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Juristische Aktivitäten des Systemkritikers und
Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl
Im Folgenden werden juristische Aktivitäten
im Rahmen der Forschung zur "Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
vorgestellt.
Bei diesem Forschungsansatz handelt es sich um die Datenerhebungsmethode
der teilnehmenden Beobachtung aus der Perspektive von Justizgeschädigten
und Justizopfern.
Forschungsleiter des Forschungsvorhabens "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen" ist der Menschenrechtsaktivist Bernd
Michael Uhl.
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Deutsche Jugendamtsgeschichte
Jugendamt Münster im Nationalsozialismus
Fürsorgezöglinge, die sich der drohenden Zwangssterilisation
durch Flucht und Untertauchen zu entziehen versuchten, wurden übrigens
wie Schwerverbrecher verfolgt. Am 16.5.1934 vermerkte das Jugendamt
Münster beispielsweise, dass die Polizeibehörde ersucht
worden sei, ein aus einer Erziehungsanstalt geflohenes Mädchen,
unter Hinweis auf dessen angeordnete Sterilisation, "in Schutzhaft
zu nehmen".
(KUHLMANN, Carola (1989): Erbkrank
oder erziehbar? Jugendhilfe als Vorsorge und Aussonderung in der
Fürsorgeerziehung in Westfalen von 1933-1945. Weinheim, München
S. 135 f.)
Fürsorgeerziehung im Nationalsozialismus
"Bewahrung" und "erbbiologische Aussiebung"
von Fürsorgezöglingen
Vermächtnis und Auswirkungen dieser Ideologien im Nachkriegsdeutschland
und in der Bundesrepublik (1945 bis 1985) ]
Erweiterte Fassung eines Vortrags in der Gedenkstätte Breitenau
in Guxhagen am 22.02.2000
Von Wolfram Schäfer
Institut für Erziehungswissenschaft,
Philipps-Universität Marburg
Quelle: http://www.heimkinder-ueberlebende.org/
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Nationale innerstaatliche Ebene
Strafrechtliche Verfolgung der Leitung Jugendamt Münster
im Fall Haase
Die vorliegende rechtspoltische Initiative ist ein Auszug aus der
Dokumentation und Berichterstattung über rechtspolitische Initiativen
gegen Menschenrechtsverletzungen, Behördenwillkür und
Behördenterror durch das Jugendamt in Familienrechtssachen.
Auf Grund der vorliegenden eklatanten Menschenrechtsverletzungen
bei staatlichen Eingriffen in das Familienleben initiiert der Systemkritiker
und Menschenrechtsaktivst Bernd Michael Uhl im Mai 2007 die strafrechtliche
Verfolgung der verantwortlichen Leitung beim Jugendamt Münster.
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Strafanzeige gegen
- gegen die Leiterin des Jugendamtes Münster Frau Anna Pohl
- gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Münster
Herrn Bernhard Paschert
- gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Münster
Herrn Karl Materla
auf Grund von Mord an dem Kind Lisa Marie Haase (StGB § 211)
vom Mai 2007. Zu den genauen Ausführungen der Anschuldigungen
siehe weiter unten...
Siehe dazu den entsprechenden Instanzenzug:
- AKTENZEICHEN
1612 Js 20559/07 >>>
Weiterleitungsbescheid der Staatsanwaltschaft Kassel vom 06.06.2007
der Strafanzeige gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes
Münster Bernd Paschert an die Staatsanwaltschaft Münster.
- AKTENZEICHEN
190 Js 252/07 >>>
Eingangsbescheid und Weiterleitungsbescheid der Staatsanwaltschaft
Dortmund vom 18.06.2007 der Strafanzeige gegen den stellvertretenden
Leiter des Jugendamtes Münster Karl Materla an die Staatsanwaltschaft
Münster.
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TATVORWURF MORD, BEIHILFE ZU MORD:
- AKTENZEICHEN
30 Js 101/07 >>>
Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Münster mit
Staatsanwalt Botzenhardt vom 18.06.2007 (Poststempel 03.07.2007)
in der Strafsache gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes
Münster Bernd Paschert sowie gegen die Leiterin des Jugendamtes
Münster Anna Pohl unter dem Tatvorwurf des Mordes. Staatsanwalt
Botzenhardt für Staatsanwalt Lechtape berichtet in der
Einstellungsbegründung über das Todesermittlungsverfahren
des Kindes Lisa-Marie Manneck, in dessen Ergebnis keine Anhaltspunkte
für ein vorsätzliches Tötungsdelikt festgestellt
seien.
Staatsanwalt Botzenhardt berichtet jedoch nicht was im Rahmen
der heutigen durchschnittlichen Lebenserwartungen bei einem
13-jährigen Mädchen merkwürdigerweise ein natürlicher
Tot gewesen sein soll. Die Staatsanwaltschaft Münster unterschlägt
in ihrer Einstellungsbegründung vorsätzlich den rechtspolitisch
bekannten Sachverhalt der bestehenden Menschenrechtsverletzungen
im Handeln der beschuldigten Behörde Jugendamt Münster
bei der Kindesherausnahme sowie bei der Nicht-Zurückführung
in die Ursprungsfamilie. Die Staatsanwaltschaft Münster
unterschlägt in ihrer Einstellungsbegründung vorsätzlich
das rachemotivierte Tatmerkmal der Grausamkeit, das in der permanenten
Rückführungsverweigerung des beschuldigten Jugendamtes,
insbesondere nach den festegestellten Menschenrechtsverletzungen
und insbesondere nach zwei fremduntergebrachten Selbstmordversuchen
des in der jugendamtlichen Handlungsfolge zu Tode gekommenen
Kindes, besteht.
Zudem berichtet Staatsanwalt Botzenhardt für Staatsanwalt
Lechtape, dass gegen die Mitarbeiter des Jugendamtes Münster
im Menschenrechtsfall Haase gesonderte Verfahren bezüglich
der Vorwürfe Vorteilsannahme, Bestechlichkeit sowie Falschbeurkundung
im Amt eingeleitet worden seien.
- AKTENZEICHEN
30 Js 101/07 >>>
Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Münster vom
03.07.2007 (Poststempel 05.07.2007) in der Strafsache gegen
den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Münster Karl
Materla unter dem Tatvorwurf des Mordes. Staatsanwalt Botzenhardt
für Staatsanwalt Lechtape bezieht sich in der Einstellungsbegründung
auf sein Vorbringen vom 18.06.2007 in der Sache in der Strafsache
gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Münster
Bernd Paschert sowie gegen die Leiterin des Jugendamtes Münster
Anna Pohl.
- AKTENZEICHEN
2 Zs 2232/07 >>>
Eingangsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 13.07.2007
mit Staatsanwalt Humbert in der Strafsache gegen Mitarbeiter
des Jugendamtes Münster unter dem Tatvorwurf des Mordes
AKTENZEICHEN 30 Js 101/07 bei Staatsanwaltschaft Münster.
- AKTENZEICHEN
4 Ws 426/07 >>>
Neben dem Oberlandesgericht Naumburg im Fall Görgülü
interpretiert und handhabt nunmehr das Oberlandesgericht Hamm,
hier im Fall Haase, die Konstatierung und Verurteilungen des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von
Menschenrechtsverletzungen in Familienrechtssachen begangen
durch die jeweiligen juristischen und sozialen Behörden
bei Kindschaftssachen als "unsubstantiiert".
Existiert eine Handlungsanweisung des Bundesministeriums für
Justiz zur behördlichen Missachtung der völkerrechtlich
verurteilten Menschenrechtsverletzungen durch Familiengerichte
und Jugendämter in Kindschaftssachen, auf die sich die
jeweiligen Familiengerichte und Jugendämter berufen könnten?
Hiermit ergeht Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom
25.09.2007 AKTENZEICHEN 2 Zs 2232/07 der Richter Duhme, Kallhoff
und Schwens beim Oberlandesgericht Hamm.
Hiermit ergehen Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Richter
Duhme, Kallhoff und Schwens beim Oberlandesgericht Hamm auf
Grund ihrer Tätigkeiten bzw. Untätigkeiten in AKTENZEICHEN
2 Zs 2232/07 mit folgender Begründung:
Die Benennung in der Sachverhaltschilderung der konkreten Entscheidung
des Europäischen Gerichtshofes mit der Verurteilung der
beteiligten deutschen Behörden im Fall Haase, u.a. mit
dem in der vorliegenden Strafsache beschuldigten Jugendamt Münster,
bezeichnen die Richter Duhme, Kallhoff und Schwens vom Oberlandesgericht
Hamm wie hier vorliegend in ihrer zitat-standardisierten und
pauschalisierten Sach- und Klagebeurteilung als unsubstantiiert,
unverständlich, ungeschlossen.
Verwerfung des Klageerzwingungsantrages durch das Oberlandesgericht
Hamm mit den Richtern Duhme, Kallhoff und Schwens vom 25.09.2007
(Poststempel 28.09.2007) in der Strafsache gegen die Leiterin
des Jugendamtes Münster Frau Dr. Anna Pohl im Fall Haase
unter dem Tatvorwurf des Mordes zu AKTENZEICHEN 2 Zs 2232/07
der Generalstaatsanwaltschaft Hamm und zu AKTENZEICHEN 30 Js
101/07 der Staatsanwaltschaft Münster. Das Oberlandesgericht
Hamm argumentiert mit Standardzitaten aus der juristischen Fachliteratur
über zwei Seiten seiner hier vorliegenden Verwerfungsbegründung
ohne jedoch auch nur einmal die konkreten Tatvorwürfe in
ihren dargelegten Fall- und Lebenssachverhalten aus dem konkreten
Fall Haase beim Jugendamt Münster und vor dem Europäischen
Gerichtshof zu erwähnen. Es ist somit davon auszugehen,
dass die Richter Duhme, Kallhoff und Schwens vom Oberlandesgericht
Hamm die Sache nicht ordnungsgemäß geprüft haben,
denn es sind keinerlei inhaltliche Auseinandersetzungen ersichtlich,
warum die Staatsanwaltschaften von Münster und Hamm nicht
bei vorliegendem Tatverdacht des Mordes durch amtsmissbräuchliches
Jugendamtshandeln gemäß des Legalitätsprinzips
eigenständig tätig geworden sind.
Während die Richter Duhme, Kallhoff und Schwens vom Oberlandesgericht
Hamm eifrig alle Register sämtlicher Formalitätsanforderungen
in ihrer zweiseitigen Verwerfungsbegründung zu ziehen gedenken,
stolpern sie in ihrer Eifrigkeit eindeutig über ihre eigenen
Ambitionen wie folgt :
Auf Seite 2 zweifeln die Richter Duhme, Kallhoff und Schwens
die Firstgerechtheit der Eingabe an: "Außerdem ist
darzulegen, dass das Beschwerdeverfahren nach § 172 Abs.
1 StPO fristgerecht durchgeführt worden ist (Senatsbeschluss
vom 20.07.2004 - 4 Ws 145/04)."
Dementgegen steht der Sachverhalt, dass die Richter Duhme, Kallhoff
und Schwens die Firstgerechtheit der Eingabe eingangs in ihrem
Beschluss auf Seite 1 selbst erwähnen und darlegen:
"Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 14. September
2007 gegen den Bescheid des Generalstaatsanwalts in Hamm vom
3. September 2007 hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts
Hamm am 25. September 2007 durch die Richter am Oberlandesgericht
Duhme, Kallhoff und Schwens nach Anhörung des Generalstaatsanwalts
beschlossen..."
- AKTENZEICHEN
4 Ws 426/07 sowie 4 Ws 145/04 sowie 3133 EH 295/07 >>>
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann
verweigert am 21.11.2007 in der Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen die Richter in seiner rechtspolitischen Verantwortung
vorsätzlich die konkrete Auseinandersetzung und die Benennung
des Beschwerdegegenstandes. Der Präsident des Oberlandesgericht
Hamms Gero Debusmann verweigert vorsätzlich die in der
Dienstaufsichtsbeschwerde angemahnte konkrete inhaltliche Auseinandersetzung
mit der Missachtung der völkerrechtlichen Konstatierung
und Verurteilungen des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte von Menschenrechtsverletzungen in Familienrechtssachen
begangen durch die jeweiligen juristischen und sozialen Behörden
bei Kindschaftssachen in den Gerichtsbezirken Münster und
Hamm, hier im konkreten Fall Haase.
Stattdessen präsentiert der Präsident des Oberlandesgerichts
Hamm Gero Debusmann dem beschwerdeführenden Bürger
ganz offensichtlich ein Standardschreiben mit Argumentationsmodulen,
das auswechselbar auf jeden anderen Beschwerdefall passt und
in der Intention die Überprüfung richterlicher Tätigkeiten
mit der vorsätzlichen Verweigerung des Gerichtspräsidenten
zum Ausdruck bringen soll. Der Präsident des Oberlandesgerichts
Hamm Gero Debusmann verweigert hier vorsätzlich die Überprüfung,
dass die unabhängigen Richter dem Gesetz unterstehen.
Im weiteren verfassungsrechtlichen Verfahren wird nunmehr zu
überprüfen sein, inwieweit der Präsident des
Oberlandesgericht Hamms eigene inoffizielle Richtlinien zur
Missachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
für Menschenrechte in der Rechtsprechungspraxis am Oberlandesgericht
Hamm, insbesondere im Fall Haase, ausgegeben haben mag oder
inwieweit der Präsident des Oberlandesgericht Hamms auf
Richtlinien zur Missachtung völkerrechtlich festgestellter
Menschenrechtsverletzungen in der deutschen Rechtspraxis ausgegeben
vom Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen oder gar
vom Bundesministerium der Justiz zurückgegriffen haben
mag.
- AKTENZEICHEN
AR 8115/07 >>>
Das Bundesverfassungsgericht mit Ministerialrat Dr. Hiegert
teilt am 20.12.2007 mit, Poststempel 21.12.2007, dass das Bundesverfassungsgericht
nicht gedenken würde, hinsichtlich der beantragten Verfassungsbeschwerde
tätig zu werden, da u.a. angeblich die angegriffene Entscheidung
des OLG Hamm vom 21.11.2007 nicht vorliegen würde.
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE SOWIE ÜBERPRÜFUNG DER STRAFRECHTLICHEN
VERFOLGUNG WEGEN PROZESSBETRUG BEIM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Hiermit wird Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ministerialrat
Dr. Hiegert eingelegt, sowie die Überprüfung einer
weiteren strafrechtlichen Verfolgung von Prozessbetrug beim
Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Entgegen der schriftlichen Aussage des Ministerialrats Dr. Hiegert
vom 20.12.2007 unter AKTENZEICHEN AR 8115/07 wurde die beanstandete
Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 21.11.2007 ordnungsgemäß
und fristgerecht mit dem entsprechenden Verfassungsbeschwerde-Antrag
definitiv per Fax übermittelt. Ministerialrat Dr. Hiegert
vom Bundesverfassungsgericht behauptet bewusst wahrheitswidrig,
die angegriffene Entscheidung würde nicht vorliegen. Mit
der vorliegenden vorsätzlichen Unterdrückung von Dokumenten
und Beweismaterial im Verfassungsbeschwerdeverfahren durch Ministerialrat
Dr. Hiegert vom Bundesverfassungsgericht handelt es sich um
den Tatbestand von Prozessbetrug beim Bundesverfassungsgericht.
