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Juristische Aktivitäten des Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl

Im Folgenden werden juristische Aktivitäten im Rahmen der Forschung zur "Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen" vorgestellt.

Bei diesem Forschungsansatz handelt es sich um die Datenerhebungsmethode der teilnehmenden Beobachtung aus der Perspektive von Justizgeschädigten und Justizopfern.

Forschungsleiter des Forschungsvorhabens "Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen" ist der Menschenrechtsaktivist Bernd Michael Uhl.


Strafrechtliche Verfolgung von Personal aus Nazi-Konzentrationslagern in der BRD

Paul Henss : Ausbildung von Kampfhunden im KZ Dachau und KZ Buchenwald >>> / Martin Hartmann : Mitgliedschaft in einem SS-Wachregiment im KZ Sachsenhausen >>> / John Demjanjuk : Wachpersonal in KZs im besetzten Polen >>>


Nationale innerstaatliche Ebene
Strafrechtliche Verfolgung des KZ-Wächter Martin Hartmann

Der Systemkritiker, Menschenrechtsaktivist und Nazi(-Juristen)-Jäger Bernd Michael Uhl stellt Strafanzeige gegen den KZ-Wächter Martin Hartmann wegen der Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Strafanzeige gegen den früheren KZ-Wächter Martin Hartmann gestellt auf Grund des nicht-verjährbaren Straftatbestandes Mord und Beihilfe zu Mord nach dem Strafgesetzbuch § 211 Mord sowie auf Grund der Straftatbestände aus dem seit 26. Juni 2002 in Kraft getretenen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) durch die Beteiligung an Völkermord § 6 VStGB, Verbrechen gegen die Menschlichkeit § 7 VStGB, Kriegsverbrechen §§ 8 - 12 VStGB. Der Antrag auf Ausstellung eines internationalen Haftbefehls ergeht hiermit an die adressierte deutsche Behörde.

Die USA haben dem früheren KZ-Wächter Martin Hartmann wegen Verwicklung in Nazi-Gräueltaten die Staatsbürgerschaft entzogen. Hartmann, der 1961 eingebürgert worden war, habe bei Übersiedelung in die USA seine Mitgliedschaft in einem SS-Wachregiment, nämlich der Mitgliedschaft der SS-Totenkopfstandarte, im Nazi-Konzentrationslager Sachsenhausen verschwiegen und damit gegen die Bestimmungen verstoßen, teilte das US-Justizministerium im September 2007 mit. Ein Bundesrichter in Washington habe die Verleihung der Staatsbürgerschaft rückgängig gemacht. Hartmann sei der Aufforderung nachgekommen, die USA bis 31. August zu verlassen. Nach Angaben des Ministeriums reiste er nach Deutschland aus.
Hartmann habe ebenfalls zugesichert, dass er die USA nicht mehr betreten wird, heißt es in der Erklärung weiter. Die Ermittlungen gegen Hartmann wurden geleitet von der "Abteilung für Sonderermittlungen" (OSI) im US-Justizministerium, dass sich auf die Identifizierung von Nazi-Tätern in den USA spezialisiert hat. "Martin Hartmann und andere Mitglieder der SS-Totenkopf-Wachbataillons waren unverzichtbare Komplizen der brutalen Verbrechen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern", erklärte OSI-Direktor Eli S. Rosenbaum.

VERFAHREN IN HESSEN:

  • AKTENZEICHEN 1612 Js 3492/08 >>>
    Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Kassel vom 29.01.2008. Die Staatsanwaltschaft verzichtet hier im Januar 2008 vorsätzlich auf die Ausstellung des beantragten Ausstellung eines internationalen Haftbefehl sowie auf die Einleitung von Ausweisungsverfahren nach Deutschland hinsichtlich der Durchführung von KZ- und Holocaust-Verfahren. Die Staatsanwaltschaft erklärt nicht, warum sie eine ordnungsgemäße Vernehmung sowie eine gegebenenfalls anzuordnende Beugehaft gegen den hier beschuldigten KZ-Wächter verweigert und somit die Aufklärung der Massenmordverbrechen, des Holocausts und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den Nazi-Konzentrationslagern vorsätzlich nicht durchführen und nicht befördern will.

