DJV-Forschung
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Jugendamt Münster
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Juristische Aktivitäten des Systemkritikers und
Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl

Im Folgenden werden juristische Aktivitäten im Rahmen der Forschung zur "Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen" vorgestellt.

Bei diesem Forschungsansatz handelt es sich um die Datenerhebungsmethode der teilnehmenden Beobachtung aus der Perspektive von Justizgeschädigten und Justizopfern.

Forschungsleiter des Forschungsvorhabens "Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen" ist der Menschenrechtsaktivist Bernd Michael Uhl.

Diese Seite gehört zur Reihe "Verantwortungsübernahme für Fehlverhalten von Jugendamtsmitarbeitern" in Fällen von Kindesvernachlässigung, Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch und Kindesentzug.

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Deutsche Jugendamtsgeschichte

Jugendamt Münster im Nationalsozialismus

Fürsorgezöglinge, die sich der drohenden Zwangssterilisation durch Flucht und Untertauchen zu entziehen versuchten, wurden übrigens wie Schwerverbrecher verfolgt. Am 16.5.1934 vermerkte das Jugendamt Münster beispielsweise, dass die Polizeibehörde ersucht worden sei, ein aus einer Erziehungsanstalt geflohenes Mädchen, unter Hinweis auf dessen angeordnete Sterilisation, "in Schutzhaft zu nehmen".

(KUHLMANN, Carola (1989): Erbkrank oder erziehbar? Jugendhilfe als Vorsorge und Aussonderung in der Fürsorgeerziehung in Westfalen von 1933-1945. Weinheim, München S. 135 f.)

Fürsorgeerziehung im Nationalsozialismus
"Bewahrung" und "erbbiologische Aussiebung" von Fürsorgezöglingen

Vermächtnis und Auswirkungen dieser Ideologien im Nachkriegsdeutschland und in der Bundesrepublik (1945 bis 1985) ]

Erweiterte Fassung eines Vortrags in der Gedenkstätte Breitenau in Guxhagen am 22.02.2000
Von Wolfram Schäfer
Institut für Erziehungswissenschaft,
Philipps-Universität Marburg

Quelle: http://www.heimkinder-ueberlebende.org/


Bildquelle: Erich Birnbaum, Fürsorgehöllen, 1932
http://www.heimkinder-ueberlebende.org/



Nationale innerstaatliche Ebene
Strafrechtliche Verfolgung der Leitung Jugendamt Münster im Fall Haase

Die vorliegende rechtspoltische Initiative ist ein Auszug aus der Dokumentation und Berichterstattung über rechtspolitische Initiativen gegen Menschenrechtsverletzungen, Behördenwillkür und Behördenterror durch das Jugendamt in Familienrechtssachen.

Auf Grund der vorliegenden eklatanten Menschenrechtsverletzungen bei staatlichen Eingriffen in das Familienleben initiiert der Systemkritiker und Menschenrechtsaktivst Bernd Michael Uhl im Mai 2007 die strafrechtliche Verfolgung der verantwortlichen Leitung beim Jugendamt Münster.

Der "Beamtenlaufsteg" als Übergang zwischen Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Münster
http://www.sta-muenster.nrw.de

 

Strafanzeige gegen
- gegen die Leiterin des Jugendamtes Münster Frau Anna Pohl

- gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Münster Herrn Bernhard Paschert
- gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Münster Herrn Karl Materla
auf Grund von Mord an dem Kind Lisa Marie Haase (StGB § 211) vom Mai 2007. Zu den genauen Ausführungen der Anschuldigungen siehe weiter unten...

Siehe dazu den entsprechenden Instanzenzug:

  • AKTENZEICHEN 1612 Js 20559/07 >>>
    Weiterleitungsbescheid der Staatsanwaltschaft Kassel vom 06.06.2007 der Strafanzeige gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Münster Bernd Paschert an die Staatsanwaltschaft Münster.

  • AKTENZEICHEN 190 Js 252/07 >>>
    Eingangsbescheid und Weiterleitungsbescheid der Staatsanwaltschaft Dortmund vom 18.06.2007 der Strafanzeige gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Münster Karl Materla an die Staatsanwaltschaft Münster.

Das Rathaus in Münster
http://www.sta-muenster.nrw.de

 

TATVORWURF MORD, BEIHILFE ZU MORD:

  • AKTENZEICHEN 30 Js 101/07 >>>
    Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Münster mit Staatsanwalt Botzenhardt vom 18.06.2007 (Poststempel 03.07.2007) in der Strafsache gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Münster Bernd Paschert sowie gegen die Leiterin des Jugendamtes Münster Anna Pohl unter dem Tatvorwurf des Mordes. Staatsanwalt Botzenhardt für Staatsanwalt Lechtape berichtet in der Einstellungsbegründung über das Todesermittlungsverfahren des Kindes Lisa-Marie Manneck, in dessen Ergebnis keine Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Tötungsdelikt festgestellt seien.
    Staatsanwalt Botzenhardt berichtet jedoch nicht was im Rahmen der heutigen durchschnittlichen Lebenserwartungen bei einem 13-jährigen Mädchen merkwürdigerweise ein natürlicher Tot gewesen sein soll. Die Staatsanwaltschaft Münster unterschlägt in ihrer Einstellungsbegründung vorsätzlich den rechtspolitisch bekannten Sachverhalt der bestehenden Menschenrechtsverletzungen im Handeln der beschuldigten Behörde Jugendamt Münster bei der Kindesherausnahme sowie bei der Nicht-Zurückführung in die Ursprungsfamilie. Die Staatsanwaltschaft Münster unterschlägt in ihrer Einstellungsbegründung vorsätzlich das rachemotivierte Tatmerkmal der Grausamkeit, das in der permanenten Rückführungsverweigerung des beschuldigten Jugendamtes, insbesondere nach den festegestellten Menschenrechtsverletzungen und insbesondere nach zwei fremduntergebrachten Selbstmordversuchen des in der jugendamtlichen Handlungsfolge zu Tode gekommenen Kindes, besteht.
    Zudem berichtet Staatsanwalt Botzenhardt für Staatsanwalt Lechtape, dass gegen die Mitarbeiter des Jugendamtes Münster im Menschenrechtsfall Haase gesonderte Verfahren bezüglich der Vorwürfe Vorteilsannahme, Bestechlichkeit sowie Falschbeurkundung im Amt eingeleitet worden seien.

  • AKTENZEICHEN 30 Js 101/07 >>>
    Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Münster vom 03.07.2007 (Poststempel 05.07.2007) in der Strafsache gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Münster Karl Materla unter dem Tatvorwurf des Mordes. Staatsanwalt Botzenhardt für Staatsanwalt Lechtape bezieht sich in der Einstellungsbegründung auf sein Vorbringen vom 18.06.2007 in der Sache in der Strafsache gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Münster Bernd Paschert sowie gegen die Leiterin des Jugendamtes Münster Anna Pohl.

  • AKTENZEICHEN 2 Zs 2232/07 >>>
    Eingangsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 13.07.2007 mit Staatsanwalt Humbert in der Strafsache gegen Mitarbeiter des Jugendamtes Münster unter dem Tatvorwurf des Mordes AKTENZEICHEN 30 Js 101/07 bei Staatsanwaltschaft Münster.

  • AKTENZEICHEN 4 Ws 426/07 >>>
    Neben dem Oberlandesgericht Naumburg im Fall Görgülü interpretiert und handhabt nunmehr das Oberlandesgericht Hamm, hier im Fall Haase, die Konstatierung und Verurteilungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von Menschenrechtsverletzungen in Familienrechtssachen begangen durch die jeweiligen juristischen und sozialen Behörden bei Kindschaftssachen als "unsubstantiiert".
    Existiert eine Handlungsanweisung des Bundesministeriums für Justiz zur behördlichen Missachtung der völkerrechtlich verurteilten Menschenrechtsverletzungen durch Familiengerichte und Jugendämter in Kindschaftssachen, auf die sich die jeweiligen Familiengerichte und Jugendämter berufen könnten?

    Hiermit ergeht Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 25.09.2007 AKTENZEICHEN 2 Zs 2232/07 der Richter Duhme, Kallhoff und Schwens beim Oberlandesgericht Hamm.
    Hiermit ergehen Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Richter Duhme, Kallhoff und Schwens beim Oberlandesgericht Hamm auf Grund ihrer Tätigkeiten bzw. Untätigkeiten in AKTENZEICHEN 2 Zs 2232/07 mit folgender Begründung:
    Die Benennung in der Sachverhaltschilderung der konkreten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes mit der Verurteilung der beteiligten deutschen Behörden im Fall Haase, u.a. mit dem in der vorliegenden Strafsache beschuldigten Jugendamt Münster, bezeichnen die Richter Duhme, Kallhoff und Schwens vom Oberlandesgericht Hamm wie hier vorliegend in ihrer zitat-standardisierten und pauschalisierten Sach- und Klagebeurteilung als unsubstantiiert, unverständlich, ungeschlossen.
    Verwerfung des Klageerzwingungsantrages durch das Oberlandesgericht Hamm mit den Richtern Duhme, Kallhoff und Schwens vom 25.09.2007 (Poststempel 28.09.2007) in der Strafsache gegen die Leiterin des Jugendamtes Münster Frau Dr. Anna Pohl im Fall Haase unter dem Tatvorwurf des Mordes zu AKTENZEICHEN 2 Zs 2232/07 der Generalstaatsanwaltschaft Hamm und zu AKTENZEICHEN 30 Js 101/07 der Staatsanwaltschaft Münster. Das Oberlandesgericht Hamm argumentiert mit Standardzitaten aus der juristischen Fachliteratur über zwei Seiten seiner hier vorliegenden Verwerfungsbegründung ohne jedoch auch nur einmal die konkreten Tatvorwürfe in ihren dargelegten Fall- und Lebenssachverhalten aus dem konkreten Fall Haase beim Jugendamt Münster und vor dem Europäischen Gerichtshof zu erwähnen. Es ist somit davon auszugehen, dass die Richter Duhme, Kallhoff und Schwens vom Oberlandesgericht Hamm die Sache nicht ordnungsgemäß geprüft haben, denn es sind keinerlei inhaltliche Auseinandersetzungen ersichtlich, warum die Staatsanwaltschaften von Münster und Hamm nicht bei vorliegendem Tatverdacht des Mordes durch amtsmissbräuchliches Jugendamtshandeln gemäß des Legalitätsprinzips eigenständig tätig geworden sind.
    Während die Richter Duhme, Kallhoff und Schwens vom Oberlandesgericht Hamm eifrig alle Register sämtlicher Formalitätsanforderungen in ihrer zweiseitigen Verwerfungsbegründung zu ziehen gedenken, stolpern sie in ihrer Eifrigkeit eindeutig über ihre eigenen Ambitionen wie folgt :
    Auf Seite 2 zweifeln die Richter Duhme, Kallhoff und Schwens die Firstgerechtheit der Eingabe an: "Außerdem ist darzulegen, dass das Beschwerdeverfahren nach § 172 Abs. 1 StPO fristgerecht durchgeführt worden ist (Senatsbeschluss vom 20.07.2004 - 4 Ws 145/04)."
    Dementgegen steht der Sachverhalt, dass die Richter Duhme, Kallhoff und Schwens die Firstgerechtheit der Eingabe eingangs in ihrem Beschluss auf Seite 1 selbst erwähnen und darlegen:
    "Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 14. September 2007 gegen den Bescheid des Generalstaatsanwalts in Hamm vom 3. September 2007 hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 25. September 2007 durch die Richter am Oberlandesgericht Duhme, Kallhoff und Schwens nach Anhörung des Generalstaatsanwalts beschlossen..."

  • AKTENZEICHEN 4 Ws 426/07 sowie 4 Ws 145/04 sowie 3133 EH 295/07 >>>
    Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann verweigert am 21.11.2007 in der Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richter in seiner rechtspolitischen Verantwortung vorsätzlich die konkrete Auseinandersetzung und die Benennung des Beschwerdegegenstandes. Der Präsident des Oberlandesgericht Hamms Gero Debusmann verweigert vorsätzlich die in der Dienstaufsichtsbeschwerde angemahnte konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit der Missachtung der völkerrechtlichen Konstatierung und Verurteilungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von Menschenrechtsverletzungen in Familienrechtssachen begangen durch die jeweiligen juristischen und sozialen Behörden bei Kindschaftssachen in den Gerichtsbezirken Münster und Hamm, hier im konkreten Fall Haase.
    Stattdessen präsentiert der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann dem beschwerdeführenden Bürger ganz offensichtlich ein Standardschreiben mit Argumentationsmodulen, das auswechselbar auf jeden anderen Beschwerdefall passt und in der Intention die Überprüfung richterlicher Tätigkeiten mit der vorsätzlichen Verweigerung des Gerichtspräsidenten zum Ausdruck bringen soll. Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann verweigert hier vorsätzlich die Überprüfung, dass die unabhängigen Richter dem Gesetz unterstehen.
    Im weiteren verfassungsrechtlichen Verfahren wird nunmehr zu überprüfen sein, inwieweit der Präsident des Oberlandesgericht Hamms eigene inoffizielle Richtlinien zur Missachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in der Rechtsprechungspraxis am Oberlandesgericht Hamm, insbesondere im Fall Haase, ausgegeben haben mag oder inwieweit der Präsident des Oberlandesgericht Hamms auf Richtlinien zur Missachtung völkerrechtlich festgestellter Menschenrechtsverletzungen in der deutschen Rechtspraxis ausgegeben vom Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen oder gar vom Bundesministerium der Justiz zurückgegriffen haben mag.