Es wird zu überprüfen sein, ob Ministerialrat Dr.
Hiegert eigenständig in der dokumentierten Art und Weise
handelt oder auf Weisung von Dienstvorgesetzten beim Bundesverfassungsgericht,
denn es handelt sich bei der vorliegenden Rechtssache der beantragten
strafrechtlichen Verfolgung der Leitung des Jugendamtes Münster
auf Grund von Mord an dem Kind Lisa Marie Haase (StGB §
211) um eine für das Bundesverfassungsgericht "äußerst
unbequeme" Rechtssache, in der die Institution des Bundesverfassungsgerichtes
im Fall Haase selbst als Teil des deutschen juristischen und
sozialen Behördenapparates durch den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte bezüglich der behördenseitig
begangenen Menschenrechtsverletzungen in familiengerichtlichen
Verfahren verurteilt wurde (vgl. Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND
[Individualbeschwerde Nr. 11057/02] vom 8. April 2004).
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann
verweigert am 21.11.2007 unter AKTENZEICHEN 4 Ws 426/07 sowie
AKTENZEICHEN 4 Ws 145/04 sowie in der Bearbeitung der daraus
folgenden Dienstaufsichtsbeschwerde AKTENZEICHEN 3133 EH 295/07
gegen die Richter in seiner rechtspolitischen Verantwortung
vorsätzlich die konkrete Auseinandersetzung und die Benennung
des Beschwerdegegenstandes. Der Präsident des Oberlandesgericht
Hamms Gero Debusmann verweigert vorsätzlich die in der
Dienstaufsichtsbeschwerde angemahnte konkrete inhaltliche Auseinandersetzung
mit der Missachtung der völkerrechtlichen Konstatierung
und Verurteilungen des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte von Menschenrechtsverletzungen in Familienrechtssachen
begangen durch die jeweiligen juristischen und sozialen Behörden
bei Kindschaftssachen in den Gerichtsbezirken Münster und
Hamm, hier im konkreten Fall Haase.
VERWEIGERUNG DER BEANTRAGTEN ANHÖRUNGSRÜGE
Das Bundesverfassungsgericht mit Ministerialrat Dr. Hiegert
teilt am 20.12.2007 mit, Poststempel 21.12.2007, dass das Bundesverfassungsgericht
nicht gedenken würde, hinsichtlich der beantragten Verfassungsbeschwerde
tätig zu werden, da die vorgestellte und benannte Anhörungsrüge
gegen den Beschluss vom 25.09.2007 des OLG Hamm AKTENZEICHEN
4 Ws 426/07 der Richter Duhme, Kallhoff und Schwens bzw. AKTENZEICHEN
2 Zs 2232/07 der Generalstaatsanwaltschaft Hamm bzw. AKTENZEICHEN
30 Js 101/07 der Staatsanwaltschaft Münster beim Fachgericht,
hier dem Oberlandesgericht Hamm, zu erheben sei. Das Bundesverfassungsgericht
mit Ministerialrat Dr. Hiegert unterschlägt dabei vorsätzlich,
dass das angerufene und gerügte Fachgericht, hier das Oberlandesgericht
Hamm im Fall Haase, mit dem politisch verantwortlichen Präsidenten
Gero Debusmann zwar in dem Bundesverfassungsgericht vorliegenden
Dokument vom 21.11.2007 in AKTENZEICHEN 4 Ws 426/07 sowie 4
Ws 145/04 sowie 3133 EH 295/07 die Dienstaufsichtsbeschwerden
bearbeitet aber gleichzeitig die ordentliche Bearbeitung der
Anhörungsrüge vorsätzlich verweigert und boykottiert.
BEFANGENHEITSERKLÄRUNG GEGEN BUNDESRICHTER BEIM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
IN FÄLLEN FAMILIENGERICHTLICHER MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN
Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde
obliegt definitiv nicht dem Ministerialrat, sondern in der klaren
Kompetenzzuordnung den Bundesrichtern.
Hiermit ergeht aus der Gründen einer offensichtlich vorliegenden
Befangenheit der Antrag auf Ablehnung derjenigen Bundesrichter,
die bereits in konstatierter menschenrechtsverletzender Art
und Weise im familiengerichtlichen Fall Haase mitgewirkt haben
(vgl. Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND [Individualbeschwerde
Nr. 11057/02 beim EGMR] vom 8. April 2004).
- AKTENZEICHEN
3122 E - 121/08 zu AR 8115/07 >>>
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE SOWIE ÜBERPRÜFUNG DER STRAFRECHTLICHEN
VERFOLGUNG WEGEN PROZESSBETRUG BEIM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Das Bundesverfassungsgericht mit der Direktorin Dr. Elke Luise
Barnstedt teilt am 23.01.2008 die Zurückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen Ministerialrat Dr. Hiegert mit.
Die Direktorin des Bundesverfassungsgerichtes Dr. Elke Luise
Barnstedt unterschlägt vorsätzlich den gestellten
Befangenheitsantrag gegen Bundesrichter am Bundesverfassungsgericht
im laufenden Verfassungsbeschwerdeverfahren der Menschenrechtssache
Haase. Hiermit ergeht erneut in den Verfahren des Menschenrechsfalls
Hasse in der strafrechtlichen Verfolgung mit dem Tatvorwurf
des Mordes am Kinde Lisa-Marie Manneck Haase durch das Jugendamt
Münster, das selbst nach den in 2004 konstatierten Menschenrechtsverletzungen
Kindesherausnahmen und Fremdplatzierungen aufrecht erhalten
hat bis zum Tode des Kindes unter Jugendamtsobhut im Frühjahr
2007, aus Gründen einer offensichtlich vorliegenden Befangenheit
der Antrag auf Ablehnung derjenigen Bundesrichter, die bereits
in konstatierter menschenrechtsverletzender Art und Weise im
familiengerichtlichen Fall Haase mitgewirkt haben (vgl. Rechtssache
HAASE gegen DEUTSCHLAND [Individualbeschwerde Nr. 11057/02 beim
EGMR] vom 8. April 2004). Es ist im vorliegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren
ordnungsgemäß auszuführen, welche Bundesrichter
genau und welcher Senat und welche Kammer in bereits festgestellter
menschenrechtsverletzender Art und Weise im Fall Hasse mitgewirkt
hat, so dass im weiteren Verfahren der direkte Entzug der Menschenrechtssache
beim betreffenden Senat, bei der betreffenden Kammer, bei den
betreffenden Bundesrichtern auf Grund der Befangenheit durch
das Bundesverfassungsgericht ordnungsgemäß veröffentlicht
und vorgenommen werden kann. Der Befangenheitsantrag ist ordnungsgemäß
zu bearbeiten. Bis dato fehlt die Eingangsbestätigung und
Registrierung dieses nunmehr mehrfach gestellten Befangenheitsantrages.
Das Bundesverfassungsgericht mit Ministerialrat Dr. Hiegert
am 20.12.2007 sowie mit der Direktorin Dr. Elke Luise Barnstedt
am 23.01.2008 unterschlagen, dass das Oberlandesgericht Hamm
die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 25.09.2007
des OLG Hamm AKTENZEICHEN 4 Ws 426/07 der Richter Duhme, Kallhoff
und Schwens bzw. AKTENZEICHEN 2 Zs 2232/07 der Generalstaatsanwaltschaft
Hamm bzw. AKTENZEICHEN 30 Js 101/07 der Staatsanwaltschaft Münster
beim Fachgericht, hier dem Oberlandesgericht Hamm vorsätzlich
nicht bearbeitet. Das Bundesverfassungsgericht unterschlägt
dabei vorsätzlich, dass das angerufene und gerügte
Fachgericht, hier das Oberlandesgericht Hamm im Fall Haase,
mit dem politisch verantwortlichen Präsidenten Gero Debusmann
zwar in dem Bundesverfassungsgericht vorliegenden Dokument vom
21.11.2007 in AKTENZEICHEN 4 Ws 426/07 sowie 4 Ws 145/04 sowie
3133 EH 295/07 die Dienstaufsichtsbeschwerden bearbeitet aber
gleichzeitig die ordentliche Bearbeitung der Anhörungsrüge
vorsätzlich verweigert und boykottiert.
Um erneut Missverständnisse zu vermeiden, werden die relevanten
Dokumente des Oberlandesgericht Hamm benannt, datiert und nachgesandt.
Dies entspricht laut Direktorin Dr. Elke Luise Barnstedt vom
23.01.2008 dem Verfahren nach GOBVerfG §§ 60 sowie
61, um mit dem Eintrag in das Allgemeine Register dem Beschwerdeführer
zu ermöglichen, die Verfassungsbeschwerde mit weiteren
Dokumenten zu ergänzen. Im Anhang befinden sich die Dokumente:
AKTENZEICHEN
4 Ws 426/07 sowie 4 Ws 145/04 sowie 3133 EH 295/07 >>>
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann
verweigert am 21.11.2007
AKTENZEICHEN
4 Ws 426/07 >>>
Beschluss vom 25.09.2007 der Richter Duhme, Kallhoff und Schwens
beim Oberlandesgericht Hamm
- AKTENZEICHEN
AR 8115/07 zu 2 BvR 171/08 >>>
Ein Jahr nach dem das Kind in Jugendamtsobhut verstorben ist...
Am 01.02.2008 informiert das Bundesverfassungsgericht über
den Eintrag in das Verfahrensregister für die Rechtssache
der beantragten strafrechtlichen Verfolgung gegen die Leitung
des Jugendamtes Münster. Und zwar im Fall des in Jugendamtsobhut
im Frühjahr 2007 zu Tode gekommenen Kindes Lisa-Marie (Manneck)
Haase. Lisa hatte sich bis zu ihrem Tode drei Jahre lang nach
den zuvor in 2004 als vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
konstatierten menschenrechtsverletzenden Handlungen des Jugendamts
mit Kindesherausnahme, Fremdplatzierung und Nicht-Rückführung
in Obhut des Jugendamtes Münster befunden.
- AKTENZEICHEN
2 BvR 171/08 >>>
Das Bundesverfassungsgericht unter der Verantwortung des Präsidenten
Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier mit den Bundesrichtern
Hassemer, DiFabio, Landau teilt am 01.04.2008 die Entscheidung
der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März mit, dass
die Verfassungsbeschwerde AR 8115/07 bzw. 2 BvR 171/08 in der
Sache der strafrechtlichen Verfolgung der Leitung des Jugendamtes
Münster unter dem Tatvorwurf des Mordes hinsichtlich des
Todesfalles des Kindes Lisa-Marie (Manneck) Haase im Frühjahr
2007 nach der Nicht-Rückführung des Kindes durch das
Jugendamt Münster nach der im Jahre 2004 völkerrechtlich
als Menschenrechtsverletzung festgestellten Kindesherausnahme,
Fremdplatzierung und Nicht-Rückführung nicht zur Entscheidung
angenommen werden würde.
Es ergeht hiermit unter AKTENZEICHEN 540 Js 1704/07 gemäß
Strafprozessordnung §158 der Antrag an die Staatsanwaltschaft
Münster, eine strafrechtliche Verfolgung des Präsidenten
des Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen
Papier auf Grund eines möglicherweise erfüllten Tatvorwurfes
der Beförderung des Prozessbetruges im völkerrechtlichen
Menschenrechtsfall Haase in der Sache des durch das Jugendamt
Münster herausgenommenen und nicht-zurückgeführten
Kindes Lisa-Marie (Manneck) Haase, das in der Handlungsfolge
des Jugendamtes Münster zu Tode gekommen ist, ordnungsgemäß
zu überprüfen und entsprechend die Ermittlungsaufnahme
bzw. die Ermittlungseinstellung unter dem eigenen Aktenzeichen
bei der Staatsanwaltschaft Münster ordnungsgemäß
mitzuteilen.
BEGRÜNDUNG:
Das Bundesverfassungsgericht unter der Verantwortung des Präsidenten
Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier agiert im völkerrechtlichen
Menschenrechtsfall Haase in der Sache des durch das Jugendamt
Münster herausgenommenen und nicht-zurückgeführten
Kindes Lisa-Marie (Manneck) Haase wie im Folgenden aufgeführt:
A) Das Bundesverfassungsgericht unter der Verantwortung des
Präsidenten Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier
ignoriert und unterdrückt die Anträge vom 17.02.2008,
dass die Verfahren 2 BvR 171/08 zunächst bis zur ordnungsgemäßen
Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände und Datensätze
auszusetzen sind, da die Staatsanwaltschaft Münster im
Rahmen der Ermittlungen zu den Tätigkeiten des Jugendamtes
Münster in der Menschenrechtssache Haase mit der Beschlagnahme
von PC und Daten die Vorbereitungen zur Gerichtsverhandlung
und die notwendigen Arbeiten der Verfahrensdokumentation und
Prozessgestaltung zu 2 BvR 171/08 vorsätzlich in unangemessener
Weise behindern will. Die Beschlagnahme von Daten und PC-Arbeitsmitteln
und deren Aufrechterhaltungen sind deswegen eindeutig unangemessen
und unzulässig und stellen sich daher u.a. nicht nur als
gezielte Maßnahme gegen die grundgesetzliche Meinungsfreiheit
dar, weil im Rahmen der staatsanwaltlichen und richterlichen
Ermittlungen andere und der Sache angemessene Ermittlungsmaßnahmen
ohne wie hier unangemessene Beschlagnahmungen durchgeführt
werden können, wie z. B. a) ordnungsgemäße polizeiliche
Beschuldigtenvernehmung mit ordnungsgemäßer Vorlage
der Grundlagendokumente einer Beschuldigung, b) Geständnis
des Beschuldigten, c) Kopieren der beschlagnahmten Festplatten
und anschließendes wieder aushändigen der Festplatten.
B) Das Bundesverfassungsgericht unter der Verantwortung des
Präsidenten Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier
unterschlägt dabei vorsätzlich, dass das angerufene
und gerügte Fachgericht, hier das Oberlandesgericht Hamm
im Fall Haase, mit dem politisch verantwortlichen Präsidenten
Gero Debusmann zwar in dem Bundesverfassungsgericht vorliegenden
Dokument vom 21.11.2007 in AKTENZEICHEN 4 Ws 426/07 sowie 4
Ws 145/04 sowie 3133 EH 295/07 die Dienstaufsichtsbeschwerden
bearbeitet aber gleichzeitig die ordentliche Bearbeitung der
Anhörungsrüge vorsätzlich verweigert und boykottiert.
C) Das Bundesverfassungsgericht mit der Direktorin Dr. Elke
Luise Barnstedt teilt am 23.01.2008 die Zurückweisung der
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ministerialrat Dr. Hiegert mit.
Das Bundesverfassungsgericht unter der Verantwortung des Präsidenten
Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier bearbeitet die
darauf erfolgte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Direktorin
Dr. Elke Luise Barnstedt vorsätzlich bis zum heutigen Tage
nicht.
