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Nationale innerstaatliche Ebene
Strafrechtliche Verfolgung des Nazi-Marine-Blutrichters
Hans Filbinger
Hans Filbinger rechtfertigt in der BRD seine Beteiligung an Todesurteilen
als Marinerichter kurz vor Kriegsende mit dem Satz: "Was damals
Recht war, kann heute nicht Unrecht sein."
Hans Filbinger als Feldkriegsrichter von den Alliierten im Amt
belassen urteilt unmittelbar drei Wochen nach Kriegsende, dass das
Entfernen von Nazi-Symbolen "ein hohes Maß an Gesinnungsverfall"
ist, um die Re-Nazifierung eines kommenden demokratischen politischen
Systems zu sichern. Am 29. Mai 1945, d. h. nach der Kapitulation
Deutschlands, urteilt der vorsitzende Marine-Stabsrichter Hans Filbinger,
dass sich der Angeklagte Petzold "seit dem 1. Mai.. aufsässig
und undiszipliniert" zeigt, "obwohl er ehemaliger HJ-Führer
war" und dass er es mit der Entfernung des Hakenkreuzes von
seiner Uniform "bewußt drauf anlegt, sich gegen Zucht
und Ordnung aufzulehnen". Hans Filbinger beteiligt sich damit
unmittelbar nach Kriegsende mit der Verhängung einer Haftstrafe
von 6 Monaten unter Bezug auf das nationalsozialistische Werte-
und Normensystem an der Einschüchterung, Bedrohung und Nötigung
von deutschen Soldaten, die offen ankündigen, bei der kommenden
Entnazifizierung mit den Alliierten zusammen arbeiten zu wollen.
Der Nazi-Millitärjurist Hans Filbinger setzt sodann nach Kriegsende
seine Karriere in der BRD in Baden-Württemberg fort.
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