  • AKTENZEICHEN AR 8115/07 >>>
    Das Bundesverfassungsgericht mit Ministerialrat Dr. Hiegert teilt am 20.12.2007 mit, Poststempel 21.12.2007, dass das Bundesverfassungsgericht nicht gedenken würde, hinsichtlich der beantragten Verfassungsbeschwerde tätig zu werden, da u.a. angeblich die angegriffene Entscheidung des OLG Hamm vom 21.11.2007 nicht vorliegen würde.
    DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE SOWIE ÜBERPRÜFUNG DER STRAFRECHTLICHEN VERFOLGUNG WEGEN PROZESSBETRUG BEIM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
    Hiermit wird Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ministerialrat Dr. Hiegert eingelegt, sowie die Überprüfung einer weiteren strafrechtlichen Verfolgung von Prozessbetrug beim Bundesverfassungsgericht angekündigt.
    Entgegen der schriftlichen Aussage des Ministerialrats Dr. Hiegert vom 20.12.2007 unter AKTENZEICHEN AR 8115/07 wurde die beanstandete Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 21.11.2007 ordnungsgemäß und fristgerecht mit dem entsprechenden Verfassungsbeschwerde-Antrag definitiv per Fax übermittelt. Ministerialrat Dr. Hiegert vom Bundesverfassungsgericht behauptet bewusst wahrheitswidrig, die angegriffene Entscheidung würde nicht vorliegen. Mit der vorliegenden vorsätzlichen Unterdrückung von Dokumenten und Beweismaterial im Verfassungsbeschwerdeverfahren durch Ministerialrat Dr. Hiegert vom Bundesverfassungsgericht handelt es sich um den Tatbestand von Prozessbetrug beim Bundesverfassungsgericht. Es wird zu überprüfen sein, ob Ministerialrat Dr. Hiegert eigenständig in der dokumentierten Art und Weise handelt oder auf Weisung von Dienstvorgesetzten beim Bundesverfassungsgericht, denn es handelt sich bei der vorliegenden Rechtssache der beantragten strafrechtlichen Verfolgung der Leitung des Jugendamtes Münster auf Grund von Mord an dem Kind Lisa Marie Haase (StGB § 211) um eine für das Bundesverfassungsgericht "äußerst unbequeme" Rechtssache, in der die Institution des Bundesverfassungsgerichtes im Fall Haase selbst als Teil des deutschen juristischen und sozialen Behördenapparates durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bezüglich der behördenseitig begangenen Menschenrechtsverletzungen in familiengerichtlichen Verfahren verurteilt wurde (vgl. Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND [Individualbeschwerde Nr. 11057/02] vom 8. April 2004).
    Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann verweigert am 21.11.2007 unter AKTENZEICHEN 4 Ws 426/07 sowie AKTENZEICHEN 4 Ws 145/04 sowie in der Bearbeitung der daraus folgenden Dienstaufsichtsbeschwerde AKTENZEICHEN 3133 EH 295/07 gegen die Richter in seiner rechtspolitischen Verantwortung vorsätzlich die konkrete Auseinandersetzung und die Benennung des Beschwerdegegenstandes. Der Präsident des Oberlandesgericht Hamms Gero Debusmann verweigert vorsätzlich die in der Dienstaufsichtsbeschwerde angemahnte konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit der Missachtung der völkerrechtlichen Konstatierung und Verurteilungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von Menschenrechtsverletzungen in Familienrechtssachen begangen durch die jeweiligen juristischen und sozialen Behörden bei Kindschaftssachen in den Gerichtsbezirken Münster und Hamm, hier im konkreten Fall Haase.
    VERWEIGERUNG DER BEANTRAGTEN ANHÖRUNGSRÜGE
    Das Bundesverfassungsgericht mit Ministerialrat Dr. Hiegert teilt am 20.12.2007 mit, Poststempel 21.12.2007, dass das Bundesverfassungsgericht nicht gedenken würde, hinsichtlich der beantragten Verfassungsbeschwerde tätig zu werden, da die vorgestellte und benannte Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 25.09.2007 des OLG Hamm AKTENZEICHEN 4 Ws 426/07 der Richter Duhme, Kallhoff und Schwens bzw. AKTENZEICHEN 2 Zs 2232/07 der Generalstaatsanwaltschaft Hamm bzw. AKTENZEICHEN 30 Js 101/07 der Staatsanwaltschaft Münster beim Fachgericht, hier dem Oberlandesgericht Hamm, zu erheben sei. Das Bundesverfassungsgericht mit Ministerialrat Dr. Hiegert unterschlägt dabei vorsätzlich, dass das angerufene und gerügte Fachgericht, hier das Oberlandesgericht Hamm im Fall Haase, mit dem politisch verantwortlichen Präsidenten Gero Debusmann zwar in dem Bundesverfassungsgericht vorliegenden Dokument vom 21.11.2007 in AKTENZEICHEN 4 Ws 426/07 sowie 4 Ws 145/04 sowie 3133 EH 295/07 die Dienstaufsichtsbeschwerden bearbeitet aber gleichzeitig die ordentliche Bearbeitung der Anhörungsrüge vorsätzlich verweigert und boykottiert.
    BEFANGENHEITSERKLÄRUNG GEGEN BUNDESRICHTER BEIM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT IN FÄLLEN FAMILIENGERICHTLICHER MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN
    Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde obliegt definitiv nicht dem Ministerialrat, sondern in der klaren Kompetenzzuordnung den Bundesrichtern.
    Hiermit ergeht aus der Gründen einer offensichtlich vorliegenden Befangenheit der Antrag auf Ablehnung derjenigen Bundesrichter, die bereits in konstatierter menschenrechtsverletzender Art und Weise im familiengerichtlichen Fall Haase mitgewirkt haben (vgl. Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND [Individualbeschwerde Nr. 11057/02 beim EGMR] vom 8. April 2004).

  • AKTENZEICHEN 3122 E - 121/08 zu AR 8115/07 >>>
    DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE SOWIE ÜBERPRÜFUNG DER STRAFRECHTLICHEN VERFOLGUNG WEGEN PROZESSBETRUG BEIM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
    Das Bundesverfassungsgericht mit der Direktorin Dr. Elke Luise Barnstedt teilt am 23.01.2008 die Zurückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ministerialrat Dr. Hiegert mit.
    Die Direktorin des Bundesverfassungsgerichtes Dr. Elke Luise Barnstedt unterschlägt vorsätzlich den gestellten Befangenheitsantrag gegen Bundesrichter am Bundesverfassungsgericht im laufenden Verfassungsbeschwerdeverfahren der Menschenrechtssache Haase. Hiermit ergeht erneut in den Verfahren des Menschenrechsfalls Hasse in der strafrechtlichen Verfolgung mit dem Tatvorwurf des Mordes am Kinde Lisa-Marie Manneck Haase durch das Jugendamt Münster, das selbst nach den in 2004 konstatierten Menschenrechtsverletzungen Kindesherausnahmen und Fremdplatzierungen aufrecht erhalten hat bis zum Tode des Kindes unter Jugendamtsobhut im Frühjahr 2007, aus Gründen einer offensichtlich vorliegenden Befangenheit der Antrag auf Ablehnung derjenigen Bundesrichter, die bereits in konstatierter menschenrechtsverletzender Art und Weise im familiengerichtlichen Fall Haase mitgewirkt haben (vgl. Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND [Individualbeschwerde Nr. 11057/02 beim EGMR] vom 8. April 2004). Es ist im vorliegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren ordnungsgemäß auszuführen, welche Bundesrichter genau und welcher Senat und welche Kammer in bereits festgestellter menschenrechtsverletzender Art und Weise im Fall Hasse mitgewirkt hat, so dass im weiteren Verfahren der direkte Entzug der Menschenrechtssache beim betreffenden Senat, bei der betreffenden Kammer, bei den betreffenden Bundesrichtern auf Grund der Befangenheit durch das Bundesverfassungsgericht ordnungsgemäß veröffentlicht und vorgenommen werden kann. Der Befangenheitsantrag ist ordnungsgemäß zu bearbeiten. Bis dato fehlt die Eingangsbestätigung und Registrierung dieses nunmehr mehrfach gestellten Befangenheitsantrages.
    Das Bundesverfassungsgericht mit Ministerialrat Dr. Hiegert am 20.12.2007 sowie mit der Direktorin Dr. Elke Luise Barnstedt am 23.01.2008 unterschlagen, dass das Oberlandesgericht Hamm die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 25.09.2007 des OLG Hamm AKTENZEICHEN 4 Ws 426/07 der Richter Duhme, Kallhoff und Schwens bzw. AKTENZEICHEN 2 Zs 2232/07 der Generalstaatsanwaltschaft Hamm bzw. AKTENZEICHEN 30 Js 101/07 der Staatsanwaltschaft Münster beim Fachgericht, hier dem Oberlandesgericht Hamm vorsätzlich nicht bearbeitet. Das Bundesverfassungsgericht unterschlägt dabei vorsätzlich, dass das angerufene und gerügte Fachgericht, hier das Oberlandesgericht Hamm im Fall Haase, mit dem politisch verantwortlichen Präsidenten Gero Debusmann zwar in dem Bundesverfassungsgericht vorliegenden Dokument vom 21.11.2007 in AKTENZEICHEN 4 Ws 426/07 sowie 4 Ws 145/04 sowie 3133 EH 295/07 die Dienstaufsichtsbeschwerden bearbeitet aber gleichzeitig die ordentliche Bearbeitung der Anhörungsrüge vorsätzlich verweigert und boykottiert.
    Um erneut Missverständnisse zu vermeiden, werden die relevanten Dokumente des Oberlandesgericht Hamm benannt, datiert und nachgesandt. Dies entspricht laut Direktorin Dr. Elke Luise Barnstedt vom 23.01.2008 dem Verfahren nach GOBVerfG §§ 60 sowie 61, um mit dem Eintrag in das Allgemeine Register dem Beschwerdeführer zu ermöglichen, die Verfassungsbeschwerde mit weiteren Dokumenten zu ergänzen. Im Anhang befinden sich die Dokumente:
    AKTENZEICHEN 4 Ws 426/07 sowie 4 Ws 145/04 sowie 3133 EH 295/07 >>>
    Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann verweigert am 21.11.2007
    AKTENZEICHEN 4 Ws 426/07 >>>
    Beschluss vom 25.09.2007 der Richter Duhme, Kallhoff und Schwens beim Oberlandesgericht Hamm

  • AKTENZEICHEN AR 8115/07 zu 2 BvR 171/08 >>>
    Ein Jahr nach dem das Kind in Jugendamtsobhut verstorben ist... Am 01.02.2008 informiert das Bundesverfassungsgericht über den Eintrag in das Verfahrensregister für die Rechtssache der beantragten strafrechtlichen Verfolgung gegen die Leitung des Jugendamtes Münster. Und zwar im Fall des in Jugendamtsobhut im Frühjahr 2007 zu Tode gekommenen Kindes Lisa-Marie (Manneck) Haase. Lisa hatte sich bis zu ihrem Tode drei Jahre lang nach den zuvor in 2004 als vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof konstatierten menschenrechtsverletzenden Handlungen des Jugendamts mit Kindesherausnahme, Fremdplatzierung und Nicht-Rückführung in Obhut des Jugendamtes Münster befunden.

  • AKTENZEICHEN 2 BvR 171/08 >>>
    Das Bundesverfassungsgericht unter der Verantwortung des Präsidenten Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier mit den Bundesrichtern Hassemer, DiFabio, Landau teilt am 01.04.2008 die Entscheidung der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März mit, dass die Verfassungsbeschwerde AR 8115/07 bzw. 2 BvR 171/08 in der Sache der strafrechtlichen Verfolgung der Leitung des Jugendamtes Münster unter dem Tatvorwurf des Mordes hinsichtlich des Todesfalles des Kindes Lisa-Marie (Manneck) Haase im Frühjahr 2007 nach der Nicht-Rückführung des Kindes durch das Jugendamt Münster nach der im Jahre 2004 völkerrechtlich als Menschenrechtsverletzung festgestellten Kindesherausnahme, Fremdplatzierung und Nicht-Rückführung nicht zur Entscheidung angenommen werden würde.
    Es ergeht hiermit unter AKTENZEICHEN 540 Js 1704/07 gemäß Strafprozessordnung §158 der Antrag an die Staatsanwaltschaft Münster, eine strafrechtliche Verfolgung des Präsidenten des Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier auf Grund eines möglicherweise erfüllten Tatvorwurfes der Beförderung des Prozessbetruges im völkerrechtlichen Menschenrechtsfall Haase in der Sache des durch das Jugendamt Münster herausgenommenen und nicht-zurückgeführten Kindes Lisa-Marie (Manneck) Haase, das in der Handlungsfolge des Jugendamtes Münster zu Tode gekommen ist, ordnungsgemäß zu überprüfen und entsprechend die Ermittlungsaufnahme bzw. die Ermittlungseinstellung unter dem eigenen Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft Münster ordnungsgemäß mitzuteilen.
    BEGRÜNDUNG:
    Das Bundesverfassungsgericht unter der Verantwortung des Präsidenten Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier agiert im völkerrechtlichen Menschenrechtsfall Haase in der Sache des durch das Jugendamt Münster herausgenommenen und nicht-zurückgeführten Kindes Lisa-Marie (Manneck) Haase wie im Folgenden aufgeführt:
    A) Das Bundesverfassungsgericht unter der Verantwortung des Präsidenten Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier ignoriert und unterdrückt die Anträge vom 17.02.2008, dass die Verfahren 2 BvR 171/08 zunächst bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände und Datensätze auszusetzen sind, da die Staatsanwaltschaft Münster im Rahmen der Ermittlungen zu den Tätigkeiten des Jugendamtes Münster in der Menschenrechtssache Haase mit der Beschlagnahme von PC und Daten die Vorbereitungen zur Gerichtsverhandlung und die notwendigen Arbeiten der Verfahrensdokumentation und Prozessgestaltung zu 2 BvR 171/08 vorsätzlich in unangemessener Weise behindern will. Die Beschlagnahme von Daten und PC-Arbeitsmitteln und deren Aufrechterhaltungen sind deswegen eindeutig unangemessen und unzulässig und stellen sich daher u.a. nicht nur als gezielte Maßnahme gegen die grundgesetzliche Meinungsfreiheit dar, weil im Rahmen der staatsanwaltlichen und richterlichen Ermittlungen andere und der Sache angemessene Ermittlungsmaßnahmen ohne wie hier unangemessene Beschlagnahmungen durchgeführt werden können, wie z. B. a) ordnungsgemäße polizeiliche Beschuldigtenvernehmung mit ordnungsgemäßer Vorlage der Grundlagendokumente einer Beschuldigung, b) Geständnis des Beschuldigten, c) Kopieren der beschlagnahmten Festplatten und anschließendes wieder aushändigen der Festplatten.
    B) Das Bundesverfassungsgericht unter der Verantwortung des Präsidenten Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier unterschlägt dabei vorsätzlich, dass das angerufene und gerügte Fachgericht, hier das Oberlandesgericht Hamm im Fall Haase, mit dem politisch verantwortlichen Präsidenten Gero Debusmann zwar in dem Bundesverfassungsgericht vorliegenden Dokument vom 21.11.2007 in AKTENZEICHEN 4 Ws 426/07 sowie 4 Ws 145/04 sowie 3133 EH 295/07 die Dienstaufsichtsbeschwerden bearbeitet aber gleichzeitig die ordentliche Bearbeitung der Anhörungsrüge vorsätzlich verweigert und boykottiert.
    C) Das Bundesverfassungsgericht mit der Direktorin Dr. Elke Luise Barnstedt teilt am 23.01.2008 die Zurückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ministerialrat Dr. Hiegert mit. Das Bundesverfassungsgericht unter der Verantwortung des Präsidenten Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier bearbeitet die darauf erfolgte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Direktorin Dr. Elke Luise Barnstedt vorsätzlich bis zum heutigen Tage nicht.
    D) Das Bundesverfassungsgericht unter der Verantwortung des Präsidenten Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier verweigert vorsätzlich die Bearbeitung der Anträge vom 27.01.2008 sowie vom 17.02.2008 aus Gründen einer offensichtlich vorliegenden Befangenheit auf Ablehnung derjenigen Bundesrichter, die bereits in konstatierter menschenrechtsverletzender Art und Weise im familiengerichtlichen Fall Haase mitgewirkt haben (vgl. Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND [Individualbeschwerde Nr. 11057/02 beim EGMR] vom 8. April 2004). Es war im vorliegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren ordnungsgemäß auszuführen, welche Bundesrichter genau und welcher Senat und welche Kammer in bereits festgestellter menschenrechtsverletzender Art und Weise im Fall Hasse mitgewirkt hatten, so dass im weiteren Verfahren der direkte Entzug der Menschenrechtssache beim betreffenden Senat, bei der betreffenden Kammer, bei den betreffenden Bundesrichtern auf Grund der Befangenheit durch das Bundesverfassungsgericht ordnungsgemäß veröffentlicht und vorgenommen werden konnte. Diesen Vorgang hat das Bundesverfassungsgericht unter der Verantwortung des Präsidenten Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier hier im Verfassungsbeschwerdeverfahren der Menschenrechtssache Haase komplett ignoriert bzw. unterdrückt.
ASSOZIERTE VERFAHREN:
  • AKTENZEICHEN 260 Js 14073/08 >>>
    a) hiermit ergeht sofortige Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 24.04.2008 unter AKTENZEICHEN 260 Js 14073/08.
    b) hiermit ergeht Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die unsachgemäße Bearbeitung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 24.04.2008 unter AKTENZEICHEN 260 Js 14073/08.
    BEGRÜNDUNG:
    Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe macht in ihrem Einstellungsbescheid vom 24.04.2008 unter AKTENZEICHEN 260 Js 14073/08 nicht ausreichend deutlich, ob es sich bei der angeblich bearbeiteten Strafanzeige um die im Anhang an die Staatsanwaltschaft Münster gerichtete Strafanzeige handelt. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe belegt in ihrer Begründung mit der fehlenden konkreten Auseinandersetzung mit den in der Anzeigeerstattung vorgebrachten konkreten Sachverhalten, dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sich nicht ordnungsgemäß mit der vorgebrachten Anzeige und den beanstandeten behördlichen Fehlverhalten auseinandergesetzt hat. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe benennt nicht, dass es sich in den Ursprungsverfahren der völkerrechtlichen Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Behörden und zwar konkret um die Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND Individualbeschwerde Nr. 11057/02 beim EGMR und den daraus resultierenden assoziierten Verfahren handelt. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe benennt nicht, dass es sich in den Ursprungsverfahren und den daraus resultierenden assoziierten Verfahren um die Missachtung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch deutsche Behörden handelt, während die Bundesrepublik Deutschland an die EMRK gebunden ist, deren Artikel 46 lautet: "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen". Mögliche Befangenheitsgründe auf Grund einer lokalen Behördennähe und/oder einer möglichen Beißhemmung einer lokalen Strafbehörde gegenüber einer Bundesbehörde in Karlsruhe sind zu evaluieren und ggf. möglichst auszuschließen.