    Der Unwille der deutschen Behörden im Januar 2008 bei der strafrechtlichen Verfolgung von Nazi-Verbrechen immer noch mehr als 60 Jahre nach Kriegsende wird im länderübergreifenden Vergleich des rechtspolitischen Handlungswillens deutlich. Knapp 63 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wird im Februar 2008 der NS-Kriegsverbrecher Michael Seifert von Kanada nach Italien ausgeliefert. Der 83-Jährige KZ-Wächter wird in Italien seine Haft ggf. unter Hausarrest aus gesundheitlichen Gründen verbüßen.

    Selbst wenn der hier beschuldigte KZ-Wächter nicht direkt in konkrete Tötungshandlungen beteiligt sein sollte, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Einstellungsbegründung ausführt und dabei selbst lediglich von noch bis dato nicht belegten Mutmaßungen ausgeht, so ist der hier beschuldigten KZ-Wächter ein wichtiger Zeuge der Massenmordverbrechen, des Holocausts und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den Nazi-Konzentrationslagern. Somit kann der hier beschuldigte KZ-Wächter zur Aufklärung der Massenmordverbrechen, des Holocausts und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den Nazi-Konzentrationslagern beitragen, was die Staatsanwaltschaft anscheinend mit ihrer Verweigerungshaltung vorsätzlich nicht befördern will. Die staatsanwaltliche Aussage in der Einstellungsbegründung, dass der hier beschuldigte KZ-Wächter nicht an konkreten Tötungsaktionen beteiligt gewesen sei, kann erst nach einer ordentlichen Beschuldigtenvernehmung einen höheren Wahrheits- und Wahrscheinlichkeitsgehalt aufweisen. Die Staatsanwaltschaft erklärt in der in ihrer Einstellungsbegründung nicht, wie jemand der als Personal in Nazi-Konzentrations- und Vernichtungslagern gedient hat, nicht an konkreten Tötungshandlungen beteiligt sein soll oder nicht davon gewusst haben soll und somit ein wichtiger Zeuge des nicht-verjährbaren Straftatbestandes Mord ist.

    Die Behinderung und Abwendung strafrechtlicher sowie rechtspolitischer Aufarbeitung von Nazi-Verbrechen mittels der Handlungsstrategie der sogenannten "biologischen Amnestie" in und mit der deutschen Justiz ist in der NS-Forschung, sowie in der gesellschaftspolitischen Reflektion der Erinnerungskultur und des Bildungswesens belegt. Es wird nunmehr zu überprüfen sein, inwieweit die sogenannten "biologischen Amnestie" in NS-Strafsachen heute im Jahr 2008 noch durch die involvierten deutschen Behörden fortgeführt werden könnte oder sollte. Dem sollte jedoch Abhilfe geschaffen werden.

    Die Rechtssache ist daher fristgerecht an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main weiterzuleiten.

VERFAHREN IN NORDRHEIN-WESTFALEN:

  • AKTENZEICHEN 45 Js 2/08 >>>
    a) RECHTMÄßIGKEIT VON EINRICHTUNG UND BETRIEB DER NAZI-KONZENTRATIONSLAGERN
    b) LEUGNUNG VON MORDEN IN NAZI-KONZENTRATIONSLAGERN
    c) RECHTMÄßIGKEIT DER ÜBERFÜHRUNG,EINWEISUNG UND VERSCHLEPPUNG; DEPORTATION IN NAZI-KONZENTRATIONSLAGERN
    Die Staatsanwaltschaft Dortmund mit Staatsanwalt Maaß berichtet am 28.07.08 über die im beantragten Strafverfahren durchgeführten Ermittlungen wie folgt: "Sehr geehrter Herr Uhl, das auf Ihre Strafanzeigen von der StA Münster eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Martin Hartmann ist zuständigkeitshalber von der Zentralstelle Dortmund übernommen worden. [...] Das Office of Special Investigations (OSI) des US-Justizministeriums hat auf meine Anfrage mitgeteilt, dass Hartmann, der tatsächlich Angehöriger der SS-Totenkopfverbände war, nach dem 25.07.1943 bis Kriegsende Dienst im Konzentrationslager Sachsenhausen bzw. in einem Nebenlager verrichtet habe."
    Die Staatsanwaltschaft Dortmund äußert am 28.07.08 sodann ihre Rechtsaufassung wie folgt: "Der Einsatz als SS-Angehöriger in einem Konzentrationslager ist als solcher nicht strafbar."
    Es wird nunmehr nicht nur aber auch u.a. bei der übergeordneten Instanz, d.h. im Beschwerdezug bei der Generalstaatsanwaltschaft Dortmund sowie im Weiteren auf dem Petitionswege zu überprüfen sein, ob es Anweisungen seitens der Ministerien auf Ländern und auf Bundesebene gegeben haben mag und noch geben könnte, die Nazi-Konzentrationslager als rechtmäßige Einrichtung zu betrachten und dementsprechend dann noch lebendes KZ-Personal, insbesondere in Nazi-Konzentrationslagern tätige SS-Angehörige, strafrechtlich nicht zu verfolgen.
    Wie will die Staatsanwaltschaft Dortmund hier ohne Vernehmung des beschuldigten KZ-Wächters Martin Hartmann behaupten können, sein Beteiligtsein an Morden bzw. das Mitwissen über Morde in NS-Konzentrationslagern vollständig auszuschließen?
    Versucht die Staatsanwaltschaft möglicherweise auf bestimmte Anweisungen seitens der Ministerien auf Ländern und auf Bundesebene zu behaupten, Einrichtung und Betrieb von Nazi-Konzentrationslagern seien rechtmäßig?
    Versucht die Staatsanwaltschaft möglicherweise auf bestimmte Anweisungen seitens der Ministerien auf Ländern und auf Bundesebene zu behaupten, es habe gar keine Mordverbrechen in Nazi-Konzentrationslagern gegeben und weil es dort keine Morde gegeben habe, seien diese Morde sowie die Mittäterschaft durch Mitwisserschaft auch heute strafrechtlich nicht verfolgbar?
    Versucht die Staatsanwaltschaft möglicherweise auf bestimmte Anweisungen seitens der Ministerien auf Ländern und auf Bundesebene zu behaupten, die Einweisungen und Überführungen, Verschleppungen und Deportationen in Nazi-Konzentrationslagern seien rechtmäßig?
    Selbst wenn der hier beschuldigte KZ-Wächter nicht direkt an konkreten Tötungshandlungen beteiligt sein sollte, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Einstellungsbegründung ausführt und dabei selbst lediglich von noch bis dato nicht belegten Mutmaßungen ausgeht, so ist der hier beschuldigte KZ-Wächter immerhin noch ein wichtiger (Zeit-)Zeuge der Massenmordverbrechen, des Holocausts und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den Nazi-Konzentrationslagern. Somit kann der hier beschuldigte noch lebende KZ-Wächter zur Aufklärung der Massenmordverbrechen, des Holocausts und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den Nazi-Konzentrationslagern beitragen, was die Staatsanwaltschaft anscheinend mit ihrer Verweigerungshaltung vorsätzlich nicht befördern will und somit u.a. auch vorsätzlich eine Beugehaftbeantragung des beschuldigten KZ-Wächters unterlässt. Die staatsanwaltliche Aussage in der Einstellungsbegründung, dass der hier beschuldigte KZ-Wächter nicht an konkreten Tötungsaktionen beteiligt gewesen sei, kann erst nach einer ordentlichen Beschuldigtenvernehmung einen höheren Wahrheits- und Wahrscheinlichkeitsgehalt aufweisen. Die Staatsanwaltschaft erklärt in ihrer Einstellungsbegründung vorsätzlich nicht, wie jemand der als Personal in Nazi-Konzentrations- und Vernichtungslagern gedient hat, nicht an konkreten Tötungshandlungen beteiligt sein soll oder nicht davon gewusst haben soll und somit kein wichtiger Zeuge des nicht-verjährbaren Straftatbestandes Mord sein soll.

  • AKTENZEICHEN 4040 E III. 1/08 >>>
    Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt am 05.09.08 den Eingang der Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Dortmund und die und die Weiterleitung an die Generalstaatsanwaltschaft Hamm im beantragten Strafverfahren gegen den Nazi-KZ-Wächter Martin Hartmann.

