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Das Modell des Abgreifens des deutschen Justizraumes für die Hypothesenüberprüfungen ist mit einem dreiachsigen Koordinatensystem zu erklären. Auf der X-Achse befindet sich die Dimension der Streubreite der einzelnen juristischen Institutionen in Form von Gerichten und Staatsanwaltschaften über den geographischen Raum der BRD und in den einzelnen Bundesländern verteilt. Hierbei können sich die Sachzuständigkeiten durch den Wohnsitz des Täters, durch den Tatort oder durch eine spezialisierte Fachgebietszuständigkeit der gerichtlich/staatsanwaltlich zu verfolgenden Tat ergeben. Auf der Y-Achse befindet sich die Dimension der einzelnen hierarchischen Stationen der zivilrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Kanäle und Instanzenzüge. Diese akkumulieren sich im Verlauf von Korrekturverfahren ausgehend von den unteren Instanzen bis hinauf in die innerstaatliche Instanzenhierarchiespitze zum Bundesverfassungsgericht. Die Abschöpfung des innerstaatlichen Justizraumes ist notwendig, um nach Abschluss des gesamten innerstaatlichen Instanzenweges die Überprüfung eines angenommenen deutschen Justizmissbrauchsystems auf der internationalen Ebene sowohl in den supranationalen als auch in den völkerrechtlichen verfügbaren Rechtskanälen bei der UNO (Menschenrechtskommissionen bei den Vereinten Nationen) und EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte beim Europarat in Straßburg) weiterführen zu können. Der Rechtsmittelweg mit der internationalen Zielsetzung der verfügbaren supranationalen Rechtskanäle bis hin zum EUGH (Europäischer Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg) kann jedoch differieren. Die X-Achse (Geographischer Institutionenraum) und die Y-Achse (Instanzenhierarchie) bilden zusammen das flächendeckende Grundgerüst des Justizraumes im politisch-administrativen System der Bundesrepublik Deutschland ab. In dieser Matrix werden die Initialverfahren zur juristischen Aufarbeitung von Systemunrecht und Staatsverbrechen abgegriffen und beschrieben. Die Z-Achse in den deutschen Justizraum hinein bildet die Dimension einer sukzessiven multiplikatorischen Verkettung bei der Duplizierung von Unrechtsverfahren. Die auf der X-Achse und Y-Achse beschriebenen Initialverfarhren werden wiederum selbst zu Verfahrensgegenständen assoziierter Verfahren. Durch eine fortgeführte Deckungssystematik bildet sich gleichzeitig das Domino-Prinzip der akkumulierten Verantwortung für Unrechtsverfahren ab. Die Verfahrens- und Aktenmanipulationen im Domino-Prinzip seitens bestimmter Teile der deutschen Justiz und seitens bestimmter Systemakteure mit der Intention die Beteiligung von bestimmten Teilen der deutschen Justiz sowie von anderen Funktionseliten an Nazi-Verbrechen, Familienunrechtssprechung, Systemunrecht und Staatsverbrechen zu decken, bildet in der Komparatistik der rechtshistorischen und rechtsoziologischen Forschung zum Subsystem der Justiz in der Bundesrepublik Deutschland das sogenannte "Phänomen der Krähenjustiz" ab. Das Phänomen der Krähenjustiz ist bereits in massiver Erscheinungsform bei der Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen nach 1945 in der BRD zu beobachten. Empfehlung des Bundesministeriums der Justiz zur Eröffnung strarechtlicher Verfahren
Die Empfehlung R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2003 des Bundesministeriums der Justiz unter der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vom 14.04.2003 besagt, dass gemäß Strafprozessordnung § 158 StPO Strafanzeigen bei den polizeilich-justiziellen Institutionen einzureichen sind wie Staatsanwaltschaften, Amtsgerichte, Behörden und Beamte des Polizeidienstes.