  • AKTENZEICHEN Zs 835/08 >>>
    Aus dem Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 29.05.2008 wird Folgendes ersichtlich: Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat die von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vorgelegten Akten nicht ordnungsgemäß überprüft oder aber die Akten waren unvollständig, was aber bei sorgfältiger Prüfung hätte auffallen müssen. Denn aus der Akteneinsicht sind die durch die Staatsanwaltschaft Münster im Zusammenhang mit der Menschenrechtssache Haase gegen den Menschenrechtsaktrivisten, Systemkritiker und Nazi-Jäger Bernd Michael Uhl eindeutig erkennbar und nachgewiesen.
    Der "Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist" und Nazi-Jäger Bernd Michael Uhl ist entgegen den Aussagen der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe durch Verfahren und Verhaltensweisen des Bundesverfassungsgerichts unter dem beschuldigten Präsidenten Hans-Jürgen Papier unmittelbar in seinen Rechten betroffen (Meyer-Goßner, StPO, § 172 Rdnr. 9).

  • AKTENZEICHEN 1 Ws 171/08 >>>
    Aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 26.08.2008 wird Folgendes ersichtlich:
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe unterlässt es in der Strafsache Bverfg-Papier-Präsident (Fall Haase) vorsätzlich die nachgewiesene und aktenkundig dokumentierte Behinderung von laufenden Verfahren zu nationalsozialistischem Unrecht eindeutig zu benennen, die unter dem Vorwand der Ermittlungen in der Menschenrechtssache Haase unnötigerweise durchgeführt wurden. Durch die gezielte eklatante behördenseitige Verfahrensbehinderung sind die Fristsetzungen zur Einreichung der vorliegenden Verfassungsbeschwerde neu zu bewerten und anzuwenden.
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe behauptet in der Strafsache Bverfg-Papier-Präsident (Fall Haase) wahrheitswidrig, es habe keinerlei konkreten substantiierten Vortrag der Tatvorwürfe gegenüber dem Bundesverfassungsgericht unter dem Tatvorwurf der Beteiligung durch unterlassene Hilfeleistung am Tode des Kindes Lisa-Marie im Menschenrechtsfall Haase in der Handlungsfolge des Jugendamtes Münster unter der Verantwortung des Präsidenten Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier gegeben. Dieser Vortrag hat entgegen den Aussagen des OLG Karlsruhe nachgewiesener Weise aktenkundig und zu jedem Verfahrenszeitpunkt seit Anzeigeerstattung gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier stattgefunden.
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe behauptet in der Strafsache Bverfg-Papier-Präsident (Fall Haase) zudem wahrheitswidrig, dass der Beschwerdeführer nicht persönlich betroffen und verletzt sei. In der karlsruher gerichtsbeschlüsslichen Originalausformulierung wie folgt: "Die vom Antragsteller dargelegte Betroffenheit, wonach etwaige Kosten eines Verfahren vor dem EGMR seitens der Bundesrepublik Deutschland gegebenenfalls aus Steuermitteln entrichtet werden, begründet die Verletzteneigenschaft des Antragstellers nicht und stellt insoweit kein schlüssiges Vorbringen dar." Entgegen den Aussagen des OLG Karlsruhe ist der Beschwerdeführer und Bürger unmittelbar persönlich betroffen und verletzt, da seine entrichteten aber von den deutschen Behörden verschwendeten Steuergelder nicht mehr für den Sozialstaat verwendet werden können und somit nicht mehr dem Beschwerdeführer und Bürger sowie seiner konkreten Lebensumwelt unmittelbar zu Gute kommen können. Durch die gezielte unnötige Verschwendung von Steuernmitteln, die von juristischen, sozialen und administrativen Behörden über deutsches Behördenmitarbeiterfehlverhalten generiert werden, sind bisher unnötigerweise von BRD-Steuergeldern aufzuwenden, damit durch völkerrechtliche, menschenrechtliche Verletzungen und supranationale Rechtsverletzungen produzierte Strafzahlungen abgeleistet und bezahlt werden. Das Fehlverhalten deutscher Behördenmitarbeiter geht somit bisher unnötigerweise unmittelbar zu Lasten des betroffenen und verletzten Bürgers und Beschwerdeführers. Aus deutschem Behördenmitarbeiterfehlverhalten entstehende Kosten sind aber u.a. über ordnungsgemäße Strafverfolgung und BGB-Amtshaftung durch die verursachenden deutschen Behördenmitarbeiter selbst und eben nicht aus Steuermitteln zu leisten.
    Sowohl die Karlsruher Strafverfolgungsbehörden als auch das Oberlandesgericht Karlsruhe sind hier nicht in der Lage, mögliche Befangenheitsgründe auf Grund einer lokalen Behördennähe und/oder einer möglichen Beißhemmung einer lokalen Strafbehörde bzw. eines lokalen Gerichtes gegenüber einer Bundesbehörde in Karlsruhe auszuschließen.

  • AKTENZEICHEN AR 6852/08 und 2 BvR 2159/08 >>>
    Am 30.10.2008 informiert das Bundesverfassungsgericht über den Eintrag in das Verfahrensregister für die Rechtssache der strafrechtlichen Verfolgung des für das Bundesverfassungsgericht verantwortlichen Präsidenten Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier im Zusammenhang mit dem Menschenrechtsfall Haase und im Zusammenhang mit der Manipulation von Verfahren zu NS-Unrecht.

  • AKTENZEICHEN 2 BvR 2159/08 >>>
    Strafrechtliche Verfolgung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Papier auf Grund der vorsätzlichen Missachtung der nachgewiesenen und aktenkundig dokumentierten Behinderung von laufenden Verfahren zu nationalsozialistischem Unrecht. Unter dem Vorwand der angeblichen Ermittlungen auf Grund von Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das Jugendamt Münster im Menschenrechtsfall Haase beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft Münster unter 540 Js 1704/07 über drei Monate lang gezielt Daten und PC-System nachweisbar zur direkten Behinderung laufender Verfahren zu NS-Verbrechen, da in Fogle der Beschlagnahme und während des Beschwerdezeitraumes im Ausland verurteilte aber in Deutschland lebende NS-Kriegsverbrecher ohne Verfahrenseröffnung der deutschen Behörde verstorben waren.
 
TATVORWURF VORTEILSNAHME, BESTECHLICHKEIT, FALSCHBEURKUNDUNG IM AMT:

  • AKTENZEICHEN 4 UJs 33/07 >>>
    Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Münster vom 09.07.2007 (Poststempel 11.07.2007) in der Strafsache gegen Mitarbeiter des Jugendamtes Münster unter dem Tatvorwurf der Vorteilsnahme und Bestechlichkeit. Staatsanwalt Eisen begründet seinen Einstellungsbescheid damit, dass er nach einer Prüfung der Tatvorwürfe keinen Anlaß zum Einschreiten gesehen habe. Staatsanwalt Eisen erwähnt vorsätzlich nicht die öffentlichen Zeugenaussagen sowie amtsgerichtlich dokumentierten Vorgänge zur Beweisführung des Verhältnisses zwischen Jugendamtsmitarbeiterin und Ex-Ehemann mit der einhergehenden amtsmissbräuchlichen Beeinflussung des Sorgerechtsstreits seitens der Mitarbeiterin des Jugendamtes Münster im Scheidungsverfahren in der Fernsehsendung.

    Teil 1 des Specials, "SAM" (ProSieben), Beitrag vom 08.05.2007
    Moderation
    Die gelernte Friseurin steht kurz vor Scheidung von ihrem angeblich gewalttätigen Ehemann, der wohl längst besten Kontakt zum Jugendamt hat.
    O-TON
    Cornelia Haase
    Was ich damals nicht gewusst habe ist, dass die zuständige Sachbearbeiterin, die ich in keinster Weise kannte, dass die beiden ein Verhältnis miteinander hatten. Diese Frau hat damals alles dazu getan, dass er das alleinige Sorgrecht für meine sieben Kinder zu bekommt, ohne mich zu kennen. Ich bin damals schon als eine Mutter hingestellt worden, die ihre Kinder schwerst misshandelt und vernachlässigt und verwahrlosen lässt. Ich hab damals nur das Glück gehabt, wirklich das Glück gehabt, dass dieser Richter, den ich damals vor diesem Amtsgericht hatte, einfach auch gesehen hat, es gab in keinster Weise Beweise.
    Moderation
    Die Ehe wird geschieden, das Sorgerecht unter den Eltern aufgeteilt.
    http://www.youtube.com/watch?v=Yd54Daq-mZM

    Teil 2 des Specials, "SAM" (ProSieben), Beitrag vom 09.05.2007
    Moderation
    Psychoterror und behördliche Schikane, die seit Jahren den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. In Kürze wird man wohl deshalb die Bundesrepublik Deutschland we4gen schwerster Menschenrechtsverstöße verurteilen. 2001 nimmt das Jugendamt Münster Cornelia und Josef die sieben Kinder. Ein Racheakt vermutet Cornelia, denn bereits 8 Jahre früher hatte das Amt das vergeblich versucht. Damals ließ Cornelia sich wegen der offenkundigen Beziehung ihres ersten Ehemannes mit einer Mitarbeiterin des Jugendamtes scheiden. 2001 erklärt ein zweifelhaftes Gutachten Cornelia und Josef für erziehungsunfähig. Die Behörde holt die Kinder.
    http://www.youtube.com/watch?v=QUKdFV2iBWk

  • AKTENZEICHEN 2 Zs 2305/07 >>>
    Eingangsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 23.07.2007 mit Staatsanwalt Neupert in der Strafsache gegen Mitarbeiter des Jugendamtes Münster unter dem Tatvorwurf der Bestechlichkeit im Amt und der Vorteilsannahme AKTENZEICHEN 4 UJs 33/07 bei Staatsanwaltschaft Münster.

  • AKTENZEICHEN 2 Zs 2232/07 >>>
    Einstellungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 03.09.2007 mit Staatsanwalt Haarman in der Strafsache gegen die Leiterin des Jugendamtes Münster Frau Anna Pohl
    unter dem Tatvorwurf des Mordes AKTENZEICHEN 30 Js 101/07 bei Staatsanwaltschaft Münster.
    Zudem berichtet Staatsanwalt Haarman, dass seitens der Staatsanwaltschaft Münster gegen die Mitarbeiter des Jugendamtes Münster im Menschenrechtsfall Haase gesonderte Verfahren bezüglich der Vorwürfe Vorteilsannahme, Bestechlichkeit sowie Falschbeurkundung im Amt eingeleitet worden seien.

  • AKTENZEICHEN 44 UJs 33/07 A>>>
    Wiederaufnahmebescheid der Staatsanwaltschaft Münster vom 14.09.2007 (Poststempel 26.09.2007) in der Strafsache gegen Mitarbeiter des Jugendamtes Münster unter dem Tatvorwurf der Vorteilsnahme und Bestechlichkeit von Mitarbeiter des Jugendamtes Münster im Fall Haase.

