Juristische Aktivitäten des Menschenrechtsaktivisten
und Systemkritikers Bernd Michael Uhl
Im Folgenden werden juristische Aktivitäten im Rahmen der
Forschung zur "Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
vorgestellt.
Die Dokumentation zu einzelnen Justizverbrechen in den historischen
Zeiträumen der jeweiligen deutschen politisch-administrativen
Systeme sind auf der Übersichtsseite
zu Deutschen Justizverbrechen hier einzusehen >>>
Bei diesem Forschungsansatz handelt es sich um die Datenerhebungsmethode
der teilnehmenden Beobachtung aus der Perspektive von Justizgeschädigten
und Justizopfern.
Forschungsleiter des Forschungsvorhabens "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen" ist der Menschenrechtsaktivist Bernd
Michael Uhl.
Bei diesen juristischen Aktivitäten handelt es sich um rechtspolitische
Initiativen zur Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht
durch die BRD-Justiz, zur Aufarbeitung von DDR-Unrecht durch die
BRD-Justiz und schließlich um die Aufarbeitung von BRD-Unrecht
durch die BRD-Justiz. Im Forschungsvorhaben "Systemkritik:
Deutsche Justizverbrechen" wird unter anderem der Fragestellung
nachgegangen, ob es eine Kontiunität bei ähnlichen Verfahrens-
und Arbeitsweisen der BRD-Justiz in der Aufarbeitungsstrategie von
deutschem Unrechtssystemen gibt. Zielgruppen der rechtspolitische
Initiativen sind als Funktionseliten einerseits Staatsjuristen,
d.h. Richter, Staatsanwälte und Gerichtspräsidenten sowie
andererseits Regierungsmitglieder und Ministerialbeamte der jeweiligen
deutschen politisch-administrativen Systeme. Die rechtspolitischen
Initiativen sind als Bestrebungen der strafrechtlichen Verfolgung
sowie als Bestrebungen der Aufhebungen von Unrechtssprechungen angelegt.
Zu fallspezifischen historischen und gesellschaftspolitischen Hintergründen
siehe die Dokumentationsseiten
zu den deutschen Justizverbrechen >>>
Als besonderes Kontinuitätsthema werden hier "Staatliche
Eingriffe in das Familienleben" in den verschiedenen deutschen
politisch-administrativen System betrachtet.
Die Dokumentation der einzelnen rechtspolitischen Initiaven ist
zunächst nach dem tatsächlichen Erreichen des jeweiligen
Instanzengrades der einzelnen Instanzenzüge unterteilt in:
Die rechtspolitischen Initiativen auf der nationale innerstaatlichen
Ebene sind ausdifferenzierter unterteilt in:
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