D) Das Bundesverfassungsgericht unter der Verantwortung des
Präsidenten Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier
verweigert vorsätzlich die Bearbeitung der Anträge
vom 27.01.2008 sowie vom 17.02.2008 aus Gründen einer offensichtlich
vorliegenden Befangenheit auf Ablehnung derjenigen Bundesrichter,
die bereits in konstatierter menschenrechtsverletzender Art
und Weise im familiengerichtlichen Fall Haase mitgewirkt haben
(vgl. Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND [Individualbeschwerde
Nr. 11057/02 beim EGMR] vom 8. April 2004). Es war im vorliegenden
Verfassungsbeschwerdeverfahren ordnungsgemäß auszuführen,
welche Bundesrichter genau und welcher Senat und welche Kammer
in bereits festgestellter menschenrechtsverletzender Art und
Weise im Fall Hasse mitgewirkt hatten, so dass im weiteren Verfahren
der direkte Entzug der Menschenrechtssache beim betreffenden
Senat, bei der betreffenden Kammer, bei den betreffenden Bundesrichtern
auf Grund der Befangenheit durch das Bundesverfassungsgericht
ordnungsgemäß veröffentlicht und vorgenommen
werden konnte. Diesen Vorgang hat das Bundesverfassungsgericht
unter der Verantwortung des Präsidenten Prof. Dr. Dres.
h.c. Hans-Jürgen Papier hier im Verfassungsbeschwerdeverfahren
der Menschenrechtssache Haase komplett ignoriert bzw. unterdrückt.
ASSOZIERTE VERFAHREN:
- AKTENZEICHEN
260 Js 14073/08 >>>
a) hiermit ergeht sofortige Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid
der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 24.04.2008 unter AKTENZEICHEN
260 Js 14073/08.
b) hiermit ergeht Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die unsachgemäße
Bearbeitung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 24.04.2008
unter AKTENZEICHEN 260 Js 14073/08.
BEGRÜNDUNG:
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe macht in ihrem Einstellungsbescheid
vom 24.04.2008 unter AKTENZEICHEN 260 Js 14073/08 nicht ausreichend
deutlich, ob es sich bei der angeblich bearbeiteten Strafanzeige
um die im Anhang an die Staatsanwaltschaft Münster gerichtete
Strafanzeige handelt. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe belegt
in ihrer Begründung mit der fehlenden konkreten Auseinandersetzung
mit den in der Anzeigeerstattung vorgebrachten konkreten Sachverhalten,
dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sich nicht ordnungsgemäß
mit der vorgebrachten Anzeige und den beanstandeten behördlichen
Fehlverhalten auseinandergesetzt hat. Die Staatsanwaltschaft
Karlsruhe benennt nicht, dass es sich in den Ursprungsverfahren
der völkerrechtlichen Menschenrechtsverletzungen durch
deutsche Behörden und zwar konkret um die Rechtssache HAASE
gegen DEUTSCHLAND Individualbeschwerde Nr. 11057/02 beim EGMR
und den daraus resultierenden assoziierten Verfahren handelt.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe benennt nicht, dass es sich
in den Ursprungsverfahren und den daraus resultierenden assoziierten
Verfahren um die Missachtung der Europäischen Konvention
zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch deutsche
Behörden handelt, während die Bundesrepublik Deutschland
an die EMRK gebunden ist, deren Artikel 46 lautet: "Die
Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen,
in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs
zu befolgen". Mögliche Befangenheitsgründe auf
Grund einer lokalen Behördennähe und/oder einer möglichen
Beißhemmung einer lokalen Strafbehörde gegenüber
einer Bundesbehörde in Karlsruhe sind zu evaluieren und
ggf. möglichst auszuschließen.
- AKTENZEICHEN
Zs 835/08 >>>
Aus dem Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom
29.05.2008 wird Folgendes ersichtlich: Die Generalstaatsanwaltschaft
Karlsruhe hat die von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vorgelegten
Akten nicht ordnungsgemäß überprüft oder
aber die Akten waren unvollständig, was aber bei sorgfältiger
Prüfung hätte auffallen müssen. Denn aus der
Akteneinsicht sind die durch die Staatsanwaltschaft Münster
im Zusammenhang mit der Menschenrechtssache Haase gegen den
Menschenrechtsaktrivisten, Systemkritiker und Nazi-Jäger
Bernd Michael Uhl eindeutig erkennbar und nachgewiesen.
Der "Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist" und
Nazi-Jäger Bernd Michael Uhl ist entgegen den Aussagen
der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe durch Verfahren und
Verhaltensweisen des Bundesverfassungsgerichts unter dem beschuldigten
Präsidenten Hans-Jürgen Papier unmittelbar in seinen
Rechten betroffen (Meyer-Goßner, StPO, § 172 Rdnr.
9).
- AKTENZEICHEN
1 Ws 171/08 >>>
Aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 26.08.2008
wird Folgendes ersichtlich:
Das Oberlandesgericht Karlsruhe unterlässt es in der Strafsache
Bverfg-Papier-Präsident (Fall Haase) vorsätzlich die
nachgewiesene und aktenkundig dokumentierte Behinderung von
laufenden Verfahren zu nationalsozialistischem Unrecht eindeutig
zu benennen, die unter dem Vorwand der Ermittlungen in der Menschenrechtssache
Haase unnötigerweise durchgeführt wurden. Durch die
gezielte eklatante behördenseitige Verfahrensbehinderung
sind die Fristsetzungen zur Einreichung der vorliegenden Verfassungsbeschwerde
neu zu bewerten und anzuwenden.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe behauptet in der Strafsache
Bverfg-Papier-Präsident (Fall Haase) wahrheitswidrig, es
habe keinerlei konkreten substantiierten Vortrag der Tatvorwürfe
gegenüber dem Bundesverfassungsgericht unter dem Tatvorwurf
der Beteiligung durch unterlassene Hilfeleistung am Tode des
Kindes Lisa-Marie im Menschenrechtsfall Haase in der Handlungsfolge
des Jugendamtes Münster unter der Verantwortung des Präsidenten
Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier gegeben. Dieser
Vortrag hat entgegen den Aussagen des OLG Karlsruhe nachgewiesener
Weise aktenkundig und zu jedem Verfahrenszeitpunkt seit Anzeigeerstattung
gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Prof.
Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier stattgefunden.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe behauptet in der Strafsache
Bverfg-Papier-Präsident (Fall Haase) zudem wahrheitswidrig,
dass der Beschwerdeführer nicht persönlich betroffen
und verletzt sei. In der karlsruher gerichtsbeschlüsslichen
Originalausformulierung wie folgt: "Die vom Antragsteller
dargelegte Betroffenheit, wonach etwaige Kosten eines Verfahren
vor dem EGMR seitens der Bundesrepublik Deutschland gegebenenfalls
aus Steuermitteln entrichtet werden, begründet die Verletzteneigenschaft
des Antragstellers nicht und stellt insoweit kein schlüssiges
Vorbringen dar." Entgegen den Aussagen des OLG Karlsruhe
ist der Beschwerdeführer und Bürger unmittelbar persönlich
betroffen und verletzt, da seine entrichteten aber von den deutschen
Behörden verschwendeten Steuergelder nicht mehr für
den Sozialstaat verwendet werden können und somit nicht
mehr dem Beschwerdeführer und Bürger sowie seiner
konkreten Lebensumwelt unmittelbar zu Gute kommen können.
Durch die gezielte unnötige Verschwendung von Steuernmitteln,
die von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
über deutsches Behördenmitarbeiterfehlverhalten generiert
werden, sind bisher unnötigerweise von BRD-Steuergeldern
aufzuwenden, damit durch völkerrechtliche, menschenrechtliche
Verletzungen und supranationale Rechtsverletzungen produzierte
Strafzahlungen abgeleistet und bezahlt werden. Das Fehlverhalten
deutscher Behördenmitarbeiter geht somit bisher unnötigerweise
unmittelbar zu Lasten des betroffenen und verletzten Bürgers
und Beschwerdeführers. Aus deutschem Behördenmitarbeiterfehlverhalten
entstehende Kosten sind aber u.a. über ordnungsgemäße
Strafverfolgung und BGB-Amtshaftung durch die verursachenden
deutschen Behördenmitarbeiter selbst und eben nicht aus
Steuermitteln zu leisten.
Sowohl die Karlsruher Strafverfolgungsbehörden als auch
das Oberlandesgericht Karlsruhe sind hier nicht in der Lage,
mögliche Befangenheitsgründe auf Grund einer lokalen
Behördennähe und/oder einer möglichen Beißhemmung
einer lokalen Strafbehörde bzw. eines lokalen Gerichtes
gegenüber einer Bundesbehörde in Karlsruhe auszuschließen.
- AKTENZEICHEN
AR 6852/08 und 2 BvR 2159/08 >>>
Am 30.10.2008 informiert das Bundesverfassungsgericht über
den Eintrag in das Verfahrensregister für die Rechtssache
der strafrechtlichen Verfolgung des für das Bundesverfassungsgericht
verantwortlichen Präsidenten Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen
Papier im Zusammenhang mit dem Menschenrechtsfall Haase und
im Zusammenhang mit der Manipulation von Verfahren zu NS-Unrecht.
- AKTENZEICHEN
2 BvR 2159/08 >>>
Strafrechtliche Verfolgung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes
Papier auf Grund der vorsätzlichen Missachtung der nachgewiesenen
und aktenkundig dokumentierten Behinderung von laufenden Verfahren
zu nationalsozialistischem Unrecht. Unter dem Vorwand der angeblichen
Ermittlungen auf Grund von Dienstaufsichtsbeschwerden gegen
das Jugendamt Münster im Menschenrechtsfall Haase beschlagnahmte
die Staatsanwaltschaft Münster unter 540 Js 1704/07 über
drei Monate lang gezielt Daten und PC-System nachweisbar zur
direkten Behinderung laufender Verfahren zu NS-Verbrechen, da
in Fogle der Beschlagnahme und während des Beschwerdezeitraumes
im Ausland verurteilte aber in Deutschland lebende NS-Kriegsverbrecher
ohne Verfahrenseröffnung der deutschen Behörde verstorben
waren.
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TATVORWURF VORTEILSNAHME, BESTECHLICHKEIT,
FALSCHBEURKUNDUNG IM AMT:
- AKTENZEICHEN
4 UJs 33/07 >>>
Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Münster vom
09.07.2007 (Poststempel 11.07.2007) in der Strafsache gegen
Mitarbeiter des Jugendamtes Münster unter dem Tatvorwurf
der Vorteilsnahme und Bestechlichkeit. Staatsanwalt Eisen
begründet seinen Einstellungsbescheid damit, dass er
nach einer Prüfung der Tatvorwürfe keinen Anlaß
zum Einschreiten gesehen habe. Staatsanwalt Eisen erwähnt
vorsätzlich nicht die öffentlichen Zeugenaussagen
sowie amtsgerichtlich dokumentierten Vorgänge zur Beweisführung
des Verhältnisses zwischen Jugendamtsmitarbeiterin und
Ex-Ehemann mit der einhergehenden amtsmissbräuchlichen
Beeinflussung des Sorgerechtsstreits seitens der Mitarbeiterin
des Jugendamtes Münster im Scheidungsverfahren in der
Fernsehsendung.
Teil 1 des Specials, "SAM" (ProSieben), Beitrag
vom 08.05.2007
Moderation
Die gelernte Friseurin steht kurz vor Scheidung von ihrem
angeblich gewalttätigen Ehemann, der wohl längst
besten Kontakt zum Jugendamt hat.
O-TON
Cornelia Haase
Was ich damals nicht gewusst habe ist, dass die zuständige
Sachbearbeiterin, die ich in keinster Weise kannte, dass
die beiden ein Verhältnis miteinander hatten. Diese
Frau hat damals alles dazu getan, dass er das alleinige
Sorgrecht für meine sieben Kinder zu bekommt, ohne
mich zu kennen. Ich bin damals schon als eine Mutter hingestellt
worden, die ihre Kinder schwerst misshandelt und vernachlässigt
und verwahrlosen lässt. Ich hab damals nur das Glück
gehabt, wirklich das Glück gehabt, dass dieser Richter,
den ich damals vor diesem Amtsgericht hatte, einfach auch
gesehen hat, es gab in keinster Weise Beweise.
Moderation
Die Ehe wird geschieden, das Sorgerecht unter den Eltern
aufgeteilt.
http://www.youtube.com/watch?v=Yd54Daq-mZM
Teil 2 des Specials, "SAM" (ProSieben), Beitrag
vom 09.05.2007
Moderation
Psychoterror und behördliche Schikane, die seit Jahren
den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. In
Kürze wird man wohl deshalb die Bundesrepublik Deutschland
we4gen schwerster Menschenrechtsverstöße verurteilen.
2001 nimmt das Jugendamt Münster Cornelia und Josef
die sieben Kinder. Ein Racheakt vermutet Cornelia, denn
bereits 8 Jahre früher hatte das Amt das vergeblich
versucht. Damals ließ Cornelia sich wegen der offenkundigen
Beziehung ihres ersten Ehemannes mit einer Mitarbeiterin
des Jugendamtes scheiden. 2001 erklärt ein zweifelhaftes
Gutachten Cornelia und Josef für erziehungsunfähig.
Die Behörde holt die Kinder.
http://www.youtube.com/watch?v=QUKdFV2iBWk
- AKTENZEICHEN
2 Zs 2305/07 >>>
Eingangsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 23.07.2007
mit Staatsanwalt Neupert in der Strafsache gegen Mitarbeiter
des Jugendamtes Münster unter dem Tatvorwurf der Bestechlichkeit
im Amt und der Vorteilsannahme AKTENZEICHEN 4 UJs 33/07 bei
Staatsanwaltschaft Münster.
- AKTENZEICHEN
2 Zs 2232/07 >>>
Einstellungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom
03.09.2007 mit Staatsanwalt Haarman in der Strafsache gegen
die Leiterin des Jugendamtes Münster Frau Anna Pohl
unter dem Tatvorwurf des Mordes AKTENZEICHEN 30 Js 101/07
bei Staatsanwaltschaft Münster.
Zudem berichtet Staatsanwalt Haarman, dass seitens der Staatsanwaltschaft
Münster gegen die Mitarbeiter des Jugendamtes Münster
im Menschenrechtsfall Haase gesonderte Verfahren bezüglich
der Vorwürfe Vorteilsannahme, Bestechlichkeit sowie Falschbeurkundung
im Amt eingeleitet worden seien.
- AKTENZEICHEN
44 UJs 33/07 A>>>
Wiederaufnahmebescheid der Staatsanwaltschaft Münster
vom 14.09.2007 (Poststempel 26.09.2007) in der Strafsache
gegen Mitarbeiter des Jugendamtes Münster unter dem Tatvorwurf
der Vorteilsnahme und Bestechlichkeit von Mitarbeiter des
Jugendamtes Münster im Fall Haase.
