützung bei der rechtspolitischen Jagd des Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jägers und Systemkritikers Bernd Michael Uhl auf lebende flüchtige Nazi-Verbrecher, auf nach Deutschland ausgewiesenes KZ-Personal sowie auf im Ausland verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher sowie die Bestrebungen der rechtspolitischen Aufarbeitungen des Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jägers und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen die tatsächliche rechtshistorische und gesellschaftspolitische dokumentierte personelle Kontinuität der Nazi-Funktionseliten in der BRD nachweisbar vorsätzlich nicht unterstützt, sondern wiederholt konkret behindert und verweigert.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg beabsichtigt hier unzulässigerweise vorliegend die wirtschaftliche Schädigung des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl, sowie die Schädigung der Reputation des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl, weil dieser sich nachweisbar in der rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht einsetzt. Denn insbesondere in der rechtspolitischen Aufarbeitung der Nazi-Terrorjustiz, und im Rahmen dieser rechtspolitischen Aktivitäten ist der Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl bereits mehrfach nachweisbar rechtlich und politisch gegen Niedersächsische Richter und Staatsanwälte vorgegangen, u.a. konkret gegen den Nazi-Millitär-Blutrichter Spies, der nach dem 8. Mai 1945 am 10. Mai und 18. Mai 1945 mehrere Todesurteile in Norwegen fällt, und dann in der BRD Landgerichtsdirektor von Braunschweig wird; gegen den Nazi-Blutjuristen Karl-Heinz Ottersbach, der als ehemaliger Ankläger beim Sondergericht Kattowitz eine Vielzahl von Todesurteilen beantragt und durchsetzt und nach dem Krieg Staatsanwalt für politische Strafsachen am Landgericht Lüneburg wird; gegen den Nazi-Blutrichter von Prag Dr. Kurt Bellmann, der mehr als 110 Todesurteile unterzeichnet, wofür er in der Tschechoslowakei verurteilt wird, und dann in der BRD der Landgerichtsdirektor von Hannover wird. Bis zum heutigen Tage hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg den Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl diesbezüglich nicht unterstützt. Es ist bis zum heutigen Tage nicht bekannt und deswegen unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 eindeutig und ordnungsgemäß zu klären, welcher Richter und Staatsanwalt aus dem Gerichtsbezirk Oldenburg sich von welchen Funktionsträgern der Nazi-Terrorjustiz im Raum Niedersachsen wie im Folgenden gelistet distanziert, insbesondere von denen, die u.a. nach 1945 Karriere in der BRD machen:

Bähr, Karl, Dr., geb. 16.9.1906, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Celle und Hannover, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Hannover, Bakenhus, Heinz, geb. 10.5.1904, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der Oberfeldkommandantur 393, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Oldenburg, Baring, Eberhard, geb. 23.6.1911, vor 1945: Oberstabsrichter bei der 96. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Senatspräsident beim Landessozialgericht in Celle, Becker, Gerhard, Dr., geb. 20.10.1906, vor 1945: Staatsanwalt am Sondergericht Naumburg, BRD-Karriere: Senatspräsident beim Landessozialgericht in Celle, Beinhorn, Hans-Joachim, geb. 12.5.1910, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat der Kommandantur Berlin, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtsrat in Braunschweig, Berthold, Wolfgang, Dr., geb. 13.6.1911, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Berlin, BRD-Karriere: Senatspräsident beim Finanzgericht in Hannover, Blohm, Friedrich, geb. 26.5.1906, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Hannover, BRD-Karriere: Oberstaatsanwalt in Hannover, Blumenhagen, Otto, geb. 27.8.1907, vor 1945: Marine-Oberkriegsgerichtsrat Sicherung/Ostsee, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Oldenburg, Bock, Werner, geb. 11.9.1903, vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Sankt Polten, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Oldenburg, Boehr, Günther, Dr., geb. 5.12.1900, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 346. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Hannover, Bollmann, Alfred, geb. 9. 9.1905, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat beim Feldgericht des Führers der Seeluftstreitkräfte West, BRD-Karriere: Erster Oberstaatsanwalt in Lüneburg, Böttger, Georg, Dr., geb.7.7.1902, vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Jena, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Nienburg, Brandt, Walter, geb. 1.7.1908, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat; NSDAP, SS, SA, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Hameln, Butz, Hans, geb. 6.1.1905, vor 1945: 1933 NSDAP; Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Danzig (Gdansk); Sachbearbeiter für "Rassen- und Familienkunde" in , Kulmsee, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Goslar, Christ, Wolfgang, Dr., geb. 18.7.1900, vor 1945: Korpsrichter des Chefs der Militärverwaltung Frankreich, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Braunschweig, Clauditz, Rudolf, geb. 20.1.1899, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat bei der 461. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Hildesheim, Collani, Hans-Joachim von, geb. 13.3.1909, vor 1945: Marine-Kriegsgerichtsrat, Minensuchverbände Ost, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Lüneburg, Dede, Christian, geb. 26.8.1906, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Weimar und beim "Volksgerichtshof", BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Hannover, Dettmer, Helmut, Dr., geb. 9.11.1904, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 180. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Cuxhaven, Döllen, August von, geb. 17.8.1899, vor 1945: Oberstabsrichter bei der 180. Division Bremen, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Oldenburg, Drinkuth, Dr., geb. 5.1.1897, vor 1945: Feldkriegsgerichtsrat bei der Konmmandantur Berlin, BRD-Karriere: Rechtsanwalt in Bad Pyrmont, Eckert, Herbert, Dr., geb. 15.10.1905, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 432. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Oberstaatsanwalt in Oldenburg, Eißfeldt, Franz, geb. 24.4.1909, vor 1945: SS-Richter beim SS- und Polizeigericht in Braunschweig, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht in Braunschweig, Enkhaus, Rudolf, geb. 14.6.1902, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 168. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Bückeburg, Fangmann, Arnold, Dr., geb. 30.3.1901, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat bei der Oberfeldkommandantur 570 und des OKH, BRD-Karriere: Landgerichtspräsident in Oldenburg, Felmy, Heimfried, Dr., geb. 16.10.1904, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Thorn (Torun) und Graudenz (Grudziadz) ; polnische Kriegsverbrecherliste Nr. 80/192, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Oldenburg, Fricke, Andreas, Dr., geb. 10.11.1903, vor 1945: Amtsgerichtsrat in Lobenstein; Ermittlungsrichter beim "Volksgerichtshof", BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Braunschweig, Frühbrodt, Hermann, geb.28. 8.1905, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 401. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Göttingen, Gerlach, Bodo, Dr., geb. 13.2.1908, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Oldenburg, BRD-Karriere: Erster Oberstaatsanwalt in Oldenburg, Gloge, Walter, Dr., geb. 18.8.1904, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der Kommandantur Brescia I. 1016 in Italien, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Braunschweig, Goose, Helmut, geb. 19.6.1908, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der Kommandantur Danzig (Gdansk), BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Gifhorn, Gosewisch, Hans, geb. 17.5.1902, vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Kaiisch (Kalisz), BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Braunschweig, Gramatzki, von, geb. 6.1.1903, vor 1945: Kriegsgerichtsrat beim Gericht der 3. Panzerdivision, BRD-Karriere: Staatsanwalt beim Landgericht in Braunschweig, Grendel, Wilhelm, Dr., geb. 14.12.1902, vor 1945: Oberlandesgerichtsrat beim "Volksgerichtshof, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtsrat in Celle, Groskopff, Herbert, geb. 29.12.1904, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 190. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Oldenburg, Grunau, Theodor, Dr., geb. 22.12.1902, vor 1945: Oberstaatsanwalt beim Sondergericht Celle, BRD-Karriere: Regierungsdirektor im Strafvollzugsamt Hamm, Grußdorf, Joachim, geb. 31.5.1907, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 143. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Göttingen, Hahne, Harald, geb. 10.3.1911, vor 1945: Staatsanwalt in Halle, Ermittlungsrichter beim "Volksgerichtshof", BRD-Karriere: Oberstaatsanwalt beim Landgericht in Oldenburg, Haase, Johannes, Dr., geb. 1.5.1908, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Zichenau (Ciechanow), BRD-Karriere: Staatsanwalt in Hildesheim, Hachmeister, Karl, Dr., geb. 8.1.1912, vor 1945: SS-Führer und SS-Richter, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Wolfsburg, Hagemann, Heinz, Dr., geb. 9.10.1904, vor 1945: Erster Staatsanwalt beim Sondergericht Celle, BRD-Karriere: Oberstaatsanwalt in Verden, Harms, Adolf, geb. 2.3.1900, vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Oldenburg, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Oldenburg, Harms, Alfred, Dr., geb. 4.9.1905, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 19. Luftwaffen-Felddivision, BRD-Karriere: Senatspräsident in Celle, Henke, Alfred, geb. 13.10.1909, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 190. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Osnabrück, Hennecke, Kurt, geb. 12.7.1905, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Prag, BRD-Karriere: Senatspräsident beim Landessozialgericht Celle, Hennig, geb. 9.4.1915, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht III in Berlin, BRD-Karriere: Oberverwaltungsgerichtsrat beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, Hensel, Ernst, geb. 22.12.1911, vor 1945: Oberstabsrichter bei der 9. Panzerdivision, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Braunschweig, Herzog, Siegmund, Dr., geb. 24.5.1910, vor 1945: Kriegsgerichtsrat beim Militär-Bezirk B/SW Frankreich und bei der Feldkommandantur Lissa (Leszno), BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Osnabrück, Hess, geb. 19.1.1910, vor 1945: Kriegsgerichtsrat beim Gericht der 409. Division in Aschaffenburg, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht in Lingen, Heyer, Kurt, Dr., geb. 7.6.1908, vor 1945: Kriegsgerichtsrat, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Braunschweig, Hille, Fritz, geb. 4. 3.1907, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Hannover, BRD-Karriere: Oberstaatsanwalt in Detmold, Hillenkamp, Ulrich, geb. 5.4.1912, vor 1945: Oberstabsrichter beim AOK 17, BRD-Karriere: Rechtsanwalt in Viersen, Hillrichs, geb. 21.5.1911, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Oldenburg, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Osnabrück, Höfer, Gerhard, Dr., geb. 26.8.1901, vor 1945: Feldkriegsgerichtsrat beim Oberbaustab 17, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Hannover, Hoffmann, Werner, geb. 15.8.1904, vor 1945: Staatsanwalt in Erfurt und Magdeburg; NSDAP, Waffen-SS, BRD-Karriere: Staatsanwalt beim Landgericht in Oldenburg, Holtzheimer, Dr., geb. 8.2.1908, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Königsberg (Kaliningrad), BRD-Karriere: Amtsgerichtsdirektor in Herzberg/Harz, Hülle, Werner, Dr., geb. 30. 4.1903, vor 1945: Oberstrichter beim Oberkommando der Wehrmacht, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtspräsident in Oldenburg, Hüpers, Franz, Dr., geb. 29.10.1904, vor 1945: Staatsanwalt bei den Sondergerichten Hohensalza (Inowroclaw) und Beuthen (Bytom), BRD-Karriere: Erster Staatsanwalt in Oldenburg, Huyke, Wilhelm, Dr., geb. 5.9.1900, vor 1945: Oberstabsrichter, Fester Platz Borrissow, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtsrat in Oldenburg, Illers, Heinrich, geb. 12.5.1908, vor 1945: Regierungsrat beim Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Paris, BRD-Karriere: Senatspräsident beim Landessozialgericht in Celle, Itzen, Alwin, geb. 4.5.1908, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Oldenburg, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Wilhelmshaven, Jahn, Günter, Dr., geb. 7.9.1901, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der Oberfeldkommandantur 397 und beim AOK 11, BRD-Karriere: Amtsgerichtsdirektor in Lüneburg, Jeremias, Hans-Georg, Dr., geb. 13.2.1902, vor 1945: Kriegsgerichtsrat, Kommando rückwärtige Dienste 584, BRD-Karriere: Senatspräsident in Celle und Mitglied des Staatsgerichtshofes Niedersachsen, Kayser, Alexander, geb. 16. 4.1903, vor 1945: Kriegsgerichtsrat beim Oberkommando der Wehrmacht - WR, BRD-Karriere: Senatspräsident in Celle, Kleiß, Bruno, geb. 8.2.1904, vor 1945: Kriegsgerichtsrat, BRD-Karriere: Oberstaatsanwalt in Oldenburg, Klemp, Max, Dr., geb. 7.12.1897, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat; Kommandeur des Versorgungsbezirks Mitte und der Sicherungsdivision 285, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Stade, Knackstedt, Karl, geb. 11.1.1905, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 158. Division, BRD-Karriere: Vizepräsident beim OLG Braunschweig, Knop, Walter, geb. 17. 8.1906, vor 1945: Oberlandesgerichtsrat in Braunschweig; 1926 NSDAP; Mitglied des Reichstages des "Dritten Reiches"; Oberstes Parteigericht, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Seesen, König, Fritz, geb. 27. 8.1905, vor 1945: Oberstabsrichter bei der 173. und 271. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Braunschweig, Kregel, Wilhelm, Dr., geb. 20.2.1909, vor 1945: Präsident beim Oberlandesgericht in Celle und Hannover, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtspräsident beim Oberlandesgericht in Celle, Küch, Werner, geb. 25.5.1903, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht in Graudenz (Grudziadz), BRD-Karriere: Ministerialrat im Landesjustizministerium Niedersachsen, Künnecke, Erich, geb. 18. 2.1906, vor 1945: Feldkriegsgerichtsrat bei der 190. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Lüneburg, Kurze, Paul, geb. 14.11.1901, vor 1945: Kammergerichtsrat im Nazi-Justizministerium; Werwolf; SA-Sturmführer, BRD-Karriere: Sozialgerichtsrat in Braunschweig, Kutschmann, Hans Werner, Dr. 10.1.1908, vor 1945: Staatsanwalt im Nazi-Justizministerium, Abt. III, politische Strafsachen, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtsrat in Celle, Landwehr, Wilhelm, geb. 1. 7.1903, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat bei der 5. Panzerdivision, BRD-Karriere: Erster Staatsanwalt in Hannover, Lenski, Konrad, Dr., geb. 13. 6.1901, vor 1945: Kriegsgerichtsrat beim Reichskriegsgericht und Feldkriegsgericht 6, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Lüneburg, Liebau, Dr., geb. 15.11.1905, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Posen (Poznan), Sachbearbeiter für Sondergerichte im Nazi-Justizministerium, BRD-Karriere: Oberamtsrichter in Seesen, Linsenhoff, Karl, geb. 22. 9.1901, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat bei dem Panzerarmee-Oberkommando 4, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Oldenburg, Löde, Helmut, Dr., geb. 14. 9.1906, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Dessau, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Hannover, Lüders, Hans, Dr., geb. 27. 3.1906, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Braunschweig, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtsrat in Braunschweig, Ludolph, Alfred, Dr., geb. 21. 4.1904, vor 1945: Erster Staatsanwalt beim Sondergericht Danzig (Gdansk), BRD-Karriere: Staatsanwalt in Braunschweig, Lüning, Richard, geb. 18. 9.1910, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Celle, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtsrat in Celle, Martens, Hans-Hermann, Dr., geb. 24.2.1904, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der Division z. b. V. 411, BRD-Karriere: Senatspräsident beim Landessozialgericht Celle, Meier-Branecke, Hans, Dr., geb. 4.7.1900, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat, Oberstrichter beim OKH, BRD-Karriere: Senatspräsident beim Oberlandesgericht Braunschweig, Meusel, Johannes, geb. 30. 7.1900, vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Breslau (Wroclaw) und Berlin, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Göttingen, Meyer, Hans, geb. 25. 5.1904, vor 1945: Feldkriegsgerichtsrat bei der 444. Sicherungsdivision; 1932 Mitglied der NSDAP, Politischer Leiter, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Braunschweig, Mohns, Gerhard, geb. 7.6.1910, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Berlin und Frankfurt/Oder, BRD-Karriere: Oberstaatsanwalt in Celle, Mollenhauer, Werner, geb. 14. 9.1905, vor 1945: Erster Staatsanwalt beim Sondergericht Königsberg (Kaliningrad), BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Hannover, Möller, Wilhelm, geb. 19. 8.1904, vor 1945: Oberfeldrichter beim Panzer-AOK I in Südfrankreich; Partisanenbekämpfung, BRD-Karriere: Oberamtsrichter in Oldenburg, Münstermann, Wolfgang, Dr., geb. 18.11.1898, vor 1945: Vorsitzender des Sondergerichts Berlin und Posen (Poznan); Richter beim "Volksgerichtshof", BRD-Karriere: Rechtsanwalt in Celle, Nieuhoff, geb. 5.10.1900, vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Hannover, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Hannover, Oberländer, Alexander, Dr., geb. 17.5.1906, vor 1945: Militärverwaltungsoberrat; Gauhauptstellenleiter Thüringen, BRD-Karriere: Verwaltungsgerichtsrat in Hannover, Ocker, Hermann, geb. 17.7.1905, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 71. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Hildesheim, Ohm, K., Dr., geb. 4. 5.1903, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Hannover, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtsrat in Celle, Otter, Dr., geb. 7.1.1903, vor 1945: Heeresrichter bei der Standort-Kommandantur 192, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Hannover, Ottersbach, Karl-Heinz, geb. 10.6.1912, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Kattowitz (Katowice), bis Frühjahr 1965: Staatsanwalt in Lüneburg, Pfleiderer, geb. 2. 2.1912, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Prag und Brunn (Brno), BRD-Karriere: Oberstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Celle, Pichon, Lothar, geb. 5.2.1903, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Frankfurt a. O., BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Osnabrück, Piesker, Joachim, geb. 24.5.1904, vor 1945: Erster Staatsanwalt beim Sondergericht Celle und Hannover, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtsrat in Celle, Poos, Dr., geb. 13.1.1904, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Celle, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Hannover, Poppelbaum, Helmut, geb. 22.10.1903, vor 1945: Kriegsgerichtsrat beim Oberkommando des Heeres und bei der 6. Division Bielefeld, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Lüneburg, Preiser, Friedrich, Dr., geb. 23.8.1898, vor 1945: Landgerichtsdirektor im Nazi-Justizministerium, Abt. IV, Ref.-Leiter für politische Strafsachen, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtsrat in Braunschweig, Rausch, Heinz, Dr., geb. 14.9.1909, vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Magdeburg, BRD-Karriere: Oberlandesgerichtsrat in Celle, Rogalla, Hans, geb. 24.2.1901, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Stettin (Szczecin), BRD-Karriere: Erster Staatsanwalt in Verden, Sander, Heinz, Dr., geb. 25.4.1911, vor 1945: Regierungsrat beim Reichsstatthalter in Posen (Poznan); NSDAP, SA, BRD-Karriere: Senatspräsident beim Oberverwaltungsgericht für Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Scheer, Willy, geb. 29.11.1904, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 213. Sicherungsdivision, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Celle, Schiffner, geb. 23.7.1910, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Elbing (Elblag), BRD-Karriere: Staatsanwalt in Lüneburg, Schlinke, Kurt., geb. 19.12.1899, vor 1945: Amtsgerichtsrat in Zörbig, Gerichtsoffizier des Wehrmachts-Gefängnisses Torgau, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Hildesheim, Schmole, Dr., geb. 29.6.1900, vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Dresden, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Hannover, Schorn, Joachim, geb. 9.8.1903, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 201. Sicherungsdivision und der 5. Panzerdivision, BRD-Karriere: Amtsgerichtsdirektor in Osnabrück, Schroiff, geb. 10.8.1908, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Breslau (Wroclaw), BRD-Karriere: Erster Oberstaatsanwalt in Stade, Schubert, Johannes, Dr., geb. 18.8.1905, vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 408. Division, BRD-Karriere: Amtsgerichtsdirektor in Gifhorn, Sieber, Helmut, geb. 21.4.1908, vor 1945: Marinekriegsgerichtsrat beim Gericht des 2. Admirals, Nordseestation Wilhelmshaven, BRD-Karriere: Regierungsdirektor beim Bundesdisziplinarhof in Frankfurt a.M., Schürmann, Wolfgang, geb. 18.8.1913, vor 1945: Oberstabsrichter bei der 153. Division Potsdam und der 75. Infanteriedivision, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Hildesheim, Seydewitz, von, geb. 20.6.1908, vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Petrikau, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Hannover, Siebers, Werner, geb. 21.11.1907, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat bei der 5. Panzerdivision Oppeln (Opole) und 177. Division Brunn (Brno), BRD-Karriere: Staatsanwalt in Braunschweig, Siedenburg, Walter, geb. 2.9.1900, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Oldenburg, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Oldenburg, Sosna, Viktor, geb. 2.11.1904, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Graz, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Oldenburg, Spies, Gebhard, geb. 2.6.1905, vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Braunschweig, BRD-Karriere: Landgerichtsrat in Braunschweig, Splettstösser, Erich, Dr., geb. 10.3.1908, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Prag, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Hannover, Stein, Gernot, Dr., geb. 24.8.1912, vor 1945: Landgerichtsdirektor beim Sondergericht in Celle, BRD-Karriere: Senatspräsident beim Oberlandesgericht in Celle, Susemihl, geb. 19.10.1904, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Hannover, BRD-Karriere: Erster Staatsanwalt in Aurich, Szogs, Gerhard, geb. 8.7.1908, vor 1945: Oberstabsrichter bei der 3. Division Frankfurt a. O., Feldkommandantur 530, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Hannover, Timmermann, Wennemar, geb. 6.7.1906, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Celle, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Hannover, Trümper, Ferdinand, geb. 1.12.1904, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht in Leslau (Wloclawek) und Kaiisch (Kalisz), BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht in Duderstadt, Voigt, Erich, Dr., geb. 12.11.1902, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat bei der Kommandantur Berlin und beim Oberkommando des Heeres, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Hannover, Wenzel, Friedrich-Karl, Dr., geb. 4.2.1912, vor 1945: Staatsanwalt bei den Sondergerichten Hannover und Celle, BRD-Karriere: Staatsanwalt in Göttingen, Werber, Karl, geb. 18.10.1913, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Magdeburg, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Gifhorn, Widera, geb. 16. 2.1905, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht in Breslau (Wroclaw), BRD-Karriere: Staatsanwalt in Braunschweig, Wintermann, Kurt, vor 1945: Amtsgerichtsrat bzw. Amtsgerichtsdirektor beim Sondergericht Oldenburg, BRD-Karriere: Amtsgerichtsdirektor in Delmenhorst, Wöstmann, Dr., geb. 26.12.1896, vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat bei der 191. Division, BRD-Karriere: Landgerichtsdirektor in Hildesheim, Wroblewski, Herbert, Dr., geb. 28.3.1908, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Litzmannstadt (Lodz), BRD-Karriere: Oberverwaltungsgerichtsrat in Lüneburg, Zaske, Dr., geb. 12.1.1903, vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Elbing (Elblag), BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat in Northeim, Wolf, Fritz Max, geb. 29.9.1910, vor 1945: Gerichtsreferendar beim Polizeipräsidium Leipzig, Mitarbeiter der Gestapo in Leipzig, BRD-Karriere: Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht in Osnabrück.