  • AKTENZEICHEN 45 UJs 33/07 A>>>
    Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Münster vom 01.02.2008 (Poststempel 08.02.2008) mit Staatsanwalt Neuschmelting in der Strafsache gegen Mitarbeiter des Jugendamtes Münster unter dem Tatvorwurf der Vorteilsnahme und Bestechlichkeit von Mitarbeitern des Jugendamtes Münster im Fall Haase, nachdem die Staatsanwaltschaft Münster unter AKTENZEICHEN 504 Js 1704/07 am 17.01.2008 im Menschenrechtsfall Haase die Beschlagnahme von PC und Festplatte des Anzeigerstatters, d.h. des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers, veranlasst, ausgehend von der Anzeige des Oberbürgermeisters der Stadt Münster mit der Begründungsgrundlage der unbearbeiteten Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das Jugendamt Münster vom Mai 2007.
    Es mag zunächst dahingestellt bleiben, inwieweit die Staatsanwaltschaft Münster gemäß der chronologischen Abfolge der Ereignisse mit den Verfahren gegen den Menschenrechtsaktivisten unter AKTENZEICHEN 504 Js 1704/07 die Verfahren gegen das Jugendamt Münster unter den AKTENZEICHEN 45 UJs 33/07 A, 44 UJs 33/07 A, 2 Zs 2232/07, 4 UJs 33/07 negativ zu beeinflussen sucht.
    Staatsanwalt Neuschmelting führt in der Einstellungsbegründung vom 01.02.2008 aus: ..."auch die Auswertung von Medienberichten und Urteilen hat keinen Hinweis auf die Bestätigung Ihrer Verdachtsmomente gegeben. Ihre Behauptung zu den Jugendamtsmaßnahmen im Hinblick auf die Unterbringung der Kinder sei es gekommen, weil der geschiedene Ehemann der jetzigen Frau Haase mit einer beim Jugendamt Beschäftigten eine Liebesbeziehung aufgenommen habe, die als Bestechung zu werten sei, erscheint mir absurd. Selbst die Mutter der Kinder, Frau Haase, hat so eine Behauptung weder in einem der vielen Prozesse vor den Familiengerichten erhoben noch irgendwelche Andeutungen gegenüber der Presse, die ein erhebliches Interesse an diesem Fall zeigte, vorgenommen."
    Die Aus- und Bewertung des Strafanzeigevorbringens durch die Staatsanwaltschaft Münster steht damit den Lebenssachverhalten der Medienberichterstattung des Specials der Serie "SAM" (ProSieben), Beitrag vom 08.05.2007 und vom 09.05.2007 diametral entgegen.
    Die Staatsanwaltschaft Münster wird unter AKTENZEICHEN 504 Js 1704/07 u.a. zu klären haben, ob hier ggf. Missverständnisse vorliegen könnten.
    Die Staatsanwaltschaft Münster wird unter AKTENZEICHEN 504 Js 1704/07 auch zu klären haben, ob es Verhaltensrichtlinien des Ministeriums für Generationen, Familie,
    Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen an die Landesjugendämter und Jugendämter gibt, die vorschreiben, ob es möglicherweise zulässig oder gar üblich sein kann, dass bei nordrhein-westfälischen Jugendämtern Mitarbeiter/innen private sexuelle Beziehungen und Lebenspartnerverhältnisse mit Elternteilen eingehen, die aus den Fällen der Scheidungs- und Trennungsfamilien stammen, an denen diese Jugendamtsmitarbeiter/innen auch gleichzeitig selbst beruflich arbeiten, wie zum Beispiel wohl beim Jugendamt Münster im Fall Haase geschehen ?

    Teil 1 des Specials, "SAM" (ProSieben), Beitrag vom 08.05.2007
    Moderation
    Die gelernte Friseurin steht kurz vor Scheidung von ihrem angeblich gewalttätigen Ehemann, der wohl längst besten Kontakt zum Jugendamt hat.
    O-TON
    Cornelia Haase
    Was ich damals nicht gewusst habe ist, dass die zuständige Sachbearbeiterin, die ich in keinster Weise kannte, dass die beiden ein Verhältnis miteinander hatten. Diese Frau hat damals alles dazu getan, dass er das alleinige Sorgrecht für meine sieben Kinder zu bekommt, ohne mich zu kennen. Ich bin damals schon als eine Mutter hingestellt worden, die ihre Kinder schwerst misshandelt und vernachlässigt und verwahrlosen lässt. Ich hab damals nur das Glück gehabt, wirklich das Glück gehabt, dass dieser Richter, den ich damals vor diesem Amtsgericht hatte, einfach auch gesehen hat, es gab in keinster Weise Beweise.
    Moderation
    Die Ehe wird geschieden, das Sorgerecht unter den Eltern aufgeteilt.
    http://www.youtube.com/watch?v=Yd54Daq-mZM

    Teil 2 des Specials, "SAM" (ProSieben), Beitrag vom 09.05.2007
    Moderation
    Psychoterror und behördliche Schikane, die seit Jahren den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. In Kürze wird man wohl deshalb die Bundesrepublik Deutschland wegen schwerster Menschenrechtsverstöße verurteilen. 2001 nimmt das Jugendamt Münster Cornelia und Josef die sieben Kinder. Ein Racheakt vermutet Cornelia, denn bereits 8 Jahre früher hatte das Amt das vergeblich versucht. Damals ließ Cornelia sich wegen der offenkundigen Beziehung ihres ersten Ehemannes mit einer Mitarbeiterin des Jugendamtes scheiden. 2001 erklärt ein zweifelhaftes Gutachten Cornelia und Josef für erziehungsunfähig. Die Behörde holt die Kinder.
    http://www.youtube.com/watch?v=QUKdFV2iBWk

  • AKTENZEICHEN 2 Zs 582/08 >>>
    Einstellungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 24.07.2008 mit Oberstaatsanwältin Mittmann in der Strafsache gegen Amtsträgerinnen vom Jugendamt Münster im Fall Haase u.a. zum möglichen Verdacht der "Bestechlichkeit".

  • AKTENZEICHEN 4121 E - III 295/08 >>>
    Zurückweisung mit der Regierungsbeschäftigten Feld-Geuking beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sowohl der Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 15.01.2009 in der Strafsache gegen Amtsträgerinnen vom Jugendamt Münster im Fall Haase u.a. zum möglichen Verdacht der "Bestechlichkeit" und der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen politische Beamte der Staatsanwaltschaft Münster. Unter dem Vorwand der angeblichen Ermittlungen im Menschenrechtsfall Haase beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft Münster unter 540 Js 1704/07 gezielt Daten und PC-Systeme nachweisbar zur direkten Behinderung laufender Verfahren zu NS-Verbrechen sowie zur Behinderung von Petitionsverfahren wie bei Bundestag und EU-Parlament. Gegen das Jugendamt Münster und gegen die Dienstaufsicht beim Oberbürgermeister von Münster zur Verantwortungsübernahme im Menschenrechtsfall Haase verweigerte die Staatsanwaltschaft Münster jedoch ordentliche und transparente Ermittlungsverfahren.

Strafanzeige gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Münster Herrn Bernhard Paschert auf Grund von Mord an dem Kind Lisa Marie Haase (StGB § 211) vom 28. Mai 2007.

Sehr geehrte Damen und Herren vom Staatsschutz, Polizeipräsidium Nordhessen, ZK 10,
Es ergeht hiermit die offizielle Strafanzeige zu AKTENZEICHEN VNR. ST/0082732/2005 in den laufenden Akkumulationsverfahren 201 Gs 257/04 zu Systemunrecht und Staatsverbrechen beim Amtsgericht Kassel an den Staatsschutz, Polizeipräsidium Nordhessen mit den ermittelnden Polizeibeamten Rieth, Lenz, Müller ZK 10 zur ordnungsgemäßen Weiterleitung an die auf Menschenrechte und Bürgerrechte spezialisierte Staatsanwältin Schornstein-Bayer von der Staatsanwaltschaft Kassel hinsichtlich der weiteren ordnungsgemäßen strafrechtlichen Verfolgung des stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Münster
Herrn Bernhard Paschert auf Grund von Mord an dem Kind Lisa Marie Haase (StGB § 211).
Das hierin hier beschuldigte Jugendamt Münster unter dem stellvertretenden Leiter Bernhard Paschert begeht den Straftatbestandes des Mordes mit Hinterlist und mit einem planvollen Vorgehen aus niedrigen Beweggründen - hier dem niederen Motiv der Rachsucht.
Als Rachemotiv des Jugendamtes Münster sind sowohl die Verurteilung der Menschenrechtsverletzungen durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) des Europarates in Straßburg in der Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 11057/02) vom 8. April 2004 als auch die wiederholt in der Medienberichterstattung und im die Internet öffentlich gemachte scharfe Kritik an den Entscheidungen und Verhaltensweisen des Jugendamtes Münster.
Der jugendamtliche Eingriff in die Rechte des Privat- und des Familienlebens war dem sogenannten offiziellen Kindeswohl nicht angemessen, das angeblich von den deutschen Behörden verfolgt wurde und verursachte den Tod des Kindes Lisa Marie.
Das Agieren der hier beschuldigten Leitung des Jugendamtes Münster erfüllt mehrere objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale des Mord-Straftatbestandes.
Die Arg- und Wehrlosigkeit des minderjährigen Opfers Lisa Marie Haase unter der Inobhutnahme des Jugendamtes ist gegeben. Das Mordopfer Lisa Marie Haase hat mit ihrem eindeutigen Verhalten während ihrer Fremdplatzierung nachweislich mehrfach die Rückkehr in ihre Ursprungsfamilie gefordert. Das Jugendamt Münster verweigerte jedoch mehrfach ihre Rückführung; und dies selbst nach dem zuvor benannten EGMR-Urteil aus 2004. Lisa Marie starb dann in Obhut des Jugendamtes unter mysteriösen Umständen Anfang 2007.
Das Mord-Tatbestandsmerkmal der "Heimtücke" ist gegeben. Ohne Wissen der Eltern erstellte ein vom Jugendamt Münster beauftragter Gutacher ein Gutachten. Das hier beschuldigte Jugendamt Münster beabsichtigte, damit die Herausnahme der Kinder aus der Familie Haase zu begründen und dann in 2001vollziehen zu können.
Das Mord-Tatbestandsmerkmal der "Grausamkeit" ist erfüllt. Das Jugendamt Münster setzte und setzt die wehrlosen und arglosen Kinder der Familie Haase vorsätzlich körperlichen und seelischen Qualen aus.
Obwohl die schwere Traumatisierung der herausgenommenen und fremduntergebrachten Kindern eindeutig bekannt ist, verweigert das Jugendamt Münster die Herausgabe der Kinder zu deren Rückführung in die Ursprungsfamilie; und dies selbst nach den vom EGMR festgestellten Menschenrechtsverletzungen, die durch die involvierten deutschen juristischen und sozialen Behörden - hier dem Jugendamt - begangen wurden
Bei Maurice Haase ist während seiner Fremdplatzierung auffälliges hochaggressives Verhalten zu beobachten. Bei Nico Haase findet während seiner Fremdplatzierung ein sechsmonatiger Aufenthalt in geschlossener Jugendpsychiatrie statt. Bei Lisa waren in der Obhut des Jugendamtes während ihrer Fremdplatzierung bereits zwei Selbstmordversuche zur Kenntnis zu nehmen.
Dennoch reagierte das Jugendamt Münster mit vorsätzlicher Ignoranz der zwei Suizidversuche von Lisa während der Fremdunterbringung und hielt gleichzeitig die vorsätzliche Verweigerung der Kindesrückführung aufrecht. Das Verhalten des Jugendamtes Münster ist als seelische Grausamkeit zu benennen. Diese vorsätzlich jugendamtsseitig ausgeübte seelische Grausamkeit ist als Ursache der seelischen Qualen zu benennen, die zu Gesundheitsbeeinträchtigungen und letztendlich zum Tot des Kindes Lisa Marie Haase geführt haben; insbesondere nach der endgültig begangenen Rückführungsverweigerung durch das hier beschuldigte Jugendamt Münster unter dem stellvertretenden Leiter Bernhard Paschert.
Weitere Belege für die Ausübung seelischer Grausamkeiten zum Verursachen seelischer Qualen der betroffenen Kinder ist der Lebenssachverhalt, dass nach ca. 4,5 Jahren Fremdunterbringung die Töchter Anna und Sandra in die Familie Haase zurückgeführt werden und dann davon berichten, dass ihnen in der Obhut des Jugendamtes während der Fremdplatzierung erzählt und vorgetäuscht wurde, dass ihre Eltern bereits tot seien.
Das Mord-Tatbestandsmerkmal der "Ermöglichung und Verdeckung einer Straftat" ist erfüllt. Offensichtlich dient der jahrelang betriebene systematische behördliche Psychoterror dazu, um von Straftaten im Amt durch Mitarbeiter des Jugendamtes Münster abzulenken und dies zu vertuschen.
Es ist bekannt, dass im Scheidungsverfahren der Kindesmutter Cornelia Haase der Ehemann ein Verhältnis mit der zuständigen Sachbearbeiterin des Jugendamtes Münster hatte.
Die entsprechende Jugendamtsmitarbeiterin hätte auf Grund des Interessenskonfliktes und Befangenheit den Fall Haase und die Fallbetreuung an andere Sachbearbeiter bzw. an eine andere Behörde oder NRO abgeben müssen. Das Jugendamt Münster hätte das zuständige Familiengericht dementsprechend ordnungsgemäß in Kenntnis setzen müssen. Das hier beschuldigte Jugendamt Münster hat aber vorsätzlich alles unterlassen, um bestehenden Interessenskonflikt offen zu legen und der klaren Befangenheit abzuhelfen.
Im Jahr 2001, erfolgte die Kindesherausnahme von sieben Kinder aus der Familie Haase im Nachlauf eines Scheidungsverfahren von 1995, in dem die für den Fall zuständige Sachbearbeiterin des Jugendamtes Münster ein Verhältnis mit dem Ehemann aus dem Scheidungsverfahren hatte. Die Kindesherausnahme und deren Aufrechterhaltung ist im Kontext der Verdeckung einer Straftat als Vertuschungstat zu sehen.
Es besteht der Straftatbestand der "Vorteilsannahme" durch die Amtsträgerin vom Jugendamt Münster, indem sie sich den Vorteil davon versprach, die Betreuung von den Kindern zu übernehmen, für die der Ehemann - nunmehr mit ihr selbst in Beziehung stehend - im Scheidungsverfahren mit Hilfe ihrer Empfehlungen die Sorgerechtsübertragungen beantragte.
Es besteht der Straftatbestand der "Bestechlichkeit", indem die Amtsträgerin vom Jugendamt Münster Gegenleistungen in Form von sexueller Beziehung mit dem Ehemann aus dem Scheidungsverfahren erhält, um dann in einer pflichtwidrigen Diensthandlung Interessenskonflikt und Befangenheit nicht ordnungsgemäß abzuhandeln. Die Amtsträgerin vom Jugendamt Münster nutzt auf diese Weise den jugendamtlichen Beitrag im entsprechenden Scheidungsverfahren zur Beeinflussung des Sorgerechtsverfahren zu ihren eigenen Gunsten bzw. zu Gunsten des Ehemannes - nunmehr mit ihr selbst in Beziehung stehend.
Es besteht des weiteren der Amtsdelikt-Straftatbestand der Falschbeurkundung im Amt, indem die Amtsträgerin vom Jugendamt Münster gezielte Falschaussagen über die Kindesmutter Cornelia Haase machte und veranlasste. Die Amtsträgerin vom Jugendamt Münster nutzt auf diese Weise den jugendamtlichen Beitrag im entsprechenden Scheidungsverfahren zur Beeinflussung des Sorgerechtsverfahren zu ihren eigenen Gunsten bzw. zu Gunsten des Ehemannes - nunmehr mit ihr selbst in Beziehung stehend.
Das Jugendamt selbst wird mit seinem dokumentierten Verhalten vorsätzlich zur Kindeswohlgefährdung, indem es in einer sturen und ungerechtfertigten Art und Weise auf die unzulässige und menschenrechtsverletzende Trennung des Kindes Lisa Marie von der elterlichen Familie Haase besteht. Das Jugendamt Münster ist für den Tod von Lisa Marei Haase zur Verantwortung zu ziehen. Und all dies für die selbstsüchtigen "Kindeswohl"-Gründe, die unkorrekten Verhaltensweisen von Mitarbeitern des Jugendamtes Münster zu decken.