- AKTENZEICHEN
45 UJs 33/07 A>>>
Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Münster vom
01.02.2008 (Poststempel 08.02.2008) mit Staatsanwalt Neuschmelting
in der Strafsache gegen Mitarbeiter des Jugendamtes Münster
unter dem Tatvorwurf der Vorteilsnahme und Bestechlichkeit
von Mitarbeitern des Jugendamtes Münster im Fall Haase,
nachdem die Staatsanwaltschaft Münster unter AKTENZEICHEN
504 Js 1704/07 am 17.01.2008 im Menschenrechtsfall Haase die
Beschlagnahme von PC und Festplatte des Anzeigerstatters,
d.h. des Menschenrechtsaktivisten und Systemkritikers, veranlasst,
ausgehend von der Anzeige des Oberbürgermeisters der
Stadt Münster mit der Begründungsgrundlage der unbearbeiteten
Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das Jugendamt Münster
vom Mai 2007.
Es mag zunächst dahingestellt bleiben, inwieweit die
Staatsanwaltschaft Münster gemäß der chronologischen
Abfolge der Ereignisse mit den Verfahren gegen den Menschenrechtsaktivisten
unter AKTENZEICHEN 504 Js 1704/07 die Verfahren gegen das
Jugendamt Münster unter den AKTENZEICHEN 45 UJs 33/07
A, 44 UJs 33/07 A, 2 Zs 2232/07, 4 UJs 33/07 negativ zu beeinflussen
sucht.
Staatsanwalt Neuschmelting führt in der Einstellungsbegründung
vom 01.02.2008 aus: ..."auch die Auswertung von Medienberichten
und Urteilen hat keinen Hinweis auf die Bestätigung Ihrer
Verdachtsmomente gegeben. Ihre Behauptung zu den Jugendamtsmaßnahmen
im Hinblick auf die Unterbringung der Kinder sei es gekommen,
weil der geschiedene Ehemann der jetzigen Frau Haase mit einer
beim Jugendamt Beschäftigten eine Liebesbeziehung aufgenommen
habe, die als Bestechung zu werten sei, erscheint mir absurd.
Selbst die Mutter der Kinder, Frau Haase, hat so eine Behauptung
weder in einem der vielen Prozesse vor den Familiengerichten
erhoben noch irgendwelche Andeutungen gegenüber der Presse,
die ein erhebliches Interesse an diesem Fall zeigte, vorgenommen."
Die Aus- und Bewertung des Strafanzeigevorbringens durch die
Staatsanwaltschaft Münster steht damit den Lebenssachverhalten
der Medienberichterstattung des Specials der Serie "SAM"
(ProSieben), Beitrag vom 08.05.2007 und vom 09.05.2007 diametral
entgegen.
Die Staatsanwaltschaft Münster wird unter AKTENZEICHEN
504 Js 1704/07 u.a. zu klären haben, ob hier ggf. Missverständnisse
vorliegen könnten.
Die Staatsanwaltschaft Münster wird unter AKTENZEICHEN
504 Js 1704/07 auch zu klären haben, ob es Verhaltensrichtlinien
des Ministeriums für Generationen, Familie,
Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen an die
Landesjugendämter und Jugendämter gibt, die vorschreiben,
ob es möglicherweise zulässig oder gar üblich
sein kann, dass bei nordrhein-westfälischen Jugendämtern
Mitarbeiter/innen private sexuelle Beziehungen und Lebenspartnerverhältnisse
mit Elternteilen eingehen, die aus den Fällen der Scheidungs-
und Trennungsfamilien stammen, an denen diese Jugendamtsmitarbeiter/innen
auch gleichzeitig selbst beruflich arbeiten, wie zum Beispiel
wohl beim Jugendamt Münster im Fall Haase geschehen ?
Teil 1 des Specials, "SAM" (ProSieben), Beitrag
vom 08.05.2007
Moderation
Die gelernte Friseurin steht kurz vor Scheidung von ihrem
angeblich gewalttätigen Ehemann, der wohl längst
besten Kontakt zum Jugendamt hat.
O-TON
Cornelia Haase
Was ich damals nicht gewusst habe ist, dass die zuständige
Sachbearbeiterin, die ich in keinster Weise kannte, dass
die beiden ein Verhältnis miteinander hatten. Diese
Frau hat damals alles dazu getan, dass er das alleinige
Sorgrecht für meine sieben Kinder zu bekommt, ohne
mich zu kennen. Ich bin damals schon als eine Mutter hingestellt
worden, die ihre Kinder schwerst misshandelt und vernachlässigt
und verwahrlosen lässt. Ich hab damals nur das Glück
gehabt, wirklich das Glück gehabt, dass dieser Richter,
den ich damals vor diesem Amtsgericht hatte, einfach auch
gesehen hat, es gab in keinster Weise Beweise.
Moderation
Die Ehe wird geschieden, das Sorgerecht unter den Eltern
aufgeteilt.
http://www.youtube.com/watch?v=Yd54Daq-mZM
Teil 2 des Specials, "SAM" (ProSieben), Beitrag
vom 09.05.2007
Moderation
Psychoterror und behördliche Schikane, die seit Jahren
den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. In
Kürze wird man wohl deshalb die Bundesrepublik Deutschland
wegen schwerster Menschenrechtsverstöße verurteilen.
2001 nimmt das Jugendamt Münster Cornelia und Josef
die sieben Kinder. Ein Racheakt vermutet Cornelia, denn
bereits 8 Jahre früher hatte das Amt das vergeblich
versucht. Damals ließ Cornelia sich wegen der offenkundigen
Beziehung ihres ersten Ehemannes mit einer Mitarbeiterin
des Jugendamtes scheiden. 2001 erklärt ein zweifelhaftes
Gutachten Cornelia und Josef für erziehungsunfähig.
Die Behörde holt die Kinder.
http://www.youtube.com/watch?v=QUKdFV2iBWk
-
AKTENZEICHEN
2 Zs 582/08 >>>
Einstellungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm
vom 24.07.2008 mit Oberstaatsanwältin Mittmann in der
Strafsache gegen Amtsträgerinnen vom Jugendamt Münster
im Fall Haase u.a. zum möglichen Verdacht der "Bestechlichkeit".
-
AKTENZEICHEN
4121 E - III 295/08 >>>
Zurückweisung mit der Regierungsbeschäftigten
Feld-Geuking beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
sowohl der Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid der
Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 15.01.2009 in der Strafsache
gegen Amtsträgerinnen vom Jugendamt Münster im
Fall Haase u.a. zum möglichen Verdacht der "Bestechlichkeit"
und der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen politische Beamte
der Staatsanwaltschaft Münster. Unter dem Vorwand der
angeblichen Ermittlungen im Menschenrechtsfall Haase beschlagnahmte
die Staatsanwaltschaft Münster unter 540 Js 1704/07
gezielt Daten und PC-Systeme nachweisbar zur direkten Behinderung
laufender Verfahren zu NS-Verbrechen sowie zur Behinderung
von Petitionsverfahren wie bei Bundestag und EU-Parlament.
Gegen das Jugendamt Münster und gegen die Dienstaufsicht
beim Oberbürgermeister von Münster zur Verantwortungsübernahme
im Menschenrechtsfall Haase verweigerte die Staatsanwaltschaft
Münster jedoch ordentliche und transparente Ermittlungsverfahren.
|
Strafanzeige gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes
Münster Herrn Bernhard Paschert auf Grund von Mord an dem
Kind Lisa Marie Haase (StGB § 211) vom 28. Mai 2007.
Sehr geehrte Damen und Herren vom Staatsschutz, Polizeipräsidium
Nordhessen, ZK 10,
Es ergeht hiermit die offizielle Strafanzeige zu AKTENZEICHEN
VNR. ST/0082732/2005 in den laufenden Akkumulationsverfahren 201
Gs 257/04 zu Systemunrecht und Staatsverbrechen beim Amtsgericht
Kassel an den Staatsschutz, Polizeipräsidium Nordhessen mit
den ermittelnden Polizeibeamten Rieth, Lenz, Müller ZK 10
zur ordnungsgemäßen Weiterleitung an die auf Menschenrechte
und Bürgerrechte spezialisierte Staatsanwältin Schornstein-Bayer
von der Staatsanwaltschaft Kassel hinsichtlich der weiteren ordnungsgemäßen
strafrechtlichen Verfolgung des stellvertretenden Leiter des Jugendamtes
Münster
Herrn Bernhard Paschert auf Grund von Mord an dem Kind Lisa Marie
Haase (StGB § 211).
Das hierin hier beschuldigte Jugendamt Münster unter dem
stellvertretenden Leiter Bernhard Paschert begeht den Straftatbestandes
des Mordes mit Hinterlist und mit einem planvollen Vorgehen aus
niedrigen Beweggründen - hier dem niederen Motiv der Rachsucht.
Als Rachemotiv des Jugendamtes Münster sind sowohl die Verurteilung
der Menschenrechtsverletzungen durch das Urteil des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) des Europarates in
Straßburg in der Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde
Nr. 11057/02) vom 8. April 2004 als auch die wiederholt in der
Medienberichterstattung und im die Internet öffentlich gemachte
scharfe Kritik an den Entscheidungen und Verhaltensweisen des
Jugendamtes Münster.
Der jugendamtliche Eingriff in die Rechte des Privat- und des
Familienlebens war dem sogenannten offiziellen Kindeswohl nicht
angemessen, das angeblich von den deutschen Behörden verfolgt
wurde und verursachte den Tod des Kindes Lisa Marie.
Das Agieren der hier beschuldigten Leitung des Jugendamtes Münster
erfüllt mehrere objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale
des Mord-Straftatbestandes.
Die Arg- und Wehrlosigkeit des minderjährigen Opfers Lisa
Marie Haase unter der Inobhutnahme des Jugendamtes ist gegeben.
Das Mordopfer Lisa Marie Haase hat mit ihrem eindeutigen Verhalten
während ihrer Fremdplatzierung nachweislich mehrfach die
Rückkehr in ihre Ursprungsfamilie gefordert. Das Jugendamt
Münster verweigerte jedoch mehrfach ihre Rückführung;
und dies selbst nach dem zuvor benannten EGMR-Urteil aus 2004.
Lisa Marie starb dann in Obhut des Jugendamtes unter mysteriösen
Umständen Anfang 2007.
Das Mord-Tatbestandsmerkmal der "Heimtücke" ist
gegeben. Ohne Wissen der Eltern erstellte ein vom Jugendamt Münster
beauftragter Gutacher ein Gutachten. Das hier beschuldigte Jugendamt
Münster beabsichtigte, damit die Herausnahme der Kinder aus
der Familie Haase zu begründen und dann in 2001vollziehen
zu können.
Das Mord-Tatbestandsmerkmal der "Grausamkeit" ist erfüllt.
Das Jugendamt Münster setzte und setzt die wehrlosen und
arglosen Kinder der Familie Haase vorsätzlich körperlichen
und seelischen Qualen aus.
Obwohl die schwere Traumatisierung der herausgenommenen und fremduntergebrachten
Kindern eindeutig bekannt ist, verweigert das Jugendamt Münster
die Herausgabe der Kinder zu deren Rückführung in die
Ursprungsfamilie; und dies selbst nach den vom EGMR festgestellten
Menschenrechtsverletzungen, die durch die involvierten deutschen
juristischen und sozialen Behörden - hier dem Jugendamt -
begangen wurden
Bei Maurice Haase ist während seiner Fremdplatzierung auffälliges
hochaggressives Verhalten zu beobachten. Bei Nico Haase findet
während seiner Fremdplatzierung ein sechsmonatiger Aufenthalt
in geschlossener Jugendpsychiatrie statt. Bei Lisa waren in der
Obhut des Jugendamtes während ihrer Fremdplatzierung bereits
zwei Selbstmordversuche zur Kenntnis zu nehmen.
Dennoch reagierte das Jugendamt Münster mit vorsätzlicher
Ignoranz der zwei Suizidversuche von Lisa während der Fremdunterbringung
und hielt gleichzeitig die vorsätzliche Verweigerung der
Kindesrückführung aufrecht. Das Verhalten des Jugendamtes
Münster ist als seelische Grausamkeit zu benennen. Diese
vorsätzlich jugendamtsseitig ausgeübte seelische Grausamkeit
ist als Ursache der seelischen Qualen zu benennen, die zu Gesundheitsbeeinträchtigungen
und letztendlich zum Tot des Kindes Lisa Marie Haase geführt
haben; insbesondere nach der endgültig begangenen Rückführungsverweigerung
durch das hier beschuldigte Jugendamt Münster unter dem stellvertretenden
Leiter Bernhard Paschert.
Weitere Belege für die Ausübung seelischer Grausamkeiten
zum Verursachen seelischer Qualen der betroffenen Kinder ist der
Lebenssachverhalt, dass nach ca. 4,5 Jahren Fremdunterbringung
die Töchter Anna und Sandra in die Familie Haase zurückgeführt
werden und dann davon berichten, dass ihnen in der Obhut des Jugendamtes
während der Fremdplatzierung erzählt und vorgetäuscht
wurde, dass ihre Eltern bereits tot seien.
Das Mord-Tatbestandsmerkmal der "Ermöglichung und Verdeckung
einer Straftat" ist erfüllt. Offensichtlich dient der
jahrelang betriebene systematische behördliche Psychoterror
dazu, um von Straftaten im Amt durch Mitarbeiter des Jugendamtes
Münster abzulenken und dies zu vertuschen.
Es ist bekannt, dass im Scheidungsverfahren der Kindesmutter Cornelia
Haase der Ehemann ein Verhältnis mit der zuständigen
Sachbearbeiterin des Jugendamtes Münster hatte.
Die entsprechende Jugendamtsmitarbeiterin hätte auf Grund
des Interessenskonfliktes und Befangenheit den Fall Haase und
die Fallbetreuung an andere Sachbearbeiter bzw. an eine andere
Behörde oder NRO abgeben müssen. Das Jugendamt Münster
hätte das zuständige Familiengericht dementsprechend
ordnungsgemäß in Kenntnis setzen müssen. Das hier
beschuldigte Jugendamt Münster hat aber vorsätzlich
alles unterlassen, um bestehenden Interessenskonflikt offen zu
legen und der klaren Befangenheit abzuhelfen.
Im Jahr 2001, erfolgte die Kindesherausnahme von sieben Kinder
aus der Familie Haase im Nachlauf eines Scheidungsverfahren von
1995, in dem die für den Fall zuständige Sachbearbeiterin
des Jugendamtes Münster ein Verhältnis mit dem Ehemann
aus dem Scheidungsverfahren hatte. Die Kindesherausnahme und deren
Aufrechterhaltung ist im Kontext der Verdeckung einer Straftat
als Vertuschungstat zu sehen.
Es besteht der Straftatbestand der "Vorteilsannahme"
durch die Amtsträgerin vom Jugendamt Münster, indem
sie sich den Vorteil davon versprach, die Betreuung von den Kindern
zu übernehmen, für die der Ehemann - nunmehr mit ihr
selbst in Beziehung stehend - im Scheidungsverfahren mit Hilfe
ihrer Empfehlungen die Sorgerechtsübertragungen beantragte.