  • AKTENZEICHEN 2 JZs 3012/08 >>>
    Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm mit Staatsanwalt Böhner bestätigt am 29.09.08 den Eingang der Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Dortmund im beantragten Strafverfahren gegen den Nazi-KZ-Wächter Martin Hartmann.

  • AKTENZEICHEN 2 JZs 3012/08 >>>
    Hiermit ergeht direkte Beschwerde gegen die Beschlussfassung der Staatsanwaltschaft Dortmund und der Generalstaatsanwaltschaft Hamm 1.) im Falle der Verfahrensverweigerung der strafrechtlichen Verfolgung von noch lebendem ehemaligen Nazi-KZ-Personal und 2.) in der Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Konzentrationslagern 1933 bis 1945 mit der eklatanten Verweigerung u.a. über Zeugenvernehmung von ehemaligen Nazi-KZ-Personal tätig zu werden.
    Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm mit Staatsanwältin Müller-Wulf teilt am 27.11.08 mit, dass sie die Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Dortmund im beantragten Strafverfahren gegen den Nazi-KZ-Wächter Martin Hartmann abweist und als unbegründet ansieht.
    Damit versucht offenkundig die Generalstaatsanwaltschaft Hamm im Schulterschluss der Deckungsabsicht ebenso wie die angegriffene Staatsanwaltschaft Dortmund die Nazi-Konzentrationslager in der BRD nachträglich und unzulässigerweise zu legitimieren, indem sowohl die Staatsanwaltschaft Dortmund als auch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm vorgeben wollen, dass in Nazi-Konzentrationslagern wie im vorliegenden Fall in Sachsenhausen teilweise keine Verbrechen stattgefunden hätten. In ihren Entscheidungsbegründungen verweigern damit diese nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaften die strafrechtliche Verfolgung bzw. ordentliche Zeugenvernehmung ggf. unter Zwangsmitteln wie Beugehaft von noch lebenden KZ-Wächtern und SS-Mitgliedern, wobei diese Personen u.a. auf Grund ihrer Tätigkeit aus dem Ausland nach Deutschland ausgewiesen wurden.
    Diese Verfahrensweisen sowohl der Staatsanwaltschaft Dortmund als auch der Generalstaatsanwaltschaft Hamm stellen definitiv eine unzulässige Relativierung und Verharmlosung des Holocaust, der rassischen und politischen Verfolgung u.a. mit Hilfe der deutschen Nazi-Terrorjustiz dar.
    Zwar meint das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen unter der verantwortlichen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter am 05.09.08 unter AKTENZEICHEN 4040 E III. 1/08 von sich weisen zu können, dass es irgendwelche Anweisungen der Landesjustizverwaltung mit dem Justizministerium an die politischen Beamten der nordrhein-westfälischen Staatsanwälte gegeben haben sollte, die auf eine unzulässige Relativierung und Verharmlosung des Holocaust, der rassischen und politischen Verfolgung u.a. mit Hilfe der deutschen Nazi-Terrorjustiz sowie auf die Manipulierung von Verfahren zu NS-Verbrechen abzielen. Dennoch ist besonders auffällig... Es wiederholen und duplizieren nordrhein-westfälische Staatsanwaltschaften unter der dienstaufsicht-verantwortlichen Roswitha Müller-Piepenkötter mehrfach nachweisbar mit behördlich-staatsanwaltlichen Behauptungen, es könnten teilweise keine Verbrechen in Nazi-Konzentrationslagern stattgefunden haben, die weder aufklärungswürdig noch strafrechtlich verfolgungswürdig wären, siehe u.a. die beanstandete Aussage "Der Einsatz als SS-Angehöriger in einem Konzentrationslager ist als solcher nicht strafbar." vom 28.07.2008 unter Aktenzeichen 45 Js 2/08.
    Die Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter wird persönlich gebeten, aufzuklären, ob ohne ihr Wissen interne schriftlich oder mündliche Anweisungen für zuvor beschriebene Handlungsweisen der ihr unterstellten Justizbehörden existieren.
    Es ergehen Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die hier involvierten Staatsanwälte mit Antrag auf unehrenhafter Entlassung aus dem Amt. Sollte die hier vorliegende unzulässige Relativierung und Verharmlosung des Holocaust, der rassischen und politischen Verfolgung u.a. mit Hilfe der deutschen Nazi-Terrorjustiz keinerlei dienstrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen für die betroffenen politischen Beamten der nordrhein-westfälischen Staatsanwälte haben, kann von der Existenz solcher übergeordneter Anweisungen in welcher Art auch immer auszugehen sein.