Die Kosten der Verfahren zur Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht hat das Land Niedersachsen als Beklagtenpartei in der Eigenschaft der Stellvertreterin der BRD zu tragen, die als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches gilt.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg beabsichtigt hier offensichtlich unzulässigerweise vorliegend nicht nur die wirtschaftliche Schädigung des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl mit der unverhältnismäßigen Beschlagnahme von PC, Drucker; Scanner und Daten, sondern auch die Beeinträchtigung der Universitätskarriere mit dem Forschungsschwerpunkt der Verbrechen der Nazi-Terrorjustiz. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg beschlagnahmt deswegen unverhältnismäßig Forschungsunterlagen, Rechercheergebnisse, Ausarbeitungen und Dokumentation, um den Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl in seinen Forschungsprojekten zum Terror der Nazi-Justiz unter "Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen" zu behindern und möglichst damit daraus resultierende rechtspolitische Initiativen unzulässigerweise zu unterbinden. Dies betrifft unter anderem die Forschungsunterlagen des Forschungsleiters "Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen" Bernd Michael Uhl, dessen teilnehmende Beobachtung des Umganges der BRD-Justiz mit der NS-Justiz die Staatsanwaltschaft Oldenburg vorsätzlich beeinträchtigt, u.a.:
>>> BRD-Karriere des Nazi-Staatsrechtlers Carl Schmitt
>>> BRD-Karriere des Nazi-Familienrechtlers Franz Massfeller

Schadensersatzforderungen
Neben den bereits beantragten justizbehördenseitigen Entschuldigungen bei den Opfern der Nazi-Terrorjustiz, neben den bereits beantragten Spendensammlungen bei den Mitarbeitern der Justizbehörden, neben den bereits beantragten Mahnmalen zum Gedenken der Opfer der NS-Justiz in den Eingängen der Justizbehörden, ergehen hiermit an das Landgericht Oldenburg für die konkrete Behinderung des Universitätsstudiums durch unverhältnismäßige Beschlagnahme von PC, Drucker, Scanner, Daten:
>>> seit dem Wintersemester 2004/2005 pro Semester 500 EURO Studiengebühren, sowie 170 EURO Verwaltungsgebühren,
>>> Schmerzensgeld für die üble Nachrede bzw. Verleumdung durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg in Höhe von 250.000 EURO, wovon der Angeklagte sich verpflichtet 50% an verschiedene Opferverbände der Opfer und Verfolgten des Nazi-Regimes zu überweisen

Die Beschlagnahme von Daten und PC-Arbeitsmitteln und deren Aufrechterhaltungen sind deswegen eindeutig unangemessen und unzulässig und stellen sich daher u.a. nicht nur als gezielte Maßnahme gegen die grundgesetzliche Meinungsfreiheit dar, weil im Rahmen der staatsanwaltlichen und richterlichen Ermittlungen andere und der Sache angemessene Ermittlungsmaßnahmen ohne wie hier unangemessene Beschlagnahmungen durchgeführt werden können, wie z. B. a) ordnungsgemäße polizeiliche Beschuldigtenvernehmung mit ordnungsgemäßer Vorlage der Grundlagendokumente einer Beschuldigung, b) Geständnis des Beschuldigten, c) Kopieren der beschlagnahmten Festplatten und anschließendes wieder aushändigen der Festplatten. Die Aufrechterhaltung der Beschlagnahmen wegen der vorsätzlichen konkreten folgenschweren Arbeitsbehinderungen sind zu unterlassen und stattdessen alternative Möglichkeiten in Betracht zu ziehen bzw. anzuwenden, wie z.B. das Kopieren der Festplatten und die anschließenden sofortigen Herausgaben.
Der konkrete Lebenssachverhalt ist, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg und das Amtsgericht Oldenburg bis dato ganz bewusst und ganz gezielt mit der Aufrechterhaltung der Beschlagnahmen für die Behinderung bekannter laufender gerichtlicher, staatsanwaltlicher sowie petitionsbasierter Verfahren zur rechtspolitischen Aufarbeitung von NS-Unrecht und der Nazi-Terrorjustiz entscheiden und praktizieren wie oben ausgeführt, u.a. mit der Absicht die Behinderung u.a. der rechtspolitischen Verfahren zur Aufarbeitung der Tätigkeiten und Beteiligungen von Funktionsträgern der Nazi-Terrorjustiz im Raum Oldenburg aufrechtzuerhalten. Der konkrete Lebenssachverhalt ist damit eindeutig, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg und das Amtsgericht Oldenburg bis dato zum Nachteil des Systemkritikers und Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl, aber gleichzeitig zum Vorteil von Funktionsträgern der Nazi-Terrorjustiz im Raum Oldenburg handeln.

Es werden hier die Staatsanwaltschaft Oldenburg und das Landgerichts Oldenburg aufgefordert, die Leugnung der Verbrechen der Nazi-Terrorjustiz von 1933 bis 1945 und damit kausal und inhaltlich verbunden die Leugnung des Holocaust zu unterlassen.

Hochachtungsvoll
Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist
Bernd Michael Uhl

 

Bernd Michael Uhl, Fuldatalstr. 33, 34125 Kassel

Rechtsanwalt Ralf Klietmann, Bahnhofsplatz 4, 26382 Wilhelmshaven, Fax: 04421997908

AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07, Landgericht Oldenburg,
Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg, Fax: 04412202423

21.04.2008
Fortsetzung der Anträge vom 17.04.,16.04., 15.04, 23.02., 24.02., 25.02., 26.02., 27.02., 28.02., 29.02.2008 (Terminverschiebung, Hauptverhandlungsumfang, Zeugenladungen, NS-Verbrechen und NS-Unrecht)

1) ÖFFENTLICHE DISTANZIERUNG VON AMTSMISSBRAUCH DURCH RICHTER UND STAATSANWÄLTE
2) PRÜFUNG DER VERFAHRENSEINSTELLUNG -VERMEIDUNG VON ERPRESSUNGSVERSUCHEN

Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit Beginn vom 23. Februar 2008 ergingen die folgende Dringlichkeits-Anträge an das Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07:
ANTRAG 1) Notwendige Terminverschiebung der Berufungshauptverhandlung
ANTRAG 2) Notwendige Erweiterung der Berufungshauptverhandlung auf mehrere Prozesstage
ANTRAG 3) Notwendige Erweiterung der Zeugenladungen zur Berufungshauptverhandlung
ANTRAG 4) a)b) Beweisaufnahmeanträge zur Ausführung in Sitzungsprotokoll, Beschlussfassung und schriftlicher Urteilsverkündung - Verfahrensgegenständliche Richter und Staatsanwälte
ANTRAG 5) a)b) Beweisaufnahmeanträge zur Berufungshauptverhandlung - Feststellung und Abhilfe bestimmter behördlicher Verweigerungs- und Behinderungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht

1) ÖFFENTLICHE DISTANZIERUNG VON AMTSMISSBRAUCH DURCH RICHTER UND STAATSANWÄLTE
Vor dem aktuellen Hintergrund der öffentlichen Berichterstattung zu niedersächsischen kriminellen Richtern und Staatsanwälten seit Sommer/Herbst 2007 distanziert sich der Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl hiermit offiziell von niedersächsischen Richtern und Staatsanwälten, die sich in ihrem Amt unter Amtsmissbrauch in kriminellen Machenschaften engagieren. Siehe dazu den Fall des Oldenburger Richters und der Staatsanwältin aus Aurich mit Beispielen von Medienberichten:

8. April 2008, 04:00 Uhr
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Juristenehepaar
Osnabrück -Wegen versuchter Erpressung hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück Anklage gegen einen Richter des Oldenburger Oberlandesgerichts erhoben. Zudem wirft die Anklagebehörde seiner in Aurich als Staatsanwältin tätigen Ehefrau vor, Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Der Jurist soll Informationen aus Ermittlungsakten, die ihm seine Ehefrau überließ, dazu genutzt haben, einem Unternehmer gegen Zahlung von 5000 Euro die Einstellung eines Strafverfahrens anzubieten. Für den Fall der Weigerung war dem Unternehmer laut Staatsanwaltschaft mit existenzbedrohenden Ermittlungsmaßnahmen sowie der Einschaltung der Steuerfahndung gedroht worden. Der Metallbauunternehmer aus Emden hatte daraufhin jedoch die Polizei eingeschaltet.
Der Richter wird ferner beschuldigt, von einem Privatmann ein Darlehen in Höhe von 100 000 Euro betrügerisch erlangt zu haben. Ein dabei als Bürge auftretender Unternehmensberater ist in dem Fall wegen gemeinschaftlichen Betrugs angeklagt. ddp
http://www.welt.de/welt_print/article1879746/Staatsanwaltschaft_erhebt_Anklage_gegen_Juristenehepaar.html

Anklage gegen Oldenburger Richter
Wegen Geheimnisverrat und Erpressungsversuch hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück Anklage erhoben gegen ein Juristen-Ehepaar aus Aurich. Dem als Richter am Oberlandesgericht Oldenburg tätigen und mittlerweile suspendierten Mann wird der Erpressungsversuch eines Unternehmers vorgeworfen.
Wie die Osnabrücker Behörde am Montag mitteilte, soll der 55 Jahre alte Richter dem Unternehmer angeboten haben, gegen Zahlung von 5000 Euro ein gegen ihn laufendes Strafverfahren einzustellen.
Die Ehefrau wird wegen Verrats von Dienstgeheimnissen angeklagt. Sie soll ihrem Mann Einsicht in die entsprechenden Ermittlungsakten über den Unternehmer gewährt haben. Gegen die 50-Jährige hatte das niedersächsische Justizministerium im Herbst 2007 ein dreimonatiges Berufsverbot verhängt.
Die bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück angesiedelte Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen habe die Anklage zum Landgericht Oldenburg erhoben, berichtete die Staatsanwaltschaft weiter. Eine Strafkammer dort müsse nun über die Zulassung der Anklage entscheiden und gegebenenfalls einen Termin für die Hauptverhandlung anberaumen.
Die Verteidiger des Juristen-Paar kritisierten in einer Erklärung die Anklageschrift. Diese enthalte Vorwürfe, die den Anwälten bislang nicht bekanntgewesen seien. Ihre Mandaten hätten keine Gelegenheit gehabt, hierzu im Ermittlungsverfahren Stellung zu nehmen. Diese werde nun an das Landgericht Oldenburg abgegeben, heißt es in der Erklärung weiter.
Hintergrund könnte ein ebenfalls angeklagter zweiter Sachverhalt sein. Darin wird dem "hochverschuldeten Richter" vorgeworfen, ein Darlehen in Höhe von 100 000 Euro betrügerisch von einem Privatmann erlangt zu haben.
Veröffentlicht am 07.04.2008 14:50 Uhr
Zuletzt aktualisiert am 07.04.2008 14:50 Uhr
http://www.goettinger-tageblatt.de/newsroom/politik/zentral/politik/niedersachsen/art668,564906

AP - Montag, 7. April, 17:59 Uhr
Osnabrück (AP) Gegen einen Richter des Oberlandesgerichtes Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück Anklage wegen versuchter Erpressung und Betruges erhoben. Der 55-jährige Richter solle von einen Unternehmer für die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens 5.000 Euro verlangt haben, teilte die Anklagebehörde in Osnabrück am Montag mit. Außerdem solle er in betrügerischer Absicht ein 100.000-Euro-Darlehen aufgenommen haben. Darlehensgeber war der ehemalige Fußballnationalspieler Jörg Heinrich.
Zusammen mit dem Richter wurden dessen als Staatsanwältin tätige Ehefrau und zudem ein Unternehmensberater aus Rosenheim angeklagt. Die Staatsanwältin aus Aurich führte die Ermittlungen gegen den Unternehmer, dem ihr Mann gegen Zahlung von 5.000 Euro die Verfahrenseinstellung angeboten haben soll. Der 51-Jährigen wird in der Anklage Verrat von Dienstgeheimnissen vorgeworfen.
Der Unternehmensberater aus Rosenheim soll laut Anklage das 100.000-Euro-Darlehen des ehemaligen Fußballnationalspielers Heinrich an den Richter vermittelt haben. Schon bei der Gewährung des Darlehens sei klar gewesen, dass der hoch verschuldete Richter weder Zinsen noch Tilgung zum vereinbarten Zeitpunkt zahlen könne, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Zudem sei der Unternehmensberater als Bürge aufgetreten, ohne selbst finanziell leistungsfähig zu sein, sagte Staatsanwalt Alexander Retemeyer. Der Richter und der Unternehmensberater seien daher wegen gemeinschaftlichen Betruges angeklagt worden.
Die Anwälte des Juristenehepaares erklärten, die Anklageschrift enthalte bislang unbekannte Vorwürfe. Der Richter und die Staatsanwältin hätten zu diesen Vorwürfen im Ermittlungsverfahren nicht Stellung nehmen können. Das Juristenehepaar wohnt gemeinsam in Aurich in Ostfriesland. Der Richter ist vom Dienst beim OLG Oldenburg suspendiert.
© 2008 The Associated Press. Alle Rechte Vorbehalten - All Rights Reserved
http://de.news.yahoo.com/ap/20080407/twl-olg-richter-wegen-erpressungsversuch-8b73c05.html