Criminal charges against the deputy director of the German Youth Welfare Office (Jugendamt) Münster Mr. Bernhard Paschert due to murder of the child Lisa Marie Haase (German criminal code section 211)

Dear Madams, Dear Sirs from the state protection, police station Northern Hesse, ZK 10,
Hereby the official criminal charge is directly lodged at the state protection, police station Northern Hesse with the investigating police officers Rieth, Lenz, Müller ZK 10, under FILE NUMBER VNR. ST/0082732/2005 158 in the pending Accumulating proceedings 201 Gs 257/04 on system injustice and state crimes at the district court of Kassel for the correct forwarding to the prosecutor Schornstein-Bayer from the public prosecutor of Kassel, who is specialized in human rights and citizen's rights in respect to the further correct criminal prosecution of the deputy director of the German Youth Welfare Office (Jugendamt) Münster Mr. Bernhard Paschert due to murder of the child Lisa Marie Haase (German criminal code section 211).
The herein accused German Youth Welfare Office (Jugendamt) Münster under the deputy director Bernhard Paschert committs the criminal offense of murder with deceitfulness and with planned activities out of base motives - here the base motives of revengefulness.
The motives of revenge for the Jugendamt Münster are the condemnation of human rights violations by the Judgment of the European Court of Human Rights (ECHR) of the Council of Europe in Strasbourg in the Case of HAASE vs. GERMANY (Individual Complaint Nr. 11057/02) from 8. April 2004 as well as the repeatedly severe criticism regarding the decision taking and the acting patterns of the Jugendamt Münster published in the media coverage and on the Internet.
The Jugendamt interference in the right of private and family life was not proportionate to the so-called official of aim welfare of the child that has been allegedly pursued by the German authorities and caused the death of the child Lisa Marie.
The acting of the herein accused board of directors of the Jugendamt Münster satisfies several essential criterion elements of the criminal offense of murder.
The unsuspiciousness and defencelessness of the minor victim Lisa Marie Haase under the custody of the Jugendamt is given. As it is proven during her foster placement, the victim of murder Lisa Marie Haase has repeatedly demanded the return into her family of origin by her clear behaviour. Nevertheless, the Jugendamt Münster has refused several times her return; and this even after the ECHR-judgment from 2004. At the beginning of 2007, Lisa Marie then died under mysterious circumstances under the custody of the Jugendamt.
The essential criterion element of the criminal offense of murder with "maliciousness" is given. Without any knowledge of the parents an expert ordered by the Jugendamt Münster prodced an expert opinion. The herein accused Jugendamt Münster thereby intends to justify and execute the removal of the children from the family Haase in 2001.
The essential criterion element of the criminal offense of murder with "cruelty" is given. The Jugendamt Münster has deliberately submitted and is still submitting the children of the family Haase to physical and mental/psychic torments.
Although the severe traumas of the removed and then foster placed children is clearly known, the Jugendamt Münster is refusing to give back the children for their return into the family of origin; and this even after the ECHR named the human rights violations, which have been committed by the involved German judicial and social authorities - here the Jugendamt.
During the foster placement of Maurice Haase a striking and highly aggeressive behaviour is to be observed. During the foster placement of Nico Haase a six months stay in the youth psychiatry of a mental hospital took place. During the foster placement of Lisa, already two suicide attempts had to be noticed under the custody of the Jugendamt.
Nevertheless, the Jugendamt Münster has reacted with deliberate ignorance of the two suicide attempts of Lisa during the foster placement and has uphold the deliberate refusal of returning the child at the same time. The behaviour of the Jugendamt Münster is to be named as mental/psychic cruelty. This deliberately mental/psychic cruelty executed by the Jugendamt is the cause for the mental/psychic torments leading to the health problems and finally to the death of the child Lisa Marie Haase; especially after the ultimately committed refusal of return by the herein accused Jugendamt Münster under the deputy director Bernhard Paschert.
More proof for the execution of mental/psychic cruelties to cause mental/psychic torments for the concerned children is given by the fact that after the return into the family Haase following 4.5 years of foster placement, the daughters Anna and Sandra are then reporting that under custody of the Jugendamt, they had been deceived and told during the foster placement that their parents would already be dead.
The essential criterion element of the criminal offense of murder with "Enabling and Covering of a criminal offense" is given. It is quite obvious that that the systematically committed psychoterror by the authorities over all those years shall serve to cover and distract from criminal offenses in a public office committed by staff members of the Jugendamt Münster.
It is known, that during the divorce proceedings of the mother of the children Cornerlia Haase her husband had an affair with the competent staff member of the Jugendamt Münster.
The respective staff member of the Jugendamt should have handed over the case Haase and the case management to another staff member or to another authority or NGO due to the conflict of interests and due to bias. The Jugendamt Münster was obliged to correctly inform the family court about these facts. But the herein accused Jugendamt Münster has deliberately failed to do everything to make transparent the existent conflict of interests and to find a remedy for the clear bias.
In the year 2001, the removal of seven children from the family Haase occurred in the aftermath of divorce proceedings from 1995, in which the competent staff member Jugendamt Münster for this case had an affair with the husband of the divorce proceedings. The removal of the children and its continuation is to be seen in the context of camouflaging a criminal offence as a covering up act.
The criminal offense of "acceptance of an advantage" is given as the officeholder from the Jugendamt Münster hoped to gain the advantage of taking over the care of the children for whom the husband - having now an affair with herself - demanded with the help of her official recommendations the award of child custody during the divorce proceedings.
The criminal offense of "corruptibility" is given as the officeholder from the Jugendamt Münster gets return service in form of sexual relationship with the husband of the divorce proceedings in order to not correctly deal with the conflict of interests and bias by office acting contrary to duty. The officeholder from the Jugendamt Münster rather uses the Jugendamt contribution in the respective divorce proceedings to influence the child custody proceedings to her own favour respectively to the favour of the husband - having now an affair with herself.
Furthermore, the criminal offense in office of "falsifying of documents" is given as the officeholder from the Jugendamt Münster made and ordered deliberate false declarations about the mother of the children Cornelia Haase. The officeholder from the Jugendamt Münster thereby uses the Jugendamt contribution in the respective divorce proceedings to influence the child custody proceedings to her favour respectively to the favour of the husband - having now an affair with herself.
The Jugendamt itself with its documented acting deliberately becomes the jeopardy to the welfare of the child by consisting in a stubborn and unjustified manner on the inadmissible and human rights violating separating of the child Lisa Marie from the parental family Haase. The Jugendamt Münster isto be held responible for the death of Lisa Marie Haase. And all this for the selfish "welfare of the child"-reasons of covering the incorrect acting of staff members of the Jugendamt Münster.


Offensivzüge der staatlichen Behörden aus der Defensivposition gegen Menschenrechtsaktivisten

Offensive Moves of the State Authorities against the Human Rights Activist out of the defensive position

17.01.2008

AKTENZEICHEN
504 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
201 Gs 291/07 Amtsgericht Kassel

Beschlagnahme von PC und Festplatte auf Grund von Beschwerden gegen das Jugendamt Münster im Menschenrechtsfall Haase

Am 17.01.2008 wurde am Vormittag unter AKTENZEICHEN 201 Gs 291/07 des Amtsgericht Kassel (Frankfurter Straße 9 34117 Kassel Tel.: 0561 / 912 - 0 Fax: 0561 / 91) eine Durchsuchung sowie eine Beschlagnahme von PC und Festplatte sowie eine Durchsuchung beim bekannten Systemkritiker und Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl durch die Kasseler Polizei unter Leitung des Polizeikommissars Hans-Peter Seitz (Polizeipräsidium Nordhessen, 3. Polizeirevier, Kaulbachstraße 12, 34125 Kassel, Tel.: 0561/9102320, Fax: 0561/9102325) mit insgesamt fünf Polizeibeamten und einem zivilen Zeugen durchgeführt.

Beantragt beim Amtsgericht Kassel hatte diesen Beschlagnahme- und Durchsuchungsbeschluss (Personalcomputer, schriftliche Aufzeichnungen über Lisa-Marie Manneck, geboren am 05.05.1992) die Staatsanwaltschaft Münster (Gerichtsstraße 6, 48149 Münster, Telefon: 0251 494-0, Fax: 0251 494-2555) unter AKTENZEICHEN 504 Js 1704/07 mit dem Tatvorwurf der falschen Verdächtigung und der Begründung "Der Beschuldigte ist verdächtig, am 28.05.2007 gegenüber dem Oberbürgermeister der Stadt Münster per E-Mail im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde behauptet zu haben, namentlich näher benannte Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Münster seien der vorsätzlichen Tötung der Jugendlichen Lisa-Marie Manneck schuldig. Dieses Vorbringen ist unwahr, was der Beschuldigte auch wußte. Er wollte damit die Einleitung eines behördlichen Verfahrens gegen die von ihm namentlich benannten Mitarbeiter erreichen."

17.01.2008 FILE NUMBER
504 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
201 Gs 291/07
District court Kassel

Confiscation of PC and hard drive due to complaints against the German Jugendamt of Münster in the Human Rights Case of Haase

During the morning hours on 17. January 2008, the PC and hard drive of the human rigths activist and system critic Bernd Michael Uhl has been confiscated under FILE NUMBER 201 Gs 291/07 of the district court of Kassel (Frankfurter Straße 9 34117 Kassel Tel.: 0561 / 912 - 0 Fax: 0561 / 912 - 2030) by five Kassel police men followed by a searching of the flat for finding documents in the case of the deceased youth Lisa Marie. All those activities were headed by the police inspector Hans-Peter Seitz (Polizeipräsidium Nordhessen, 3. Polizeirevier, Kaulbachstraße 12, 34125 Kassel, Tel.: 0561/9102320, Fax: 0561/9102325).

The public prosecutor of Münster (Gerichtsstraße 6, 48149 Münster, Telefon: 0251 494-0, Fax: 0251 494-2555) had demanded under file number 504 Js 1704/07 the PC-confiscation as well as the searching of the flat for written documentations about Lisa-Marie Manneck, born on 05.05.1992, at the district court of Kassel with the accusation of Casting False Suspicion. The reasoning reads: "The accused is suspect of having claimed per email in the framework of a complaint to the supervision authority at the mayor of the city of Münster that named and known staff members of the youth welfare Office (Jugendamt) of the city of Münster would be guilty of the deliberate murder of the youth Lisa-Marie Manneck. These claims are not true, what the accused also knew. He thereby wanted to achieve the opening of authority procedures against staff members named by him."


24.01.2008

AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
201 Gs 291/07 Amtsgericht Kassel

Beschlagnahme von PC und Festplatte am 17.01.2008 auf Grund von Beschwerden gegen das Jugendamt Münster im Menschenrechtsfall Haase

Auf Nachfrage des beschuldigten Systemkritikers und Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl vom 22.01.2008, teilt die Staatsanwaltschaft Münster am 24.01.2008 die Person des Anzeigenerstatters mit. Es handelt sich dabei um den Oberbürgermeister der Stadt Münster.

Seit Sommer 2007 sind die beim Oberbürgermeister der Stadt Münster eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerden nicht bearbeitet, so dass am 28.01.2007 erneut Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die verantwortliche Leitung des Jugendamtes Münster beim Oberbürgermeister der Stadt Münster, dieses Mal mit direkter Inkenntnissetzung der Staatsanwaltschaft Münster, eingereicht werden.

Das Aktenzeichen ist von 504 Js 1704/07 nach 540 Js 1704/07 zu korrigieren.

Auf Grund der versandten Akte könnten derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.

24.01.2008 FILE NUMBER
540 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
201 Gs 291/07
District court Kassel

After request the public prosecutor of Münster informs that the mayor of Münster has lodged criminal charges against the human rigths activist and system critic Bernd Michael Uhl


29.01.2008

AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
201 Gs 291/07 Amtsgericht Kassel

Auf Nachfrage des beschuldigten Systemkritikers und Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl vom 22.01.2008, erteilt die Staatsanwaltschaft Münster am 24.01.2008 eine Bestätigung der Beschlagnahme von PC und Festplatte am 17.01.2008 auf Grund von Beschwerden gegen das Jugendamt Münster im Menschenrechtsfall Haase.

Diese Bescheinigung ist jedoch ungenügend.

29.01.2008 FILE NUMBER
540 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
201 Gs 291/07
District court Kassel

After request of the human rigths activist and system critic Bernd Michael Uhl, the public prosecutor of Münster sends a written confirmation of the confiscation


11.02.2008

AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
201 Gs 291/07 Amtsgericht Kassel

Die Verfahrensweisen der Staatsanwaltschaft Münster in AKTENZEICHEN 540 Js 1704/07 sind unzulässig und unbegründet.
Auf Nachfrage des beschuldigten Systemkritikers und Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl vom 02.02.2008, verweigert die Staatsanwaltschaft Münster am 11.02.2008 eine präzise und detaillierte Bestätigung der Beschlagnahme von PC und Festplatte am 17.01.2008 auf Grund von Beschwerden gegen das Jugendamt Münster im Menschenrechtsfall Haase.
Insbesondere zur Fortführung der laufenden Verfahren des Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl zur rechtspolitischen Aufarbeitung von NS-Unrecht mit der strafrechtlichen Verfolgung von z.T. flüchtigen NS-Kriegsverbrechern ist die vorsätzliche Nicht-Benennung des beabsichtigten Beschlagnahmezeitraumes unzulässig. Diesbezüglich ergeht die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Hamm. Der Staatsanwaltschaft Münster ist von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm aufzugeben, ordnungsgemäße Beschlagnahmebescheinigungen mit korrekten Angaben zu erstellen.