Wie ? - Eröffnung von Unrechtsaufarbeitung Im Rahmen der Forschung zur "Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen" werden für die jeweiligen Hypothesenüberprüfungen in dem dreiachsigen Modell des Abgreifens des deutschen Justizraumes gemäß der Empfehlung des Bundesministeriums der Justiz und der Strafprozessordnung § 158 StGB ganz gezielt auf Grund von Tatortzuständigkeit, Täterwohnsitz, oder spezieller Sachzuständigkeit Strafanzeigen in das BRD-Subsystem der Justiz hineinlanciert, wobei das gesamte Portfolio der Initiierungsmöglichkeiten genutzt wird. In der Forschung zur "Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen" sind Strafanzeigen das vorwiegend genutzte Werkzeug für juristische Aktivitäten und Initiativen zur Überprüfung der Bearbeitungsweise beantragter strafrechtlicher Verfolgung von Unrecht sowie nach dem Dominoprinzip zur Überprüfung der Bearbeitungsweise beantragter strafrechtlicher Verfolgung von vorsätzlicher Nicht-Verfolgung von Unrecht. Der Begriff Unrecht wird hier inhaltlich wie folgt definiert:
Wer ? - Zielpersonen Für die Lokalisierung und Targetisierung der Zielpersonen(-kreise)
bei den rechtspolitischen Strafanzeigenkampagnen in der Forschung
zur "Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen" bestehen
die Kriterien sowohl der Mittelbaren Täterschaft als auch der
unmittelbaren Täterschaft. Wohin ? - Instanzenweg In der Regel wird versucht, die jeweiligen rechtspolitischen juristischen Initiativen durch die gesamte innerstaatliche Instanzenhierarchie voranzutreiben. Auf diese Weise soll dann im übergeordneten Schritt eine Überprüfung des deutschen Justizmissbrauchsystems auf der internationalen Ebene sowohl in den supranationalen als auch in den völkerrechtlichen verfügbaren Rechtskanälen bei der UNO (Menschenrechtskommissionen bei den Vereinten Nationen) und EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte beim Europarat in Straßburg) erfolgen. Der Rechtsmittelweg mit der internationalen Zielsetzung der verfügbaren supranationalen Rechtskanäle bis hin zum EUGH (Europäischer Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg) kann jedoch differieren. Der individuelle Fortschritt der lancierten rechtspolitischen juristischen Initiativen hängt im machtasymmetrischen Verhältnis zwischen Systemkritiker und Systemakteuren von den fallspezifischen Verhaltensweisen der angesprochenen und verantwortlichen Systemakteure ab. Womit ? - Politische Begleitung juristischer Aktivitäten und Initiativen Bei bestimmten Sachlagen sowie bei auftretenden Unregelmäßigkeiten in der Weiterleitung und Bearbeitung der lancierten Strafanzeigen, z. B. bei Verfahrensverweigerung, Verfahrensverschleppung und Unterdrückung von Beweismaterial, etc. werden die rechtspolitischen Initiativen um die politische Begleitung und Aufarbeitung erweitert. Die politische Begleitung der juristischen Aktivitäten und Initiativen kann auf verschiedenen Ebenen mit verschiedenen Reichweite geschehen. Die entsprechenden Werkzeuge dafür sind Petitionen und Beschwerden.
In Petitionensverfahren bei Landtagen ist es z. T. möglich, staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren überprüfen zu lassen. Auf der Ebene der politischen Verantwortung werden auch mittels Dienstaufsichtsbeschwerden disziplinarrechtliche Überprüfungen und Einforderungen von Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung aus dem Amt und Verlust der Pensionszahlungen der verbeamteten und nicht-verbeamteten Systemakteure eingesetzt. Provokationsansatz in der Systemkritik für die Hypothesenüberprüfung Im Forschungszusammenhang zu "Deutsche Justizverbrechen" habe sich auf Grund der beobachteten Systemfunktionalitäten und Deckungsinteraktionen in den einzelnen Rechtsmittel- und Beschwerdekanälen mittels der Verkettung nach dem Domino-Prinzip, die Fragestellung nach dem Fortdauern einer Krähenjustiz "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" und "Freispruch in eigener Sache" ergeben. Diese Art der Krähenjustiz sei historisch dokumentiert typisches Verhaltensmuster seitens der juristischen Systemakteure in der BRD bei der juristischen Aufarbeitung der Beteiligung von juristischen Systemakteuren an nationalsozialistischen Verbrechen. Bei der Überprüfung einer sogenannten "Krähenjustiz" sei die folgende Hypothesenüberprüfung weiter forciert worden: Die mangelnde Verantwortungsübernahme der juristischen Systemakteure für NS-Verbrechen ist die Ursache für die heutige Deckungsmentalität und Deckungsfunktionalität zur systemseitigen Verteidigung von Systemunrecht im Subsystem der deutschen Justiz. Zur Überprüfung der demokratisch-rechtsstaatlichen Gesinnungen habe Herr Uhl mehrfach von den von ihm beschuldigten und angegriffenen Systemakteuren offizielle Stellungnahmen zum Nationalsozialismus und zum Verhalten der spezifischen Systemakteurberufskollegen (Richter, Staatsanwälte, Jugendamtsmitarbeiter, medizinische Gutachter) eingefordert. In der Eskalationsdynamik der angewandten Forschung "Deutsche Justizverbrechen" mit den Datenerhebungsmethoden der teilnehmenden Beobachtung sowie der Akten- und Inhaltsanalyse habe Herr Uhl nach der Verweigerung der Stellungnahmen seitens der Systemakteure, deren spezielle Gesinnung zu NS-(Sub)Systemfunktionalitäten und deren Einstellungen gegenüber dem eigenen Unrechtshandeln mit gezielten Provokationen weiterhin herausgefordert und abgefragt. Dabei habe Herr Uhl ganz bewusst und ganz gezielt in der dann fortgeschrittenen Eskalationsstufe direkte Analogien und Vergleiche hinsichtlich Verhaltensmuster und Gesinnungen zwischen den involvierten und beschuldigten Systemakteuren einerseits und dem Nationalsozialismus andererseits gezogen. Diese Beschuldigungen der angegriffenen Systemakteure habe Herr Uhl in der Logik seiner Forschungsansätze zu "Deutsche Justizverbrechen" dann erneut über diverse Rechtsmittel in das Subsystem der deutschen Justiz eingespielt (vgl. Juristische Aktivitäten >>>). In einigen Fällen seien die Aufarbeitungen des durch das Subsystem der Justiz begangenen Justizunrechts explizit, und für die angegriffenen Systemakteure erkennbar, politisch begleitet worden, was sich in offiziellen Petitionen beim Bundestag und bei den Länderparlamenten niederschlage (vgl. Politische Aktivitäten >>>).
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