Anklage gegen Juristen-Paar aus Aurich
KRIMINALITÄT Richter am Oberlandesgericht Oldenburg Erpressung vorgeworfen
OSNABRÜCK/ AURICH/ OLDENBURG - Wegen Geheimnisverrats und Erpressungsversuchs hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück Anklage erhoben gegen ein Juristen-Ehepaar aus Aurich. Dem als Richter am Oberlandesgericht Oldenburg tätigen und mittlerweile suspendierten Mann wird der Erpressungsversuch eines Unternehmers vorgeworfen. Wie die Osnabrücker Ermittlungsbehörde am Montag mitteilte, soll der 55 Jahre alte Richter dem Unternehmer angeboten haben, gegen Zahlung von 5000 Euro ein gegen ihn bei der Ehefrau des Richters laufendes Strafverfahren einzustellen. Hintergrund sollen finanzielle Probleme des Paars gewesen sein.
Die 50 Jahre alte Ehefrau, Staatsanwältin in Aurich, wird wegen Verrats von Dienstgeheimnissen angeklagt. Sie soll ihrem Mann Einsicht in die entsprechenden Ermittlungsakten gewährt haben. Gegen die 50-Jährige hatte das niedersächsische Justizministerium im Herbst 2007 ein dreimonatiges Berufsverbot verhängt. Sie hatte gegen den Unternehmer aus Ostfriesland ermittelt, weil dieser Schweißarbeiten ohne entsprechende "Befähigung" erledigt hatte.
Zwischenzeitlich hatte der Richter nach damaligen Angaben der Osnabrücker Ermittler die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt. Dem widersprach der 55-Jährige allerdings später.
Die bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück angesiedelte Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen habe die Anklage zum Landgericht Oldenburg erhoben, berichtete die Staatsanwaltschaft weiter. Eine Strafkammer dort müsse nun über die Zulassung der Anklage entscheiden und gegebenenfalls einen Termin für die Hauptverhandlung anberaumen.
Die Verteidiger des Juristen-Paars kritisierten in einer Erklärung die Anklageschrift. Diese enthalte Vorwürfe, die den Anwälten bislang nicht bekanntgewesen seien. Ihre Mandaten hätten keine Gelegenheit gehabt, hierzu im Ermittlungsverfahren Stellung zu nehmen. Diese werde nun an das Landgericht Oldenburg abgegeben, heißt es in der Erklärung weiter.
Hintergrund könnte ein ebenfalls angeklagter zweiter Sachverhalt sein. Darin wird dem "hochverschuldeten Richter" vorgeworfen, ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro betrügerisch von einem Privatmann erlangt zu haben.07.04.2008
http://www.nwzonline.de/index_regionalausgaben_artikel.php?id=1632677

OLG-Richter bestreitet Straftat
JUSTIZ Jurist weist Darstellung der Staatsanwaltschaft nachdrücklich zurück
"Ich setze doch nicht so leichtfertig meine berufliche Existenz aufs Spiel"
In dem Verfahren um einen Erpressungsfall in Ostfriesland hat sich der Beschuldigte zu Wort gemeldet. Die strafrechtlichen Vorwürfe seien gegenstandslos.
VON JÜRGEN WESTERHOFF
OLDENBURG/OSNABRÜCK/AU- RICH In dem ostfriesischen Erpressungsfall, in den auch ein Richter des Oldenburger Oberlandesgerichts (OLG) verwickelt ist, hat sich jetzt der beschuldigte Jurist persönlich zu Wort gemeldet und dabei die bisherige Darstellung des Verfahrens durch die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Osnabrück nachdrücklich zurückgewiesen.
In einem Gespräch mit dieser Zeitung äußerte sich der 55-jährige Jurist betroffen über die schriftliche Mitteilung der Staatsanwaltschaft, er habe in einer Vernehmung den ihm vorgeworfenen Sachverhalt der Erpressung im Wesentlichen eingeräumt.
Der in Aurich lebende Richter: "Ich verstehe nicht, wie es zu einer solchen Äußerung kommen kann. Es gibt eine schriftliche Fassung der Vernehmung, aus der absolut deutlich wird, dass ich den Erpressungsvorwurf ausdrücklich bestritten habe." Dies werde auch durch mehrere Vermerke aus der Staatsanwaltschaft deutlich.
In dem Verfahren geht es um den Vorwurf, der inzwischen vom Dienst suspendierte OLG-Richter habe über einen Rosenheimer Unternehmensberater als Mittelsmann versucht, einen ostfriesischen Geschäftsmann um 5000 Euro zu erpressen. Dabei sei dem Unternehmer angeboten worden, gegen die Geldzahlung dafür zu sorgen, dass ein gegen ihn laufendes Ermittlungsverfahren wegen Betruges eingestellt werde.
Das Ermittlungsverfahren wurde von der Ehefrau des beschuldigten Richters, einer Staatsanwältin in Aurich, geführt. Der ostfriesische Unternehmer wandte sich nach dem Gespräch mit dem Rosenheimer Unternehmensberater, der bis vor einigen Jahren als Prokurist in einer Oldenburger Bank-Filiale gearbeitet hatte, an die für Korruptionsfragen in der Region zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück.
Dort wird inzwischen sowohl gegen den OLG-Richter als auch gegen seine Ehefrau ermittelt. Beide sind inzwischen vorläufig vom Dienst freigestellt.
Gegenüber dieser Zeitung unterstrich der Beschuldigte, dass er "keinesfalls eine Straftat begangen habe". Niemals habe er versucht, den ostfriesischen Geschäftsmann um Geld zu erpressen: "Ich hatte auch nicht das geringste Interesse an einer solchen Aktion. Schließlich setze ich doch nicht so leichtfertig meine berufliche Existenz aufs Spiel." Dies habe er auch in der Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft deutlich gemacht.20.11.2007
http://www.nwzonline.de/index_regionalausgaben_artikel.php?id=1510370

OLG-Richter ohne Erinnerung?
JUSTIZ Widersprüche zu den Erpressungsvorwürfen gegen Oldenburger Juristen
WURDEN DIE VORWÜRFE IM WESENTLICHEN ZUGEGEBEN? STAATSANWALTSCHAFT OSNABRÜCK UND VERTEIDIGUNG ÄUßERN SICH UNTERSCHIEDLICH.
VON JÜRGEN WESTERHOFF
OLDENBURG/OSNABRÜCK/HANNOVER/AURICH - Der Fall um den Richter am Oldenburger Oberlandesgericht (OLG), dem die Staatsanwaltschaft Osnabrück versuchte Erpressung vorwirft, wird immer rätselhafter. Der Anwalt des in Aurich lebenden Juristen und die Staatsanwaltschaft meldeten sich am Dienstag mit widersprüchlichen Aussagen zu Wort.
Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft habe der inzwischen suspendierte Richter in einer komplett auf Tonband aufgenommenen Vernehmung "den ihm vorgeworfenen Sachverhalt im Wesentlichen eingeräumt und seine Vorgehensweise als Fehler bezeichnet".
Inzwischen habe er in einem Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft geäußert, er könne sich an den Inhalt der Vernehmung nicht mehr erinnern, da er sich in einer Ausnahmesituation befunden und sich mit Selbstmordgedanken beschäftigt habe. Dieser Eindruck, so die Staatsanwaltschaft, werde allerdings von den beiden Vernehmungsbeamten nicht geteilt.
Unterdessen unterstrich Rechtsanwalt Bertram Börner (Hannover) im Gespräch mit dieser Zeitung, es sei ihm "absolut schleierhaft" wie die Staatsanwaltschaft zu dieser Einschätzung kommen könne. Aus dem Protokoll der Vernehmung gehe eindeutig hervor, "dass der Verdacht gegenüber meinem Mandanten unbegründet ist". Sein Mandant habe den Erpressungsversuch in seiner Vernehmung ausdrücklich bestritten.
Dem 55-jährigen OLG-Richter wird vorgeworfen, er habe über einen Unternehmensberater aus Süddeutschland einem ostfriesischen Unternehmer angeboten, gegen die Zahlung von 5000 Euro dafür zu sorgen, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt werde. Gegen den Unternehmer hatte die Ehefrau des Richters, eine 50-jährige Staatsanwältin in Aurich, wegen Betrugs ermittelt.
Der Unternehmer hatte die für Korruptionssachen in der Region zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück eingeschaltet. Die ermittelt nun gegen den Richter und seine Ehefrau, die zu den Vorwürfen schweigt. Beide Juristen wurden einstweilen vom Dienst suspendiert. 07.11.2007
http://www.nwzonline.de/index_regionalausgaben_artikel.php?id=1495800

Aurich: Korruption: Paar verdächtig
Staatsanwaltschaft Osnabrück untersucht Erpressungsversuch von OLG-Richter und Staatsanwältin aus Aurich
Gegen eine Staatsanwältin der Auricher Behörde sowie ihren Mann, einen Richter in Oldenburg, wird intensiv ermittelt. Es geht um versuchte Erpressung. Foto: Banik
von Ralf Klöker
Aurich/Osnabrück/Oldenburg. Die Staatsanwaltschaft in Osnabrück ermittelt wegen versuchter Erpressung gegen einen Richter (55) des Oberlandesgerichtes Oldenburg und gegen seine Frau, eine 50-jährige Staatsanwältin der Auricher Behörde. Beide leben zusammen mit ihrer Familie in Aurich und sind, so am Montag der Osnabrücker Staatsanwalt Dr. Alexander Retemeyer, in der Sache voll geständig. Der Richter soll einen Metallbau-Unternehmer aus Emden in Aussicht gestellt haben, dass seine Frau ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen ihn einstellen werde - aber nur gegen Zahlung einer gewissen Summe. Der Firmenchef lehnte aber ab und informierte die Polizei, die in rund dreimonatiger Arbeit diesen Fall aufklärte. Das übernahm die Korruptionsstelle bei der zentralen Kriminalpolizeiinspektion in Osnabrück.
Laut dem Oldenburger Anwalt des Emder Unternehmers wurde von dem Richter vor etwa einem Vierteljahr ein Unternehmensberater aus Rosenheim eingeschaltet, um dem Stahlbauer das unlautere Angebot zu unterbreiten. Auch der Mann aus Rosenheim stammt aus Emden, verfügt nach ON-Informationen dort über beste Kontakte. Später dann, so der Anwalt am Montag, sei die Forderung an den Unternehmer noch einmal von der vier- auf eine fünfstellige Summe hochgeschraubt worden.
Beide, der Richter und seine Frau, haben sich inzwischen bei ihrem Arbeitgeber krank gemeldet. Gegen beide verhängte das niedersächsische Justizministerium in Hannover ein vorläufiges Amtsverbot, wie Dr. Retemeyer den ON am Montag bestätigte. Er sagte auch: "Wir wissen noch nicht, wie viele Fälle es gibt". Alles werde derzeit noch intensiver aufgearbeitet. Aus Auricher Justizkreisen wurde die Einschätzung bekannt, dass es sich bei der versuchten Erpressung um den einzigen Fall handele, den man dem Paar vorwerfen könne. Dr. Retemeyer schloss am Montag gegenüber den ON nicht aus, dass es auch noch weitere Beschuldigte geben könne.
Der unter Verdacht stehende Richter hatte in Oldenburg beim Oberlandesgericht eine Sonderstellung, war sogar zeitweise ans Justizministerium in Hannover abgeordnet. Dort beschäftigte er sich etwa mit dem Instrument des Justizcontrollings.
Nach Aussagen des Leitenden Oberstaatsanwalts Werner Kramer in Aurich ist es heutzutage "Standard", wenn Staatsanwälte Akten mit nach Hause nehmen und dort bearbeiten. Es gebe keine Präsenzpflicht.
Mehr dazu lesen Sie auf Seite 3 der gedruckten Ausgabe der Ostfriesischen Nachrichten vom Dienstag, 16. Oktober 2007.
Ostfriesische Nachrichten, Online-Ausgabe vom 15.10.2007; 22:00:00 Uhr
http://www.ostfriesische-nachrichten.de/neu/index_volltext.asp?ID=21589

Arbeitsverbot für Oldenburger Richter verhängt
Veröffentlicht von Thorsten Wöckener
Gesetz Das Niedersächsische Dienstgericht hat am Montag mit sofortiger Wirkung ein vorläufiges Arbeitsverbot gegen einen Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg verhängt. Nach der Entscheidung des Gremiums habe sich der 55-jährige Jurist eines schwerwiegenden Dienstvergehens schuldig gemacht, sagte der Sprecher des Justizministeriums in Hannover, Dennis Weilmann. Der endgültige Abschluss des dienstrechtlichen Verfahrens hänge vom Fortgang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Richter ab, dem versuchte Erpressung vorgeworfen wird.

Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück soll der Richter einen Metallbauunternehmer aus dem ostfriesischen Emden erpresst haben. Demnach stellte der Jurist dem Unternehmer in Aussicht, ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen ihn gegen die Zahlung von 5000 Euro einzustellen. Der Unternehmer schaltete jedoch die Polizei ein. Teelichter Der Staatsanwaltschaft zufolge legte der Richter daraufhin ein Geständnis ab. Als Motiv wurden finanzielle Probleme angegeben.
Involviert in den Fall war auch die Ehefrau des Richters, die als Staatsanwältin in Aurich tätig ist. Sie hatte laut Staatsanwaltschaft offenbar das Verfahren gegen den Unternehmer einstellen sollen. Gegen die Frau sprach das Justizministerium bereits in der vergangenen Woche ein dreimonatiges Berufsverbot aus. Gegen den Metallbauunternehmer aus Emden liefen Ermittlungen, weil er sich Aufträge erschlichen und die dafür notwendigen Schweißerqualifikationen gefälscht haben soll.(ddp)
http://www.hannover-zeitung.net/content/view/433/29/

16. Oktober 2007
ERPRESSUNGSVERSUCH
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Richter
Ein Juristenehepaar aus Niedersachsen ist ins Visier der Justizbehörden geraten. Der Mann, ein Richter am Oldenburger Oberlandesgericht, hat gestanden, in einem Betrugsfall Geld von einem Verdächtigen gefordert zu haben. Auch gegen seine Frau, eine Staatsanwältin, wird ermittelt.
Osnabrück - Der Richter soll von einem Verdächtigen privat 5000 Euro für die Einstellung der Ermittlungen verlangt haben. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen den Juristen wegen versuchter Erpressung und gegen dessen Ehefrau, eine Staatsanwältin, wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen. Der 55-Jährige habe die Tat gestanden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Alexander Retemeyer, heute in Osnabrück.
Das niedersächsische Justizministerium hat bereits gegen den OLG-Richter und seine in Aurich als Staatsanwältin tätige Ehefrau Disziplinarverfahren eingeleitet. Mit den Vorwürfen gegen den Richter werde sich das niedersächsische Dienstgericht für Richter morgen befassen, sagte Ministeriumssprecher Dennis Weilmann. Dabei werde es eine vorläufige Dienstenthebung des Richters prüfen. Das Justizministerium untersuche, ob gegen die Staatsanwältin ein vorläufiges Verbot der Amtsführung auszusprechen sei.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft steckte das Juristenehepaar vor dem Erpressungsversuch in großen finanziellen Problemen. Der Richter habe bei Anlagegeschäften viel Geld verloren, sagte Retemeyer. Im Sommer habe er dem Inhaber eines Schweißbetriebes in Ostfriesland, gegen den seine Frau wegen Betruges ermittelte, die Einstellung in Aussicht gestellt und zugleich 5000 Euro verlangt. "Wie bearbeiten dein Verfahren erst weiter, wenn du das Geld bezahlt hast", habe der Richter wörtlich gesagt.
Der Schweißer, der im Verdacht stand, sich mit Hilfe falscher Befähigungsnachweise Aufträge verschafft zu haben, wandte sich daraufhin an die Polizei. Den Fortgang des Erpressungsversuches habe die Polizei dann überwacht, sagte Staatsanwalt Retemeyer. Nach einer Durchsuchung seines Hauses habe der Richter schließlich ein Geständnis abgelegt. Dabei habe er alle Schuld auf sich genommen und seine Frau zu entlasten versucht.
Die Staatsanwältin habe kein Geständnis abgelegt, sagte Retemeyer weiter. Man habe aber den Verdacht, dass sie häufiger ihrem Ehemann Akten zur Bearbeitung überlassen und dadurch das Dienstgeheimnis verletzt habe. "Das Ganze ist ein schlimmer Fall, der leider ein schlechtes Licht auf den Berufsstand der Juristen wirft", sagte der Staatsanwalt.ffr/AP
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,511798,00.html

Es wird beim Landgericht Oldenburg beantragt, dass jeder einzelne verfahrensbeteiligte und verfahrensgegenständliche Richter und Staatsanwalt zur nächsten Verhandlung beim Landgericht Oldenburg unter 14 Ns 486/07 (voraussichtlich 22.04.2008) sich ordnungsgemäß schriftlich und öffentlich von den oben benannten Juristen distanziert.

2) PRÜFUNG DER VERFAHRENSEINSTELLUNG - VERMEIDUNG VON ERPRESSUNGSVERSUCHEN

Der vom Amtsgericht Wilhelmshaven und Oldenburg bestellte Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Ralf Klietmann übersendet am 21.01.2008 den Vorschlag des Landgerichts Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 vom 18.01.2008 möglicherweise die Verfahren gegen den Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl einzustellen, wenn die Staatsanwaltschaft Oldenburg zustimmen würde.
Der hier beschuldigte Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl ist zutiefst verunsichert angesichts der seit Sommer/Herbst 2007 im Internet frei verfügbaren Medienberichte, u.a. auffindbar über die Such-Schlagworte "Verfahrenseinstellung" und "Oldenburg" hinsichtlich eines Oldenburger Erpresser-Richters, der Verfahrenseinstellung gegen Gegenleistungen anbietet.
Aus diesem Grunde dieser Verunsicherungen in der Öffentlichkeit durch die Medienberichte über einen Oldenburger Richter, der die Einstellung eines Strafverfahren unter Erpressung gegen Geldleistungen anbietet, ist das Angebot des Landgerichts Oldenburg der Verfahrenseinstellung vom ordnungsgemäß in der Berufshauptverhandlung 14 Ns 486/07 am 22.04.2008 zu überprüfen.
Es wird beim Landgericht Oldenburg beantragt, dass zur und in der nächsten Verhandlung beim Landgericht Oldenburg unter 14 Ns 486/07 (voraussichtlich 22.04.2008) die bedingungslose und uneingeschränkte Verfahrenseinstellung ordnungsgemäß geprüft wird, um zu vermeiden dass es nachdem zuvor beschrieben in der Öffentlichkeit entstandenen Eindruck erpresserischer Praktiken innerhalb der Oldenburger Justiz, den Anschein erwecken könnte, die Staatsanwaltschaft Oldenburg sowie Oldenburger Richter des Amtsgerichts und Landgerichts Oldenburg würden unter Umständen versuchen, den hier beschuldigten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl auch nur in irgendeiner Art und Weise mittels Strafzumessungen im Strafverfahren zu erpressen, damit dieser als mögliches Erpressungsziel künftig davon ablassen solle,
- seine rechtspolitischen Initiativen zur Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht,
- seine rechtspolitischen Initiativen zur Verbesserung des Kinderschutzes bei Kindesmissbrauch durch Kinderpornografie insbesondere bei Amtsträgern,
- seine mehrfach in 14 Ns 486/07 benannten und beklagten Versäumnisse und damit einhergehenden Forderungen der amtsseitigen Verhaltensänderung hinsichtlich der dokumentierten Verfahrensbehinderungen, Verfahrensboykotte seitens der Staatsanwaltschaft Oldenburg, insbesondere im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht
wie bisher oder gar verstärkt fortzusetzen.
Nur eine bedingungslose und uneingeschränkte Verfahrenseinstellung in der Entscheidungsfindung und Beschlussfassung ist zu begrüßen und zu akzeptieren.