11.02.2008 FILE NUMBER
540 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
201 Gs 291/07
District court Kassel

After request of the human rigths activist and system critic Bernd Michael Uhl, the public prosecutor of Münster sends a written confirmation of the confiscation


12.02.2008

AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
201 Gs 291/07 Amtsgericht Kassel

Die Staatsanwaltschaft Münster informiert am 12.02.2008, dass sie nicht für die Weiterleitung von Dienstaufsichtsbeschwerden zuständig sei. Es handelt sich hier jedoch nicht um weiterleitungsbeantragte oder- bedingte Eingaben, sondern um ordnungsgemäße Inkenntnissetzungen und verfahrensrelevante Eingaben zum beanstandeten Agieren des Jugendamtes Münster unter der Dienstaufsicht des Oberbürgermeisters der Stadt Münster. Diesen Aufgabenbereich weist das Bundesministerium des Innern bei Beschwerden üebr das Jugendamt dem Oberbürgermeister als Hauptverwaltungsbeamten gemäß der kommunalen Selbstverwaltung eindeutig zu.
Diese Auffassung teilt übrigens auch die Bezirksregierung Münster, wie folgt: "Eine Dienstaufsichtsbeschwerde im eigentlichen Sinne liegt vor, wenn jemand konkret unter Nennung von Amtsträger, Funktion und Namen das individuelle dienstliche Verhalten einer(s) Bediensteten in einer Weise und mit einem Inhalt rügt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die/der Betreffende gegen Dienstpflichten verstoßen hat. Eine Beschwerde gegen eine Behörde oder gegen ein Amt ist daher nicht möglich. Der Beschwerdeführer bezweckt durch seine Beschwerde ein Einschreiten gegen die Art und Weise des Vorgehens in einer bestimmten dienstlichen Angelegenheit. Entscheidungsbefugt ist der. Dienstvorgesetzte. Für die Bearbeitung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Beamten oder Mitarbeiters einer Kommunalverwaltung ist der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte (Bürgermeister/ Oberbürgermeister) zuständig. Richtet sich die Beschwerde gegen einen Hauptverwaltungsbeamten einer kreisangehörigen Stadt, hat der Landrat in seiner Funktion als staatliche Aufsichtsbehörde zu entscheiden. Sofern einem Hauptverwaltungsbeamten einer kreisfreien Stadt oder eines Kreises ein Fehlverhalten vorgeworfen wird, unterliegt die Überprüfung der Beschwerde der Kommunalaufsicht (Dezernat 31) der Bezirksregierung. (Quelle: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/ 17.02.2008)"
Wenn die Staatsanwaltschaft Münster anderslautende Regelungen der Dienstaufsicht über Jugendämter haben sollte, wird um entsprechende unmittelbare und sofortige Mitteilung gebeten. Die Staatsanwaltschaft Münster wird um eigenständige entsprechende Nachfragen beim Bundesministerium des Innern sowie bei der Bezirksregierung Münster mittels der entsprechenden Inkenntnissetzungen per Kopie gebeten.
Die Staatsanwaltschaft Münster wird offiziell unter AKTENZEICHEN 540 Js 1704/07 um eine Überprüfung gebeten, ob sich aus den wiederholten und langfristigen Verweigerungen des Oberbürgermeisters der Stadt Münster, Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das Jugendamt Münster ordnungsgemäß zu bearbeiten, unter Umständen strafrechtlich relevante Sachverhalte ergeben könnten.
Der Oberbürgermeister der Stadt Münster stellt als Reaktion unter Bezugnahme auf angebliche Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das Jugendamt Münster Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Münster. Somit sind in den staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren Dienstaufsichtsbeschwerden und insbesondere die beim Oberbürgermeister der Stadt Münster seit Mai 2007 eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerden definitiv verfahrensrelevant.
Seit Sommer 2007 wurden die beim Oberbürgermeister der Stadt Münster eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Leitung des Jugendamtes Münster im Menschenrechtsfall Haase nicht bearbeitet und nicht beantwortet, so dass am 28.01.2008 und 17.02.2008 erneut Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die verantwortliche Leitung des Jugendamtes Münster beim Oberbürgermeister der Stadt Münster eingereicht wurden; dieses Mal mit direkter Inkenntnissetzung der Staatsanwaltschaft Münster per Fax-Kopie unter AKTENZEICHEN 540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster u.a.
Die Staatsanwaltschaft Münster wird offiziell unter AKTENZEICHEN 540 Js 1704/07 um eine Überprüfung gebeten, ob sich aus dem Vorbringen der Sachverhalte und Vorwürfe in der vorliegenden Dienstaufsichtsbeschwerde vom 28.01.2008 unter Umständen ergeben könnte, dass möglicherweise begangene Straftatbestände im Menschenrechtsfall Haase durch Mitarbeiter des Jugendamtes Münster vorliegen könnten.

12.02.2008 FILE NUMBER
540 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
201 Gs 291/07
District court Kassel

the public prosecutor of Münster informs that it would not be competent as the supervision authority of the Jugendamt Münster


15.02.2008

AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
201 Gs 291/07 Amtsgericht Kassel
AKTENZEICHEN
6 Qs 44/08
Landgericht
Kassel

Das Landgericht Kassel mit den Richtern Mütze, Besson und Dölle verwirft am 15.02.2008 unter AKTENZEICHEN 6 Qs 44/08 die Beschwerde des beschuldigten Systemkritikers und Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl gegen den Beschlagnahmebeschluss des Amtsgericht Kassel vom 07.11.2007 auf dessen Kosten.
Das Landgericht Kassel unterschlägt in den Ausführungen der Begründung dabei vorsätzlich zwei wesentliche Lebenssachverhalte, die konsequenterweise zur notwendigen Anhörungsrüge und Beschwerde in der Sache AKTENZEICHEN 6 Qs 44/08 führen:
1) Auf Seite 3, Absatz 4 und 5, unterschlägt das Landgericht Kassel konkret wider besseren Wissens, dass der Tod des Kindes Lisa-Marie (Manneck) Haase unter Verantwortung des vom Menschenrechtsaktivisten per Dienstaufsichtsbeschwerde angegriffenen Jugendamtes Münster im Jahr 2007 drei Jahre später nach dem EGMR-Urteil von 2004 stattgefunden hat (EGMR-Individualbeschwerde Nr. 11057/02 und Bverfg- 2 BvR 171/08), da das Jugendamt Münster die menschenrechtsverletzende Kindesherausnahme und Fremdunterbringung aufrechterhalten und das Kind Lisa-Marie entgegen der EMRK-Anweisung nicht zurückgeführt hat. Das Landgericht Kassel unterschlägt wider besseren Wissens, dass es sich hierbei um die Menschenrechtssache Haase handelt, in der die BRD auf Grund der Verfahrens- und Verhaltensweisen des Jugendamt Münsters mit den konstatierten Menschenrechtsverletzungen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wurde. Es wird zu klären sein, inwieweit das Landgericht Kassel mit der Dokumentenunterdrückung des Haase-EGMR-Urteils der Rechtsauffassung sein könnte, dass das Jugendamt Münster als deutsche staatliche soziale Behörde möglicherweise nicht an die Umsetzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gebunden sei und zwar entgegen der ratifizierten EMRK in Art. 46.
2) Auf Seite 2, Absatz 3, unterschlägt das Landgericht Kassel konkret wider besseren Wissens, dass das Amtsgericht Kassel mit dem Beschlagnahmebeschluss die konkrete Behinderung der rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht betreibt.
Diesbezüglich ergehen nunmehr die Anträge zur Klärung der Fragestellung der Anerkennung des Status "Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung" für den Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jäger und Systemkritiker Bernd Michael Uhl vor dem Hintergrund des richterlichen Handelns am Amtsgericht und Landgericht Kassel sowohl durch die konkrete Behinderung der rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht als auch durch die folgenden konkreten Lebenssachverhalte:
· Personelle Kontinuität der Nazi-Funktionseliten in der BRD
· In Deutschland lebende aber im Ausland verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher
· Lebende flüchtige zur Fahndung ausgeschriebene Nazi-Verbrecher
· Lebendes nach Deutschland ausgewiesenes Personal der Nazi-Konzentrationslager und im Ausland lebendes Personal der Nazi-Konzentrationslager
Ein möglicher Einwurf, dass der Status "Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung" dem Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jäger und Systemkritiker Bernd Michael Uhl durch sein Geburtsdatum des Jahres 1968 nicht anzuerkennen sei, ist irrelevant und unzulässig, da nach bestehender Sachlage, die handlungsinterpretierende Rechtsauffassung möglich sein könnte, u.a. Amtsgericht und Landgericht Kassel haben in 2008 die konkrete Unterstützung bei der rechtspolitischen Jagd des Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jägers und Systemkritikers Bernd Michael Uhl auf lebende flüchtige Nazi-Verbrecher, auf nach Deutschland ausgewiesenes KZ-Personal sowie auf im Ausland verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher sowie die Bestrebungen der rechtspolitischen Aufarbeitungen des Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jägers und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen die tatsächliche rechtshistorische und gesellschaftspolitische dokumentierte personelle Kontinuität der Nazi-Funktionseliten in der BRD nachweisbar vorsätzlich nicht unterstützt, sondern wiederholt konkret behindert und verweigert.
Ausführliche Begründung folgt.
Der Fall der Amtshaftungen wird ebenfalls zu prüfen sein.
Die Kosten der Verfahren zur Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht hat das Land Hessen als Beklagtenpartei in der Eigenschaft der Stellvertreterin der BRD zu tragen, die als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches gilt.

15.02.2008

FILE NUMBER
540 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
201 Gs 291/07
District court of
Kassel
FILE NUMBER
6 Qs 44/08
Regional Court of
Kassel

 


19.02.2008

AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
2 Zs 582/08
General-
staatsanwaltschaft Hamm

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm bestätigt den Eingang der Beschwerde gegen die Verfahrensweisen der Staatsanwaltschaft Münster in AKTENZEICHEN 540 Js 1704/07, die als unzulässig und unbegründet zu bezeichnen sind.
Auf Nachfrage des beschuldigten Systemkritikers und Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl vom 02.02.2008, verweigert die Staatsanwaltschaft Münster am 11.02.2008 eine präzise und detaillierte Bestätigung der Beschlagnahme von PC und Festplatte am 17.01.2008 auf Grund von Beschwerden gegen das Jugendamt Münster im Menschenrechtsfall Haase.
Insbesondere zur Fortführung der laufenden Verfahren zur rechtspolitischen Aufarbeitung von NS-Unrecht mit der strafrechtlichen Verfolgung von z.T. flüchtigen NS-Kriegsverbrechern ist die vorsätzliche Nicht-Benennung des beabsichtigten Beschlagnahmezeitraumes unzulässig. Diesbezüglich ergeht die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Hamm. Der Staatsanwaltschaft Münster ist von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm aufzugeben ordnungsgemäße Beschlagnahmebescheinigungen mit korrekten Angaben zu erstellen.

19.02.2008 FILE NUMBER
540 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
3 AR 363/08
Public Prosecutor
General of Hamm

the public prosecutor general of Hamm informs about the entry of the complaint against the proceedings of the public prosecutor of Münster


21.02.2008

AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
2 Zs 582/08
General-
staatsanwaltschaft Hamm

Weiterleitungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 26.02.2008 an die Staatsanwaltschaft Münster. Beschwerde gegen die Verfahrensweisen der Staatsanwaltschaft Münster in AKTENZEICHEN 540 Js 1704/07, die als unzulässig und unbegründet zu bezeichnen sind.
Auf Nachfrage des beschuldigten Systemkritikers und Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl vom 02.02.2008, verweigert die Staatsanwaltschaft Münster am 11.02.2008 eine präzise und detaillierte Bestätigung der Beschlagnahme von PC und Festplatte am 17.01.2008 auf Grund von Beschwerden gegen das Jugendamt Münster im Menschenrechtsfall Haase.
Insbesondere zur Fortführung der laufenden Verfahren zur rechtspolitischen Aufarbeitung von NS-Unrecht mit der strafrechtlichen Verfolgung von z.T. flüchtigen NS-Kriegsverbrechern ist die vorsätzliche Nicht-Benennung des beabsichtigten Beschlagnahmezeitraumes unzulässig. Diesbezüglich ergeht die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Hamm.

21.02.2008 FILE NUMBER
540 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
3 AR 363/08
Public Prosecutor
General of Hamm

the public prosecutor general of Hamm informs about the forwarding of the complaint against the proceedings of the public prosecutor of Münster


04.03.2008

AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
16
Stadt Münster

Der Oberbürgermeister der Stadt Münster antwortet mit dem Stadtrat Dr. Heinrichs vom DEZERNAT FÜR PERSONAL, ORGANISATION, RECHT UND ORDNUNG, Michaela Heuer, Justiziariat Verwaltungsführung, am 04.03.2008 unter Zeichen 16 auf die seit 2007 mehrfach eingereichten Eingaben der Dienstaufsichtsbeschwerden ( mittlerweile auch in wiederholter Kopie an die Staatsanwaltschaft Münster) im Menschenrechtsfall Haase gegen die Leitung des Jugendamtes Münster, wie folgt:

'Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jugendamt der Stadt Münster
Sehr geehrter Herr Uhl,
zu Ihren Dienstaufsichtsbeschwerden vom Mai 2007 hatten Sie mit Mail vom 30.05.2007 eine Mail-Antwort erhalten.
Aufgrund der Wiederholung Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerden kann ich Ihnen mitteilen, dass die aufgrund Ihrer Beschwerden erfolgte nochmalige Überprüfung der Angelegenheit keinerlei Ansatzpunkte für ein Fehlverhalten des Jugendamtes der Stadt Münster ergeben hat.
Der von Ihnen erhobene Vorwurf, dass der jugendamtliche Eingriff den Tod des Kindes Lisa-Marie verursachte, ist nicht zutreffend. Lisa-Marie Haase ist eines natürlichen Todes gestorben und nicht in der Obhut des Jugendamtes ums Leben gekommen.
Wie Sie wissen, hat die Stadt Münster bei der Staatsanwaltschaft Münster wegen der von Ihnen erhobenen wahrheitswidrigen Behauptungen Strafantrag gestellt.
Mit freundlichen Grüßen I.V. "

04.03.2008 FILE NUMBER
540 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
16
City of Münster

answer of the mayor of Münster concerning the complaints to the supervision authority at the mayor of the city of Münster gains the board of directos of the youth welfare Office (Jugendamt) Münster in the human rights case of Haase


05.03.2008

AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
3 AR 363/08
General-
staatsanwaltschaft Hamm

Weiterleitungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 23.02.2008 und 04.03.2008 an die Staatsanwaltschaft Münster. Antrag auf ordentliche Bekanntgabe des Aktenzeichens des Verwaltungsvorganges beim Oberbürgermeister der Stadt Münster zu der Dienstaufsichtsbeschwerde vom Mai 2007 im Menschenrechtsfall Haase mit, die als Grundlage der Strafanzeige des Oberbürgermeisters der Stadt Münster dient und die dann zu den Strafverfahren 540 Js 1704/07 führt, in denen die Staatsanwaltschaft Münster gegen den Systemkritiker und Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl als Erstatter von Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Bedienste der Stadt Münster in der Leitung des Jugendamtes Münster ermittelt.