USA entziehen ehemaligem KZ-Wächter die Staatsbürgerschaft
SS-Mitglied Hartmann nach Deutschland ausgereist

Die USA haben dem früheren KZ-Wächter Martin Hartmann wegen Verwicklung in Nazi-Gräueltaten die Staatsbürgerschaft entzogen. Der inzwischen 88 Jahre alte Hartmann, der 1961 eingebürgert worden war, habe bei Übersiedelung in die USA seine Mitgliedschaft in einem SS-Wachregiment im Lager Sachsenhausen verschwiegen und damit gegen die Bestimmungen verstoßen, teilte das US-Justizministerium am Donnerstag mit. Ein Bundesrichter in Washington habe die Verleihung der Staatsbürgerschaft rückgängig gemacht. Hartmann sei der Aufforderung nachgekommen, die USA bis 31. August zu verlassen. Nach Angaben des Ministeriums reiste er nach Deutschland aus.

Der Schritt belege die Entschlossenheit des US-Justizministeriums, all jenen den Aufenthalt in den USA zu verweigern, "die dem Nazi-Regime bei der Ausführung seiner völkermörderischen Pläne geholfen haben", erklärte die zuständige Abteilungsleiterin Alice Fisher. Den Angaben zufolge ging der Abschiebung eine Einigung zwischen den Ermittlern und Hartmann voraus. Der zuletzt im Bundesstaat Arizona ansässige Hartmann habe zugegeben, von 1943 bis 1945 dem SS-Totenkopfverband im Vernichtungslager Sachsenhausen angehört zu haben und als Wächter eingesperrter Zivilisten einen persönlichen Beitrag zum NS-Vernichtungsregime geleistet zu haben.

Hartmann habe ebenfalls zugesichert, dass er die USA nicht mehr betreten wird, heißt es in der Erklärung weiter. Die Ermittlungen gegen Hartmann wurden geleitet von der "Abteilung für Sonderermittlungen" (OSI) im US-Justizministerium, dass sich auf die Identifizierung von Nazi-Tätern in den USA spezialisiert hat. "Martin Hartmann und andere Mitglieder der SS-Totenkopf-Wachbataillons waren unverzichtbare Komplizen der brutalen Verbrechen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern", erklärte OSI-Direktor Eli S. Rosenbaum. Seit 1979 hat das OSI nach eigenen Angaben Verfahren gegen 106 Nazi-Täter gewonnen, die in den USA Zuflucht gesucht hatten.

20. September 2007 - 20.25 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007
http://www.123recht.net/

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USA weist KZ-Wächter Hartmann aus
Weil er einst bei der Einreise in die USA seine SS-Mitgliedschaft verschwiegen hat, wurde Hartmann nun die Staatsbürgerschaft entzogen.

EPA/Thew Das US-Justizministerium entzog Hartmann die Staatsbürgerschaft. Die USA haben dem früheren KZ-Wächter Martin Hartmann wegen Verwicklung in Nazi-Gräueltaten die Staatsbürgerschaft entzogen. Der inzwischen 88 Jahre alte Hartmann, der 1961 eingebürgert worden war, habe bei Übersiedelung in die USA seine Mitgliedschaft in einem SS-Wachregiment im Lager Sachsenhausen verschwiegen und damit gegen die Bestimmungen verstoßen, teilte das US-Justizministerium mit. Ein Bundesrichter in Washington habe die Verleihung der Staatsbürgerschaft rückgängig gemacht. Hartmann sei der Aufforderung nachgekommen, die USA bis 31. August zu verlassen. Nach Angaben des Ministeriums reiste er nach Deutschland aus.
Geständnis