Diese bedingungslose und uneingeschränkte Verfahrenseinstellung durch das Landgericht Oldenburg in 14 Ns 486/07 wird hiermit beantragt.


Hochachtungsvoll
Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist Bernd Michael Uhl

 

Bernd Michael Uhl, Fuldatalstr. 33, 34125 Kassel

Rechtsanwalt Ralf Klietmann, Bahnhofsplatz 4, 26382 Wilhelmshaven, Fax: 04421997908

AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07, Landgericht Oldenburg,
Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg, Fax: 04412202423

21.04.2008
Fortsetzung der Anträge vom 21.04.,17.04.,16.04., 15.04, 23.02., 24.02., 25.02., 26.02., 27.02., 28.02., 29.02.2008 (Terminverschiebung, Hauptverhandlungsumfang, Zeugenladungen, NS-Verbrechen und NS-Unrecht)

1) Aufhebung der Gerichtsentscheidung vom 1. April 1924 des deutschen Richters Neithardt
2) Keine Benachteiligung in den Haftbedingungen gegenüber dem Terroristen Adolf Hitler

Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit Beginn vom 23. Februar 2008 ergingen die folgende Dringlichkeits-Anträge an das Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07:
ANTRAG 1) Notwendige Terminverschiebung der Berufungshauptverhandlung
ANTRAG 2) Notwendige Erweiterung der Berufungshauptverhandlung auf mehrere Prozesstage
ANTRAG 3) Notwendige Erweiterung der Zeugenladungen zur Berufungshauptverhandlung
ANTRAG 4) a)b) Beweisaufnahmeanträge zur Ausführung in Sitzungsprotokoll, Beschlussfassung und schriftlicher Urteilsverkündung - Verfahrensgegenständliche Richter und Staatsanwälte
ANTRAG 5) a)b) Beweisaufnahmeanträge zur Berufungshauptverhandlung - Feststellung und Abhilfe bestimmter behördlicher Verweigerungs- und Behinderungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht

1) Aufhebung der Gerichtsentscheidung vom 1. April 1924 des deutschen Richters Neithardt
Es wird hiermit beim Landgericht Oldenburg beantragt:
Hiermit wird der Rechtsantrag zur Aufhebung der Entscheidung vom 1. April 1924 des deutschen Richter Neithardt beim Volksgericht München direkt beim Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 eingereicht.
Rechtsantrag auf Ausweisung von Adolf Hitler aus Deutschland
Hiermit wird der Rechtsantrag auf Ausweisung des österreichischen Staatsbürgers Adolf Hitler aus Deutschland direkt beim Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 eingereicht.
Sachverhalte und Begründung
Nach dem Hitler-Putsch und dem Marsch auf die Feldherrnhalle in 1923 begeht der deutsche Richter Georg Neithardt vorsätzlich den Straftatbestand des Prozessbetruges und der Rechtsbeugung während der Hochverratsverfahren gegen Adolf Hitler in 1924.
Falsche Zuständigkeiten
Nicht der Münchener Volksgerichtshof ist das zuständige Gericht, sondern gemäß des Republikschutzgesetzes der Staatsgerichthof in Leipzig im Falle des Hochverrats wie im vorliegenden Fall. Der Richter Neithardt unterlässt vorsätzlich die gesetzliche Verpflichtung zur Überprüfung der gerichtlichen Zuständigkeiten.
Unterdrückung von Beweismaterial
Unter anderem der Mord an vier Polizeibeamten durch die Putschisten und Terroristen unter der Verantwortung von Adolf Hitler wird vorsätzlich durch das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Georg Neithardt unterdrückt. Der deutsche Richter Georg Neithardt unterdrückt ebenfalls die Bewährungsstrafe, in der Adolf Hitler sich bereits befindet.
Unterlassung der gesetzlichen Verpflichtung, Hitler aus Deutschland auszuweisen
Der deutsche Richter Georg Neithardt unterlässt vorsätzlich die Ausweisung des nicht-deutschen sondern österreichischen Staatsbürgers Adolf Hitler und verletzt damit vorsätzlich das Republikschutzgesetz. Der deutsche Richter Georg Neithardt unterstützt gemäß den objektiven historischen Tatsachen den sogenannten Autor Adolf Hitler für den weiteren Aufstieg des Nationalsozialismus basierend auf Hitlers Buch "Mein Kampf".
Weiterführende Literatur zum Hitler-Putsch-Urteil:
* Otto Gritschneder: Der Hitler-Prozeß und sein Richter Georg Neithardt. ISBN 3406482929
* Otto Gritschneder: Der bayerische Richter Georg Neithardt und sein folgenschweres Hitler-Urteil von 1924, in: NJW 2001, S. 484 ff.

2) Keine Benachteiligung in den Haftbedingungen gegenüber dem Terroristen Adolf Hitler

Es wird beim Landgericht Oldenburg beantragt unter 14 Ns 486/07 zur Berufshauptversammlung (voraussichtlich 22.04.2008) :
Am 09.11.1923 versuchte Hitler mit Röhm und Ludendorf gemeinsam einen Putsch versuch, aber sie scheiterten und wurden zu 5 Jahren, wegen Hochverrat und zahlreicher Toter, verurteilt. Nur der Ex-General Ludendorf wird freigesprochen. Der Prozess bietet Hitler die Gelegenheit, Propagandareden zu halten und im öffentlichen Interesse zu stehen.
Die Haftbedingungen waren skandalös gut. Hitler kriegte eine staatliche Vollverpflegung und während der Zeit schreib er mit Hilfe seiner Kumpanen, sein Buch "Mein Kampf", also seinen Plan zum Putsch gegen den Weltfrieden.
Die Haftbedingungen in Landsberg waren skandalös gut. Bei staatlicher Vollverpflegung und mit Unterstützung seiner Kumpane schrieb Hitler "Mein Kampf", also des Plans zum Putsch gegen den Weltfrieden insgesamt. Darin befinden sich programmatische Aussagen, vor allem zur Rassenfrage, zum Lebensraum im Osten, zur Bekämpfung des Parlamentarismus und des Bolschewismus.
Nach dem gescheiterten Putsch vom 9. November 1923 war Hitler am 1. April des folgenden Jahres wegen Hochverrats zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt worden, die er in der Strafanstalt Landsberg verbüßen mußte. Knapp neun Monate später wurde er am 20. Dezember vorzeitig entlassen. Die komfortablen Haftbedingungen hatten es ihm gestattet, sich in seine Zelle Bücher bringen zu lassen und dort in Ruhe zu schreiben. Hitler hatte bei der Abfassung und Redaktion Mitarbeiter und Helfer gehabt, u.a. Rudolf Heß. Hitler hatte die Erlaubnis, jederzeit und solange er wollte, Besuche zu empfangen.

Dies bedeutet folgendes für die an die heutige Zeit angepassten Haftbedingungen als Nicht-Benachteiligung seitens der deutschen Justiz gegenüber dem politischen Häftling Adolf Hitler, hier politischer Gegner des Angeklagten Bernd Michael Uhl:
- Status der politischen Straftat
- die Haftzeiten sind so zu legen, dass sie die berufliche Karriere des Angeklagten nicht beeinträchtigen
- bequeme Festungshaft in Landsberg (nur unter Umständen Oldenburg) mit gesunder Ernährung und guter Unterhaltung
- Sekretäre zur Erledigung der anfallenden Schreibarbeiten
- Freier kostenloser Zugang zu Bibliotheken über Fernleihe sowie Internet-Zugang und ausreichende PC-Ausstattung
- Unterstützung beim Sponsoring-Werben für die vorzunehmenden Veröffentlichungen
- materielle Unterstützung für die Erstellung der zu veröffentlichenden und auch rechtspolitisch anzuwendenden Schriftdokumente hinsichtlich der Verbrechen der Nazi-Terrorjustiz

Falls das Landgericht Oldenburg beabsichtigt, den Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist Bernd Michael Uhl gegenüber seinem erklärten politischen Gegner Adolf Hitler zu benachteiligen und gleichwertige zeitgemäße Haftbedingungen im Falle einer Verurteilung verweigert, tritt der Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist Bernd Michael Uhl in der Haft umgehend in den Hungerstreik. Adolf Hitler hatte einen Hungerstreik nur angekündigt, aber nicht durchgeführt. Bernd Michael Uhl hat einen befristeten Hungerstreik bereits durchgeführt. Übersicht über die internationale Medienberichterstattung zu Ereignissen, an denen Herr Bernd Michael Uhl u. a. beteiligt war und Medienberichte, in denen u. a. auch Herr Uhl und sein persönlicher Fall z. T. erwähnt bzw. abgebildet wurden oder bei denen Herr Uhl anwesend war :

* 17.01.2001 - Deutsch-amerikanische Rosenkriege: Wo bleiben die Kinder? - Bayerisches Fernsehen, Zeitspiegel, 21:20
* 09.07.2001 - Sorgerechtsstreit - Eltern treten in Hungerstreik - Berliner Zeitung
* 11.07.2001 - TF1 (France) > TV news
* 11.07.2001 - Divorces binationaux: des parents commencent une grève de la faim à Berlin - Agence France Presse
* 11.07.2001 - Eltern hungern für Kontakt mit Kindern - Berliner Morgenpost
* 11.07.2001 - Un père divorcé français écroué à Berlin - Le Figaro
* 11.07.2001 - Sorgerechtsstreit: Väter und Großmutter im Hungerstreik - Deutsche Presse-Agentur
* 11.07.2001 - Les parents d'enfants enlevés par l'Allemagne" manifestent à Berlin - La Liberté
* 12.07.2001 - Diskussion mit Rolf Stöckel (SPD) Mitglied des Bundestages und Mitglied des Arbeitsstabes zur Beilegung von internationalen Konflikten in Kindschaftssachen - Radio France International (FM 106), 12:30 + 18:00
* 12.07.2001 - Hungerstreik auf dem Gendarmenmarkt - Berliner Zeitung
* 12.07.2001 - Vater darf sein Kind nicht sehen - Tagesspiegel + Potsdamer Neueste Nachrichten
* 13.07.2001 - Les papas divorcés en grève de la faim - France-Soir
* 13.07.2001 - Protestations de parents divorcés contre la justice allemande - Le Monde
* 13.07.2001 - In 783 Tagen einmal - Frankfurter Allgemeine Zeitung
* 13.07.2001 - Radio presentation "Parents in Hungerstrike" / Radioauftritt "Eltern im Hungerstreik" - SFB, Multi- Kulti (FM 106.8) 12:00 + 14:00
* 14.07.2001 - Divorces binationaux: manifestation et grève de la faim à Berlin - Agence France Presse
* 14.07.2001 - Solidaritätskundgebung für hungerstreikende "verlassene" Eltern - Deutscher Depeschen Dienst
* 15.07.2001 - Väter ohne Kinder. Die Mütter haben das Sorgerecht und verweigern jeden Kontakt mit ihren Söhnen und Töchtern - Berliner Kurier
* 16.07.2001 - Es geht darum, nicht aufzugeben; Hans-Helmut Meyer protestierte mit anderen Vätern in Berlin für Besuchsrecht - Peiner Nachrichten
* 17.07.2001 - Seit 369 Tagen keinen Kontakt mehr. Hungerstreik: Väter und Mütter aus binationalen Ehen kämpfen dafür ihre Kinder wiederzusehen - Berliner Morgenpost (Foto >>>)
* 17.07.2001 - Hunger Strikers Protest German Child Custody Rules - Associated Press
* 26.07.2001 - Radio-Interview mit Olivier Karrer und Bernd Michael Uhl - SWR 1, Aktuell, 12:05-13:00 + 17:05-18:00
* 26.07.2001 - Fernsehbericht über den Hungerstreik - ARD, Brisant, 17.00
* 27.07.2001 - Radio-Interview mit Matthias Bloch und Michal Hickman - BBC WORLD News, 17:00
* 03.08.2001 - Hungern für das Umgangsrecht. Bernd Uhl will wieder Kontakt zu seinem Sohn. Deshalb trat er vor drei Wochen in den Hungerstreik - Berliner Zeitung
* 04.08.2001 - Denied parents driven to fasting, Hunger strike challenges German courts' custody practice - The Guardian
* 06.08.2001 - Sehnsucht nach Samuel, Väter und Mütter, die ihre von Partnern entführten Kinder oft jahrelang nicht sehen konnten, protestieren gegen deutsche Ämter und Gerichte; Deutschland, Familie, Nr. 32 - Der Spiegel (Foto >>>)
* 20.08.2001 - Willkür der Behörden, Partner aus binationalen Ehen kämpfen um ihre entführten Kinder; Briefe, Nr. 34 - Der Spiegel
* Väter demonstrieren für Umgangsrechte mit ihren Kindern - Anwalt betont vor Gericht die Menschenrechtsdimension; Wilhelmshavener Zeitung, 16.08.2001
* Umgangsrecht: Protest geht weiter - Dem aus Südafrika angereisten Vater wurde vereinbartes Treffen mit Kindern verwehrt; Wilhelmshavener Zeitung, 29.08.2001
* Mutter kritisiert die Aktionen des Vaters; Nicole Hickman : "Kinder lehnen Umgang ab"; Wilhelmshavener Zeitung, 31.08.2001
* Auch Mütter sind unter den Betroffenen; Wilhelmshavener Zeitung, 31.08.200
* Protest vor dem Jugendamt; Wilhelmshavener Zeitung, 29.09.200
* Vermittlung gefordert; Aktionskreis Internationale Kinderrechte; Wilhelmshavener Zeitung, 02.10.2001
* Väter ohne Rechte; 11. Juni 2002 - ZDF - Frontal 21
* Krieg um Kinder. Parents séparés, enfants enlevés - Une affaire d'Etats;
3. September 2002 - Arte-TV : Themenabend
* 25.02.2002 - "Dein Vater ist unser Feind"; Wie der heute 23-jährige Markus Molnár die Scheidung seiner Eltern erlebt hat - Der Spiegel 9/2002, Beute Kind
* 25.02.2002 - Ein Krieg, den alle verlieren; Im Scheidungsdrama werden Kinder zu Opfern: Aus Rache und Hass verwehren vor allem Mütter ihren Ex-Partnern jeden Kontakt mit ihnen. In neuen Studien belegen Psychologen die fatalen Folgen des "Entfremdungssyndroms", Juristen wollen jetzt die Rechte der Väter stärken. - Der Spiegel 9/2002, Beute Kind
* 14.08.2002 - Unmut gegen "Umgangsboykott" Großeltern, Väter und Mütter haben in Strasbourg demonstriert. Regio. Am Freitag haben sich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte rund 89 Demonstraten versammelt, um für das Recht der Kinder auf beide Elternteile und gleichzeitig für das Recht der Väter auf ihre Kinder zu demonstrieren. Kritisiert wird, dass ein verhinderter Umgang mit Kindern rechtlich nicht sanktioniert wird. - Rebland-Kurier

Gegen eine angedachte Zwangsernährung in der Haft wird vorsorglich hiermit beim Landgericht Oldenburg unter 14 Ns 486/07 zur Berufshauptversammlung (voraussichtlich 22.04.2008) Strafanzeige gegen jeden einzelnen Ausführenden und jeden einzelnen Entscheidungsträger auf Grund von vorsätzlicher Körperverletzung im Falle von Zwangsernährung oder ähnlichen Maßnahmen gestellt.

Hochachtungsvoll
Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist Bernd Michael Uhl

 

Bernd Michael Uhl, Fuldatalstr. 33, 34125 Kassel

Rechtsanwalt Ralf Klietmann, Bahnhofsplatz 4, 26382 Wilhelmshaven, Fax: 04421997908

AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07, Landgericht Oldenburg,
Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg, Fax: 04412202423

21.04.2008
Fortsetzung der Anträge vom 21.04.,17.04.,16.04., 15.04, 23.02., 24.02., 25.02., 26.02., 27.02., 28.02., 29.02.2008 (Terminverschiebung, Hauptverhandlungsumfang, Zeugenladungen, NS-Verbrechen und NS-Unrecht)

1) Schutz der Meindungsfreiheit des Bürgers vor Behördenwillkür und Behördenterror
2) Strafanzeige gegen Unbekannt von der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Verleumdung angeblicher Beleidigung

Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit Beginn vom 23. Februar 2008 ergingen die folgende Dringlichkeits-Anträge an das Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07:
ANTRAG 1) Notwendige Terminverschiebung der Berufungshauptverhandlung
ANTRAG 2) Notwendige Erweiterung der Berufungshauptverhandlung auf mehrere Prozesstage
ANTRAG 3) Notwendige Erweiterung der Zeugenladungen zur Berufungshauptverhandlung
ANTRAG 4) a)b) Beweisaufnahmeanträge zur Ausführung in Sitzungsprotokoll, Beschlussfassung und schriftlicher Urteilsverkündung - Verfahrensgegenständliche Richter und Staatsanwälte
ANTRAG 5) a)b) Beweisaufnahmeanträge zur Berufungshauptverhandlung - Feststellung und Abhilfe bestimmter behördlicher Verweigerungs- und Behinderungsverhalten zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht

1) Schutz der Meindungsfreiheit des Bürgers vor Behördenwillkür und Behördenterror
Es wird hiermit beim Landgericht Oldenburg der Schutz der Meindungsfreiheit vor Behördenwillkür und Behördenterror in der rechtspolitischen Auseinandersetzung beantragt:

Das Amtsgericht Oldenburg unterdrückt und missachtet nachweisbar in 23 CS 165 Js 60735/04 (53/07):
- die gängige Rechtsprechung zur Rechtsgutstellung der geschützten Meinungsfreiheit des Bürgers gegenüber Beamten und Behörden. Siehe weiter unten ausgeführt.
- die genaue undeutbare Ausführung der Tatsache, dass insgesamt vier angeblich per persönlicher Beleidigung bzw. Verleumdung unter exakt denselben und/oder nur auch nur ähnlichen Vorwürfen betroffene Beamte (3 Staatsanwälte, 1 Richter) sozusagen großflächig als sogenannte Beleidigungsziele von der Staatsanwaltschaft Oldenburg ins Feld geführt werden, womit die Staatsanwaltschaft Oldenburg aber einerseits selbst den systematischen Kollektivvorwurf belegt und andererseits gleichzeitig die Vorwürfe der persönlichen Beleidigungen widerlegt.
- die Lebenssachverhalte der weiteren Systemakteure, die in den systematischen Kollektivvorwurfs einbezogen sind und deren Ladung als Zeugen zusätzlich zu den als Zeugen geladenen 3 Staatsanwälten und einem Richter bereits mehrfach beantragt wurden [siehe Zeugenladungen: Von der Anklagebehörde der Staatsanwaltschaft Oldenburg und dem Amtsgericht Oldenburg wird hier gezielt der systemische Ansatz des durch den beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl konstruierten und angewendeten Kollektivvorwurfes (siehe Bverfg zu Gleichsetzung einer Abschiebemaßnahme mit "Gestapo-Methoden" und "Soldaten sind Mörder") dadurch unterschlagen, dass die angezeigten und beschwerdegegenständlichen u.a. im Gutachten gelisteten Personen Gutachter Dr. Heinz Winterscheid, Direktorin Dr. Marianne Becker-Emner, Dr. Uwe Biester, Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Klaus Jürjens und Stellvertretender Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering nicht mehr Bestandteil der Anschuldigungen und Anklagen gegen den Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl sind, wohl aber die angezeigten und beschwerdegegenständlichen im Gutachten gelisteten Personen, die bereits am 13.02.2008 unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 vom Landgericht Oldenburg als Zeugen zur Berufungshauptversammlung beim Landgericht Oldenburg geladen wurden.]