Es besteht der Straftatbestand der "Bestechlichkeit",
indem die Amtsträgerin vom Jugendamt Münster Gegenleistungen
in Form von sexueller Beziehung mit dem Ehemann aus dem Scheidungsverfahren
erhält, um dann in einer pflichtwidrigen Diensthandlung Interessenskonflikt
und Befangenheit nicht ordnungsgemäß abzuhandeln. Die
Amtsträgerin vom Jugendamt Münster nutzt auf diese Weise
den jugendamtlichen Beitrag im entsprechenden Scheidungsverfahren
zur Beeinflussung des Sorgerechtsverfahren zu ihren eigenen Gunsten
bzw. zu Gunsten des Ehemannes - nunmehr mit ihr selbst in Beziehung
stehend.
Es besteht des weiteren der Amtsdelikt-Straftatbestand der Falschbeurkundung
im Amt, indem die Amtsträgerin vom Jugendamt Münster
gezielte Falschaussagen über die Kindesmutter Cornelia Haase
machte und veranlasste. Die Amtsträgerin vom Jugendamt Münster
nutzt auf diese Weise den jugendamtlichen Beitrag im entsprechenden
Scheidungsverfahren zur Beeinflussung des Sorgerechtsverfahren
zu ihren eigenen Gunsten bzw. zu Gunsten des Ehemannes - nunmehr
mit ihr selbst in Beziehung stehend.
Das Jugendamt selbst wird mit seinem dokumentierten Verhalten
vorsätzlich zur Kindeswohlgefährdung, indem es in einer
sturen und ungerechtfertigten Art und Weise auf die unzulässige
und menschenrechtsverletzende Trennung des Kindes Lisa Marie von
der elterlichen Familie Haase besteht. Das Jugendamt Münster
ist für den Tod von Lisa Marei Haase zur Verantwortung zu
ziehen. Und all dies für die selbstsüchtigen "Kindeswohl"-Gründe,
die unkorrekten Verhaltensweisen von Mitarbeitern des Jugendamtes
Münster zu decken.
|
Criminal charges against the deputy director of the German
Youth Welfare Office (Jugendamt) Münster Mr. Bernhard Paschert
due to murder of the child Lisa Marie Haase (German criminal code
section 211)
Dear Madams, Dear Sirs from the state protection, police station
Northern Hesse, ZK 10,
Hereby the official criminal charge is directly lodged at
the state protection, police station Northern Hesse with the investigating
police officers Rieth, Lenz, Müller ZK 10, under FILE NUMBER
VNR. ST/0082732/2005 158 in the pending Accumulating proceedings
201 Gs 257/04 on system injustice and state crimes at the district
court of Kassel for the correct forwarding to the prosecutor Schornstein-Bayer
from the public prosecutor of Kassel, who is specialized in human
rights and citizen's rights in respect to the further correct
criminal prosecution of the deputy director of the German Youth
Welfare Office (Jugendamt) Münster Mr. Bernhard Paschert
due to murder of the child Lisa Marie Haase (German criminal code
section 211).
The herein accused German Youth Welfare Office (Jugendamt) Münster
under the deputy director Bernhard Paschert committs the criminal
offense of murder with deceitfulness and with planned activities
out of base motives - here the base motives of revengefulness.
The motives of revenge for the Jugendamt Münster are the
condemnation of human rights violations by the Judgment of the
European Court of Human Rights (ECHR) of the Council of Europe
in Strasbourg in the Case of HAASE vs. GERMANY (Individual Complaint
Nr. 11057/02) from 8. April 2004 as well as the repeatedly severe
criticism regarding the decision taking and the acting patterns
of the Jugendamt Münster published in the media coverage
and on the Internet.
The Jugendamt interference in the right of private and family
life was not proportionate to the so-called official of aim welfare
of the child that has been allegedly pursued by the German authorities
and caused the death of the child Lisa Marie.
The acting of the herein accused board of directors of the Jugendamt
Münster satisfies several essential criterion elements of
the criminal offense of murder.
The unsuspiciousness and defencelessness of the minor victim Lisa
Marie Haase under the custody of the Jugendamt is given. As it
is proven during her foster placement, the victim of murder Lisa
Marie Haase has repeatedly demanded the return into her family
of origin by her clear behaviour. Nevertheless, the Jugendamt
Münster has refused several times her return; and this even
after the ECHR-judgment from 2004. At the beginning of 2007, Lisa
Marie then died under mysterious circumstances under the custody
of the Jugendamt.
The essential criterion element of the criminal offense of murder
with "maliciousness" is given. Without any knowledge
of the parents an expert ordered by the Jugendamt Münster
prodced an expert opinion. The herein accused Jugendamt Münster
thereby intends to justify and execute the removal of the children
from the family Haase in 2001.
The essential criterion element of the criminal offense of murder
with "cruelty" is given. The Jugendamt Münster
has deliberately submitted and is still submitting the children
of the family Haase to physical and mental/psychic torments.
Although the severe traumas of the removed and then foster placed
children is clearly known, the Jugendamt Münster is refusing
to give back the children for their return into the family of
origin; and this even after the ECHR named the human rights violations,
which have been committed by the involved German judicial and
social authorities - here the Jugendamt.
During the foster placement of Maurice Haase a striking and highly
aggeressive behaviour is to be observed. During the foster placement
of Nico Haase a six months stay in the youth psychiatry of a mental
hospital took place. During the foster placement of Lisa, already
two suicide attempts had to be noticed under the custody of the
Jugendamt.
Nevertheless, the Jugendamt Münster has reacted with deliberate
ignorance of the two suicide attempts of Lisa during the foster
placement and has uphold the deliberate refusal of returning the
child at the same time. The behaviour of the Jugendamt Münster
is to be named as mental/psychic cruelty. This deliberately mental/psychic
cruelty executed by the Jugendamt is the cause for the mental/psychic
torments leading to the health problems and finally to the death
of the child Lisa Marie Haase; especially after the ultimately
committed refusal of return by the herein accused Jugendamt Münster
under the deputy director Bernhard Paschert.
More proof for the execution of mental/psychic cruelties to cause
mental/psychic torments for the concerned children is given by
the fact that after the return into the family Haase following
4.5 years of foster placement, the daughters Anna and Sandra are
then reporting that under custody of the Jugendamt, they had been
deceived and told during the foster placement that their parents
would already be dead.
The essential criterion element of the criminal offense of murder
with "Enabling and Covering of a criminal offense" is
given. It is quite obvious that that the systematically committed
psychoterror by the authorities over all those years shall serve
to cover and distract from criminal offenses in a public office
committed by staff members of the Jugendamt Münster.
It is known, that during the divorce proceedings of the mother
of the children Cornerlia Haase her husband had an affair with
the competent staff member of the Jugendamt Münster.
The respective staff member of the Jugendamt should have handed
over the case Haase and the case management to another staff member
or to another authority or NGO due to the conflict of interests
and due to bias. The Jugendamt Münster was obliged to correctly
inform the family court about these facts. But the herein accused
Jugendamt Münster has deliberately failed to do everything
to make transparent the existent conflict of interests and to
find a remedy for the clear bias.
In the year 2001, the removal of seven children from the family
Haase occurred in the aftermath of divorce proceedings from 1995,
in which the competent staff member Jugendamt Münster for
this case had an affair with the husband of the divorce proceedings.
The removal of the children and its continuation is to be seen
in the context of camouflaging a criminal offence as a covering
up act.
The criminal offense of "acceptance of an advantage"
is given as the officeholder from the Jugendamt Münster hoped
to gain the advantage of taking over the care of the children
for whom the husband - having now an affair with herself - demanded
with the help of her official recommendations the award of child
custody during the divorce proceedings.
The criminal offense of "corruptibility" is given as
the officeholder from the Jugendamt Münster gets return service
in form of sexual relationship with the husband of the divorce
proceedings in order to not correctly deal with the conflict of
interests and bias by office acting contrary to duty. The officeholder
from the Jugendamt Münster rather uses the Jugendamt contribution
in the respective divorce proceedings to influence the child custody
proceedings to her own favour respectively to the favour of the
husband - having now an affair with herself.
Furthermore, the criminal offense in office of "falsifying
of documents" is given as the officeholder from the Jugendamt
Münster made and ordered deliberate false declarations about
the mother of the children Cornelia Haase. The officeholder from
the Jugendamt Münster thereby uses the Jugendamt contribution
in the respective divorce proceedings to influence the child custody
proceedings to her favour respectively to the favour of the husband
- having now an affair with herself.
The Jugendamt itself with its documented acting deliberately becomes
the jeopardy to the welfare of the child by consisting in a stubborn
and unjustified manner on the inadmissible and human rights violating
separating of the child Lisa Marie from the parental family Haase.
The Jugendamt Münster isto be held responible for the death
of Lisa Marie Haase. And all this for the selfish "welfare
of the child"-reasons of covering the incorrect acting of
staff members of the Jugendamt Münster.
|
|
Offensivzüge der
staatlichen Behörden aus der Defensivposition gegen Menschenrechtsaktivisten
|
Offensive Moves of the State Authorities against the Human Rights
Activist out of the defensive position
|
| 17.01.2008 |
AKTENZEICHEN
504 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
201 Gs 291/07 Amtsgericht Kassel
|
Beschlagnahme von PC und Festplatte auf Grund von Beschwerden
gegen das Jugendamt Münster im Menschenrechtsfall Haase
Am 17.01.2008 wurde am Vormittag unter AKTENZEICHEN 201 Gs 291/07
des Amtsgericht Kassel (Frankfurter Straße 9 34117 Kassel
Tel.: 0561 / 912 - 0 Fax: 0561 / 91) eine Durchsuchung sowie eine
Beschlagnahme von PC und Festplatte sowie eine Durchsuchung beim
bekannten Systemkritiker und Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael
Uhl durch die Kasseler Polizei unter Leitung des Polizeikommissars
Hans-Peter Seitz (Polizeipräsidium Nordhessen, 3. Polizeirevier,
Kaulbachstraße 12, 34125 Kassel, Tel.: 0561/9102320, Fax:
0561/9102325) mit insgesamt fünf Polizeibeamten und einem zivilen
Zeugen durchgeführt.
Beantragt beim Amtsgericht Kassel hatte diesen Beschlagnahme- und
Durchsuchungsbeschluss (Personalcomputer, schriftliche Aufzeichnungen
über Lisa-Marie Manneck, geboren am 05.05.1992) die Staatsanwaltschaft
Münster (Gerichtsstraße 6, 48149 Münster, Telefon:
0251 494-0, Fax: 0251 494-2555) unter AKTENZEICHEN 504 Js 1704/07
mit dem Tatvorwurf der falschen Verdächtigung und der Begründung
"Der Beschuldigte ist verdächtig, am 28.05.2007 gegenüber
dem Oberbürgermeister der Stadt Münster per E-Mail im
Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde behauptet zu haben, namentlich
näher benannte Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Münster
seien der vorsätzlichen Tötung der Jugendlichen Lisa-Marie
Manneck schuldig. Dieses Vorbringen ist unwahr, was der Beschuldigte
auch wußte. Er wollte damit die Einleitung eines behördlichen
Verfahrens gegen die von ihm namentlich benannten Mitarbeiter erreichen."
|
| 17.01.2008 |
FILE
NUMBER
504 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
201 Gs 291/07
District court Kassel |
Confiscation of PC and hard drive due to complaints
against the German Jugendamt of Münster in the Human Rights
Case of Haase
During the morning hours on 17. January 2008, the PC and hard drive
of the human rigths activist and system critic Bernd Michael Uhl
has been confiscated under FILE NUMBER 201 Gs 291/07 of the district
court of Kassel (Frankfurter Straße 9 34117 Kassel Tel.: 0561
/ 912 - 0 Fax: 0561 / 912 - 2030) by five Kassel police men followed
by a searching of the flat for finding documents in the case of
the deceased youth Lisa Marie. All those activities were headed
by the police inspector Hans-Peter Seitz (Polizeipräsidium
Nordhessen, 3. Polizeirevier, Kaulbachstraße 12, 34125 Kassel,
Tel.: 0561/9102320, Fax: 0561/9102325).
The public prosecutor of Münster (Gerichtsstraße 6,
48149 Münster, Telefon: 0251 494-0, Fax: 0251 494-2555) had
demanded under file number 504 Js 1704/07 the PC-confiscation as
well as the searching of the flat for written documentations about
Lisa-Marie Manneck, born on 05.05.1992, at the district court of
Kassel with the accusation of Casting False Suspicion. The reasoning
reads: "The accused is suspect of having claimed per email
in the framework of a complaint to the supervision authority at
the mayor of the city of Münster that named and known staff
members of the youth welfare Office (Jugendamt) of the city of Münster
would be guilty of the deliberate murder of the youth Lisa-Marie
Manneck. These claims are not true, what the accused also knew.
He thereby wanted to achieve the opening of authority procedures
against staff members named by him."
|
|
| 24.01.2008 |
AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
201 Gs 291/07 Amtsgericht Kassel
|
Beschlagnahme von PC und Festplatte am 17.01.2008 auf Grund
von Beschwerden gegen das Jugendamt Münster im Menschenrechtsfall
Haase
Auf Nachfrage des beschuldigten Systemkritikers und Menschenrechtsaktivisten
Bernd Michael Uhl vom 22.01.2008, teilt die Staatsanwaltschaft Münster
am 24.01.2008 die Person des Anzeigenerstatters mit. Es handelt
sich dabei um den Oberbürgermeister der Stadt Münster.
Seit Sommer 2007 sind die beim Oberbürgermeister der Stadt
Münster eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerden nicht bearbeitet,
so dass am 28.01.2007 erneut Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die
verantwortliche Leitung des Jugendamtes Münster beim Oberbürgermeister
der Stadt Münster, dieses Mal mit direkter Inkenntnissetzung
der Staatsanwaltschaft Münster, eingereicht werden.
Das Aktenzeichen ist von 504 Js 1704/07 nach 540
Js 1704/07 zu korrigieren.
Auf Grund der versandten Akte könnten derzeit keine weiteren
Auskünfte erteilt werden.
|
| 24.01.2008 |
FILE
NUMBER
540 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
201 Gs 291/07
District court Kassel |
After request the public prosecutor of Münster
informs that the mayor of Münster has lodged criminal charges
against the human rigths activist and system critic Bernd Michael
Uhl
|
|
| 11.02.2008 |
AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
201 Gs 291/07 Amtsgericht Kassel
|
Die Verfahrensweisen der Staatsanwaltschaft Münster in AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 sind unzulässig und unbegründet.
Auf Nachfrage des beschuldigten Systemkritikers und Menschenrechtsaktivisten
Bernd Michael Uhl vom 02.02.2008, verweigert die Staatsanwaltschaft
Münster am 11.02.2008 eine präzise und detaillierte Bestätigung
der Beschlagnahme von PC und Festplatte am 17.01.2008 auf Grund
von Beschwerden gegen das Jugendamt Münster im Menschenrechtsfall
Haase.