Der Schritt belege die Entschlossenheit des US-Justizministeriums, all jenen den Aufenthalt in den USA zu verweigern, "die dem Nazi-Regime bei der Ausführung seiner völkermörderischen Pläne geholfen haben", erklärte die zuständige Abteilungsleiterin Alice Fisher. Den Angaben zufolge ging der Abschiebung eine Einigung zwischen den Ermittlern und Hartmann voraus. Der zuletzt im US-Staat Arizona ansässige Hartmann habe zugegeben, von 1943 bis 1945 dem SS-Totenkopfverband im Vernichtungslager Sachsenhausen angehört zu haben und als Wächter eingesperrter Zivilisten einen persönlichen Beitrag zum NS-Vernichtungsregime geleistet zu haben.
Einreiseverbot

Hartmann habe ebenfalls zugesichert, dass er die USA nicht mehr betreten wird, heißt es in der Erklärung weiter. Die Ermittlungen gegen Hartmann wurden geleitet von der "Abteilung für Sonderermittlungen" (OSI) im US-Justizministerium, das sich auf die Identifizierung von Nazi-Tätern in den USA spezialisiert hat. "Martin Hartmann und andere Mitglieder der SS-Totenkopf-Wachbataillons waren unverzichtbare Komplizen der brutalen Verbrechen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern", erklärte OSI-Direktor Eli S. Rosenbaum. Seit 1979 hat das OSI nach eigenen Angaben Verfahren gegen 106 Nazi-Täter gewonnen, die in den USA Zuflucht gesucht hatten.

US-Familie fordert politisches Asy

Den entgegengesetzten Weg haben fünf US-Bürger eingeschlagen. Bei ihrer Ankunft am Flughafen in Helsinki haben sie um politisches Asyl gebeten. Bei den zwei Erwachsenen und den drei Kindern handelt es sich vermutlich um eine Familie, wie der finnische Grenzschutz mitteilte, ohne ein Motiv für das Asylgesuch zu nennen. Die finnische Presse spekulierte, Grund für den Asylantrag sei die Ablehnung der Irak-Politik der USA.

Die Chancen auf Asyl beurteilte Grenzschutzchef Janne Piiroinen als "winzig", da die Fünf aus einem anderen Land des Schengen-Raums nach Finnland gereist waren. Das Dubliner Abkommen der EU-Staaten sieht vor, dass dasjenige Land des Schengen-Raums für das Asylverfahren zuständig ist, das ein Flüchtling zuerst erreicht.

Artikel vom 20.09.2007, 22:03 | APA, AFP | hjh
http://www.kurier.at/

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USA entziehen ehemaligem KZ-Wächter Staatsbürgerschaft

20.09.2007 | 22:52 | (DiePresse.com)

Der 88-jährige Martin Hartmann hatte bei seiner Einreise die SS-Mitgliedschaft verschwiegen. Er hat die USA bereits verlassen.
AP Archivbild aus dem Konzentrationslager Sachsenhausen,

Die USA haben dem früheren KZ-Wächter Martin Hartmann wegen Verwicklung in Nazi-Gräueltaten die Staatsbürgerschaft entzogen. Der inzwischen 88 Jahre alte Hartmann, der 1961 eingebürgert worden war, habe bei Übersiedelung in die USA seine Mitgliedschaft in einem SS-Wachregiment im Lager Sachsenhausen verschwiegen und damit gegen die Bestimmungen verstoßen, teilte das US-Justizministerium am Donnerstag mit. Ein Bundesrichter in Washington habe die Verleihung der Staatsbürgerschaft rückgängig gemacht. Hartmann sei der Aufforderung nachgekommen, die USA bis 31. August zu verlassen. Nach Angaben des Ministeriums reiste er nach Deutschland aus.

Nazi-Mittätern Aufenthalt verweigern

Der Schritt belege die Entschlossenheit des US-Justizministeriums, all jenen den Aufenthalt in den USA zu verweigern, "die dem Nazi-Regime bei der Ausführung seiner völkermörderischen Pläne geholfen haben", erklärte die zuständige Abteilungsleiterin Alice Fisher. Den Angaben zufolge ging der Abschiebung eine Einigung zwischen den Ermittlern und Hartmann voraus.