Amtsgericht Oldenburg - Strafsachen - 23 CS 165 Js 60735/04 (53/07), Im Namen des Volkes, Urteil vom 15.11.2007, In der Strafsache gegen Bernd Michael Uhl:
"Seite 2/7 [...] Er hat sich dabei dahin eingelassen, die ihm im Strafbefehl zum Vorwurf gemachten Äußerungen aus diesen Schreiben seien aus dem Zusammenhang gerissen worden, die Begründungen für seine Vorwürfe ergäben sich aus dem Inhalt der Schreiben insgesamt.
So habe sich beispielsweise der Richter Staubwasser trotz entsprechender Aufforderungen nicht von der Nazi-Rechtsprechung in Familien- und Sorgerechtsverfahren distanziert, er habe - wie in der Nazi-Zeit üblich - Verfahren verschleppt und dieses Verhalten trotz vielfacher Kritik nicht verändert.
Die von ihm angegriffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Oldenburg hätten sich geweigert, seine vielfachen Anzeigen und Anträge mit der Aufforderung, sich um die Verfolgung von "Nazi-Juristen"' zu kümmern, ordnungsgemäß zu bearbeiten, er habe in der Regel gar keine oder unbefriedigende Reaktionen erhalten. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg und ihre Mitarbeiter distanzierten sich nicht hinreichend von Nazi-Verbrechen und setzten sich nicht für deren Aufklärung und Ahndung ein.
Seite 3/7 [...] Auf diese Missstände habe er mit seinen Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen hinweisen wollen, er halte dieses für legitime Mittel, hätte aber vielleicht besser formulieren sollen, um der Sache dienlich zu sein. Er meine aber, dass seine Äußerungen bei der erforderlichen Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und eventueller Ehrverletzung hinzunehmen und nicht strafbar seien."

Das Amtsgericht Oldenburg unterdrückt und missachtet nachweisbar in 23 CS 165 Js 60735/04 (53/07) die konkreten Rechtsanträge zur rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht, die seit 2004 nicht von der Staatsanwaltschaft Oldenburg bearbeitet wurden. Das Amtsgericht Oldenburg führt diese nicht explizit aus.

Das Amtsgericht Oldenburg unterdrückt und missachtet nachweisbar in 23 CS 165 Js 60735/04 (53/07) die gängige Rechtsprechung für den hier beschuldigten und angeklagten Systemkritiker und Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl:

Aus diesem Grund greift hier u.a. die folgende gängige Rechtsprechung für den hier beschuldigten und angeklagten Systemkritiker und Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl 1 BvR 1770/91, 1 BvR 1423/92, 1 BvR 1476/91; 1 BvR 1980/91; 1 BvR 102/92, BayObLG 1 St RR 153/04
wie folgt:

Grundrecht auf Meinungsäusserungsfreiheit, Gleichsetzung einer Abschiebemaßnahme mit "Gestapo-Methoden" 1 BvR 1770/91 vom 5.3.1992
Das Recht des Bürgers, Massnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsäusserungsfreiheit.

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Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1423/92 "Soldaten sind Mörder"
Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern: Jeder soll sagen könne, was er denkt, auch wenn er keine nachprüfbaren Gründe für sein Urteil angibt oder angeben kann (BVerfGE 42, 163 <170 f.>; 61, 1 <7>). Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt die Meinungsfreiheit sowohl im Interesse der Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen, mit der sie eng verbunden ist, als auch im Interesse des demokratischen Prozesses, für den sie konstitutive Bedeutung hat (vgl. BVerfGE 7, 198 <208>; 61, 1 <7>; st. Rspr.). Auch scharfe und überzogene Kritik entzieht eine Äußerung nicht dem Schutz des Grundrechts (vgl. BVerfGE 54, 129 <139>). Werturteile sind vielmehr durchweg von Art. 5 Abs. 1 GG geschützt, ohne daß es darauf ankäme, ob die Äußerung "wertvoll" oder "wertlos", "richtig" oder "falsch", emotional oder rational ist (BVerfGE 33, 1 <14 f.>; 61, 1 <7>). Das führt in der Regel zu einer fallbezogenen Abwägung zwischen der Bedeutung der Meinungsfreiheit und dem Rang des durch die Meinungsfreiheit beeinträchtigten Rechtsguts, deren Ergebnis sich wegen ihres Fallbezuges nicht generell und abstrakt vorwegnehmen läßt. Wenn es um Beiträge zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage geht, spricht jedoch die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede [7] (vgl. BVerfGE 85, 1 <16> m.w.N.). Die Feststellung, ob eine Äußerung den Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG genießt und ob sie die Tatbestandsmerkmale eines der in Art. 5 Abs. 2 GG bezeichneten Gesetze erfüllt, sowie die dann erforderliche fallbezogene Abwägung setzen allerdings voraus, daß die Äußerung in ihrem Sinngehalt zutreffend erfaßt worden ist. Daher stellt Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht nur Anforderungen an die Auslegung und Anwendung meinungsbeschränkender Gesetze, sondern auch an die Erfassung und Würdigung der Aussage selbst. Anders läßt sich ein wirksamer Schutz der Meinungsfreiheit nicht gewährleisten. Ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG liegt infolgedessen nicht nur dann vor, wenn eine Äußerung fälschlich dem Schutz des Grundrechts entzogen oder wenn dieses bei Auslegung und Anwendung der Gesetze nicht ausreichend beachtet worden ist. Vielmehr verstößt die Verurteilung wegen einer Äußerung schon dann gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn diese den Sinn, den das Gericht ihr entnommen und der Verurteilung zugrunde gelegt hat, nicht besitzt oder wenn bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Deutung zugrunde gelegt worden ist, ohne daß andere, ebenfalls mögliche Deutungen mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen worden sind (vgl. BVerfGE 43, 130 <136 f.>; 82, 43 <52 f.>; 272 <280 f.>; 85, 1 <14>).

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10.10.1995 Aktenzeichen 1 BvR 1476/91; 1 BvR 1980/91; 1 BvR 102/92; u.a. Potentielle Mörder
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, § 185 StGB, Abwägung, Kollektivbezeichnung, verfassungsrechtliche Überprüfung der Auslegung einer Meinungsäußerung 'Soldaten sind Mörder'
Die Verurteilung ist vielmehr aufzuheben, weil das AG Oldenburg sie zum Teil auf Überlegungen gestützt hatte, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht vereinbar sind.
Kommt es zu einem Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz, so muß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Abwägung zwischen der Schwere der Beeinträchtigung vorgenommen werden, die jedem der bei den Rechtsgüter droht. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Eine solche Abwägung erübrigt sich allerdings, wenn es sich bei der Äußerung um Schmähkritik handelt. In diesen Fällen geht der Ehrenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig der Meinungsfreiheit vor. Schmähkritik, die eine Abwägung überflüssig macht, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber nicht schon vor, wenn eine Äußerung überzogen oder ausfällig ist. Zur Schmähkritik wird sie vielmehr erst dann, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung einer Person im Vordergrund steht. Bei den umstrittenen Äußerungen standen dagegen die Auseinandersetzung mit der Kritik an der Vorgehensweise der Justiz im Nationalsozialismus und im Umgang der BRD-Justiz mit der NS-Justiz und das Bekenntnis zur BRD im Vordergrund. Das Strafgericht darf also nicht auf eine konkrete Abwägung zwischen den betroffenen Rechtsgütern der Meinungsfreiheit und der Ehre verzichten.
Art. 5 Abs. 2 GG erlaubt Beschränkungen der Meinungsfreiheit zum Schutz der persönlichen Ehre. Die herabsetzenden Äußerungen müssen also einzelne Personen betreffen. Daran konnten hier Zweifel bestehen, weil es in sämtlichen rechtspoltischen Initiativen und beanstandeten Texten nach um das systematische Kollektiv von einem breiten Protfolio von Systemakteuren, u.a. Richter und Staatsanwälten, schlechthin, nicht um einzelne Richter und Staatsanwälte ging.

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Beschluss BayObLG, Aktenzeichen: 1 St RR 153/04, 20. Oktober 2004, Normen: GG Art. 5 I 1, II; StGB §§ 185, 193 Die Bezeichnung eines Polizeibeamten, der eine Verkehrskontrolle durchführt, als Wegelagerer kann durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sein.
Der Tatbestand der Beleidigung verlangt, dass der Täter durch die gewollte Kundgabe der Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung einen anderen rechtswidrig in seiner Ehre angreift (BGHSt 1, 288 = NJW 1951, 929; BGHSt 36, 145 [148] = NJW 1989, 3092 = NStZ 1989, 528; BayObLGSt 1983, 32 [33f.]). Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung bringt eine Äußerung dann zum Ausdruck, wenn nach ihrem objektiven Sinngehalt der betroffenen Person der ethische, personale oder soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch ihr grundsätzlich uneingeschränkter Achtungsanspruch verletzt wird (BayObLGSt 1983, 32 [33f.]; OLG Düsseldorf, NJW 1992, 1335; Lenckner, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 185 Rdnr. 2 m.w. Nachw.). Ob eine Kundgabe solchen Inhalts vorliegt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (BayObLGSt 1983, 32 [33f.]). Dabei ist die Rechtsprechung des BVerfG zur Meinungsäußerungsfreiheit, die zu einer weitgehenden Einschränkung des Ehrenschutzes geführt hat, zu beachten.
Die Feststellung des Sachverhalts einschließlich des Wortlauts der Äußerung eines Angekl. ist grundsätzlich allein Sache des Tatrichters. Bei der Auslegung der festgestellten Äußerung ist von deren objektivem Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener verständiger Dritter versteht (BVerfG, NZV 1994, 486; BVerfGE 93, 266 = NJW 1995, 3303 [3305] = NStZ 1996, 127; BGHSt 3, 346 [347] = NJW 1953, 271; BGHSt 16, 49 [52ff.] = NJW 1961, 1364; BGHSt 19, 235 [237] = NJW 1964, 1148; BayObLGSt 2002, 24 [26] = NStZ-RR 2002, 210). Maßgebend ist dabei weder die subjektive Sicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat. Dabei ist stets vom Wortlaut der Äußerung auszugehen. Dieser legt ihren Sinn aber nicht abschließend fest. Ist eine Äußerung nicht eindeutig, muss ihr wahrer Erklärungsinhalt aus dem Zusammenhang und ihrem Zweck erforscht werden. Dabei sind alle Begleitumstände bzw. die gesamte konkrete Situation zu berücksichtigen. Will sich ein Strafgericht unter mehreren möglichen Deutungen einer Äußerung für die zur Bestrafung führende entscheiden, muss es dafür besondere Gründe angeben (BVerfGE 82, 43 = NJW 1990, 1980), das heißt es muss sich mit allen in Frage kommenden, insbesondere den sich aufdrängenden Deutungsmöglichkeiten auseinander setzen und in rechtsfehlerfreier Weise diejenigen ausscheiden, die nicht zur Bestrafung führen können (BVerfG, NZV 1994, 486; BayObLGSt 1994, 121 [122]).
Der Angeklagte bringt allgemein seinen Unmut über das häufige Versagen der BRD-Justiz im Umgang mit der Nazi-Terrorjustiz zum Ausdruck. Die Deutungsmöglichkeit des systematischen Kollektivvorwurfs gegenüber der persönlichen Beleidigung verneint das Amtsgericht Oldenburg im Hinblick auf die Fallbezogenheit der Äußerung. Dabei verkennt es jedoch, dass ein konkreter Vorwurf gegenüber einem Einzelnen Anlass für eine generelle Kritik an der Vorgehensweise der Justiz im Nationalsozialismus und im Umgang der BRD-Justiz mit der NS-Justiz sein kann. Dabei ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des BVerfG von folgenden Grundsätzen auszugehen: Das Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung (BVerfG, NJW 1992, 2815 [2816]). Entgegen der vom LG vertretenen Auffassung ist das Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit nicht nur bei einem Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu beachten, sondern auch bei Äußerungen, die im Rahmen einer Auseinandersetzung fallen. Dies gilt umso mehr, wenn sich das Werturteil auf staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise bezieht (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2003, 295 [297] = NJW 2003, 3721 L: Bezeichnung einer Radarmessung als "Wegelagerei"). Dabei fallen auch scharfe und übersteigerte Äußerungen in den Schutzbereich des Art. 5 I GG (BVerfG, NJW 1992, 2815 [2816]). Soweit die Deutungsmöglichkeit der persönlichen Beleidigung und Verleumdung zu Grunde gelegt wird, kommt hinzu, dass eine Beleidigung von Richtern und Staatsanwälten regelmäßig dann ausscheidet, wenn nicht auszuschließen ist, dass die vermeintlich herabsetzende Äußerung nicht dem agierenden Richtern und Staatsanwälten selbst, sondern vielmehr der Vorgehensweise der deutschen Justiz im Nationalsozialismus und im Umgang der BRD-Justiz mit der NS-Justiz generell gegolten hat (BVerfG, NZV 1994, 486; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2003, 295 [296] = NJW 2003, 3721 L). Dann fehlt es bereits an der Tatbestandsmäßigkeit einer Beleidigung. Eine ehrverletzende Äußerung ist allerdings dann nicht mehr hinzunehmen, wenn mit ihr die Grenze zur Schmähkritik überschritten wird. Selbst eine überzogene und ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähkritik. Eine herabsetzende Äußerung nimmt erst dann den Charakter einer Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Zwar hat der Angekl. im Rahmen seiner Kritik harsche Worte gebraucht. Die Grenze zur Schmähkritik ist jedoch nicht überschritten. Ein durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht gedeckter Angriff auf die Menschenwürde liegt ebenso wenig vor wie eine Formalbeleidigung (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2003, 295 [297]). Bei der somit im Rahmen des § 193 StGB erforderlichen Abwägung zwischen möglicher Ehrverletzung und Meinungsfreiheit sind wiederum die bereits oben im Zusammenhang mit der Tatbestandsmäßigkeit einer Beleidigung genannten Gesichtspunkte von Bedeutung. Dem vom BVerfG betonten Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt auch mit drastischen Worten zu kritisieren, steht eine allenfalls als weniger schwerwiegend zu beurteilende Ehrverletzung des Beamten gegenüber. Vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung muss diese Beeinträchtigung gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit zurücktreten. Das BVerfG hat weit gravierendere Äußerungen als geschützt angesehen. So hat es beispielsweise den Vergleich einer Abschiebung mit "Gestapo-Methoden" dem Schutz des Art. 5 I GG unterstellt und die Ehre der betroffenen Beamten insoweit hinter das Recht auf freie Meinungsäußerung zurückgestellt (BVerfG, NJW 1992, 2815; vgl. auch BayObLGSt 1994, 121, zur Bezeichnung von Polizeibeamten als "Schlägertruppe").

2) Strafanzeige gegen Unbekannt von der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Verleumdung angeblicher Beleidigung

Gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz AKTENZEICHEN R B 3 - zu 9311/22-2-23 335/2003 sowie gemäß der deutschen Strafprozessordnung ergeht hiermit beim Landgericht Oldenburg unter 14 Ns 486/07 zur Berufshauptversammlung (voraussichtlich 22.04.2008) nach § 158 Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen Unbekannt von der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Übler Nachrede bzw. Verleumdung.

Begründung:
Wie bereits detailliert zuvor ausgeführt, behauptet die Staatsanwaltschaft Oldenburg unter Verbreitung und Veröffentlichung von Unwahrheiten über den Systemkritiker und Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl, dieser würde in der Absicht persönlicher Beleidigungen bzw. Verleumdungen agieren und eben nicht in der Absicht des systematischen Kollektivvorwurfs agieren gegenüber der Nazi-Terrorjustiz, gegenüber den juristischen Nazi-Funktionseliten, die Karriere in der BRD nach 1945 machen, sowie gegenüber den Teilen der BRD-Justiz, die Juristen und deren Verbrechen aus der Zeit der rechts ausgerichteten politischen Justiz in der Weimarer Republik und auch aus der Zeit 1933 bis 1945 unter Amtsmissbrauch decken.