05.03.2008 FILE NUMBER
540 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
3 AR 363/08
Public Prosecutor
General of Hamm

the public prosecutor general of Hamm informs about the forwarding of the complaint against the proceedings of the public prosecutor of Münster


06.03.2008

AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07
AKTENZEICHEN
E 313 e 1562 Staatsanwaltschaft Münster

Beantwortung der Staatsanwaltschaft Münster nach den Weiterleitungen der Beschwerden von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm an die Staatsanwaltschaft Münster.
Es wurde eindeutig keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwalt Ohström eingelegt, sondern nur eine Beschwerde in der Sache der unpräzisen und damit ungenügenden Beschlagnahmebescheinigungen der Staatsanwaltschaft Münster in 540 Js 1704/07, weil diese Verfahrens- und Handlungsweise der unpräzisen PC- und Daten-Beschlagnahmen eindeutig und nachweisbar tatsächliche laufende Verfahren u.a. zu NS-Verbrechen und zu Kindesmissbrauch tangieren und beeinträchtigen. Deswegen erscheint es absolut unerklärlich, wieso Oberstaatsanwalt Wagner der Staatsanwaltschaft Münster am 06.03.2008 unter E 313 e 1562 nicht existente Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet. Auch in den Weiterleitungen der Generalstaatsanwaltschaft Hamm an die Staatsanwaltschaft Münster vom 21.02.2008 unter AKTENZEICHEN 2 Zs 582/08 und vom 05.03.2008 unter AKTENZEICHEN 3 AR 363/08 ist nur von Beschwerde nicht aber von Dienstaufsichtsbeschwerde die Rede.
Diesseitig wird die schnelle Bearbeitung durch Oberstaatsanwalt Wagner von der Staatsanwaltschaft Münster am 06.03.2008 unter E 313 e 1562 begrüßt. Unter Punkt a) sagt Oberstaatsanwalt Wagner der Staatsanwaltschaft Münster am 06.03.2008 unter E 313 e 1562 lobenswerter und begrüßenswerter Weise sinngemäß aus, dass eine Beschwerde über eine Verweigerung einer detaillierten Beschlagnahmebescheinigungen unbegründet sei. Demnach scheint eine detaillierte Beschlagnahmebescheinigungen ordnungsgemäß vorhanden zu sein. Bedauerlicherweise hat Oberstaatsanwalt Wagner von der Staatsanwaltschaft Münster aber vergessen, in seinem Antwortschreiben vom 06.03.2008 unter E 313 e 1562 die entsprechende detaillierte Beschlagnahmebescheinigungen aus 540 Js 1704/07 beizulegen, die für die Beantragungen der Verfahrensaussetzungen und Verschiebungen der Gerichtsverhandlungen anderer laufender Verfahren benötigt werden, weil diese Verfahrens- und Handlungsweise der unpräzisen PC- und Daten-Beschlagnahmen eindeutig und nachweisbar tatsächliche laufende Verfahren u.a. zu NS-Verbrechen und zu Kindesmissbrauch tangieren und beeinträchtigen. Es wird um entsprechende Nachsendung der detaillierten Beschlagnahmebescheinigung aus 540 Js 1704/07 gebeten. Sollte diese detaillierte Beschlagnahmebescheinigung aus 540 Js 1704/07 mittlerweile in den Akten bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm aus welchen Gründen auch immer aufgetaucht sein, wird die Generalstaatsanwaltschaft Hamm um entsprechende Nachsendung der detaillierten Beschlagnahmebescheinigung aus 540 Js 1704/07 gebeten.

06.03.2008 FILE NUMBER
540 Js 1704/07
FILE NUMBER
E 313 e 1562
Public Prosecutor of Münster

public prosecutor of Münster


10.03.2008

AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster

Bezüglich der Schreiben vom 10.03.2008 unter 540 Js 1704/07 wird die Staatsanwaltschaft Münster gebeten umgehend innerhalb von sieben Tagen mitzuteilen, wer genau in den Verfahren Dienstaufsichtsbeschwerden eingelegt hat, so dass gemäß der Aussagen vom 10.03.2008 im Strafverfahren 540 Js 1704/07 die Prüfung der Eingaben verzögert wurden.
Das Verwaltungsgericht Münster wird gebeten, die eingehende Prüfung vorzunehmen, inwieweit das plötzliche Erscheinen von Dienstaufsichtsbeschwerden durch ungeklärte Beschwerdeführer gegen Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Münster und deren Bearbeitungen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu Menschenrechtssachen, in denen Münsteraner Behörden bereits der Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wurden, gegebenenfalls in den Verantwortungsbereich einer ordnungsgemäßen verwaltungsgerichtlichen Aufarbeitung fallen.

10.03.2008 FILE NUMBER
540 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster

the public prosecutor of Münster shall name the one who alledgely has lodged a complaint to the supervision authortiy


26.03.2008

AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
1410
Verwaltungsgericht
Münster

Der Präsident des Verwaltungsgerichts Münster teilt mit, dass die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Münster in keinem Gesichtspunkt gegeben sei in der Sache des plötzlichen Erscheinens von Dienstaufsichtsbeschwerden durch ungeklärte Beschwerdeführer gegen Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Münster und deren Bearbeitungen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu Menschenrechtssachen, in denen Münsteraner Behörden bereits der Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wurden.

26.03.2008 FILE NUMBER
540 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
File Number
1410
Administrative
court of Münster

the administrative court of Münster declares itself not competent


11.04.2008

AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
201 Gs 291/07 Amtsgericht Kassel

Die Staatsanwaltschaft Münster teilt unter AKTENZEICHEN 540 Js 1704/07 mit, dass die Verfahren gegen den beschuldigten Systemkritiker und Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl unter dem Tatvorwurf der Beleidung ausgehend von den Strafanzeigen des Oberbürgermeisters der Stadt Münster mit Bezugaufnahme auf Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das Jugendamt Münster im Menschenrechtsfall Haase nunmehr bedingt eingestellt seien.

Die Staatsanwaltschaft Münster verknüpft die Einstellung der Verfahren unter AKTENZEICHEN 540 Js 1704/07 mit den Verfahren 165 Js 60735/04 der Staatsanwaltschaft Oldenburg.

11.04.2008 FILE NUMBER
540 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
201 Gs 291/07
District court Kassel

the public prosecutor of Münster informs that for the time being the proceedings are dropped under certain conditions.


04.04.2008

AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
201 Gs 291/07 Amtsgericht Kassel
AKTENZEICHEN
6 Qs 44/08
Landgericht
Kassel

Das Landgericht Kassel mit den Richtern Mütze, Besson und Dölle leitet am 04.04.2008 unter AKTENZEICHEN 6 Qs 44/08 die Beschwerde des beschuldigten Systemkritikers und Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl gegen den Beschlagnahmebeschluss des Amtsgericht Kassel an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und an die Staatsanwaltschaft Münster weiter.

04.04.2008

FILE NUMBER
540 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
201 Gs 291/07
District court of
Kassel
FILE NUMBER
6 Qs 44/08
Regional Court of
Kassel

 


22.04.2008

AKTENZEICHEN
504 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
201 Gs 291/07 Amtsgericht Kassel

Beschlagnahme von PC und Festplatte auf Grund von Beschwerden gegen das Jugendamt Münster im Menschenrechtsfall Haase
Vorladung vom 22.04.2008 zum Aushändigen am 24.04.2008 der beschlagnahmten Gegenstände "PC und Festplatte" durch die Kasseler Polizei unter Leitung des Polizeikommissars Hans-Peter Seitz (Polizeipräsidium Nordhessen, 3. Polizeirevier, Kaulbachstraße 12, 34125 Kassel, Tel.: 0561/9102320, Fax: 0561/9102325) hinsichtlich der Beschlagnahme vor drei Monaten vom 17.01.2008. Beantragt beim Amtsgericht Kassel hatte diesen Beschlagnahme- und Durchsuchungsbeschluss (Personalcomputer, schriftliche Aufzeichnungen über Lisa-Marie Manneck, geboren am 05.05.1992) die Staatsanwaltschaft Münster (Gerichtsstraße 6, 48149 Münster, Telefon: 0251 494-0, Fax: 0251 494-2555) unter AKTENZEICHEN 504 Js 1704/07 mit dem Tatvorwurf der falschen Verdächtigung und der Begründung "Der Beschuldigte ist verdächtig, am 28.05.2007 gegenüber dem Oberbürgermeister der Stadt Münster per E-Mail im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde behauptet zu haben, namentlich näher benannte Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Münster seien der vorsätzlichen Tötung der Jugendlichen Lisa-Marie Manneck schuldig. Dieses Vorbringen ist unwahr, was der Beschuldigte auch wußte. Er wollte damit die Einleitung eines behördlichen Verfahrens gegen die von ihm namentlich benannten Mitarbeiter erreichen."

22.04.2008 FILE NUMBER
504 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
201 Gs 291/07
District court Kassel

Confiscation of PC and hard drive due to complaints against the German Jugendamt of Münster in the Human Rights Case of Haase

Police Invitation of 2.04.2008 to come and get back the confiscated PC and hard drive that have been confiscated three months ago.

During the morning hours on 17. January 2008, the PC and hard drive of the human rigths activist and system critic Bernd Michael Uhl has been confiscated under FILE NUMBER 201 Gs 291/07 of the district court of Kassel (Frankfurter Straße 9 34117 Kassel Tel.: 0561 / 912 - 0 Fax: 0561 / 912 - 2030) by five Kassel police men followed by a searching of the flat for finding documents in the case of the deceased youth Lisa Marie. All those activities were headed by the police inspector Hans-Peter Seitz (Polizeipräsidium Nordhessen, 3. Polizeirevier, Kaulbachstraße 12, 34125 Kassel, Tel.: 0561/9102320, Fax: 0561/9102325).


20.05.2008

AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
201 Gs 291/07 Amtsgericht Kassel
AKTENZEICHEN
6 Qs 44/08
Landgericht
Kassel
3 Ws 388/08
OLG FFM

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit den Richtern Pfeifer, Gruß, Krauskopf bestätigt am 20.05.2008 unter 3 Ws 388/08 den Beschluss des Landgerichts Kassel mit den Richtern Mütze, Besson und Dölle vom 15.02.2008 unter AKTENZEICHEN 6 Qs 44/08 und verwirft die Beschwerde des beschuldigten Systemkritikers und Menschenrechtsaktivisten und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl gegen den Beschlagnahmebeschluss des Amtsgericht Kassel vom 07.11.2007 auf dessen Kosten.

15.02.2008

FILE NUMBER
540 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
201 Gs 291/07
District court of
Kassel
FILE NUMBER
6 Qs 44/08
Regional Court of
Kassel
3 Ws 388/08 OLG FFM

 


25.07.2008 AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07
AKTENZEICHEN
E 313 e 1562 Staatsanwaltschaft Münster

 

Die vorliegende Bearbeitung durch den Leitenden Oberstaatsanwalt Becher von der Geenralstaatsanwaltschaft Hamm unter 2 Zs 2014/08 vom 25.07.2008 in der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Münster ist nachweisbar vollkommen unzureichend und ungenügend. Denn die Generalstaatsanwaltschaft Hamm macht keinerlei konkrete Stellung zur vorliegenden Behinderung von Verfahren der rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht.

25.07.2008 FILE NUMBER
540 Js 1704/07
FILE NUMBER
E 313 e 1562
Public Prosecutor of Münster

public prosecutor general of Hamm


25.02.2009

AKTENZEICHEN
2 BvR1451/09

Bundesverfassungsgericht: Unter dem Vorwand der angeblichen Ermittlungen auf Grund von Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das Jugendamt Münster im Menschenrechtsfall Haase beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft Münster unter 540 Js 1704/07 über drei Monate lang gezielt Daten und PC-System nachweisbar zur direkten Behinderung laufender Verfahren zu NS-Verbrechen, da in Folge der Beschlagnahme und während des Beschwerdezeitraumes im Ausland verurteilte aber in Deutschland lebende NS-Kriegsverbrecher ohne Verfahrenseröffnung der deutschen Behörde verstorben waren.

25.02.2009

FILE NUMBER
2 Bvr 1451/09

German Federal Court of Justice


 

  • AKTENZEICHEN 4121 E- III. 295/08 >>>
    Eingagngsbestätigung der Beschwerde des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.08.2008.

  • AKTENZEICHEN 4121 E- III. 296/08 >>>
    Eingagngsbestätigung der Beschwerde des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.08.2008.

Offensivzüge des Menschenrechtsaktivisten

Offensive Moves of the Human Rights Activist

  • AKTENZEICHEN 3 AR 363/08 >>>
    Weiterleitungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 26.02.2008 an die Staatsanwaltschaft Münster: POLIZEILICHE ERMITTLUNGS- UND FAHNUNGSARBEIT ZU NS-VERBRECHEN. SACHSTANDSANFRAGE ZU AUSSCHREIBUNGEN FLÜCHTIGER NAZI-VERBRECHER.

  • AKTENZEICHEN AR 6/08 >>>
    Weiterleitungsbescheid des Präsidenten des Landgerichts Münster vom 27.02.2008 an die Staatsanwaltschaft Münster: POLIZEILICHE ERMITTLUNGS- UND FAHNUNGSARBEIT ZU NS-VERBRECHEN. SACHSTANDSANFRAGE ZU AUSSCHREIBUNGEN FLÜCHTIGER NAZI-VERBRECHER.

  • AKTENZEICHEN 1704/07 >>>
    Diesseitig wird die schnelle Bearbeitung durch den Leitenden Oberstaatsanwalt Wagner von der Staatsanwaltschaft Münster am 06.03.2008 unter E 313 e 1562 und durch Oberstaatsanwalt Werner am 12.03.2008 unter 540 Js 1704/07 begrüßt.
    Es ist als wiederholter systematischer Tenor der Antworten des Leitenden Oberstaatsanwalt Wagner und des Oberstaatsanwalt Werner im Zusammenhang mit der bei der Staatsanwaltschaft Münster beantragten strafrechtlichen Verfolgung von NS-Verbrechen folgender Wortlaut bei der Verwendung gewisser Sprachformeln festzustellen:
    >>> Der Oberstaatsanwalt Werner am 12.03.2008 unter 540 Js 1704/07 äußert sich zu tatsächlichen NS-Verbrechen und tatsächlichen Verurteilungen im Ausland zu NS-Kriegsverbrechen mit der Sprachformel "angebliche NS-Verbrechen" auf Seite 1, Absatz 2.
    >>> Der Leitende Oberstaatsanwalt Wagner am 06.03.2008 unter E 313 e 1562 äußert sich zu tatsächlichen NS-Verbrechern und tatsächlichen österreichischen und baden-württembergischen Fahndungsausschreibungen und Belohnungsaussetzungen zu den flüchtigen Nazi-Verbrechern Aribert Heim und Alois Brunner auf Grund ihrer Tätigkeiten in Nazi-Konzentrationslagern mit der Sprachformel "angebliche NS-Verbrecher" auf Seite 1, Absatz 3 unter b).
    Eine Relativierung und Verharmlosung von NS-Verbrechen bei den beantragten staatsanwaltlichen Veranlassungen zur Beförderung der polizeilichen Fahndungsumsetzungen für die flüchtigen Nazi-Verbrechern Aribert Heim und Alois Brunner sowie bei der strafrechtlichen Verfolgung von im Ausland verurteilten NS-Kriegsverbrechern, aber auch eine generelle Relativierung und Verharmlosung von NS-Verbrechen wird diesseitig als unzulässig, grundgesetzwidrig sowie ggf. strafrechtlich relevant qualifiziert.
    Gibt es vom Landgericht Münster bzw. von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm in der Funktion der Dienstaufsicht über die Staatsanwälte, d.h. aller Beamten der Staatsanwaltschaft, Anweisungen irgendeiner Art, hinsichtlich der Relativierung und Verharmlosung von NS-Verbrechen bei den beantragten staatsanwaltlichen Veranlassungen zur Beförderung der polizeilichen Fahndungsumsetzungen für die flüchtigen Nazi-Verbrechern Aribert Heim und Alois Brunner sowie bei der strafrechtlichen Verfolgung von im Ausland verurteilten NS-Kriegsverbrechern ?