Der zuletzt im US-Staat Arizona ansässige Hartmann habe zugegeben, von 1943 bis 1945 dem SS-Totenkopfverband im Vernichtungslager Sachsenhausen angehört zu haben und als Wächter eingesperrter Zivilisten einen persönlichen Beitrag zum NS-Vernichtungsregime geleistet zu haben.
USA nie mehr betreten

Hartmann habe ebenfalls zugesichert, dass er die USA nicht mehr betreten wird, heißt es in der Erklärung weiter. Die Ermittlungen gegen Hartmann wurden geleitet von der "Abteilung für Sonderermittlungen" (OSI) im US-Justizministerium, dass sich auf die Identifizierung von Nazi-Tätern in den USA spezialisiert hat. "Martin Hartmann und andere Mitglieder der SS-Totenkopf-Wachbataillons waren unverzichtbare Komplizen der brutalen Verbrechen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern", erklärte OSI-Direktor Eli S. Rosenbaum. Seit 1979 hat das OSI nach eigenen Angaben Verfahren gegen 106 Nazi-Täter gewonnen, die in den USA Zuflucht gesucht hatten.

(Ag.)
http://www.diepresse.com/

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20. September 2007
USA entziehen Ex-KZ-Wärter Staatsbürgerschaft

Ein US-Bundesgericht in Washington hat einem ehemaligen SS-Wärter im Konzentrationslager Sachsenhausen die Staatsbürgerschaft entzogen. Wie das US-Justizministerium am Donnerstag weiter mitteilte, ist der heute 88-Jährige bereits nach Deutschland ausgereist. Er darf nicht mehr in die USA zurückkehren. Einzelheiten über seinen jetzigen Aufenthaltsort wurden nicht bekannt gegeben.

Der Mitteilung zufolge war der gebürtige Rumäne Mitglied einer SS- Totenkopfstandarte und von 1943 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges bewaffneter Wärter in Sachsenhausen. 1955 sei er in die USA eingewandert und habe sechs Jahre später die US-Staatsbürgerschaft erworben, ohne seine Vergangenheit offenzulegen.
Wie es weiter hieß, gab der Mann in einer bereits im August getroffenen Vereinbarung mit den US-Justizbehörden zu, dass er als Mitglied der Totenkopfstandarte in Sachsenhausen im Dienste der Nazis stand. Im Rahmen der Vereinbarung erklärte er sich zur Ausreise bereit und akzeptierte den Entzug seiner Staatsbürgerschaft. (dpa)

http://www.n24.de

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USA entziehen Ex-KZ-Wärter Staatsbürgerschaft
20. Sep 2007 22:38

In den USA wurde einem 88-Jährigen die Staatsbürgerschaft entzogen. Er war bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges bewaffneter Wächter im KZ Sachsenhausen.

Ein US-Bundesgericht in Washington hat einem ehemaligen SS-Wärter im Konzentrationslager Sachsenhausen die Staatsbürgerschaft entzogen. Wie das US-Justizministerium am Donnerstag weiter mitteilte, ist der heute 88-Jährige bereits nach Deutschland ausgereist. Er darf nicht mehr in die USA zurückkehren. Einzelheiten über seinen jetzigen Aufenthaltsort wurden nicht bekannt gegeben.

Der Mitteilung zufolge war der gebürtige Rumäne Mitglied einer SS- Totenkopfstandarte und von 1943 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges bewaffneter Wärter in Sachsenhausen. 1955 sei er in die USA eingewandert und habe sechs Jahre später die US-Staatsbürgerschaft erworben, ohne seine Vergangenheit offenzulegen.

Wie es weiter hieß, gab der Mann in einer bereits im August getroffenen Vereinbarung mit den US-Justizbehörden zu, dass er als Mitglied der Totenkopfstandarte in Sachsenhausen im Dienste der Nazis stand. Im Rahmen der Vereinbarung erklärte er sich zur Ausreise bereit und akzeptierte den Entzug seiner Staatsbürgerschaft. (dpa)

http://www.netzeitung.de/

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