Insbesondere zur Fortführung der laufenden Verfahren des Menschenrechtsaktivisten
Bernd Michael Uhl zur rechtspolitischen Aufarbeitung von NS-Unrecht
mit der strafrechtlichen Verfolgung von z.T. flüchtigen NS-Kriegsverbrechern
ist die vorsätzliche Nicht-Benennung des beabsichtigten Beschlagnahmezeitraumes
unzulässig. Diesbezüglich ergeht die Beschwerde an die
Generalstaatsanwaltschaft Hamm. Der Staatsanwaltschaft Münster
ist von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm aufzugeben, ordnungsgemäße
Beschlagnahmebescheinigungen mit korrekten Angaben zu erstellen.
|
| 11.02.2008 |
FILE
NUMBER
540 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
201 Gs 291/07
District court Kassel |
After request of the human rigths activist and
system critic Bernd Michael Uhl, the public prosecutor of Münster
sends a written confirmation of the confiscation
|
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| 12.02.2008 |
AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
201 Gs 291/07 Amtsgericht Kassel
|
Die Staatsanwaltschaft Münster informiert am 12.02.2008,
dass sie nicht für die Weiterleitung von Dienstaufsichtsbeschwerden
zuständig sei. Es handelt sich hier jedoch nicht um weiterleitungsbeantragte
oder- bedingte Eingaben, sondern um ordnungsgemäße Inkenntnissetzungen
und verfahrensrelevante Eingaben zum beanstandeten Agieren des Jugendamtes
Münster unter der Dienstaufsicht des Oberbürgermeisters
der Stadt Münster. Diesen Aufgabenbereich weist das Bundesministerium
des Innern bei Beschwerden üebr das Jugendamt dem Oberbürgermeister
als Hauptverwaltungsbeamten gemäß der kommunalen Selbstverwaltung
eindeutig zu.
Diese Auffassung teilt übrigens auch die Bezirksregierung Münster,
wie folgt: "Eine Dienstaufsichtsbeschwerde im eigentlichen
Sinne liegt vor, wenn jemand konkret unter Nennung von Amtsträger,
Funktion und Namen das individuelle dienstliche Verhalten einer(s)
Bediensteten in einer Weise und mit einem Inhalt rügt, dass
nicht ausgeschlossen werden kann, dass die/der Betreffende gegen
Dienstpflichten verstoßen hat. Eine Beschwerde gegen eine
Behörde oder gegen ein Amt ist daher nicht möglich. Der
Beschwerdeführer bezweckt durch seine Beschwerde ein Einschreiten
gegen die Art und Weise des Vorgehens in einer bestimmten dienstlichen
Angelegenheit. Entscheidungsbefugt ist der. Dienstvorgesetzte. Für
die Bearbeitung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Beamten
oder Mitarbeiters einer Kommunalverwaltung ist der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte
(Bürgermeister/ Oberbürgermeister) zuständig. Richtet
sich die Beschwerde gegen einen Hauptverwaltungsbeamten einer kreisangehörigen
Stadt, hat der Landrat in seiner Funktion als staatliche Aufsichtsbehörde
zu entscheiden. Sofern einem Hauptverwaltungsbeamten einer kreisfreien
Stadt oder eines Kreises ein Fehlverhalten vorgeworfen wird, unterliegt
die Überprüfung der Beschwerde der Kommunalaufsicht (Dezernat
31) der Bezirksregierung. (Quelle: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/
17.02.2008)"
Wenn die Staatsanwaltschaft Münster anderslautende Regelungen
der Dienstaufsicht über Jugendämter haben sollte, wird
um entsprechende unmittelbare und sofortige Mitteilung gebeten.
Die Staatsanwaltschaft Münster wird um eigenständige entsprechende
Nachfragen beim Bundesministerium des Innern sowie bei der Bezirksregierung
Münster mittels der entsprechenden Inkenntnissetzungen per
Kopie gebeten.
Die Staatsanwaltschaft Münster wird offiziell unter AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 um eine Überprüfung gebeten, ob sich aus
den wiederholten und langfristigen Verweigerungen des Oberbürgermeisters
der Stadt Münster, Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das Jugendamt
Münster ordnungsgemäß zu bearbeiten, unter Umständen
strafrechtlich relevante Sachverhalte ergeben könnten.
Der Oberbürgermeister der Stadt Münster stellt als Reaktion
unter Bezugnahme auf angebliche Dienstaufsichtsbeschwerden gegen
das Jugendamt Münster Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
Münster. Somit sind in den staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren
Dienstaufsichtsbeschwerden und insbesondere die beim Oberbürgermeister
der Stadt Münster seit Mai 2007 eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerden
definitiv verfahrensrelevant.
Seit Sommer 2007 wurden die beim Oberbürgermeister der Stadt
Münster eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die
Leitung des Jugendamtes Münster im Menschenrechtsfall Haase
nicht bearbeitet und nicht beantwortet, so dass am 28.01.2008 und
17.02.2008 erneut Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die verantwortliche
Leitung des Jugendamtes Münster beim Oberbürgermeister
der Stadt Münster eingereicht wurden; dieses Mal mit direkter
Inkenntnissetzung der Staatsanwaltschaft Münster per Fax-Kopie
unter AKTENZEICHEN 540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
u.a.
Die Staatsanwaltschaft Münster wird offiziell unter AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 um eine Überprüfung gebeten, ob sich aus
dem Vorbringen der Sachverhalte und Vorwürfe in der vorliegenden
Dienstaufsichtsbeschwerde vom 28.01.2008 unter Umständen ergeben
könnte, dass möglicherweise begangene Straftatbestände
im Menschenrechtsfall Haase durch Mitarbeiter des Jugendamtes Münster
vorliegen könnten.
|
| 12.02.2008 |
FILE
NUMBER
540 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
201 Gs 291/07
District court Kassel |
the public prosecutor of Münster informs
that it would not be competent as the supervision authority of the
Jugendamt Münster
|
|
| 15.02.2008 |
AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
201 Gs 291/07 Amtsgericht Kassel
AKTENZEICHEN
6 Qs 44/08
Landgericht
Kassel
|
Das Landgericht Kassel mit den Richtern Mütze, Besson und
Dölle verwirft am 15.02.2008 unter AKTENZEICHEN 6 Qs 44/08
die Beschwerde des beschuldigten Systemkritikers und Menschenrechtsaktivisten
Bernd Michael Uhl gegen den Beschlagnahmebeschluss des Amtsgericht
Kassel vom 07.11.2007 auf dessen Kosten.
Das Landgericht Kassel unterschlägt in den Ausführungen
der Begründung dabei vorsätzlich zwei wesentliche Lebenssachverhalte,
die konsequenterweise zur notwendigen Anhörungsrüge und
Beschwerde in der Sache AKTENZEICHEN 6 Qs 44/08 führen:
1) Auf Seite 3, Absatz 4 und 5, unterschlägt das Landgericht
Kassel konkret wider besseren Wissens, dass der Tod des Kindes Lisa-Marie
(Manneck) Haase unter Verantwortung des vom Menschenrechtsaktivisten
per Dienstaufsichtsbeschwerde angegriffenen Jugendamtes Münster
im Jahr 2007 drei Jahre später nach dem EGMR-Urteil von 2004
stattgefunden hat (EGMR-Individualbeschwerde Nr. 11057/02 und Bverfg-
2 BvR 171/08), da das Jugendamt Münster die menschenrechtsverletzende
Kindesherausnahme und Fremdunterbringung aufrechterhalten und das
Kind Lisa-Marie entgegen der EMRK-Anweisung nicht zurückgeführt
hat. Das Landgericht Kassel unterschlägt wider besseren Wissens,
dass es sich hierbei um die Menschenrechtssache Haase handelt, in
der die BRD auf Grund der Verfahrens- und Verhaltensweisen des Jugendamt
Münsters mit den konstatierten Menschenrechtsverletzungen vom
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt
wurde. Es wird zu klären sein, inwieweit das Landgericht Kassel
mit der Dokumentenunterdrückung des Haase-EGMR-Urteils der
Rechtsauffassung sein könnte, dass das Jugendamt Münster
als deutsche staatliche soziale Behörde möglicherweise
nicht an die Umsetzung der Europäischen Konvention zum Schutze
der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gebunden sei und zwar
entgegen der ratifizierten EMRK in Art. 46.
2) Auf Seite 2, Absatz 3, unterschlägt das Landgericht Kassel
konkret wider besseren Wissens, dass das Amtsgericht Kassel mit
dem Beschlagnahmebeschluss die konkrete Behinderung der rechtspolitischen
Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht betreibt.
Diesbezüglich ergehen nunmehr die Anträge zur Klärung
der Fragestellung der Anerkennung des Status "Opfer der nationalsozialistischen
Verfolgung" für den Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jäger
und Systemkritiker Bernd Michael Uhl vor dem Hintergrund des richterlichen
Handelns am Amtsgericht und Landgericht Kassel sowohl durch die
konkrete Behinderung der rechtspolitischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem
Unrecht als auch durch die folgenden konkreten Lebenssachverhalte:
· Personelle Kontinuität der Nazi-Funktionseliten in
der BRD
· In Deutschland lebende aber im Ausland verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher
· Lebende flüchtige zur Fahndung ausgeschriebene Nazi-Verbrecher
· Lebendes nach Deutschland ausgewiesenes Personal der Nazi-Konzentrationslager
und im Ausland lebendes Personal der Nazi-Konzentrationslager
Ein möglicher Einwurf, dass der Status "Opfer der nationalsozialistischen
Verfolgung" dem Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jäger
und Systemkritiker Bernd Michael Uhl durch sein Geburtsdatum des
Jahres 1968 nicht anzuerkennen sei, ist irrelevant und unzulässig,
da nach bestehender Sachlage, die handlungsinterpretierende Rechtsauffassung
möglich sein könnte, u.a. Amtsgericht und Landgericht
Kassel haben in 2008 die konkrete Unterstützung bei der rechtspolitischen
Jagd des Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jägers und
Systemkritikers Bernd Michael Uhl auf lebende flüchtige Nazi-Verbrecher,
auf nach Deutschland ausgewiesenes KZ-Personal sowie auf im Ausland
verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher sowie die Bestrebungen der rechtspolitischen
Aufarbeitungen des Menschenrechtsaktivisten, Nazi(-Juristen)-Jägers
und Systemkritikers Bernd Michael Uhl gegen die tatsächliche
rechtshistorische und gesellschaftspolitische dokumentierte personelle
Kontinuität der Nazi-Funktionseliten in der BRD nachweisbar
vorsätzlich nicht unterstützt, sondern wiederholt konkret
behindert und verweigert.
Ausführliche Begründung folgt.
Der Fall der Amtshaftungen wird ebenfalls zu prüfen sein.
Die Kosten der Verfahren zur Aufarbeitung von nationalsozialistischem
Unrecht hat das Land Hessen als Beklagtenpartei in der Eigenschaft
der Stellvertreterin der BRD zu tragen, die als Rechtsnachfolgerin
des Dritten Reiches gilt.
|
| 15.02.2008 |
FILE
NUMBER
540 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
201 Gs 291/07
District court of
Kassel
FILE NUMBER
6 Qs 44/08
Regional Court of
Kassel
|
|
|
| 19.02.2008 |
AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
2 Zs 582/08
General-
staatsanwaltschaft Hamm
|
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm bestätigt den Eingang
der Beschwerde gegen die Verfahrensweisen der Staatsanwaltschaft
Münster in AKTENZEICHEN 540 Js 1704/07, die als unzulässig
und unbegründet zu bezeichnen sind.
Auf Nachfrage des beschuldigten Systemkritikers und Menschenrechtsaktivisten
Bernd Michael Uhl vom 02.02.2008, verweigert die Staatsanwaltschaft
Münster am 11.02.2008 eine präzise und detaillierte Bestätigung
der Beschlagnahme von PC und Festplatte am 17.01.2008 auf Grund
von Beschwerden gegen das Jugendamt Münster im Menschenrechtsfall
Haase.
Insbesondere zur Fortführung der laufenden Verfahren zur rechtspolitischen
Aufarbeitung von NS-Unrecht mit der strafrechtlichen Verfolgung
von z.T. flüchtigen NS-Kriegsverbrechern ist die vorsätzliche
Nicht-Benennung des beabsichtigten Beschlagnahmezeitraumes unzulässig.
Diesbezüglich ergeht die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft
Hamm. Der Staatsanwaltschaft Münster ist von der Generalstaatsanwaltschaft
Hamm aufzugeben ordnungsgemäße Beschlagnahmebescheinigungen
mit korrekten Angaben zu erstellen.
|
| 19.02.2008 |
FILE
NUMBER
540 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
3 AR 363/08
Public Prosecutor
General of Hamm
|
the public prosecutor general of Hamm informs
about the entry of the complaint against the proceedings of the
public prosecutor of Münster
|
|
| 21.02.2008 |
AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
2 Zs 582/08
General-
staatsanwaltschaft Hamm
|
Weiterleitungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom
26.02.2008 an die Staatsanwaltschaft Münster. Beschwerde gegen
die Verfahrensweisen der Staatsanwaltschaft Münster in AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07, die als unzulässig und unbegründet zu
bezeichnen sind.
Auf Nachfrage des beschuldigten Systemkritikers und Menschenrechtsaktivisten
Bernd Michael Uhl vom 02.02.2008, verweigert die Staatsanwaltschaft
Münster am 11.02.2008 eine präzise und detaillierte Bestätigung
der Beschlagnahme von PC und Festplatte am 17.01.2008 auf Grund
von Beschwerden gegen das Jugendamt Münster im Menschenrechtsfall
Haase.
Insbesondere zur Fortführung der laufenden Verfahren zur rechtspolitischen
Aufarbeitung von NS-Unrecht mit der strafrechtlichen Verfolgung
von z.T. flüchtigen NS-Kriegsverbrechern ist die vorsätzliche
Nicht-Benennung des beabsichtigten Beschlagnahmezeitraumes unzulässig.
Diesbezüglich ergeht die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft
Hamm.
|
| 21.02.2008 |
FILE
NUMBER
540 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
3 AR 363/08
Public Prosecutor
General of Hamm
|
the public prosecutor general of Hamm informs
about the forwarding of the complaint against the proceedings of
the public prosecutor of Münster
|
|
| 04.03.2008 |
AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
16
Stadt Münster
|
Der Oberbürgermeister der Stadt Münster antwortet mit
dem Stadtrat Dr. Heinrichs vom DEZERNAT FÜR PERSONAL, ORGANISATION,
RECHT UND ORDNUNG, Michaela Heuer, Justiziariat Verwaltungsführung,
am 04.03.2008 unter Zeichen 16 auf die seit 2007 mehrfach eingereichten
Eingaben der Dienstaufsichtsbeschwerden ( mittlerweile auch in wiederholter
Kopie an die Staatsanwaltschaft Münster) im Menschenrechtsfall
Haase gegen die Leitung des Jugendamtes Münster, wie folgt:
'Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jugendamt der Stadt Münster
Sehr geehrter Herr Uhl,
zu Ihren Dienstaufsichtsbeschwerden vom Mai 2007 hatten Sie mit
Mail vom 30.05.2007 eine Mail-Antwort erhalten.