Hochachtungsvoll
Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist Bernd Michael Uhl

 

Bernd Michael Uhl, Fuldatalstr. 33, 34125 Kassel

Rechtsanwalt Ralf Klietmann, Bahnhofsplatz 4, 26382 Wilhelmshaven, Fax: 04421997908

Oberlandesgericht Oldenburg, Postfach 2451, 26014 Oldenburg, Fax: 04412201155

AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07, Landgericht Oldenburg,
Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg, Fax: 04412202423

Wilhelmshavener Zeitung, Parkstraße 8, 26382 Wilhelmshaven, Fax: 04421488430
Zum Artikel "Aktivist beschimpfte Richter als 'Nazis'" vom Mittwoch, Wilhelmshavener Zeitung, 23.04.2008 von Franz-Josef Höffmann veröffentlicht u.a. unter der URL http://www.wzonline.de/index.php?id=205&tx_ttnews%5Btt_news%5D=17502&tx_ttnews%5BbackPID%5D=207&cHash=d17def6f75
- Abmahnung und Unterlassungsanspruch
- Recht auf Korrektur von veröffentlichten Unwahrheiten
- Recht auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung

23.04.2008

Untätigkeitsbeschwerde gegen die gezielten Verfahrensverzögerungen des Landgerichts Oldenburg mit Richter Jaspert in den Verfahren zur Aufhebung von nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistisch geprägter Unrechtssprechung

Poltische Strafsachen: Verstrickung der deutschen Justiz in den Nationalsozialismus vor und nach 1945

Strafsache gegen den Terroristen Adolf Hitler
Mit der Begründung, dass bei einem NSDAP-Mann, "der so deutsch denkt und fühlt wie Hitler" und der sich durch "rein vaterländischen Geist und edelsten Willen" auszeichne, wurde es vom Gericht im Putschistenprozess von 1924 ausdrücklich abgelehnt, Hitler als verurteilten Ausländer aus Deutschland auszuweisen, wie es § 9 des Republikschutzgesetzes zwingend vorsah.
Unnötige Aufrecherhaltung eines eklatanten Justizskandals der deutschen Rechtsgeschichte

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Oberlandesgericht Oldenburg wird gebeten umgehend das Aktenzeichen in der vorliegenden strafrechtlichen Sache gegen den Terroristen Adolf Hitler mitzuteilen.
Untätigkeitsbeschwerde ist die Bezeichnung für eine besondere Form des Rechtsschutzes, mit der Verfahrensbeteiligte bei längerer Untätigkeit des angerufenen Gerichtes erreichen können, dass das Gericht zu einer Entscheidung oder zu einer Förderung des Prozesses angehalten wird, wenn ein anhängiges gerichtliches Verfahren von dem Gericht ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist gefördert, d. h. ohne rechtlichen Hinweis, Aufklärungsbemühungen, Terminbestimmung usw. schlicht "liegengelassen" wird.
Das Gericht, hier Landesgericht Oldenburg, dessen Untätigkeit mit der vorliegenden Beschwerde beanstandet wird, kann der bei ihm eingelegten Beschwerde dadurch abhelfen, dass es spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde Maßnahmen ergreift, die den Abschluss des Verfahrens in angemessener Frist erwarten lassen. Dem Landgericht Oldenburg wird hiermit die Frist zur Abhilfe der vorliegenden Untätigkeitsbeschwerde in der Sache gegen den Terroristen Adolf Hitler bis zum 23 Mai 2008 gegeben.
Der an der Untätigkeit und Verfahrensverschleppung durch Duldung und Eigeninitiative beteiligte Richter Jaspert ist damit aus gegebenen Befangenheitsgründen hinsichtlich der Bearbeitung der vorliegenden Untätigkeitsbeschwerde ordnungsgemäß abzulehnen.
Nach Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hat jede Person ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Jede Person, die in diesen Rechten verletzt worden ist, hat Anspruch auf eine Beschwerde bei einer innerstaatlichen Instanz nach Art. 13 EMRK. Dieses Recht des Einzelnen mit der staatlichen Verpflichtung zur Einrichtung einer funktionsfähigen Rechtspflege ergibt sich bereits aus dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes sowie aus verschiedenen verfahrensrechtlichen Beschleunigungsgeboten.

Es liegt hier seitens des Landgerichts Oldenburg mit Richter Jaspert unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 eindeutig ein Verstoß gegen den Justizgewährungsanpruch bei Unterlassen von verfahrensbeschleunigenden Maßnahmen durch das Landgericht Oldenburg in den nunmehr seit dem Jahre 2004 bei den Wilhelmshavener und Oldenburger Justizbehörden beantragten Verfahren zur Aufhebung des Hitler-Putsch-Urteils des deutschen Richters Georg Neithardt vom 1. April 1924 vor.

AUS DEM JAHR 2004
In den folgenden Dokumenten, die von Richter Jaspert in der Berufungshauptversammlung am 22.04.2008 AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 angeführt aber vorsätzlich nicht vollständig sondern nur selektiv auszugsweise vorgetragen wurden, wies Richter Jaspert mündlich mit direktem Zitieren und direktem Vortragen sowie mit dem bewussten Nicht-Zitieren und Nicht-Vortragen der restlichen benannten verfahrensrelevanten Dokumentenanteile vor den geladenen Zeugen sowie vor den anwesenden bezeugenden Verfahrensbeteiligten darauf hin, dass bei den Wilhelmshavener und Oldenburger Justizbehörden durch den Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl seit 2004 auf den konkreten Umstand der bestehenden Problematik des immer noch nicht aufgehobenen Hitler-Putsch-Urteils hingewiesen wurden: Siehe die entsprechenden verfahrensrelevanten Dokumente der Eingaben vom 22.07.2004, 06.08.2004, 22.08.2004 und 04.09.2004.
Und zwar auf Seite 1,2, des Dokuments vom 22.07.2004; auf Seite 3, des Dokuments vom 06.08.2004; auf Seite 1,2,3 des Dokuments vom 22.08.2004 auf Seite 1,3 des Dokuments vom 04.09.2004.

AUS DEM JAHR 2005
In den Anträgen auf weiterführende Beweismittelerhebung seitens des Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl in der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung unter AKTENZEICHEN VNR. ST/0082732/2005 vom 24.01.2005 zum Beschluss 201 Gs 257/04 hervorgehend aus den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg zu AKTENZEICHEN 184 Js 60735/04 und 184 Js 191/05 wurde unter anderem gefordert, dass die der nationalsozialistischen Weltanschauung und nationalsozialistischen Aktivitäten möglicherweise zu beschuldigenden Oldenburger Staatsanwälte nachweisen mögen, ob sie seit 1924 eine Aufhebung des Urteils vom 1. April 1924 im Hitler-Putsch-Prozess beantragt haben, so dass Adolf Hitler nach seinem Umsturzversuch gegen die bayerische und deutsche Regierung wegen Landesverrat und Hochverrat als Nicht-Deutscher Staatsbürger unmittelbar aus Deutschland ausgewiesen werden könnte.

Zum Beschluss 201 Gs 257/04 bzw. AKTENZEICHEN VNR. ST/0082732/2005 hervorgehend aus den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg zu AKTENZEICHEN 184 Js 60735/04 und 184 Js 191/05 wurden am 06.02.2005 auf Seite 8 die Anträge zur Aufhebung des Hitler-Putsch-Urteils vom 24.01.2005 wiederholt.

Zum Beschluss 201 Gs 257/04 bzw. AKTENZEICHEN VNR. ST/0082732/2005 hervorgehend aus den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg zu AKTENZEICHEN 184 Js 60735/04 und 184 Js 191/05 wurden am 13.08.2005 auf Seite 3 die Anträge zur Aufhebung des Hitler-Putsch-Urteils vom 24.01.2005 wiederholt.

Am 22 .11 2005 erging an den Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven sowie an Richter Gerdesmeyer vom Amtsgerichts Wilhelmshaven Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter Staubwasser beim Amtsgericht Wilhelmshaven unter AKTENZEICHEN 184 Js 60735/04; 184 Js 60733/04 mit dem Vorwurf, Richter Staubwasser würde möglicherweise vorsätzlich sein von Steuergeldern finanziertes Amt als deutscher Richter dafür genutzt haben können, um seinen Richterkollegen Georg Neithardt in dem Skandalurteil der Strafsache des Terroristen Adolf Hitler in der BRD unrechtmäßigerweise zu decken, indem Richter Staubwasser sich nicht aktiv und sich nicht öffentlich für die Aufhebung des Hilter-Putsch-Urteils einsetzen würde, während andere Juristen im Gegensatz zu Richter Staubwasser aber genau dies durchaus tun würden. Dies sollte wie beantragt, dienstrechtlich überprüft werden.

AUS DEM JAHR 2006
In der offiziellen Stellungnahme vom 28.06.2006 zum gerichtlichen Gutachten zu AKTENZEICHEN 184 Js 60735/04 (337/05) beim Amtsgericht Wilhelmshaven wurden auf Seite 130 und Seite 137 auf den konkreten Umstand der bestehenden Problematik des immer noch nicht aufgehobenen Hitler-Putsch-Urteils hingewiesen.

In dem unter AKTENZEICHEN 184 Js 60735/04 (337/05) beim Amtsgericht Wilhelmshaven beantragten Sachverständigengutachten vom 24.08.2006 auf Seite 2-9, Seite 18-19 wurde auf den konkreten Umstand der bestehenden Problematik des immer noch nicht aufgehobenen Hitler-Putsch-Urteils hingewiesen.

AUS DEM JAHR 2007
Im Abschnitt DEUTSCHE RECHTSHISTORIE ZUR VERSTRICKUNG DER JUSTIZ IN UND MIT DEM FÜHRER ADOLF HITLER UND DEM NATIONALSOZIALISMUS aus dem Dokument WIDERPSPRUCH UND SOFORTIGE BESCHWERDE vom 19. Februar 2007 wurde als einer von mehreren Rechtsanträgen beim Amtsrichter Fuhrmann am Amtsgericht Oldenburg in den Verfahren NZS 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) sowie in Kopie an die Staatsanwaltschaft Oldenburg AKTENZEICHEN NZS 23 Cs 165 Js 60735/04 auf Aufhebung der Gerichtsentscheidung vom 1. April 1924 des deutschen Richters Neithardt und der Rechtsantrag auf Ausweisung des Nicht-Deutschen Adolf Hitler aus Deutschland gestellt. Die Wilhelmshavener und Oldenburger Justizbehörden begegneten diesen Anträgen vom Januar 2007 bis zum heutigen Tage mit Untätigkeit.

Im selben Verfahren 23 CS 165 Js 60735/04 (53/07) beim Amtsgericht Oldenburg später AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 benennt der Richter am Amtsgericht Fuhrmann in der Beschlussfassung vom 15.11.2007 zur Hauptversammlung vom 16.10.2007 die Vorwürfe des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers Bernd Michael Uhl hinsichtlich der Untätigkeit der Wilhelmshavener und Oldenburger Justizbehörden in NS-Sachen auf Seite 2 wie folgt: "Die von ihm angegriffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Oldenburg hätten sich geweigert, seine vielfachen Anzeigen und Anträge mit der Aufforderung, sich um die Verfolgung von "Nazi-Juristen"' zu kümmern, ordnungsgemäß zu bearbeiten, er habe in der Regel gar keine oder unbefriedigende Reaktionen erhalten. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg und ihre Mitarbeiter distanzierten sich nicht hinreichend von Nazi-Verbrechen und setzten sich nicht für deren Aufklärung und Ahndung ein."

AUS DEM JAHR 2008
Die Nachfrage während der Zeugenvernehmung in der Berufungshauptversammlung am 22.04.2008 unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 bei den als Zeugen geladenen Oldenburger Staatsanwälten Frau Schiereck, Frau Grosskopff, Herrn Preuk sowie beim geladenen Zeugen Wilhelmshavener Richter Herrn Staubwasser ergab eindeutig, dass keiner der befragten Zeugen weder als Richter und Staatsanwalt noch als Privatperson hinsichtlich der Aufhebung des Hitler-Putsch-Urteils tätig geworden ist. Diese Untätigkeit in der Sache des Terroristen Adolf Hitler betrifft den Zeitraum der jeweiligen juristischen Ausbildung und sowohl den Zeitraum der jeweiligen juristischen Tätigkeiten bis zum Zeitpunkt der Konfrontation mit den verfahrensrelevanten Dokumenten vom 22.07.2004, 06.08.2004, 22.08.2004 und 04.09.2004 vor 2004 als aber auch den Zeitraum von 2004 bis zum heutigen Tage. Die Zeugen sagten aus, dass sie auch bezüglich der Entscheidung des Juristenkollegen Georg Neithardt zu Gunsten des Terroristen Adolf Hitler zukünftig nicht gedenken werden würden, in der Absicht von Abhilfe der vorliegenden und beanstandeten Unrechtssprechung tätig zu werden. Die Nachfrage während der Zeugenvernehmung ergab zudem, das die Oldenburger Staatsanwältin Frau Schiereck während der Eingaben des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl zur Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht seit 2004 zumindest zeitweise die Aufgabe des staatsanwaltlichen Dezernats für politische Strafsachen inne hatte. Die wiederholte eindeutige Nachfrage durch den Angeklagten und den Pflichtverteidiger während der Zeugenvernehmung in der Berufungshauptversammlung am 22.04.2008 unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 bei den als Zeugen geladenen Oldenburger Staatsanwälten Frau Schiereck, Frau Grosskopff, Herrn Preuk ergab, dass keiner der Oldenburger Staatsanwälte erklären konnte, wieso die Staatsanwaltschaft Oldenburg wie dokumentiert nicht ordnungsgemäß auf die seit Jahren durch den Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl mehrfach eingereichten Anträge zur Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht, insbesondere zur Aufarbeitung der Verbrechen der Nazi-Terrorjustiz im Raum Oldenburg, reagiert hatte. Keiner der als Zeugen geladenen Oldenburger Staatsanwälte konnte erklären, wieso es seit dem Jahre 2004 in den beantragten NS-Verfahren keine ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, keine ordnungsgemäße Mitteilung über den Sachstand der staatsanwaltlichen Ermittlungsarbeit, keine ordnungsgemäße Mitteilung für den Fall einer möglichen Verfahrenseinstellung, keine ordnungsgemäße Mitteilung für den Fall einer möglichen Verfahrensverweisung auf Grund einer anderen örtlichen Zuständigkeit bzw. einer staatsanwaltlichen Sonderzuständigkeit seitens der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegeben hat.

Richter Jaspert unterbrach in der mündlichen Verhandlung während der Berufungshauptversammlung am 22.04.2008 unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 den Angeklagten wiederholt und entzog dem Angeklagten wiederholt das Wort, wenn der Angeklagte wiederholt die Untätigkeit der Wilhelmshavener und Oldenburger Justizbehörden u.a. in der beantragten Strafsache gegen den nationalsozialistisch orientierten Terroristen Adolf Hitler benannte und wiederholt auf die Beachtung der vorgeworfenen behördlichen Untätigkeit in Verhandlung und Beschlussfassung durch die vorhergehende Gerichtsinstanz am Amtsgericht Oldenburg unter 23 CS 165 Js 60735/04 (53/07) hinwies.

Richter Jaspert selbst lehnte in der Berufungshauptversammlung am 22.04.2008 unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 den Antrag der Beweisaufnahme vom 21.04.2008 zur Untätigkeit der Wilhelmshavener und Oldenburger Justizbehörden in der Strafsache gegen den nationalsozialistisch orientierten Terroristen Adolf Hitler ab. Richter Jaspert wurde aufgefordert, die Anträge zur Beweisaufnahme, die Beantragung der Beweisaufnahmeanträge sowie die Bescheidung über die beabsichtigte Nicht-Annahme der Beweisaufnahmeanträge ordnungsgemäß im Terminprotokoll aufnehmen zu lassen. Die Eingabe als Antrag der Beweisaufnahme vom 21.04.2008 zur dokumentierten Untätigkeit wiederholt, wie im Anhang aufgezeigt, den Antrag auf Aufhebung der Gerichtsentscheidung vom 1. April 1924 des deutschen Richters Neithardt, wobei dieser erneute Antrag vom 21.04.2008 an die Oldenburger Behörden in der Sache A. Hitler eben durch die Untätigkeit seit 2004 notwendig geworden ist. Es mag zunächst dahingestellt bleiben, ob Richter Jaspert hier versuchen mag somit möglicherweise mit der Taktik der konkreten Ablehnung der Beweisaufnahmeanträge vom 21.04.2008 die bisherige schon zuvor vom Amtgericht Oldenburg besprochene und angedeutete Untätigkeit zu verdecken und zudem eigens weitere Untätigkeit in der NS-Strafsache Hitler vorzubereiten.

VOM 23.04.2008 WIEDERVOLAGE UND ERINNIERUNG
AN DAS LANDGERICHT OLDENBURG PER UNTÄTIGKEITSBESCHWERDE
ANHANG:
u.a. 21.04.2008
EINGABE AN DAS
AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07, Landgericht Oldenburg,
Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg, Fax: 04412202423

1) Aufhebung der Gerichtsentscheidung vom 1. April 1924 des deutschen Richters Neithardt
Es wird hiermit beim Landgericht Oldenburg beantragt:
Hiermit wird der Rechtsantrag zur Aufhebung der Entscheidung vom 1. April 1924 des deutschen Richter Neithardt beim Volksgericht München direkt beim Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 eingereicht.
Rechtsantrag auf Ausweisung von Adolf Hitler aus Deutschland
Hiermit wird der Rechtsantrag auf Ausweisung des österreichischen Staatsbürgers Adolf Hitler aus Deutschland direkt beim Landgericht Oldenburg unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 eingereicht.
Sachverhalte und Begründung
Nach dem Hitler-Putsch und dem Marsch auf die Feldherrnhalle in 1923 begeht der deutsche Richter Georg Neithardt vorsätzlich den Straftatbestand des Prozessbetruges und der Rechtsbeugung während der Hochverratsverfahren gegen Adolf Hitler in 1924.
Falsche Zuständigkeiten
Nicht der Münchener Volksgerichtshof ist das zuständige Gericht, sondern gemäß des Republikschutzgesetzes der Staatsgerichthof in Leipzig im Falle des Hochverrats wie im vorliegenden Fall. Der Richter Neithardt unterlässt vorsätzlich die gesetzliche Verpflichtung zur Überprüfung der gerichtlichen Zuständigkeiten.
Unterdrückung von Beweismaterial
Unter anderem der Mord an vier Polizeibeamten durch die Putschisten und Terroristen unter der Verantwortung von Adolf Hitler wird vorsätzlich durch das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Georg Neithardt unterdrückt. Der deutsche Richter Georg Neithardt unterdrückt ebenfalls die Bewährungsstrafe, in der Adolf Hitler sich bereits befindet.
Unterlassung der gesetzlichen Verpflichtung, Hitler aus Deutschland auszuweisen
Der deutsche Richter Georg Neithardt unterlässt vorsätzlich die Ausweisung des nicht-deutschen sondern österreichischen Staatsbürgers Adolf Hitler und verletzt damit vorsätzlich das Republikschutzgesetz. Der deutsche Richter Georg Neithardt unterstützt gemäß den objektiven historischen Tatsachen den sogenannten Autor Adolf Hitler für den weiteren Aufstieg des Nationalsozialismus basierend auf Hitlers Buch "Mein Kampf".
Weiterführende Literatur zum Hitler-Putsch-Urteil:
* Otto Gritschneder: Der Hitler-Prozeß und sein Richter Georg Neithardt. ISBN 3406482929
* Otto Gritschneder: Der bayerische Richter Georg Neithardt und sein folgenschweres Hitler-Urteil von 1924, in: NJW 2001, S. 484 ff.