  • AKTENZEICHEN 3133 E- 20/08 >>>
    Am 11.04.2008 antwortet Präsident des Landgerichts Münster Herr Klaus Schelp unter AKTENZEICHEN 3133 E- 20/08 persönlich die Anfragen zu Verhaltensweisen der Staatsanwaltschaft Münster in Bezug auf Verfahren zu nationalsozialistischem Unrecht mit Beschwerden über das staatsanwaltliche Agieren bei Fahndungen zu Nazi-Verbrechen und konzediert dem Beschwerdeführer ausdrücklich, dass die Singularität der NS-Verbrechen nicht in Vergessenheit geraten darf und dies im Geschäftsbereich der Staatsanwaltschaft Münster bzw. des Landgerichts Münster auch nicht der Fall sei.

  • AKTENZEICHEN 45 Js 4 -8/08 >>>
    Der Leiter der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund mit Oberstaatsanwalt Maaß teilt am 07.11.2008 mit, also ca. 8 Monate nach Verfahrenseingang, dass die Strafanzeigen wegen Mordes bzw. Beihilfe zum Mord gegen die im Ausland verurteilten Personen Concina, Rauch, Sommer, Richter, Bruß von der Staatsanwaltschaft Stuttgart zum dortigen Vorgang wegen des Massakers vom 12.08.1944 in Sant' Anna di Stazzema übernommen worden seien. Auf Beschwerden gegen die Behinderung von laufenden Verfahren zur Aufarbeitung von nationalsozialistischen Verbrechen durch die Staatsanwaltschaft Münster u.a. mit den Maßnahmen von PC- und Datenbeschlagnahmen hatte der Oberstaatsanwalt Werner der Staatsanwaltschaft Münster sich 8 Monate zuvor am 12.03.2008 unter 540 Js 1704/07 zu tatsächlichen NS-Verbrechen und tatsächlichen Verurteilungen im Ausland von NS-Kriegsverbrechen mit der Sprachformel "angebliche NS-Verbrechen" auf Seite 1, Absatz 2 geäußert und die beabsichtigte Weiterleitung der Strafsachen an die Staatsanwalt Dortmund angekündigt.

  • AKTENZEICHEN 1 Js 79109/02>>>
    Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilt am 02.01.2009, Poststempel 05.01.2009, in der Sache der Strafanzeigen wegen Mordes bzw. Beihilfe zum Mord gegen die im Ausland verurteilten Personen Concina, Rauch, Sommer, Richter, Bruß wegen des Massakers vom 12.08.1944 in Sant' Anna di Stazzema mit dem Oberstaatsanwalt Häußler mit, dass die Ermittlungsverfahren gegen Sonntag und Richter wegen dem Tod der Beschuldigten angeblich erledigt seien. Es ist bleibt dennoch zu überprüfen, inwieweit möglicherweise deutsche juristische Behörden, hier die involvierten deutschen Staatsanwaltschaften u.a. in Münster, Dormtund und Stuttgart, sich vorsätzlich in der Absicht einer justizhistorisch tradierten "biologischen Amnestie" für deutsche NS- und Kriegsverbrechen mittels gezielter Verfahrensverzögerung engagieren. Als Reaktion auf Beschwerden gegen die Behinderung von laufenden Verfahren zur Aufarbeitung von nationalsozialistischen Verbrechen durch die Staatsanwaltschaft Münster u.a. mit den Maßnahmen von PC- und Datenbeschlagnahmen im Januar 2008 hatte der Oberstaatsanwalt Werner der Staatsanwaltschaft Münster am 12.03.2008 unter 540 Js 1704/07 die beabsichtigte Weiterleitung der betreffenden NS-Strafsachen an die Staatsanwalt Dortmund nachweisbar vollmundig angekündigt. Erst ca. 8 Monate später teilt der Leiter der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund mit Oberstaatsanwalt Maaß am 07.11.2008 den Verfahrenseingang und die Verfahrensübernahme durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart unter AKTENZEICHEN 45 Js 4 -8/08 mit. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit Oberstaatsanwalt Häußler teilt nunmehr ihrerseits am 02.01.2009 mit, dass der konkreten NS-Kriegsverbrechen beschuldigte Horst Fritz Richter nach der angeblichen münsteraner und dortmunder Weiterleitungsankündigung am 30.06.2008 verstorben sei. Es ergeht die sofortige Unterlassungsaufforderung gegen weitere Verfahrensverschleppungen in der Aufklärung von nationalsozialistischem Unrecht durch die Stuttgarter Justizbehörden. Die Sache ist daher ordnungsgemäß mit vorliegender Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart weiterzuleiten.

  • AKTENZEICHEN 22 AR 431/02>>>
    Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart teilt am 22.01.2009 die Weiterleitung der Beschwerde vom 21.01.09 an die Staatsanwaltschaft Stuttgart zum AKTENZEICHEN 1 Js 79109/02 mit.

  • AKTENZEICHEN 1 Js 79109/02>>>
    Unter den im Ausland verurteilten Nazi-Kriegsverbrechern erwähnt Oberstaatsanwalt Dittrich von der Staatsanwaltschaft Stuttgart zwar den Beschuldigten Richter, der seinen eignen Ausführung unter den angeblich seit mehreren Jahren mit Nachdruck geführten Ermittlungen verstorben sei, unterschlägt dabei aber vorsätzlich und wissentlich den Beschuldigten Sonntag.
    Diesseitig ist bisher keinerlei Pressemitteilung oder Pressekonferenz bekannt, in der Oberstaatsanwalt Dittrich und/oder Oberstaatsanwalt Häußler öffentlich während der angeblich seit Jahren mit Nachdruck geführten Ermittlungen über die Ermittlungszwischenstände und Ermittlungsfortschritte des Massakers vom 12.08.1944 in Sant' Anna di Stazzema berichten. Diesseitig ist bisher keinerlei Pressemitteilung oder Pressekonferenz bekannt, in der Oberstaatsanwalt Dittrich und/oder Oberstaatsanwalt Häußler öffentlich während der angeblich seit Jahren mit Nachdruck geführten Ermittlungen über Vorladungen und Vernehmungen der Beschuldigten und im Ausland verurteilten Nazi-Kriegsverbrecher berichten.
    Die Aussage von Oberstaatsanwalt Dittrich seit Jahren mit Nachdruck erfolglos Ermittlungen zu führen, sagt etwas darüber, dass bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart nachweisbar nicht ausreichend effizient genug ermittelt wird. Daraus ergibt sich die mögliche Absicht Verfahren zu NS-Verbrechen als Alibi-Funktion zwar zu führen, diese aber künstlich zu verlängern und derart zu verzögern, so dass die Beschuldigten und im Ausland verurteilten Nazi-Kriegsverbrecher (aus-)sterben und eine strafrechtliche Aufarbeitung unmöglich wird. In der rechtssoziologischen Forschung und in der Rechtshistorie der BRD ist dieses Phänomen als Verfahrensstrategie im Zusammenhang mit NS-Verbrechen und insbesondere im Zusammenhang mit NS-Justizverbrechen als sogenannte "Biologische Amnestie" bekannt.
    Während nach Aussagen der Staatsanwaltschaft Stuttgart die Ermittlungen angeblich jahrelang mit Nachdruck geführt werden, ergibt sich aber dabei ganz offensichtlich keinerlei Verfahrenserfolg, außer dass die Beschuldigten Einer nach dem Anderen unbehelligt versterben. Es scheint in der Handlungsstrategie der Staatsanwaltschaft Stuttgart so angelegt zu sein, dass in der Sache Verfahrenserfolge auch nicht gewünscht sein mögen. Dies wird dadurch belegt, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart seit Jahren keinerlei öffentlich erkennbare Maßnahmen ergreift, um die Verfahren zu beschleunigen.
    Diesseitig ist bisher keinerlei Pressemitteilung oder Pressekonferenz bekannt, in der Oberstaatsanwalt Dittrich und/oder Oberstaatsanwalt Häußler öffentlich eine notwendige Ressourcen-Aufstockung an Personal und Ausrüstung von der politischen Entscheidungsebene der Landesjustizverwaltung bezüglich einer Verfahrenbeschleunigung in der Aufarbeitung von NS-Verbrechen einfordern.

  • Am 06.02.2009 antwortet der leitende Staatsanwalt Wagner der Staatsanwaltschaft Münster unter AKTENZEICHEN E 313e - 1596 persönlich auf die Beschwerden zu verfahrensverzögernden Verhaltensweisen der Staatsanwaltschaft Münster in Bezug auf Verfahren zu nationalsozialistischem Unrecht mit Beschwerden über das staatsanwaltliche Agieren bei Fahndungen und Ausweisungen zu Nazi-Verbrechen. Die Staatsanwaltschaft Münster betitelt den Vorwurf der verfahrensverzögernden Verhaltensweisen der Staatsanwaltschaft Münster als "Angebliche Behinderung der rechtspoltischen Aufarbeitung von NS-Unrecht", während seit Beginn ihrer Störaktivitäten zu laufenden NS-Verfahren, darauf hingewiesen wurde, die unverhältnismäßige PC- und Datenbeschlagnahme in der Menshcrehnrechtssache sofort zu unterlassen und die NS-Verfahren zu befüördern statt zu behindern. der konkreten NS-Kriegsverbrechen beschuldigte Horst Fritz Richter nach der angeblichen münsteraner und dortmunder Weiterleitungsankündigung am 30.06.2008. Während die Staatsanwaltschaft Münster Es ergeht dementsprechende Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsidenten des Landgerichts Münster.

  • Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart antwortet am 13.03.2009 mit Staatsanwalt Pflieger unter AKTENZEICHEN 22 Zs 1008/09 und verweigert dabei die Übersendung bzw. die transparente Veröffentlichungen der angeblichen Statusberichte und Überprüfungen der Stuttgarter Ermittlungen zu den Nazi-Kriegsverbrechen in Sant' Anna di Stazzema seit 2002. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ist aufgefordert, die angeblichen Statusberichte und Überprüfungen der Stuttgarter Ermittlungen zu den Nazi-Kriegsverbrechen Sant' Anna di Stazzema seit 2002 umgehend nachzuholen. Es ist weiterhin nicht eindeutig klar, ob die involvierten Staatsanwälte in Stuttgart unter Amtsmissbrauch eigenständig oder aber als politische Beamte im Auftrag der Landesjustizverwaltung Baden-Württemberg jahrelange offensichtlich von Steuergeldern finanzierte kontraproduktive Verfahren zur Aufarbeitung von nationalsozialistischen Unrecht führen mögen. Die konkreten Lebenssachverhalte zeigen bisher auf, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart zwar behauptet, dass die Verfahren seit 2002 schwierig seien, aber gleichzeitig keinerlei transparente und öffentlich erkennbare Tätigkeit unternommen hat, um sogenannte Alibi-Verfahren auszuschließen, bei denen deutsche Behörden zwar nach außen vorgeben angeblich zu ermitteln, aber wie hier vorliegend im Ausland beschuldigte und verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher unter Obhut der deutschen Behörden nacheinander versterben, ohne dass die deutschen Behörden, wie hier in Stuttgart, die Auslieferung an die ausländischen Gerichte angestrebt haben.

  • AKTENZEICHEN 230 Js 9527/09 >>>
    Am 24.03.2009 teilt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe unter AKTENZEICHEN 230 Js 9527/09 mit Staatsanwalt Herrwerth mit, dass die beantragten Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier unter dem Tatvorwurf der Rechtsbeugung unter Bezugnahme auf die Strafanzeige vom 25.03.2008 eingestellt worden seien. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe unterdrückt im Einstellungsbescheid vorsätzlich den Tatvorwurfzusammenhang mit der vorsätzlichen Nicht-Benennung, da sich die Anschuldigungen gegen den verantwortlichen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier richten auf Grund der möglichen Beteiligung an beanstandeten und vorgeworfenen Verfahrensmanipulationen in Verfahren zu familienrechtlichen Menschenrechtsverletzungen (EGMR-Fälle, Europaparlament-Empfehlung), oder an beanstandeten und vorgeworfenen Verfahrensmanipulationen in Verfahren zur Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht, oder aber an beanstandeten und vorgeworfenen Verfahrensmanipulationen in Verfahren zu familienrechtlichen Menschenrechtsverletzungen in Verbindung mit Verfahren zu Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht wie ausgehend bei PC- und Datenbeschlagnahmen von Münster im Fall Haase. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe verschleppt hier vorsätzlich nachweisbar und unzulässigerweise entgegen dem Grundgesetz über den Zeitraum von einem Jahr die vorliegenden Ermittlungsverfahren, um einem der Rechtsbeugung in NS-Verfahren angeschuldigten Mitglied einer Bundesbehörde gegenüber dem klagenden Bürger einen Verfahrensvorteil zu verschaffen. Die Sache ist daher ordnungsgemäß an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe weiterzuleiten.

  • AKTENZEICHEN 8 Zs 1051709 >>>
    Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe mit Staatsanwalt Hornung deckt in den Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier unter dem Tatvorwurf der Rechtsbeugung am 30.04.2009 unter 8 Zs 1051709 die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit Duplizierungen der Verhaltens- und Verfahrensweisen.

  • AKTENZEICHEN 7 Js 23528/09 >>>
    Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilt am 07.04.2009 in der Sache der Strafanzeigen gegen Oberstaatsanwalt Dittrich und Häußler wegen Strafvereitelung die Verfahrenseinstellung mit.

  • AKTENZEICHEN 5 Ws 33/09 >>>
    Das Oberlandesgericht Stuttgart teilt am 23.04.2009 in der Sache der Strafanzeigen gegen Oberstaatsanwalt Häußler wegen Strafvereitelung die Ablehnung der Klageerzwingung mit.

  • AKTENZEICHEN 80 UJs 473/09 >>>
    Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf teilt am 07.05.2009 in der Sache der Strafanzeigen gegen Bedienstete des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen wegen Verharmlosung des Holocaust die Verfahrenseinstellung mit.
  • AKTENZEICHEN 1 Js 79109/02 >>>
    Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilte bereits am 02.01.2009, Poststempel 05.01.2009, in der Sache der Strafanzeigen wegen Mordes bzw. Beihilfe zum Mord gegen die im Ausland verurteilten Personen Concina, Rauch, Sommer, Richter, Bruß wegen des Massakers vom 12.08.1944 in Sant' Anna di Stazzema mit dem Oberstaatsanwalt Häußler mit, dass die Ermittlungsverfahren gegen Sonntag und Richter wegen dem Tod der Beschuldigten angeblich erledigt seien. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilt mit dem Oberstaatsanwalt Häußler nunmehr am 05.06.2009 mit, dass die Ermittlungsverfahren gegen Rauch wegen dem Tod des Beschuldigten angeblich erledigt seien.

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Zwischenergebnisse aus der angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
zum Forschungsgegenstand "Deutsche Justizverbrechen"
© Bernd Michael Uhl
Nazi-(Juristen)-Jäger, ehrenamtlicher Staatsschützer und Menschenrechtsaktivist