Aufgrund der Wiederholung Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerden kann
ich Ihnen mitteilen, dass die aufgrund Ihrer Beschwerden erfolgte
nochmalige Überprüfung der Angelegenheit keinerlei Ansatzpunkte
für ein Fehlverhalten des Jugendamtes der Stadt Münster
ergeben hat.
Der von Ihnen erhobene Vorwurf, dass der jugendamtliche Eingriff
den Tod des Kindes Lisa-Marie verursachte, ist nicht zutreffend.
Lisa-Marie Haase ist eines natürlichen Todes gestorben und
nicht in der Obhut des Jugendamtes ums Leben gekommen.
Wie Sie wissen, hat die Stadt Münster bei der Staatsanwaltschaft
Münster wegen der von Ihnen erhobenen wahrheitswidrigen Behauptungen
Strafantrag gestellt.
Mit freundlichen Grüßen I.V. "
|
| 04.03.2008 |
FILE
NUMBER
540 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
16
City of Münster |
answer of the mayor of Münster concerning
the complaints to the supervision authority at the mayor of the
city of Münster gains the board of directos of the youth welfare
Office (Jugendamt) Münster in the human rights case of Haase
|
|
| 06.03.2008 |
AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07
AKTENZEICHEN
E
313 e 1562 Staatsanwaltschaft Münster
|
Beantwortung der Staatsanwaltschaft Münster nach den Weiterleitungen
der Beschwerden von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm an die Staatsanwaltschaft
Münster.
Es wurde eindeutig keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwalt
Ohström eingelegt, sondern nur eine Beschwerde in der Sache
der unpräzisen und damit ungenügenden Beschlagnahmebescheinigungen
der Staatsanwaltschaft Münster in 540 Js 1704/07, weil diese
Verfahrens- und Handlungsweise der unpräzisen PC- und Daten-Beschlagnahmen
eindeutig und nachweisbar tatsächliche laufende Verfahren u.a.
zu NS-Verbrechen und zu Kindesmissbrauch tangieren und beeinträchtigen.
Deswegen erscheint es absolut unerklärlich, wieso Oberstaatsanwalt
Wagner der Staatsanwaltschaft Münster am 06.03.2008 unter E
313 e 1562 nicht existente Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet.
Auch in den Weiterleitungen der Generalstaatsanwaltschaft Hamm an
die Staatsanwaltschaft Münster vom 21.02.2008 unter AKTENZEICHEN
2 Zs 582/08 und vom 05.03.2008 unter AKTENZEICHEN 3 AR 363/08 ist
nur von Beschwerde nicht aber von Dienstaufsichtsbeschwerde die
Rede.
Diesseitig wird die schnelle Bearbeitung durch Oberstaatsanwalt
Wagner von der Staatsanwaltschaft Münster am 06.03.2008 unter
E 313 e 1562 begrüßt. Unter Punkt a) sagt Oberstaatsanwalt
Wagner der Staatsanwaltschaft Münster am 06.03.2008 unter E
313 e 1562 lobenswerter und begrüßenswerter Weise sinngemäß
aus, dass eine Beschwerde über eine Verweigerung einer detaillierten
Beschlagnahmebescheinigungen unbegründet sei. Demnach scheint
eine detaillierte Beschlagnahmebescheinigungen ordnungsgemäß
vorhanden zu sein. Bedauerlicherweise hat Oberstaatsanwalt Wagner
von der Staatsanwaltschaft Münster aber vergessen, in seinem
Antwortschreiben vom 06.03.2008 unter E 313 e 1562 die entsprechende
detaillierte Beschlagnahmebescheinigungen aus 540 Js 1704/07 beizulegen,
die für die Beantragungen der Verfahrensaussetzungen und Verschiebungen
der Gerichtsverhandlungen anderer laufender Verfahren benötigt
werden, weil diese Verfahrens- und Handlungsweise der unpräzisen
PC- und Daten-Beschlagnahmen eindeutig und nachweisbar tatsächliche
laufende Verfahren u.a. zu NS-Verbrechen und zu Kindesmissbrauch
tangieren und beeinträchtigen. Es wird um entsprechende Nachsendung
der detaillierten Beschlagnahmebescheinigung aus 540 Js 1704/07
gebeten. Sollte diese detaillierte Beschlagnahmebescheinigung aus
540 Js 1704/07 mittlerweile in den Akten bei der Generalstaatsanwaltschaft
Hamm aus welchen Gründen auch immer aufgetaucht sein, wird
die Generalstaatsanwaltschaft Hamm um entsprechende Nachsendung
der detaillierten Beschlagnahmebescheinigung aus 540 Js 1704/07
gebeten.
|
| 06.03.2008 |
FILE
NUMBER
540 Js 1704/07
FILE NUMBER
E 313 e 1562
Public Prosecutor of Münster
|
public prosecutor of Münster
|
|
| 10.03.2008 |
AKTENZEICHEN
540 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
|
Bezüglich der Schreiben vom 10.03.2008 unter 540 Js 1704/07
wird die Staatsanwaltschaft Münster gebeten umgehend innerhalb
von sieben Tagen mitzuteilen, wer genau in den Verfahren Dienstaufsichtsbeschwerden
eingelegt hat, so dass gemäß der Aussagen vom 10.03.2008
im Strafverfahren 540 Js 1704/07 die Prüfung der Eingaben verzögert
wurden.
Das Verwaltungsgericht Münster wird gebeten, die eingehende
Prüfung vorzunehmen, inwieweit das plötzliche Erscheinen
von Dienstaufsichtsbeschwerden durch ungeklärte Beschwerdeführer
gegen Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Münster und
deren Bearbeitungen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu
Menschenrechtssachen, in denen Münsteraner Behörden bereits
der Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention vom
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt
wurden, gegebenenfalls in den Verantwortungsbereich einer ordnungsgemäßen
verwaltungsgerichtlichen Aufarbeitung fallen.
|
| 10.03.2008 |
FILE
NUMBER
540 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
|
the public prosecutor of Münster shall
name the one who alledgely has lodged a complaint to the supervision
authortiy
|
|
| 22.04.2008 |
AKTENZEICHEN
504 Js 1704/07 Staatsanwaltschaft Münster
AKTENZEICHEN
201 Gs 291/07 Amtsgericht Kassel
|
Beschlagnahme von PC und Festplatte auf Grund von Beschwerden
gegen das Jugendamt Münster im Menschenrechtsfall Haase
Vorladung vom 22.04.2008 zum Aushändigen am 24.04.2008 der
beschlagnahmten Gegenstände "PC und Festplatte" durch
die Kasseler Polizei unter Leitung des Polizeikommissars Hans-Peter
Seitz (Polizeipräsidium Nordhessen, 3. Polizeirevier, Kaulbachstraße
12, 34125 Kassel, Tel.: 0561/9102320, Fax: 0561/9102325) hinsichtlich
der Beschlagnahme vor drei Monaten vom 17.01.2008. Beantragt beim
Amtsgericht Kassel hatte diesen Beschlagnahme- und Durchsuchungsbeschluss
(Personalcomputer, schriftliche Aufzeichnungen über Lisa-Marie
Manneck, geboren am 05.05.1992) die Staatsanwaltschaft Münster
(Gerichtsstraße 6, 48149 Münster, Telefon: 0251 494-0,
Fax: 0251 494-2555) unter AKTENZEICHEN 504 Js 1704/07 mit dem Tatvorwurf
der falschen Verdächtigung und der Begründung "Der
Beschuldigte ist verdächtig, am 28.05.2007 gegenüber dem
Oberbürgermeister der Stadt Münster per E-Mail im Rahmen
einer Dienstaufsichtsbeschwerde behauptet zu haben, namentlich näher
benannte Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Münster seien
der vorsätzlichen Tötung der Jugendlichen Lisa-Marie Manneck
schuldig. Dieses Vorbringen ist unwahr, was der Beschuldigte auch
wußte. Er wollte damit die Einleitung eines behördlichen
Verfahrens gegen die von ihm namentlich benannten Mitarbeiter erreichen."
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| 22.04.2008 |
FILE
NUMBER
504 Js 1704/07
Public Prosecutor of Münster
FILE NUMBER
201 Gs 291/07
District court Kassel |
Confiscation of PC and hard drive due to complaints
against the German Jugendamt of Münster in the Human Rights
Case of Haase
Police Invitation of 2.04.2008 to come and get back the confiscated
PC and hard drive that have been confiscated three months ago.
During the morning hours on 17. January 2008, the PC and hard drive
of the human rigths activist and system critic Bernd Michael Uhl
has been confiscated under FILE NUMBER 201 Gs 291/07 of the district
court of Kassel (Frankfurter Straße 9 34117 Kassel Tel.: 0561
/ 912 - 0 Fax: 0561 / 912 - 2030) by five Kassel police men followed
by a searching of the flat for finding documents in the case of
the deceased youth Lisa Marie. All those activities were headed
by the police inspector Hans-Peter Seitz (Polizeipräsidium
Nordhessen, 3. Polizeirevier, Kaulbachstraße 12, 34125 Kassel,
Tel.: 0561/9102320, Fax: 0561/9102325).
|
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| 25.02.2009 |
AKTENZEICHEN
2 BvR1451/09
|
Bundesverfassungsgericht: Unter dem Vorwand der angeblichen
Ermittlungen auf Grund von Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das
Jugendamt Münster im Menschenrechtsfall Haase beschlagnahmte
die Staatsanwaltschaft Münster unter 540 Js 1704/07 über
drei Monate lang gezielt Daten und PC-System nachweisbar zur direkten
Behinderung laufender Verfahren zu NS-Verbrechen, da in Folge der
Beschlagnahme und während des Beschwerdezeitraumes im Ausland
verurteilte aber in Deutschland lebende NS-Kriegsverbrecher ohne
Verfahrenseröffnung der deutschen Behörde verstorben waren.
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| 25.02.2009 |
FILE
NUMBER
2 Bvr 1451/09
|
German Federal Court of Justice
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AKTENZEICHEN 4121 E- III. 295/08 >>>
Eingagngsbestätigung der Beschwerde des Justizministeriums des
Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.08.2008.
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AKTENZEICHEN 4121 E- III. 296/08 >>>
Eingagngsbestätigung der Beschwerde des Justizministeriums des
Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.08.2008.
|
Offensivzüge
des Menschenrechtsaktivisten
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Offensive Moves of the Human Rights Activist
|
-
AKTENZEICHEN
3 AR 363/08 >>>
Weiterleitungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm
vom 26.02.2008 an die Staatsanwaltschaft Münster: POLIZEILICHE
ERMITTLUNGS- UND FAHNUNGSARBEIT ZU NS-VERBRECHEN. SACHSTANDSANFRAGE
ZU AUSSCHREIBUNGEN FLÜCHTIGER NAZI-VERBRECHER.
-
AKTENZEICHEN
AR 6/08 >>>
Weiterleitungsbescheid des Präsidenten des Landgerichts
Münster vom 27.02.2008 an die Staatsanwaltschaft Münster:
POLIZEILICHE ERMITTLUNGS- UND FAHNUNGSARBEIT ZU NS-VERBRECHEN.
SACHSTANDSANFRAGE ZU AUSSCHREIBUNGEN FLÜCHTIGER NAZI-VERBRECHER.
-
AKTENZEICHEN
1704/07 >>>
Diesseitig wird die schnelle Bearbeitung durch den Leitenden
Oberstaatsanwalt Wagner von der Staatsanwaltschaft Münster
am 06.03.2008 unter E 313 e 1562 und durch Oberstaatsanwalt
Werner am 12.03.2008 unter 540 Js 1704/07 begrüßt.
Es ist als wiederholter systematischer Tenor der Antworten
des Leitenden Oberstaatsanwalt Wagner und des Oberstaatsanwalt
Werner im Zusammenhang mit der bei der Staatsanwaltschaft
Münster beantragten strafrechtlichen Verfolgung von
NS-Verbrechen folgender Wortlaut bei der Verwendung gewisser
Sprachformeln festzustellen:
>>> Der Oberstaatsanwalt Werner am 12.03.2008 unter
540 Js 1704/07 äußert sich zu tatsächlichen
NS-Verbrechen und tatsächlichen Verurteilungen im Ausland
zu NS-Kriegsverbrechen mit der Sprachformel "angebliche
NS-Verbrechen" auf Seite 1, Absatz 2.
>>> Der Leitende Oberstaatsanwalt Wagner am 06.03.2008
unter E 313 e 1562 äußert sich zu tatsächlichen
NS-Verbrechern und tatsächlichen österreichischen
und baden-württembergischen Fahndungsausschreibungen
und Belohnungsaussetzungen zu den flüchtigen Nazi-Verbrechern
Aribert Heim und Alois Brunner auf Grund ihrer Tätigkeiten
in Nazi-Konzentrationslagern mit der Sprachformel "angebliche
NS-Verbrecher" auf Seite 1, Absatz 3 unter b).
Eine Relativierung und Verharmlosung von NS-Verbrechen bei
den beantragten staatsanwaltlichen Veranlassungen zur Beförderung
der polizeilichen Fahndungsumsetzungen für die flüchtigen
Nazi-Verbrechern Aribert Heim und Alois Brunner sowie bei
der strafrechtlichen Verfolgung von im Ausland verurteilten
NS-Kriegsverbrechern, aber auch eine generelle Relativierung
und Verharmlosung von NS-Verbrechen wird diesseitig als
unzulässig, grundgesetzwidrig sowie ggf. strafrechtlich
relevant qualifiziert.
Gibt es vom Landgericht Münster bzw. von der Generalstaatsanwaltschaft
Hamm in der Funktion der Dienstaufsicht über die Staatsanwälte,
d.h. aller Beamten der Staatsanwaltschaft, Anweisungen irgendeiner
Art, hinsichtlich der Relativierung und Verharmlosung von
NS-Verbrechen bei den beantragten staatsanwaltlichen Veranlassungen
zur Beförderung der polizeilichen Fahndungsumsetzungen
für die flüchtigen Nazi-Verbrechern Aribert Heim
und Alois Brunner sowie bei der strafrechtlichen Verfolgung
von im Ausland verurteilten NS-Kriegsverbrechern ?
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AKTENZEICHEN
3133 E- 20/08 >>>
Am 11.04.2008 antwortet Präsident des Landgerichts
Münster Herr Klaus Schelp unter AKTENZEICHEN 3133 E-
20/08 persönlich die Anfragen zu Verhaltensweisen der
Staatsanwaltschaft Münster in Bezug auf Verfahren zu
nationalsozialistischem Unrecht mit Beschwerden über
das staatsanwaltliche Agieren bei Fahndungen zu Nazi-Verbrechen
und konzediert dem Beschwerdeführer ausdrücklich,
dass die Singularität der NS-Verbrechen nicht in Vergessenheit
geraten darf und dies im Geschäftsbereich der Staatsanwaltschaft
Münster bzw. des Landgerichts Münster auch nicht
der Fall sei.
-
AKTENZEICHEN
45 Js 4 -8/08 >>>
Der Leiter der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen
für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen
bei der Staatsanwaltschaft Dortmund mit Oberstaatsanwalt
Maaß teilt am 07.11.2008 mit, also ca. 8 Monate nach
Verfahrenseingang, dass die Strafanzeigen wegen Mordes bzw.