Hochachtungsvoll
Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist Bernd Michael Uhl

 

Bernd Michael Uhl, Fuldatalstr. 33, 34125 Kassel

Rechtsanwalt Ralf Klietmann, Bahnhofsplatz 4, 26382 Wilhelmshaven, Fax: 04421997908

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Zum Artikel "Aktivist beschimpfte Richter als 'Nazis'" vom Mittwoch, Wilhelmshavener Zeitung, 23.04.2008 von Franz-Josef Höffmann veröffentlicht u.a. unter der URL http://www.wzonline.de/index.php?id=205&tx_ttnews%5Btt_news%5D=17502&tx_ttnews%5BbackPID%5D=207&cHash=d17def6f75
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24.04.2008

Untätigkeitsbeschwerde gegen die gezielten Verfahrensverzögerungen des Landgerichts Oldenburg mit Richter Jaspert in den Verfahren zur Aufhebung von nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistisch geprägter Unrechtssprechung
ABHILFEFRIST BIS ZUM 25.05.2008

Poltische Strafsachen: Verstrickung der deutschen Justiz in den Nationalsozialismus vor und nach 1945

Strafsache gegen die Beteiligung der Justiz an den NS-Euthanasieverbrechen
Der "Richter mit Zivilcourage" Lothar Kreyssig agiert im Jahre 1940 als amtierender Jurist im Nazi-Regime offen und transparent, u.a. mit einer Strafanzeige gegen die deutsche Regierung in Person des Chefs der Kanzlei des Führers, Herrn Reichsleiter Philipp Bouhler, um seine innere eindeutige Überzeugung mit einem eindeutigen rechtspolitischen Symbol gegen die Nazi-Euthanasie und die Beteiligung der deutschen Justiz an den Verbrechen der NS-Euthanasie zu markieren, die als technologisch-administrative Massenmord-Testphase des nachgeschalteten industrialisierten Massenmordes Holocaust gilt.
Unnötige Aufrecherhaltung eklatanter Justizverbrechen der deutschen Rechtsgeschichte

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Oberlandesgericht Oldenburg wird gebeten umgehend das Aktenzeichen in der vorliegenden strafrechtlichen Sache gegen die Beteiligung der deutschen Justiz an den Nazi-Euthanasieverbrechen mitzuteilen.
Untätigkeitsbeschwerde ist die Bezeichnung für eine besondere Form des Rechtsschutzes, mit der Verfahrensbeteiligte bei längerer Untätigkeit des angerufenen Gerichtes erreichen können, dass das Gericht zu einer Entscheidung oder zu einer Förderung des Prozesses angehalten wird, wenn ein anhängiges gerichtliches Verfahren von dem Gericht ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist gefördert, d. h. ohne rechtlichen Hinweis, Aufklärungsbemühungen, Terminbestimmung usw. schlicht "liegengelassen" wird.
Das Gericht, hier Landesgericht Oldenburg, dessen Untätigkeit mit der vorliegenden Beschwerde beanstandet wird, kann der bei ihm eingelegten Beschwerde dadurch abhelfen, dass es spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde Maßnahmen ergreift, die den Abschluss des Verfahrens in angemessener Frist erwarten lassen. Dem Landgericht Oldenburg wird hiermit die Frist zur Abhilfe der vorliegenden Untätigkeitsbeschwerde in der Sache der Aufarbeitung eklatanter Justizverbrechen der deutschen Rechtsgeschichte durch die Beteiligung der Justiz an den NS-Euthanasieverbrechen bis zum 24. Mai 2008 gegeben.
Der an der Untätigkeit und Verfahrensverschleppung durch Duldung und Eigeninitiative beteiligte Richter Jaspert ist damit aus gegebenen Befangenheitsgründen hinsichtlich der Bearbeitung der vorliegenden Untätigkeitsbeschwerde ordnungsgemäß abzulehnen.
Nach Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hat jede Person ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Jede Person, die in diesen Rechten verletzt worden ist, hat Anspruch auf eine Beschwerde bei einer innerstaatlichen Instanz nach Art. 13 EMRK. Dieses Recht des Einzelnen mit der staatlichen Verpflichtung zur Einrichtung einer funktionsfähigen Rechtspflege ergibt sich bereits aus dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes sowie aus verschiedenen verfahrensrechtlichen Beschleunigungsgeboten.

Es liegt hier seitens des Landgerichts Oldenburg mit Richter Jaspert unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 eindeutig ein Verstoß gegen den Justizgewährungsanpruch bei Unterlassen von verfahrensbeschleunigenden Maßnahmen durch das Landgericht Oldenburg in den nunmehr seit dem Jahre 2004 bei den Wilhelmshavener und Oldenburger Justizbehörden beantragten Verfahren zur Aufarbeitung eklatanter Justizverbrechen der deutschen Rechtsgeschichte durch die Beteiligung der Justiz an den NS-Euthanasieverbrechen vor.

AUS DEM JAHR 2004
In den folgenden Dokumenten, die von Richter Jaspert in der Berufungshauptversammlung am 22.04.2008 AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 angeführt aber vorsätzlich nicht vollständig sondern nur selektiv auszugsweise vorgetragen wurden, wies Richter Jaspert mündlich mit direktem Zitieren und direktem Vortragen sowie mit dem bewussten Nicht-Zitieren und Nicht-Vortragen der restlichen benannten verfahrensrelevanten Dokumentenanteile vor den geladenen Zeugen sowie vor den anwesenden bezeugenden Verfahrensbeteiligten darauf hin, dass bei den Wilhelmshavener und Oldenburger Justizbehörden durch den Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl seit 2004 auf den konkreten Umstand der bestehenden Problematik des immer noch nicht vollständig ausgeführten juristischen Aufarbeitung eklatanter Justizverbrechen der deutschen Rechtsgeschichte durch die Beteiligung der Justiz an den Nazi-Euthanasieverbrechen hingewiesen wurden: Siehe die entsprechenden verfahrensrelevanten Dokumente der Eingaben vom 22.07.2004, 06.08.2004, 22.08.2004 und 04.09.2004.
Der beschuldigte und angeklagte Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl verweist eindeutig auf die rechtshistorischen Lebenssachverhalte der NS-Euthanasie-Justizverbrechen. Und zwar auf Seite 3 von 10 unter Punkt 4b2 / Seite 3 von 10 unter Punkt 4b4 / Seite 3 von 10 unter Punkt 4b5 des Dokuments vom 22.07.2004; auf Seite Seite 2 von 6 unter Punkt 4a / Seite 4 von 6 unter Punkt 4b2 und unter Punkt 4b4 und unter Punkt 4b5 des Dokuments vom 06.08.2004; auf Seite Seite 1 im Titel des Dokuments vom 22.08.2004; auf Seite Seite 1 im Titel / Seite 5 von 6 unter Punkt 4b des Dokuments vom 04.09.2004.

AUS DEM JAHR 2005
In den Anträgen auf weiterführende Beweismittelerhebung seitens des Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl in der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung unter AKTENZEICHEN VNR. ST/0082732/2005 vom 24.01.2005 zum Beschluss 201 Gs 257/04 hervorgehend aus den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg zu AKTENZEICHEN 184 Js 60735/04 und 184 Js 191/05 wurde unter anderem gefordert, dass die der nationalsozialistischen Weltanschauung und nationalsozialistischen Aktivitäten möglicherweise zu beschuldigenden Oldenburger Staatsanwälte konkret nachweisen mögen, ob sie seit 1940 die strafrechtliche Verfolgung der NS-Euthanasie-Justizverbrechen beantragt bzw. angestrebt und umgesetzt haben, siehe dazu Handlungsbeispiel des Amtsrichters Lothar Kreyssig.

Zum Beschluss 201 Gs 257/04 bzw. AKTENZEICHEN VNR. ST/0082732/2005 hervorgehend aus den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg zu AKTENZEICHEN 184 Js 60735/04 und 184 Js 191/05 wurden am 26.10.2005 an das Landgericht Oldenburg auf Seite 2-3 die Anträge zur Aufarbeitung eklatanter Justizverbrechen der deutschen Rechtsgeschichte durch die Beteiligung der Justiz an den NS-Euthanasieverbrechen vom 24.01.2005 wiederholt.

AUS DEM JAHR 2006
In der offiziellen Stellungnahme vom 28.06.2006 zum gerichtlichen Gutachten zu AKTENZEICHEN 184 Js 60735/04 (337/05) beim Amtsgericht Wilhelmshaven wurden auf Seite 13,14, 123 bis 128, 130, 152, 161, 166 und Seite 172 auf den konkreten Umstand der bestehenden Problematik der immer noch nicht Aufarbeitung eklatanter Justizverbrechen der deutschen Rechtsgeschichte durch die Beteiligung der Justiz an den NS-Euthanasieverbrechen hingewiesen.

In dem unter AKTENZEICHEN 184 Js 60735/04 (337/05) beim Amtsgericht Wilhelmshaven beantragten Sachverständigengutachten vom 24.08.2006 auf Seite 2-9, Seite 18-20, Seite 31, 3 bis 36 wurde auf den konkreten Umstand der bestehenden Problematik der immer noch nicht Aufarbeitung eklatanter Justizverbrechen der deutschen Rechtsgeschichte durch die Beteiligung der Justiz an den NS-Euthanasieverbrechen hingewiesen.

AUS DEM JAHR 2007
Im Abschnitt DEUTSCHE RECHTSHISTORIE ZUR VERSTRICKUNG DER JUSTIZ IN UND MIT DEM FÜHRER ADOLF HITLER UND DEM NATIONALSOZIALISMUS aus dem Dokument WIDERPSPRUCH UND SOFORTIGE BESCHWERDE vom 19. Februar 2007 wurde als einer von mehreren Rechtsanträgen beim Amtsrichter Fuhrmann am Amtsgericht Oldenburg in den Verfahren NZS 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) sowie in Kopie an die Staatsanwaltschaft Oldenburg AKTENZEICHEN NZS 23 Cs 165 Js 60735/04 auf juristische Aufarbeitung eklatanter Justizverbrechen der deutschen Rechtsgeschichte durch die Beteiligung der Justiz an den Nazi-Euthanasieverbrechen gestellt. Die Wilhelmshavener und Oldenburger Justizbehörden begegneten diesen Anträgen vom Januar 2007 bis zum heutigen Tage mit Untätigkeit.

Unter AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zeigt das Amtsgericht Oldenburg zeigt im Terminprotokoll zur Hauptverhandlung am 16.10.2007 auf, dass das Amtsgericht Oldenburg vertreten durch den vorsitzenden Richter Fuhrmann und die Staatsanwaltschaft Oldenburg vertreten durch den Staatsanwalt Lübben die Verweigerungshaltung einnehmen, sich während der Gerichtshauptverhandlung im Gegensatz zu dem beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl bei den Opfern und Verfolgten des Nazi-Regimes und der Nazi-Terror-Justiz zu entschuldigen. Im Terminprotokoll wird lediglich festgestellt, dass der Angeklagte Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl sich bei den Opfern des Nazi-Regimes entschuldigt. Die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden, hier Amtsgericht Oldenburg und Staatsanwaltschaft Oldenburg, weigern sich bis zum heutigen Tage u. a. mittels Pressemitteilungen oder mittels Anti-Nazi-Mahnmalen sich ordentlich und angemessen bei den Opfern der Nazi-Terrorjustiz im Gerichtsbezirk Oldenburg zu entschuldigen.

Am 10.12.2007 ergingen unter AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) in den Verfahren zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg die Anträge gegen Verfahrensboykotte und Verfahrensverschleppungen in den bereits langjährig beantragten Aufarbeitungen der Beteiligung an Justizverbrechen der Nazi-Euthanasie im Gerichtsbezirk Oldenburg. Ebenso ergingen die Anträge auf Anerkennung und Entschädigung der Opfer der Nazi-Euthanasie im Gerichtsbezirk Oldenburg.

Am 12.12.2007 informiert unter AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) das Amtsgericht Oldenburg über die am 10.12.2007 beantragte ordnungsgemäße Weiterleitung der beantragten Aufklärung über Verfahrensboykotte und Verfahrensverschleppungen in den bereits langjährig beantragten Aufarbeitungen der Beteiligung an Justizverbrechen der Nazi-Euthanasie im Gerichtsbezirk Oldenburg. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg verweigert jedoch trotz der Weiterleitung vom Amtsgericht Oldenburg bis zum heutigen Tage die ordnungsgemäße Bestätigung des Einganges sowie die weiterführende Bearbeitung in den beantragten Rechtssachen der NS-Verbrechen zur Beteiligung der deutschen Justiz an den Massenmorden der Nazi-Euthanasie. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg verweigert zudem jedoch trotz der Weiterleitung vom Amtsgericht Oldenburg bis zum heutigen Tage die offizielle Entschuldigung bei den Opfern der Nazi-Terrorjustiz, die beantragte Teilnahme an Gedenkveranstaltung der Nazi-Euthanasieopfer sowie die Errichtung eines lokalen Mahnmals für die Nazi-Euthanasieopfer.

AUS DEM JAHR 2008
Die Nachfrage während der Zeugenvernehmung in der Berufungshauptversammlung am 22.04.2008 unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 bei den als Zeugen geladenen Oldenburger Staatsanwälten Frau Schiereck, Frau Grosskopff, Herrn Preuk sowie beim geladenen Zeugen Wilhelmshavener Richter Herrn Staubwasser ergab eindeutig, dass keiner der befragten Zeugen weder als Richter und Staatsanwalt noch als Privatperson hinsichtlich der Aufarbeitung eklatanter Justizverbrechen der deutschen Rechtsgeschichte durch die Beteiligung der Justiz an den Nazi-Euthanasieverbrechen tätig geworden ist. Diese Untätigkeit in der Sache des Justizverbrechen der Nazi-Euthanasie betrifft den Zeitraum der jeweiligen juristischen Ausbildung und sowohl den Zeitraum der jeweiligen juristischen Tätigkeiten bis zum Zeitpunkt der Konfrontation mit den verfahrensrelevanten Dokumenten vom 22.07.2004, 06.08.2004, 22.08.2004 und 04.09.2004 vor 2004 als aber auch den Zeitraum seit 2004 bis zum heutigen Tage. Die Zeugen sagten aus, dass sie auch bezüglich der Aufarbeitung der Justizverbrechen der Nazi-Euthanasie zukünftig nicht gedenken werden würden, in der Absicht von Abhilfe der vorliegenden und beanstandeten Unrechtssprechung tätig zu werden. Die Nachfrage während der Zeugenvernehmung ergab zudem, das die Oldenburger Staatsanwältin Frau Schiereck während der Eingaben des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl zur Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht seit 2004 zumindest zeitweise die Aufgabe des staatsanwaltlichen Dezernats für politische Strafsachen inne hatte. Die wiederholte eindeutige Nachfrage durch den Angeklagten und den Pflichtverteidiger während der Zeugenvernehmung in der Berufungshauptversammlung am 22.04.2008 unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 bei den als Zeugen geladenen Oldenburger Staatsanwälten Frau Schiereck, Frau Grosskopff, Herrn Preuk ergab, dass keiner der Oldenburger Staatsanwälte erklären konnte, wieso die Staatsanwaltschaft Oldenburg wie dokumentiert nicht ordnungsgemäß auf die seit Jahren durch den Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl mehrfach eingereichten Anträge zur Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht, insbesondere zur Aufarbeitung der Verbrechen der Nazi-Terrorjustiz im Raum Oldenburg, reagiert hatte. Keiner der als Zeugen geladenen Oldenburger Staatsanwälte konnte erklären, wieso es seit dem Jahre 2004 in den beantragten NS-Verfahren keine ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, keine ordnungsgemäße Mitteilung über den Sachstand der staatsanwaltlichen Ermittlungsarbeit, keine ordnungsgemäße Mitteilung für den Fall einer möglichen Verfahrenseinstellung, keine ordnungsgemäße Mitteilung für den Fall einer möglichen Verfahrensverweisung auf Grund einer anderen örtlichen Zuständigkeit bzw. einer staatsanwaltlichen Sonderzuständigkeit seitens der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegeben hat.

Richter Jaspert unterbrach in der mündlichen Verhandlung während der Berufungshauptversammlung am 22.04.2008 unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 den Angeklagten wiederholt und entzog dem Angeklagten wiederholt das Wort, wenn der Angeklagte wiederholt die Untätigkeit der Wilhelmshavener und Oldenburger Justizbehörden u.a. in der beantragten Strafsache zur Aufarbeitung der Justizverbrechen der Nazi-Euthanasie benannte und wiederholt auf die Beachtung der vorgeworfenen behördlichen Untätigkeit in Verhandlung und Beschlussfassung durch die vorhergehende Gerichtsinstanz am Amtsgericht Oldenburg unter 23 CS 165 Js 60735/04 (53/07) hinwies.

Richter Jaspert unterbrach in der mündlichen Verhandlung während der Berufungshauptversammlung am 22.04.2008 unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 den Angeklagten wiederholt und forderte den Angeklagten wiederholt auf, mitgebrachtes und vorgezeigtes Beweismaterial mit Beispielen aus der Literatur zum Forschungsstand der Verbrechen der Nazi-Terrorjustiz sowie zum Umgang der BRD-Justiz mit der Nazi-Terrorjustiz aus dem richterlichen Blickfeld zu entfernen, wann immer der Angeklagte Bücher, Ausdrucke und Kopien zur Belegung seiner Aussagen während seine Redebeiträgen über deutsche Justizverbrechen für die Richterbank des Landgerichts Oldenburg erkennbar deutlich hoch hielt. Dabei handelte es sich unter anderem um die Bücher: Ingo Müller, Furchtbare Juristen, Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz, Kindler-Verlag München 1987, ISBN 3-463-40038-3, Im Namen des Deutschen Volkes. Justiz und Nationalsozialismus. Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz (Köln, Vlg. Wissenschaft und Politik, 1989). 463 S. Mit sehr zahlr. Abb.