Beihilfe zum Mord gegen die im Ausland verurteilten Personen
Concina, Rauch, Sommer, Richter, Bruß von der Staatsanwaltschaft
Stuttgart zum dortigen Vorgang wegen des Massakers vom 12.08.1944
in Sant' Anna di Stazzema übernommen worden seien.
Auf Beschwerden gegen die Behinderung von laufenden Verfahren
zur Aufarbeitung von nationalsozialistischen Verbrechen
durch die Staatsanwaltschaft Münster u.a. mit den Maßnahmen
von PC- und Datenbeschlagnahmen hatte der Oberstaatsanwalt
Werner der Staatsanwaltschaft Münster sich 8 Monate
zuvor am 12.03.2008 unter 540 Js 1704/07 zu tatsächlichen
NS-Verbrechen und tatsächlichen Verurteilungen im Ausland
von NS-Kriegsverbrechen mit der Sprachformel "angebliche
NS-Verbrechen" auf Seite 1, Absatz 2 geäußert
und die beabsichtigte Weiterleitung der Strafsachen an die
Staatsanwalt Dortmund angekündigt.
-
AKTENZEICHEN
1 Js 79109/02>>>
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilt
am 02.01.2009, Poststempel 05.01.2009, in der Sache
der Strafanzeigen wegen Mordes bzw. Beihilfe zum Mord
gegen die im Ausland verurteilten Personen Concina,
Rauch, Sommer, Richter, Bruß wegen des Massakers
vom 12.08.1944 in Sant' Anna di Stazzema mit dem Oberstaatsanwalt
Häußler mit, dass die Ermittlungsverfahren
gegen Sonntag und Richter wegen dem Tod der Beschuldigten
angeblich erledigt seien. Es ist bleibt dennoch zu überprüfen,
inwieweit möglicherweise deutsche juristische Behörden,
hier die involvierten deutschen Staatsanwaltschaften
u.a. in Münster, Dormtund und Stuttgart, sich vorsätzlich
in der Absicht einer justizhistorisch tradierten "biologischen
Amnestie" für deutsche NS- und Kriegsverbrechen
mittels gezielter Verfahrensverzögerung engagieren.
Als Reaktion auf Beschwerden gegen die Behinderung von
laufenden Verfahren zur Aufarbeitung von nationalsozialistischen
Verbrechen durch die Staatsanwaltschaft Münster
u.a. mit den Maßnahmen von PC- und Datenbeschlagnahmen
im Januar 2008 hatte der Oberstaatsanwalt Werner der
Staatsanwaltschaft Münster am 12.03.2008 unter
540 Js 1704/07 die beabsichtigte Weiterleitung der betreffenden
NS-Strafsachen an die Staatsanwalt Dortmund nachweisbar
vollmundig angekündigt. Erst ca. 8 Monate später
teilt der Leiter der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen
für die Bearbeitung von nationalsozialistischen
Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund
mit Oberstaatsanwalt Maaß am 07.11.2008 den Verfahrenseingang
und die Verfahrensübernahme durch die Staatsanwaltschaft
Stuttgart unter AKTENZEICHEN 45 Js 4 -8/08 mit. Die
Staatsanwaltschaft Stuttgart mit Oberstaatsanwalt Häußler
teilt nunmehr ihrerseits am 02.01.2009 mit, dass der
konkreten NS-Kriegsverbrechen beschuldigte Horst Fritz
Richter nach der angeblichen münsteraner und dortmunder
Weiterleitungsankündigung am 30.06.2008 verstorben
sei. Es ergeht die sofortige Unterlassungsaufforderung
gegen weitere Verfahrensverschleppungen in der Aufklärung
von nationalsozialistischem Unrecht durch die Stuttgarter
Justizbehörden. Die Sache ist daher ordnungsgemäß
mit vorliegender Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft
Stuttgart weiterzuleiten.
-
AKTENZEICHEN
22 AR 431/02>>>
Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
teilt am 22.01.2009 die Weiterleitung der Beschwerde
vom 21.01.09 an die Staatsanwaltschaft Stuttgart
zum AKTENZEICHEN 1 Js 79109/02 mit.
-
AKTENZEICHEN
1 Js 79109/02>>>
Unter den im Ausland verurteilten Nazi-Kriegsverbrechern
erwähnt Oberstaatsanwalt Dittrich von der Staatsanwaltschaft
Stuttgart zwar den Beschuldigten Richter, der seinen
eignen Ausführung unter den angeblich seit mehreren
Jahren mit Nachdruck geführten Ermittlungen verstorben
sei, unterschlägt dabei aber vorsätzlich und
wissentlich den Beschuldigten Sonntag.
Diesseitig ist bisher keinerlei Pressemitteilung oder
Pressekonferenz bekannt, in der Oberstaatsanwalt Dittrich
und/oder Oberstaatsanwalt Häußler öffentlich
während der angeblich seit Jahren mit Nachdruck
geführten Ermittlungen über die Ermittlungszwischenstände
und Ermittlungsfortschritte des Massakers vom 12.08.1944
in Sant' Anna di Stazzema berichten. Diesseitig ist
bisher keinerlei Pressemitteilung oder Pressekonferenz
bekannt, in der Oberstaatsanwalt Dittrich und/oder Oberstaatsanwalt
Häußler öffentlich während der
angeblich seit Jahren mit Nachdruck geführten Ermittlungen
über Vorladungen und Vernehmungen der Beschuldigten
und im Ausland verurteilten Nazi-Kriegsverbrecher berichten.
Die Aussage von Oberstaatsanwalt Dittrich seit Jahren
mit Nachdruck erfolglos Ermittlungen zu führen,
sagt etwas darüber, dass bei der Staatsanwaltschaft
Stuttgart nachweisbar nicht ausreichend effizient genug
ermittelt wird. Daraus ergibt sich die mögliche
Absicht Verfahren zu NS-Verbrechen als Alibi-Funktion
zwar zu führen, diese aber künstlich zu verlängern
und derart zu verzögern, so dass die Beschuldigten
und im Ausland verurteilten Nazi-Kriegsverbrecher (aus-)sterben
und eine strafrechtliche Aufarbeitung unmöglich
wird. In der rechtssoziologischen Forschung und in der
Rechtshistorie der BRD ist dieses Phänomen als
Verfahrensstrategie im Zusammenhang mit NS-Verbrechen
und insbesondere im Zusammenhang mit NS-Justizverbrechen
als sogenannte "Biologische Amnestie" bekannt.
Während nach Aussagen der Staatsanwaltschaft Stuttgart
die Ermittlungen angeblich jahrelang mit Nachdruck geführt
werden, ergibt sich aber dabei ganz offensichtlich keinerlei
Verfahrenserfolg, außer dass die Beschuldigten
Einer nach dem Anderen unbehelligt versterben. Es scheint
in der Handlungsstrategie der Staatsanwaltschaft Stuttgart
so angelegt zu sein, dass in der Sache Verfahrenserfolge
auch nicht gewünscht sein mögen. Dies wird
dadurch belegt, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart
seit Jahren keinerlei öffentlich erkennbare Maßnahmen
ergreift, um die Verfahren zu beschleunigen.
Diesseitig ist bisher keinerlei Pressemitteilung oder
Pressekonferenz bekannt, in der Oberstaatsanwalt Dittrich
und/oder Oberstaatsanwalt Häußler öffentlich
eine notwendige Ressourcen-Aufstockung an Personal und
Ausrüstung von der politischen Entscheidungsebene
der Landesjustizverwaltung bezüglich einer Verfahrenbeschleunigung
in der Aufarbeitung von NS-Verbrechen einfordern.
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Am 06.02.2009 antwortet der leitende
Staatsanwalt Wagner der Staatsanwaltschaft Münster
unter AKTENZEICHEN E 313e - 1596 persönlich
auf die Beschwerden zu verfahrensverzögernden
Verhaltensweisen der Staatsanwaltschaft Münster
in Bezug auf Verfahren zu nationalsozialistischem
Unrecht mit Beschwerden über das staatsanwaltliche
Agieren bei Fahndungen und Ausweisungen zu Nazi-Verbrechen.
Die Staatsanwaltschaft Münster betitelt den
Vorwurf der verfahrensverzögernden Verhaltensweisen
der Staatsanwaltschaft Münster als "Angebliche
Behinderung der rechtspoltischen Aufarbeitung
von NS-Unrecht", während seit Beginn
ihrer Störaktivitäten zu laufenden NS-Verfahren,
darauf hingewiesen wurde, die unverhältnismäßige
PC- und Datenbeschlagnahme in der Menshcrehnrechtssache
sofort zu unterlassen und die NS-Verfahren zu
befüördern statt zu behindern. der konkreten
NS-Kriegsverbrechen beschuldigte Horst Fritz Richter
nach der angeblichen münsteraner und dortmunder
Weiterleitungsankündigung am 30.06.2008.
Während die Staatsanwaltschaft Münster
Es ergeht dementsprechende Dienstaufsichtsbeschwerde
an den Präsidenten des Landgerichts Münster.
-
Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart antwortet
am 13.03.2009 mit Staatsanwalt Pflieger unter
AKTENZEICHEN 22 Zs 1008/09 und verweigert dabei
die Übersendung bzw. die transparente Veröffentlichungen
der angeblichen Statusberichte und Überprüfungen
der Stuttgarter Ermittlungen zu den Nazi-Kriegsverbrechen
in Sant' Anna di Stazzema seit 2002. Die Staatsanwaltschaft
Stuttgart ist aufgefordert, die angeblichen Statusberichte
und Überprüfungen der Stuttgarter Ermittlungen
zu den Nazi-Kriegsverbrechen Sant' Anna di Stazzema
seit 2002 umgehend nachzuholen. Es ist weiterhin
nicht eindeutig klar, ob die involvierten Staatsanwälte
in Stuttgart unter Amtsmissbrauch eigenständig
oder aber als politische Beamte im Auftrag der
Landesjustizverwaltung Baden-Württemberg
jahrelange offensichtlich von Steuergeldern finanzierte
kontraproduktive Verfahren zur Aufarbeitung von
nationalsozialistischen Unrecht führen mögen.
Die konkreten Lebenssachverhalte zeigen bisher
auf, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart zwar
behauptet, dass die Verfahren seit 2002 schwierig
seien, aber gleichzeitig keinerlei transparente
und öffentlich erkennbare Tätigkeit
unternommen hat, um sogenannte Alibi-Verfahren
auszuschließen, bei denen deutsche Behörden
zwar nach außen vorgeben angeblich zu ermitteln,
aber wie hier vorliegend im Ausland beschuldigte
und verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher unter Obhut
der deutschen Behörden nacheinander versterben,
ohne dass die deutschen Behörden, wie hier
in Stuttgart, die Auslieferung an die ausländischen
Gerichte angestrebt haben.
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AKTENZEICHEN
230 Js 9527/09 >>>
Am 24.03.2009 teilt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe
unter AKTENZEICHEN 230 Js 9527/09 mit Staatsanwalt Herrwerth
mit, dass die beantragten Ermittlungsverfahren gegen
den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes
Hans-Jürgen Papier unter dem Tatvorwurf der Rechtsbeugung
unter Bezugnahme auf die Strafanzeige vom 25.03.2008
eingestellt worden seien. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe
unterdrückt im Einstellungsbescheid vorsätzlich
den Tatvorwurfzusammenhang mit der vorsätzlichen
Nicht-Benennung, da sich die Anschuldigungen gegen den
verantwortlichen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes
Hans-Jürgen Papier richten auf Grund der möglichen
Beteiligung an beanstandeten und vorgeworfenen Verfahrensmanipulationen
in Verfahren zu familienrechtlichen Menschenrechtsverletzungen
(EGMR-Fälle, Europaparlament-Empfehlung), oder
an beanstandeten und vorgeworfenen Verfahrensmanipulationen
in Verfahren zur Aufarbeitung von nationalsozialistischem
Unrecht, oder aber an beanstandeten und vorgeworfenen
Verfahrensmanipulationen in Verfahren zu familienrechtlichen
Menschenrechtsverletzungen in Verbindung mit Verfahren
zu Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht
wie ausgehend bei PC- und Datenbeschlagnahmen von Münster
im Fall Haase. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe verschleppt
hier vorsätzlich nachweisbar und unzulässigerweise
entgegen dem Grundgesetz über den Zeitraum von
einem Jahr die vorliegenden Ermittlungsverfahren, um
einem der Rechtsbeugung in NS-Verfahren angeschuldigten
Mitglied einer Bundesbehörde gegenüber dem
klagenden Bürger einen Verfahrensvorteil zu verschaffen.
Die Sache ist daher ordnungsgemäß an die
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe weiterzuleiten.
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AKTENZEICHEN
8 Zs 1051709 >>>
Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe mit Staatsanwalt
Hornung deckt in den Ermittlungsverfahren gegen den
Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen
Papier unter dem Tatvorwurf der Rechtsbeugung am 30.04.2009
unter 8 Zs 1051709 die Staatsanwaltschaft Karlsruhe
mit Duplizierungen der Verhaltens- und Verfahrensweisen.
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AKTENZEICHEN
7 Js 23528/09 >>>
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart
teilt am 07.04.2009 in der Sache der Strafanzeigen
gegen Oberstaatsanwalt Dittrich und Häußler
wegen Strafvereitelung die Verfahrenseinstellung
mit.
-
AKTENZEICHEN
5 Ws 33/09 >>>
Das Oberlandesgericht Stuttgart
teilt am 23.04.2009 in der Sache der Strafanzeigen
gegen Oberstaatsanwalt Häußler wegen
Strafvereitelung die Ablehnung der Klageerzwingung
mit.
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AKTENZEICHEN
80 UJs 473/09 >>>
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf
teilt am 07.05.2009 in der Sache der Strafanzeigen
gegen Bedienstete des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen
wegen Verharmlosung des Holocaust die Verfahrenseinstellung
mit.
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AKTENZEICHEN
1 Js 79109/02 >>>
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart
teilte bereits am 02.01.2009, Poststempel
05.01.2009, in der Sache der Strafanzeigen
wegen Mordes bzw. Beihilfe zum Mord gegen
die im Ausland verurteilten Personen Concina,
Rauch, Sommer, Richter, Bruß wegen
des Massakers vom 12.08.1944 in Sant' Anna
di Stazzema mit dem Oberstaatsanwalt Häußler
mit, dass die Ermittlungsverfahren gegen
Sonntag und Richter wegen dem Tod der Beschuldigten
angeblich erledigt seien. Die Staatsanwaltschaft
Stuttgart teilt mit dem Oberstaatsanwalt
Häußler nunmehr am 05.06.2009
mit, dass die Ermittlungsverfahren gegen
Rauch wegen dem Tod des Beschuldigten angeblich
erledigt seien.
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Zwischenergebnisse aus der angewandten Feldforschung
mit teilnehmender Beobachtung
zum Forschungsgegenstand "Deutsche Justizverbrechen"
© Bernd Michael Uhl
Nazi-(Juristen)-Jäger, ehrenamtlicher Staatsschützer und
Menschenrechtsaktivist
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