Richter Jaspert selbst lehnte in der Berufungshauptversammlung am 22.04.2008 unter AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07 den Antrag der Beweisaufnahme vom 27. und 29.02.2008 zur Untätigkeit der Wilhelmshavener und Oldenburger Justizbehörden in den Strafsachen zur Aufarbeitung von Justizverbrechen der Nazi-Euthanasie ab. Richter Jaspert wurde aufgefordert, die Anträge zur Beweisaufnahme, die Beantragung der Beweisaufnahmeanträge sowie die Bescheidung über die beabsichtigte Nicht-Annahme der Beweisaufnahmeanträge ordnungsgemäß im Terminprotokoll aufnehmen zu lassen. Die Eingabe als Antrag der Beweisaufnahme vom 27. und 29.02.2008 zur dokumentierten Untätigkeit wiederholt, wie im Anhang aufgezeigt, den Antrag auf Aufarbeitung eklatanter Justizverbrechen der deutschen Rechtsgeschichte durch die Beteiligung der Justiz an den NS-Euthanasieverbrechen, wobei dieser erneute Antrag vom 27. und 29.02.2008 an die Oldenburger Behörden in der Sache Justizverbrechen der Nazi-Euthanasie eben durch die Untätigkeit seit 2004 bzw. seit 1940 notwendig geworden ist. Es mag zunächst dahingestellt bleiben, ob Richter Jaspert hier versuchen mag somit möglicherweise mit der Taktik der konkreten Ablehnung der Beweisaufnahmeanträge vom 27. und 29.02.2008 die bisherige schon zuvor vom Amtgericht Oldenburg besprochene und angedeutete Untätigkeit zu verdecken und zudem eigens weitere Untätigkeit in der NS-Strafsache der Aufarbeitung eklatanter Justizverbrechen der deutschen Rechtsgeschichte durch die Beteiligung der Justiz an den NS-Euthanasieverbrechen vorzubereiten.

VOM 24.04.2008 WIEDERVOLAGE UND ERINNIERUNG
AN DAS LANDGERICHT OLDENBURG PER UNTÄTIGKEITSBESCHWERDE
ANHANG:
u.a. 27.02.2008
EINGABE AN DAS
AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07)
AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07, Landgericht Oldenburg,

ANERKENNUNG UND ENTSCHÄDIGUNG
DER OPFER DER NAZI-EUTHANASIE IM GERICHTSBEZIRK OLDENBURG
Das Landgericht Oldenburg hat nunmehr in Berufungsverfahren und Berufungsverhandlung AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) u.a. folgende möglicherweise widersprüchlichen Lebenssachverhalte hinsichtlich des Agierens des Amtsgerichts Oldenburg und der Staatsanwaltschaft Oldenburg bei der juristischen Aufarbeitung der Beteiligung an Justizverbrechen der Nazi-Euthanasie im Gerichtsbezirk Oldenburg zu klären.
Das Landgericht Oldenburg hat nunmehr in der Berufungsverhandlung die mögliche Diskrepanz zwischen Aussagen einerseits und konkretem Handeln andererseits des Amtsgerichts Oldenburg und der Staatsanwaltschaft Oldenburg in den rechtspolitischen Verfahren AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zur Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht zu klären.
EINERSEITS:
Am 16.10.2007, in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen in den Gerichtsbezirken Wilhelmshaven und Oldenburg im Amtsgericht Oldenburg, Elisabethstraße 8, im Gerichtssaal 1 zwischen ca. 10 Uhr 30 und 15 Uhr 30 sowie im assoziierten Urteil vom 15.11.2007 hatten das Amtsgericht Oldenburg vertreten durch den vorsitzenden Richter Fuhrmann und die Staatsanwaltschaft Oldenburg vertreten durch Staatsanwalt Lübben wiederholt explizit betont, dass sowohl keiner der verfahrensgegenständlichen Richter und Staatsanwälte als auch keiner der verfahrensbeteiligten Richter und Staatsanwälte Nationalsozialist(in), nationalsozialistisch orientierte (Amts-)person oder in nationalsozialistischen Aktivitäten verstrickte (Amts-)person sei.
ANDERERSEITS:
Trotz der im Gerichtsbezirk Oldenburg begangenen Justizverbrechen mit der Beteiligung von Amtsträgern der Oldenburger Justizbehörden an der Nazi-Euthanasie weigern sich bis zum heutigen Tage die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden, hier Amtsgericht Oldenburg und Staatsanwaltschaft Oldenburg, Stellvertreter ihrer jeweiligen Behörden zur regelmäßigen Kranzniederlegung in Berlin an die offizielle T4-Gedenkstätte in Berlin-Tiergarten zu entsenden hinsichtlich des ordnungsgemäßen Gedenkens der Euthanasieopfer des Nazi-Regimes wie zum Beispiel zum Ereignis UN-Welttag behinderter Menschen.
KONKLUSION & RECHTSANTRÄGE:
Dem Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) hiermit aufgegeben, konkrete Anweisungen an die Oldenburger Justizbehörden (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft) auszugeben, die festlegen, dass jedes Jahr am UN-Welttag behinderter Menschen ein Vertreter der Oldenburger Justizbehörden auf Kosten gesammelter Spenden der Mitarbeiter der Oldenburger Justizbehörden nach Berlin an die offizielle T4-Gedenkstätte entsandt wird, um einen Gedenkkranz im Gedenken an die NS-Euthanasieopfer des Nazi-Regimes aus dem Gerichtsbezirk Oldenburg zu hinterlegen.
ANDERERSEITS:
Die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden, hier Amtsgericht Oldenburg und Staatsanwaltschaft Oldenburg, weigern sich bis zum heutigen Tage u. a. mittels Pressemitteilungen oder mittels Anti-Nazi-Mahnmalen sich ordentlich und angemessen bei den Opfern der Nazi-Terrorjustiz im Gerichtsbezirk Oldenburg zu entschuldigen.
Gemäß der beantragten Berichtigung des Terminprotokolls zur Gerichtshauptverhandlung vom 16.10.2007 AKTENZEICHEN AG Oldenburg 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) am Amtsgericht Oldenburg:
Das Amtsgericht Oldenburg unterschlägt im Terminprotokoll vorsätzlich, dass das Amtsgericht Oldenburg vertreten durch den vorsitzenden Richter Fuhrmann und die Staatsanwaltschaft Oldenburg vertreten durch den Staatsanwalt Lübben weigern, sich während der vorliegend terminprotokollierten Gerichtshauptverhandlung im Gegensatz zu dem beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl bei den Opfern und Verfolgten des Nazi-Regimes und der Nazi-Terror-Justiz zu entschuldigen. Im Terminprotokoll wird lediglich festgestellt, dass der Angeklagte Menschenrechtsaktivist und Systemkritiker Bernd Michael Uhl sich bei den Opfern des Nazi-Regimes entschuldigt.
KONKLUSION & RECHTSANTRÄGE:
Dem Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) hiermit aufgegeben, konkrete Anweisungen an die Oldenburger Justizbehörden (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft) auszugeben, die die Art der behördenseitigen Entschuldigungsgesten festlegen, in denen die Oldenburger Justizbehörden sich offiziell eindeutig für die Nazi-Terrorjustiz im Gerichtsbezirk Oldenburg bei den Opfern und Verfolgten des Nazi-Regimes entschuldigen.
ANDERERSEITS:
Trotz der im Gerichtsbezirk Oldenburg begangenen Justizverbrechen mit der Beteiligung von Amtsträgern der Oldenburger Justizbehörden an der Nazi-Euthanasie und trotz der im Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) vom beschuldigten und angeklagten Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl eindeutig und mehrfach vorgebrachten Widerstandleistungen gegen die Nazi-Terrorjustiz durch den Amtsrichter Lothar Kreyssig weigern sich bis zum heutigen Tage die bis dato involvierten Oldenburger Justizbehörden, hier Amtsgericht Oldenburg und Staatsanwaltschaft Oldenburg, dem juristischen Widerstand gegen das NS-Regime Anerkennung und Respekt zu zollen.
KONKLUSION & RECHTSANTRÄGE:
Der "Richter mit Zivilcourage" Lothar Kreyssig agiert offen und transparent, u.a. mit einer Strafanzeige gegen die deutsche Regierung in Person des Chefs der Kanzlei des Führers, Reichsleiter Philipp Bouhler, um seine Überzeugung mit einem eindeutigen rechtspolitischen Symbol gegen die Nazi-Euthanasie zu markieren, die als technologisch-administrative Massenmord-Testphase des nachgeschalteten industrialisierten Massenmordes Holocaust gilt.
Dem Landgericht Oldenburg wird nunmehr in den Verfahren 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) hiermit aufgegeben, konkrete Anweisungen an die Oldenburger Justizbehörden (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft) auszugeben, den gegen den Nazi-Massenmord widerstandsleistenden Amtsrichter Lothar Kreyssig mit einer jährlichen öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung zu ehren. Dieses Ereignis ist mit dem Ereignis der bereits zuvor beantragten jährlichen Gedenkkranzniederlegung im Gedenken an die NS-Euthanasieopfer des Nazi-Regimes aus dem Gerichtsbezirk Oldenburg zum UN-Welttag behinderter Menschen durch Vertreter der Oldenburger Justizbehörden auf Kosten gesammelter Spenden der Mitarbeiter der Oldenburger Justizbehörden in Berlin an der offiziellen T4-Gedenkstätte zu verbinden.
[...]
Dr. Schlegelberger spricht als amtierender Reichsjustizminister am 23./24.4.1941 bei einer Sondertagung zusammen mit Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälten in Berlin die Teilnahme der deutschen Justiz und die Abschirmungsstrategien für die effiziente Durchführung des nationalsozialistischen "Euthanasie"-Programms ab. Die hier der Untätigkeit beschuldigten Wilhelmshavener und Oldenburger Justizbehörden, u.a. die Staatsanwaltschaft Oldenburg, verweigern entgegen dem Legalitätsprinzip des demokratisch rechtsstaatlichen politischen Systems der BRD gegen die deutschen Staatsjuristen und Berufskollegen strafrechtlich vorzugehen (Schuld ist nicht vererbbar, aber sie wandelt sich in ihrer Bedeutung zu Verantwortung in der nächsten Generation und für die nächste Generation), die sich an der Ausführung und Deckung von Nazi-Verbrechen beteiligen, und machen sich somit möglicherweise der vorsätzlichen Beihilfe und Begünstigung des Mordes unter Strafvereitelung im Amt strafbar:
-- Staatssekretär a.D. Dr. Franz Schlegelberger, wohnhaft in Flensburg, Dietrich Nacke-Strasse 21, Deutscher,
-- Generalstaatsanwalt a.D. , Ministerialrat a.D. Dr. Rudolf Christians, wohnhaft in Oldenburg, Elisabethstrasse 16
-- Generalstaatsanwalt a.D. Franz Hagemann, wohnhaft in Ratingen, Kaiserwerther Strasse 17D,
-- Senatspräsident a.D., früher Oberlandesgerichtspräsident, Friedrich August D ö b i g, wohnhaft in Nürnberg, Eintrachtstrasse 57
-- Generalstaatsanwalt a.D. Otto S t ä c k e r, wohnhaft in Burgsteinfurt, Jahnstrasse 9,
-- Landgerichtpräsident a.D., früher Oberstaatsanwalt, Wilhelm Holzhäuer, wohnhaft in Ulm, Weinsteige 5
-- Amtsgerichtsrat, früher Erster Staatsanwalt, Dr. Wilhelm H i r t e , wohnhaft in Braunschweig, Gaussstrasse 3
-- Oberlandesgerichtspräsident a.D. Dr. Karl Martin, wohnhaft in Kassel, Kunoldstrasse 60
-- Oberlandesgerichtspräsident a.D. Dr. Alexander Bergmann, wohnhaft in Frechen bei Köln, Lindenstrasse 15
-- Oberlandesgerichtspräsident a.D. Dr. Kurt R e u t h e , wohnhaft in Gelle, Halkettstrasse 5
-- Oberlandesgerichtspräsident a.D. Dr. h.c. Ludwig S c r i b a, wohnhaft in Bad Soden/Ts., Waldstrasse 16
-- Oberlandesgerichtspräsident a.D. Dr. Otto K ü s t n e r, wohnhaft in Stuttgart, Am Bopserweg 5 e
-- Rechtsanwalt und Notar, früher Oberlandesgerichtspräsident, Günther N e b e l u n g, wohnhaft in Seesen/Harz, Kurparkstrasse 19
-- Generalstaatsanwalt a.D. Wilhelm J a n s s e n, unbekannten Aufenthalts
-- Generalstaatsanwalt a.D. Dr. Reinhold Sturm, unbekannten Aufenthalts
-- Oberlandesgerichtspräsident a.D. Rudolf Beyer, unbekannten Aufenthalts"
[...]
"Es ergeht hiermit direkt die offizielle Strafanzeige nach StPO § 158 an Amtsrichter Fuhrmann am Amtsgericht Oldenburg in den Akkumulationsverfahren NZS 23 Cs 165 Js 60735/04 (53/07) auf strafrechtliche Verfolgung aller zuvor aufgeführten Staatsjuristen, die mit dem Nazi-Reichsjustizminister Schlegelberger kollaborieren, um die Nazi-Euthanasie als Testphase des industrialisierten Massenmordes Holocaust durchzuführen."

Hochachtungsvoll
Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist Bernd Michael Uhl

 

Bernd Michael Uhl, Fuldatalstr. 33, 34125 Kassel

Rechtsanwalt Ralf Klietmann, Bahnhofsplatz 4, 26382 Wilhelmshaven, Fax: 04421997908

Oberlandesgericht Oldenburg, Postfach 2451, 26014 Oldenburg, Fax: 04412201155

AKTENZEICHEN LG Oldenburg 14 Ns 486/07, Landgericht Oldenburg,
Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg, Fax: 04412202423

Wilhelmshavener Zeitung, Parkstraße 8, 26382 Wilhelmshaven, Fax: 04421488430
Zum Artikel "Aktivist beschimpfte Richter als 'Nazis'" vom Mittwoch, Wilhelmshavener Zeitung, 23.04.2008 von Franz-Josef Höffmann veröffentlicht u.a. unter der URL http://www.wzonline.de/index.php?id=205&tx_ttnews%5Btt_news%5D=17502&tx_ttnews%5BbackPID%5D=207&cHash=d17def6f75
- Abmahnung und Unterlassungsanspruch
- Recht auf Korrektur von veröffentlichten Unwahrheiten
- Recht auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung

Nordwest-Zeitung, Peterstraße 28-34, 26121 Oldenburg, Redaktion: 044199882029

Oldenburger Stachel, Donarstraße 2, 26123 Oldenburg, Fax: 0441 777884

Oldenburger Bürger, Mellumstraße 15, 26125 Oldenburg, Fax: 0441 304 67 39

Oldenburger Sonntagszeitung, Bürgerstraße 89, 26123 Oldenburg, Fax: 04418004-30


25.04.2008

Untätigkeitsbeschwerde gegen die gezielten Verfahrensverzögerungen des Landgerichts Oldenburg mit Richter Jaspert in den Verfahren zur Aufhebung von nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistisch geprägter Unrechtssprechung
ABHILFEFRIST BIS ZUM 26.05.2008

Poltische Strafsachen: Verstrickung der deutschen Justiz in den Nationalsozialismus vor und nach 1945

Strafsache gegen den Nazi-Blutrichter Kurt Bode und seine Justizmorde im Nazi-Terrorjustizapparat
In der Sache der strafrechtlichen Verfolgung zur Aufarbeitung von NS-Unrecht hinsichtlich der Strafrechtlichen Verfolgung des Nazi-Blutrichters Dr. Kurt Bode nach 1945 und Überprüfung der Angemessenheit von Entschädigungszahlungen der Bundesregierung vom 12. Dezember 2000 zum 38fachen Justizmord an den Verteidigern der Danziger Post zu Beginn des deutschen Vernichtungskrieges 1939 werden die Wilhelmshavener und Oldenburger Justizbehörden nachweisbar weder selbständig gemäß dem Legalitätsprinzip tätig noch in der Reaktion auf die seit 2004 vom Menschenrechtsaktivisten und Systemkritiker Bernd Michael Uhl bis heute mehrfach eingereichten Rechtsanträge.
Eklatante Justizverbrechen der deutschen Rechtsgeschichte

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Oberlandesgericht Oldenburg wird gebeten, umgehend das Aktenzeichen in der vorliegenden strafrechtlichen Sache zur Aufarbeitung der Justizmorde im Nazi-Terrorjustizapparat mitzuteilen.
Untätigkeitsbeschwerde ist die Bezeichnung für eine besondere Form des Rechtsschutzes, mit der Verfahrensbeteiligte bei längerer Untätigkeit des angerufenen Gerichtes erreichen können, dass das Gericht zu einer Entscheidung oder zu einer Förderung des Prozesses angehalten wird, wenn ein anhängiges gerichtliches Verfahren von dem Gericht ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist gefördert, d. h. ohne rechtlichen Hinweis, Aufklärungsbemühungen, Terminbestimmung usw. schlicht "liegengelassen" wird.
Das Gericht, hier Landesgericht Oldenburg, dessen Untätigkeit mit der vorliegenden Beschwerde beanstandet wird, kann der bei ihm eingelegten Beschwerde dadurch abhelfen, dass es spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde Maßnahmen ergreift, die den Abschluss des Verfahrens in angemessener Frist erwarten lassen. Dem Landgericht Oldenburg wird hiermit die Frist zur Abhilfe der vorliegenden Untätigkeitsbeschwerde in der Sache der Aufarbeitung eklatanter Justizverbrechen der deutschen Rechtsgeschichte durch die Beteiligung der Justiz an Nazi-Terror und Justizmorden bis zum 26. Mai 2008 gegeben.
Der an der Untätigkeit und Verfahrensverschleppung durch Duldung und Eigeninitiative beteiligte Richter Jaspert ist damit aus gegebenen Befangenheitsgründen hinsichtlich der Bearbeitung der vorliegenden Untätigkeitsbeschwerde ordnungsgemäß abzulehnen.
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